Die tatsächliche Vermutung des BGH im Urheberrecht
Der ewige Klassiker, die BGH-Entscheidung vom 12.05.2010 „Sommer unseres Lebens“ wird von allen Seiten sowohl den Kanzleien, als auch den Rechtsanwälten, die den Abgemahnten helfen wollen, in verschiedenster Weise interpretiert.
Die Gerichte sind sich bundesweit nicht einig.