Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer verschickt unzählige Abmahnungen wegen Filesharings.
Eine Vahrenwald & Kretschmer-Abmahnung bekommen? – Keine Sorge! Kühlen Kopf bewahren!
Wir können Ihnen helfen!
Eine Vahrenwald & Kretschmer-Abmahnung ist nicht wie ein Gesetz in Stein gemeißelt, sondern absolut angreifbar! Wie das alles geht, möchten wir Ihnen auf dieser Seite zeigen.
- Unterschreiben Sie nichts!
- Zahlen Sie nichts!
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer auf!
- Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
- Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!
Aus unserer Erfahrung von tausenden Abmahnungen haben wir uns darauf spezialisiert, die horrenden Vergleichssummen, die sich aus pauschaliertem Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzen, ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist es nicht unbedingt nötig, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall macht es Sinn, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Jeder Fall einer Vahrenwald & Kretschmer-Abmahnung ist anders!
Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung
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- Hausbesuch bei Nataly
- Auf der ersten Seite einer solchen Vahrenwald & Kretschmer-Abmahnung thront über allem der Briefkopf von Vahrenwald & Kretschmer. Im Betreff wird der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie das Geschäftszeichen dieses Falles genannt. Sie erfahren gleich zu Beginn, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
- Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, dass das Gericht den Provider zur Auskunft Ihres Anschlusses verpflichtet hat.
- Auf den nächsten Seiten sollen Sie von einer Vielzahl von bewusst einseitig zusammengestellter Rechtsprechung massiv beeindruckt werden.
- Ferner wird Ihnen vorgerechnet und ebenfalls mit nicht vollständiger Rechtsprechung untermalt, was Sie gerne zu zahlen hätten.
- Schließlich finden Sie ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag. Vereinfacht gesagt, die Unterlassungserklärung.
Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!
Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist. Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z.B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte.
b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Vahrenwald & Kretschmer. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Vahrenwald & Kretschmer vertreten.
Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und diese mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads/Uploads in Filesharing- Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.
Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat, dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft auch ihn eine Haftung.
Sollten Sie nämlich auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer vor Gericht gehen. Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z.B. hier bei AG München € 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht wurden, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn- / und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an!
Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen, die Sie lebenslänglich binden, führen.
Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben.
Nun ist Vahrenwald & Kretschmer an der Reihe, ihren vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.
Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für Filesharing- Abmahnungen 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.