Auf der ersten Seite einer solchen MBBS Abmahnung thront über allem der Briefkopf von MBBS Rechtsanwälte. Im Betreff wird der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie die Aktennummer dieses Falles genannt.
Schließlich wird unten auf Seite 1 mitgeteilt, dass MAIRDUMONT GmbH für Deutschland ausschließlich berechtigt ist, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des von ihr vermarkteten Bildmaterials geltend zu machen.
Auf den nächsten Seiten wird mittels Screenshot, also einer Bildschirm-Sicherung, der Vorwurf der illegalen Bildverwendung dokumentiert und beweisgesichert und die vermeintliche Rechtslage dargelegt.
Danach hätten Sie durch die Verwendung des geschützten Bildmaterials in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte von MAIRDUMONT GmbH verstoßen.
Das streitgegenständliche Bildmaterial soll gemäß § 2 Abs. 1 Nr.5, Abs. 2 UrhG ein Lichtbildwerk und daher urheberrechtlich geschützt sein.
Die Verwendung dieses „geschützten Werkes“ ohne Zustimmung von MAIRDUMONT GmbH ist als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG urheberrechtswidrig.
Auf den nächsten Seiten gibt Ihnen MBBS Rechtsanwälte die Ansprüche von MAIRDUMONT GmbH aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung bekannt. Danach werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a UrhG, 242 BGB.
Es wird Ihnen anhand der Rechtsprechung des BGH erläutert, dass durch das bloße Entfernen des Bildmaterials aus Ihrem Internetauftritt der Unterlassungsanspruch von MAIRDUMONT GmbH nicht erlischt. Vielmehr kann die vermeintliche Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. (BGH, 17.07.2008, Az. I ZR 219/05)
Diese Rechtsprechung ist tatsächlich richtig. Dennoch kann es sein, dass Sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Dies hängt von weiteren Umständen ab, die wir Ihnen gerne bei Bedarf näher erläutern.
Auf den weiteren Seiten werden Sie aufgefordert, unter sehr kurzer Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben!
Schließlich teilt man Ihnen mit, dass man bei Versäumen der Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ein gerichtliches Verfahren durch MBBS Rechtsanwälte zu erwarten hätte.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig, also vor Fristablauf, bei uns melden und wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung besprechen können.
Wenn man eine solche Abmahnung erhält, ist man natürlich auf den ersten Blick massiv durch die immer wieder vermeintlich vollständig zitierte Rechtsprechung und die Vielzahl an Paragraphen beeindruckt.
Lassen Sie sich davon allerdings nicht irritieren.
Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen.
Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von MBBS Rechtsanwälte anerkennen.
Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!