BGH entscheidet: Anschlussinhaber müssen nicht ihre volljährigen Mitglieder belehren

2019-09-13T08:40:26+00:009 Januar 2014|Urheberrecht|

Der BGH hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 08.01.2014 entschieden, dass volljährige Familienmitglieder im Rahmen der sogenannten Filesharing-Fälle nicht volljährige Familienmitglieder darüber belehren und nicht aufklären müssen, dass sie keine Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begehen dürfen.

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