Grundsatzentscheidung des BGH im BearShare-Fall
In dem aktuellen Fall wurde ein Anschlussinhaber in den Vorinstanzen des LG Köln (Urteil vom 24.11.2010, Az.: 28 O 202/10) und auch OLG Köln (Urteil vom 22.07.2011, Az.: 6 U 208/10) über die sog. Störerhaftung geurteilt, die Abmahnkosten von gesamt ca.
€ 3.500,00 an die diversen Urheberrechteinhaber und deren Kanzleien zu zahlen, weil er nicht […]