Was mittlerweile tausendfach in den Internettauschbörsen unerfreuliche Realität geworden ist, droht nun Millionen von Jugendlichen auf ihrer Pinnwand – sündhaft teurer Abmahnarlarm!-
Millionen von Jugendlichen, die täglich auf ihrer Pinnwand munter Youtube-Videos oder Fotos ihrer Lieblingsstars posten oder teilen, wollen in erster Linie für ihre Freunde interessant sein und wissen gar nicht, dass sie in den aller meisten Fällen gegen das Urheberrecht prominenter Stars, Fotografen oder Künstler verstoßen und dadurch mit mehreren tausend Euro für jeden einzelnen Verstoß abgemahnt werden könnten.
In der Abmahnszene ist man sich einig, dass fast jede zweite Pinnwand eines Jugendlichen in Facebook sofort mit mehreren tausend Euro abgemahnt werden könnte.
In den Fällen des sog. Filesherings, in denen Jugendliche auf Internettauschbörsen Musik oder Kinofilme herunterladen werden diese bereits tausendfach in Deutschland jährlich mit Abmahnungen über mehrere tausend Euro überzogen.
Dies droht nun auch den Jugendlichen auf ihrer Facebook-Pinnwand.
Läd man beispielsweise in einer der Internettauschbörsen ein Album von Lady Gaga herunter und bietet es damit automatisch gleichzeitig wiederum zum Tausch an, wird man in der Regel von den Kanzleien Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte mit € 956,00 bis € 1.200,00 für ein einziges Musikalbum abgemahnt!
In all diesen Fällen können wir Ihnen sehr gut helfen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, zahlen Sie bitte nichts und unterschreiben Sie vor allem nicht die Ihnen mitgelieferte Unterlassungserklärung. Notieren Sie sich die Frist und rufen Sie uns dringend an. Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet. Mit der richtigen Argumentation können wir Sie schadlos aus dieser Abmahnfalle herausholen.
Bisher werden noch nicht Youtube-Videos oder Fotos von berühmten Künstlern, die die Jugendlichen auf ihren Pinnwänden posten, abgemahnt. Dies ist allerdings nur noch eine Frage der Zeit.
Letztlich liegt hier nämlich genau der gleiche urheberrechtliche Verstoß wie in den Filesharingfällen vor, wenn man tatsächlich illegal Musik heruntergeladen hat oder im Falle der Facebook-Pinnwand Videos von prominenten Stars eingestellt hat, ohne hierfür die Lizenz zu haben. Dies wird wohl in den meisten Fällen so sein. Lesen Sie gerne mehr zu dieser Thematik auf unserer Hompage www.. In jedem Fall holen Sie bitte sich unseren Rat ein, bevor Sie in irgendeiner Weise Kontakt mit einer solchen Kanzlei aufnehmen.