Abmahnung Modern Family

Abmahnung
Petra Heide (eBay)

Petra Heide verschickt u.a. unzählige Abmahnungen wegen illegaler Bildverwendung von Produktfotos im Auftrag der Nebulus GmbH (Abmahnung Petra Heide).

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen Petra Heide und andere Fotogarfen, die wegen der illegalen Bildverwendung von  geschützten Produktfotos abmahnen.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

08807 / 94 999 88

Der Vorwurf einer solchen Petra Heide Abmahnung

Sie sollen illegal geschütztes Bildmaterial eines Bildrechteinhabers oder Bildrechteverwerters, wie von Petra Heide für Nebulus verwendet (Vervielfältigung § 16 UrhG) und in ihrem Onlineauftritt, wie Homepage, eBay-Account u.a. illegal eingebunden haben (öffentliche Zugänglichmachung § 19 aUrhG), ohne diese Bilder rechtmäßig erworben (also unlizenziert) zu haben.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen besprechen.

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    Wie lange war das Bild / die bilder schon online?

    Wo hatten Sie überall das Bild online eingebunden?

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    Woher haben Sie das Bild erworben?

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    Petra Heide ist quasi eine der bekanntesten Fotografinnen in Deutschland, die professionell und massenweise die illegale Bildverwendung der von ihr geschützten Lichtbilder oder Lichtbildwerke bei der Einbindung bei eBay sündhaft teuer abmahnt.

    Darin verlangt sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie  Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterial zu erteilen.

    Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz gemäß der Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) Bildhonorare 2017 für Online-Nutzungen / Onlineshops bei der Nutzungsdauer von bis zu einer Woche eine fiktive Lizenzgebühr von € 60,00 je verwendeten Lichtbildes.

    Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer Profi-Fotografin zu tun. Holen Sie sich dringend unseren kostenlosen Rat. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

    Auf der ersten Seite einer solchen Petra Heide-Abmahnung thront über allem der Briefkopf von Petra Heide. Im Betreff wird der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie die Aktennummer dieses Falles genannt.

    Schließlich wird unten auf Seite 1 mitgeteilt, dass Petra Heide für Deutschland ausschließlich berechtigt ist, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des von ihr vermarkteten Bildmaterials geltend zu machen.

    Sodann wird mittels Screenshot, also einer Bildschirm-Sicherung, der Vorwurf der illegalen Bildverwendung dokumentiert und beweisgesichert und die vermeintliche Rechtslage dargelegt. Danach hätten Sie durch die Verwendung des geschützten Bildmaterials in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte von Petra Heide verstoßen. Das streitgegenständliche Bildmaterial soll gemäß § 2 Abs. 1 Nr.5, Abs. 2 UrhG ein Lichtbildwerk und daher urheberrechtlich geschützt sein.

    Die Verwendung dieses „geschützten Werkes“ ohne Zustimmung von Petra Heide ist als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG urheberrechtswidrig.

    Auf den nächsten Seiten gibt Ihnen Petra Heide ihre Ansprüche aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung bekannt. Danach werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

    Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB.

    Es wird Ihnen anhand der Rechtsprechung des BGH erläutert, dass durch das bloße Entfernen des Bildmaterials aus Ihrem Internetauftritt der Unterlassungsanspruch von Petra Heide nicht erlischt. Vielmehr kann die vermeintliche Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

    Diese Rechtsprechung ist tatsächlich richtig. Dennoch kann es sein, dass Sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Dies hängt von weiteren Umständen ab, die wir Ihnen gerne bei Bedarf näher erläutern.

    Auf den weiteren Seiten werden Sie aufgefordert, unter sehr kurzer Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

    Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben!

    Schließlich teilt man Ihnen mit, dass man bei Versäumen der Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ein gerichtliches Verfahren durch Petra Heide zu erwarten hätte.

    Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig, also vor Fristablauf, bei uns melden und wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung besprechen können.

    Wenn man eine solche Abmahnung erhält, ist man natürlich auf den ersten Blick massiv durch die immer wieder vermeintlich vollständig zitierte Rechtsprechung und die Vielzahl an Paragraphen beeindruckt.

    Lassen Sie sich davon allerdings nicht irritieren.

