Abmahnung Filesharing Sieg im Filesharing-Prozess vor dem Amtsgericht München
Endlich stellt mal wieder ein Gericht – hier das Amtsgericht München – fest, dass die Störerhaftung in den sog. Filesharing-Fällen nicht automatisch zu einer Beweislastumkehr führt.
Der Anschlussinhaber muss nicht den strengen Gegenbeweis führen, dass er unschuldig ist.