Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist eines der schärfsten und zugleich sensibelsten Rechtsgebiete im Wirtschaftsleben. Wo Unternehmen um Sichtbarkeit und Marktanteile kämpfen, entstehen schnell unlautere Methoden – von irreführender Werbung über manipulierte Bewertungen bis hin zu gezielten Angriffen durch Konkurrenten. Genau dann entscheidet sich, wie gut man rechtlich aufgestellt ist.
Die Anwaltskanzlei Schäfer begleitet seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten – von Abmahnungen über einstweilige Verfügungen bis hin zu strategischen Auseinandersetzungen zwischen Mitbewerbern. Mit tausenden erfolgreich bearbeiteten Abmahnungen im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht wissen wir, was man in solchen Fällen tun sollte und wie man sie konsequent abwehrt. Dabei vertreten wir sowohl abgemahnte Unternehmer und Privatpersonen als auch diejenigen, die aktiv abmahnen wollen.
Damit Sie schnell Klarheit haben und keine unnötigen Risiken eingehen, bieten wir Ihnen jederzeit eine kostenlose Erstberatung an. Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen, welche Schritte wirklich sinnvoll sind und wie wir Ihnen effektiv helfen können. Dazu gehört auch die rechtssichere Abgabe einer von uns entschärften und modifizierten Unterlassungserklärung, wenn diese notwendig ist.

Nichts oder deutlich weniger zahlen!
Unterschreiben Sie nichts! Frist notieren!
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Montag bis Freitag: 8:30 – 19:30 Uhr
Samstag: 9:30 – 15:00 Uhr
So helfen wir bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das Wettbewerbsrecht und warum spielt es eine so große Rolle?
Das Wettbewerbsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Es dient dem Schutz sowohl der Marktteilnehmer als auch der Verbraucher und stellt sicher, dass unternehmerische Entscheidungen auf Leistung, Qualität und Innovation beruhen – und nicht auf unlauteren oder manipulativen Praktiken. Im täglichen Geschäftsleben ist das Wettbewerbsrecht daher eines der zentralen Instrumente, um Marktverzerrungen zu verhindern und einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.
ABMAHNUNG ERHALTEN? SOFORT HANDELN!
Kostenlose Erstberatung: 08807 / 94 999 88
Mo-Fr: 8:30-19:30 Uhr | Sa: 9:30-15:00 Uhr
NICHTS unterschreiben | NICHTS zahlen | Frist notieren
Sofort-Checkliste: Was Sie jetzt tun müssen
Schutz der Mitbewerber vor unlauteren Angriffen
Ein wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbsrechts ist das Lauterkeitsrecht, geregelt insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses untersagt Verhaltensweisen, die geeignet sind, Mitbewerber gezielt zu schädigen. Dazu gehören insbesondere:
- gezielte Behinderungen oder Verdrängungsstrategien,
- unzutreffende oder irreführende Aussagen über Produkte, Unternehmen oder Leistungen,
- aggressive Verkaufspraktiken,
- Rufschädigung durch falsche Behauptungen oder manipulierte Bewertungen.
Das UWG schützt damit nicht davor, dass Wettbewerb stattfindet – sondern davor, dass Wettbewerb mit unlauteren Mitteln geführt wird.
Schutz der Verbraucher
Neben Unternehmen schützt das Wettbewerbsrecht auch die Allgemeinheit. Verbraucher sollen in ihren Entscheidungen nicht durch falsche Informationen oder undurchsichtige Praktiken beeinflusst werden. Typische Konstellationen sind etwa:
- irreführende Preisangaben,
- verschleierte Werbemaßnahmen (z. B. Schleichwerbung),
- unrichtige Qualitätsangaben oder Prüfsiegel,
- aggressive oder manipulative Werbeformen.
Diese Regelungen dienen der Markttransparenz und sollen Täuschungen verhindern.
Regelungsbereiche und angrenzende Rechtsgebiete
Das Wettbewerbsrecht umfasst nicht nur das UWG, sondern berührt eine Vielzahl angrenzender Rechtsbereiche:
- Markenrecht: Schutz vor Verwechslungsgefahr, Nachahmung und Markenverwässerung.