    Schadensersatz bei Petra Heide Abmahnung:

    Der zweite Zivilsenat des OLG Braunschweig hatte einen Fall zu entscheiden, in dem unberechtigt Fotos bei eBay genutzt wurden (Urteil vom 08.02.2012 – Az.2 U 7/11). Dabei ging das OLG unter anderem auf die Voraussetzungen des § 97 a Abs. 3 UrhG ein. Das OLG Braunschweig kam in diesem Urteil sogar zu dem Ergebnis, dass der Urheber trotz fehlender Nennung kein Recht auf einen Ausgleich daraus hätte.

    Nach dem Urteil des OLG Braunschweig vom 08.02.2012 müssen folgende Voraussetzungen des § 97 a Abs. 3 UrhG gegeben sein:

    • Es handelt sich um eine erstmalige Abmahnung.
    • Der Fall ist einfach gelagert. (Wann ein Fall einfach gelagert ist, können wir Ihnen anhand Ihres Einzelfalles konkret erläutern.)
    • Die vom Verletzer verursachte Rechtsverletzung ist unerheblich. (Wann eine Rechvtsverletzung nach den Voraussetzungen des OLG Braunschweig unerheblich ist, können wir Ihnen anhand Ihres Einzelfalles konkret erläutern.)
    • Schließlich ist die letzte Voraussetzung, dass die Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs, d.h. im privaten Bereich, stattgefunden hat.

    Damit liegen die Voraussetzungen des § 97 a Abs. 3 UrhG insgesamt vor und die außergerichtlichen Anwaltskosten werden aus einen Streitwert von € 1.000,00 auf  € 147,56 brutto „gedeckelt“.

    Nach Auffassung des OLG Braunschweig sind unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Lizenzanalogie bei Vorliegen der obigen Voraussetzungen nicht mehr als 20,00 € pro Foto zu verlangen.

    Auch die in vielen anderen Fällen angewendeten MFM-Empfehlungen kommen hier nicht zur Geltung, da es sich bei den MFM-Empfehlungen für das Jahr 2017 für Onlinenutzungen, Internet, Webdesgin, Banner, Onlineshops (Bewerbung/PR/corporate Publishing), nicht um eine repräsentative Grundlage für die hier relevante Fotonutzung handelt. Der private eBay-Verkauf wird überhaupt nicht berücksichtigt. Eine schematische unreflektierte analoge Anwendung der MFM-Empfehlungen ist auch nach dem Urteil des BGH abzulehnen (vergl. BGH WRP 2006, 274 ff. – Pressefotos).

    Nach dem OLG Braunschweig ist selbst der in vielen anderen Fällen klassisch angewendete Verletzerzuschlag von 100% der Lizenzgebühr auf diese eBay-Fälle nicht anzuwenden. Zwar soll der Verletzer bei der Fiktion des Lizenzvertrages nicht besser und nicht schlechter stehen als ein vertraglicher Lizenznehmer, aber dennoch ist nach dem OLG Braunschweig ein Zuschlag aus diesem Grund, der allein wegen der rechtswidrigen Nutzung zu zahlen wäre, grundsätzlich abzulehnen, da das deutsche Schadensrecht gerade keine Verletzerzuschläge kennt.

    Sie müssen daher nicht in jedem Fall Schadensersatz, und schon gar nicht in der abgemahnten Höhe, bezahlen.

    Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Petra Heide anerkennen.

    Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

    • nicht reagieren
    • blind unterschreiben
    • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler
    • Kontaktaufnahme mit dem Abmahner (gefährlich weil Vollprofis)
    • blind Tipps aus dem Internet folgen
    • aktiv werden (Reagieren Sie nicht, droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht).
    • die sehr kurze Frist notieren.
    • fachkundigen Rat eines Anwaltes für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen.

    Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Petra Heide AbmahnungHeide Abmahnung deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, so dass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

    Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

    Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Downloads von geschütztem Bildmaterial fremder Bildrechteinhaber vornehmen dürfen, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

    Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist.

    Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall!

    Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

    Generell ist davon auszugehen, dass die Petra Heide immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Sie räumen einem allerdings in der Regel ein allerletztes Vergleichsangebot unter letztmaliger Fristsetzung ein, bevor sie die Klage bei Gericht einreichen.

    Spätestens jetzt sollten Sie dringend unseren Rat einholen!

    Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von Petra Heide wehren kann.

    Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid im Falle einer Petra Heide Abmahnung beantragt. Das Mahngericht erlässt antragsgemäß einen Mahnbescheid , wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen.

    Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind.

    Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen.

    Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun ist Petra Heide an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

    Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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