Abmahnung Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt erhalten?
Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie keine Experimente im Internet. Das kann teuer werden!
Die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt aus München verschicken regelmäßig sehr teure Abmahnungen im Auftrag der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH.
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München.
Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an. Tel. 089/ 53 51 35.
Wir helfen Ihnen gerne!
Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und kennen die Rechtssprechung Münchener Gerichte bestens!
Unser Ziel ist:
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
Unsere Erfahrung:
Wir haben jahrelange Erfahrung aus mehreren Tausend Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Kanzleien aus München, außergerichtlich und vor den Münchener Gerichten.
Wir sind Ihre Anwaltskanzlei in München und wissen, was zu tun ist!
Kostenlose Ersteinschätzung: 089/ 53 51 35
Wir zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.
I. Was wir für Sie tun!
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden.
Ihr Fall ist ein Einzelfall!
Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die DFB-Wirtschaftsdienste GmbH. Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt vertreten.
Tipp:
Wenn Sie noch keine Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen, eine teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits viel Geld sparen! Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail:
II.Was ist eine Abmahnung Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt?
Die DFB Wirtschaftsdienste GmbH verschickt wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke DFB durch die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt zahlreiche Abmahnungen, die sie sich in Europa markenrechtlich schützen lassen hat.
Die Anwälte von Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH . Hierbei berechnen sie die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von € 50.000 aufwärts und betragen demnach mindestens € 1.822,96 brutto.
III. Unterlassungsansprüche
Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt sieht demnach wie folgt aus:
Sie sollen sich gegenüber der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH , im folgenden nur DFB verpflichten, es zu unterlassen:
a) Artikel, die mit dem Zeichen „DFB “ und/ oder „ DFB Equipment“ und/ oder einem Bildzeichen der DFB Wirtschaftsdienste GmbH der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, bringen zu lassen, zu bewerben oder bewerben zu lassen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
b) Artikel im Design von DFB etc. oder der gleichen herzustellen, gewerbsmäßig anzubieten, feil zuhalten oder in den Verkehr zu bringen bzw. die durch das Logo von der DFB ausgestaltet sind, sofern diese Produkte nicht von der Firma DFB oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
c) Alle noch in Ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen nach a) und b) gekennzeichneten Artikel zu vernichten und DFB die Gelegenheit zu geben, die Vernichtung zu überwachen
d) Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Artikel zu erteilen.
e) Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen a)- d) an DFB von DFB nach billigem Ermessen festzusetzenden Vertragsstrafe zu zahlen, die durch das zuständige Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.
f) Des Weiteren verpflichten Sie sich, DFB sämtliche Schäden zu ersetzten, welche dem DFB durch die in dieser Abmahnung Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt und in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezeichneten Handlungen entstanden sind und ggf. noch entstehen werden
g) den Anwälten von DFB die durch die Einschaltung ihrer Anwälte im Zusammenhang mit der Abmahnung und der strafbewehrten Unterlassungserklärung entstandenen Kosten unverzüglich nach der ersten Zahlungsaufforderung zu erstatten.
Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist
IV. Auskunftsanspruch bei einer Abmahnung Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt
Der Markeninhaber verlangt über seine Anwälte umfangreiche Auskunft über Herkunft, Vertriebswege sowie Preise und Einnahmen, die mit einem Plagiat unter Verwendung des Originalkennzeichens erzielt wurden. Ferner wird mit einer solchen Auskunft auch verlangt, Namen sowie Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die die Waren bestimmt waren, und die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhalten oder bestellten Waren sowie über die Preise die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurden, bekannt zu geben. Hier ist guter Rat und Eile geboten, sonst droht ein sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht!
V. Schadensersatzansprüche
Die oben erteilte Auskunft dient zur Vorbereitung von umfangreichen Schadensersatzansprüchen. Dabei lässt sich bei der Verwendung einer geschützten Marke durch einen nicht lizenzierten Verwender nicht wirklich der tatsächliche Schaden bestimmen, der dem Markeninhaber durch diese Verwendung entstanden sein soll.
Es gibt daher 3 Wege, wie man im Markenrecht einen solchen Schadenersatzanspruch auf der Grundlage der erteilten Auskunft berechnen kann:
- Es kann entweder der Gewinn geltend gemacht werden, der dem Markeninhaber entgangen ist (in der Praxis ausgesprochen unüblich, weil schon gar nicht bemessbar).
- Es kann der durch den Verwender erzielte Gewinn herausverlangt werden (Gewinnabschöpfung, kommt in der Praxis häufig vor).
- Es kann eine angemessene Lizenzgebühr verlangt werden (Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie).
VI. Erstattung der Anwaltskosten bei einer Abmahnung Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt für DFB-Wirtschaftsdienste GmbH
Gerade die erstattungsfähigen Anwaltskosten schwanken gravierend und sind in aller Regel verhandelbar. Diese Kosten berechnen sich auf der Grundlage eines sogenannten Streitwertes. Der Streitwert ist ein sogenannter Tabellenwert der gesetzlichen Gebühren, auf dessen Grundlage sich die Höhe der Gebühren berechnen.
Setzt man beispielsweise einen Streitwert von € 50.000 für einen Fall an, so beläuft sich eine 1,3 Geschäftsgebühr des Anwaltes auf € 1.511,90 netto.
Setzt man nun für die gleiche Angelegenheit lediglich einen Streitwert von € 10.000 an, so beläuft sich eine Geschäftsgebühr des Anwaltes auf € 725,40 netto.
Es gilt also bereits an dieser Stelle einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht einzuschalten, der den Streitwert jeder einzelnen Angelegenheit bestens einschätzten und demzufolge erfolgreich für Sie nach unten verhandeln kann.
Die Höhe des Streitwertes richtet sich im Markenrecht bei einer Abmahnung Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt grob nach dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden. Das wirtschaftliche Interesse wird wiederum durch den wirtschaftlichen Wert der Marke und durch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Verletzungshandlung (sog. Angriffsfaktor) bestimmt.
Sie sehen, das sind alles unbestimmte Rechtsbegriffe, die viel Spielraum für Auslegung und Bewertung des Wertes einer Marke einräumen und so durchaus Möglichkeiten eröffnen, über den Streitwert des Falles zu verhandeln.
VII. Anspruch auf Vernichtung bei einer Abmahnung Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt
Der Markeninhaber hat selbstverständlich zu guter Letzt einen Anspruch auf Vernichtung aller Plagiate gemäß §18 MarkenG, damit sichergestellt werden kann, dass keine widerrechtlichen gekennzeichneten Waren, Materialien (z.B Verpackungen) und Geräte weiterhin verkauft werden
VIII.Was sollten Sie nicht tun?
Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt Sie irgendwann mit Ihrer Abmahnung Beiten Burkhardt in Ruhe
IX.Was sollten Sie tun?
Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung Beiten Burkhardt ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.
Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von DFB-Wirtschaftsdienste GmbH angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.
Christian Giese
Rechtsanwalt