- Urheberrecht: Schutz vor unzulässigen Übernahmen und Verwertungen.
- Design- und Patentrecht: Schutz technischer Erfindungen und Gestaltungen.
- Preisangabenrecht: Anforderungen an die korrekte Darstellung von Preisen.
- Lebensmittel-, Gesundheits- und Werberecht: Vorgaben zu zulässigen Werbeaussagen und Produktdarstellungen.
In der Praxis überschneiden sich diese Bereiche häufig. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen enthalten nicht selten mehrere Vorwürfe gleichzeitig.
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als wichtigstes Instrument
In der Praxis ist die Abmahnung das primäre Mittel zur schnellen Unterbindung unlauteren Verhaltens. Zu ihrem Instrumentarium gehören:
- Unterlassungsansprüche,
- Schadensersatzforderungen,
- Auskunftsansprüche,
- Erstattung von Abmahnkosten.
Gleichzeitig gilt: Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt – wurde eine Abmahnung unberechtigt ausgesprochen, kann dies selbst zum Gegenstand rechtlicher Schritte werden. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt vom konkreten Wettbewerbsverstoß, der Anspruchsberechtigung und der Verhältnismäßigkeit der Forderungen ab.
Für Unternehmen bedeutet das: Das Wettbewerbsrecht ist kein theoretisches Rechtsgebiet, sondern ein ständiger Begleiter des geschäftlichen Alltags. Fehler können sofort teuer werden – und Angriffe durch Konkurrenten kommen oft überraschend.
Achtung: Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, sollte dies niemals vorschnell und ungeprüft tun – denn eine einmal abgegebene Erklärung entfaltet lebenslange Wirkung.“
Warum das Wettbewerbsrecht so streng ist
Das Wettbewerbsrecht ist geprägt von hoher Durchsetzungskraft. Unterlassungsansprüche greifen sofort und können Unternehmen empfindlich treffen – etwa durch:
- Löschung oder Anpassung von Werbematerial,
- Untersagung von Geschäftspraktiken,
- empfindliche Vertragsstrafen,
- erheblichen Reputationsverlust.
Wer sich gegen unlautere Angriffe zu wehren hat oder selbst eine Abmahnung erhält, benötigt eine schnelle, fundierte und praxistaugliche Lösung.
Fazit
Wettbewerbsrecht bedeutet nicht, dass Wettbewerb verhindert wird – sondern dass er fair, sauber und transparent bleibt. Unternehmen werden vor gezielten Angriffen geschützt, Verbraucher vor Täuschung, und der Markt vor Manipulationen.
Unsere Erfahrungen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Fall: „Hauen und Stechen im Wettbewerbsrecht – oder das Wettbewerbsrecht kennt keine Moral“
Im Wettbewerbsrecht geht es selten leise zu. Wer sichtbar ist, wird angreifbar. Genau das erlebte ein Mandant, der auf einem weltweit bekannten Online-Marktplatz täglich rund 10.000 € Umsatz erzielte. Hervorragende Platzierungen, starke Sichtbarkeit – und plötzlich wurde er zum Ziel eines verdeckten Angriffs.
Eines Tages erhielt er völlig überraschend eine fristlose Kündigung seiner Händler-Mitgliedschaft. Der Marktplatz warf ihm „massive AGB-Verstöße“ sowie zahlreiche negative Bewertungen vor. Für unseren Mandanten vollkommen unverständlich: Seine Produkte waren geprüft, hochwertig und rechtlich einwandfrei. Der Verdacht: Ein Konkurrent versucht, ihn gezielt zu diskreditieren.
Mit technischem Know-how konnte unser Mandant schließlich den Urheber der Bewertungen identifizieren: ein direkter Wettbewerber, der alle negativen Bewertungen über denselben Server versendet hatte. Ein klassischer Fall gezielter Behinderung – und damit ein eindeutiger Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Wir reagierten sofort und forderten vom Gegner:
- strafbewehrte Unterlassungserklärung,
- Löschung sämtlicher Bewertungen,
- öffentliche Entschuldigung,
- 300.000 € Schadensersatz.
Der Konkurrent war sichtlich überrascht, dass sein Vorgehen aufgedeckt worden war. Gleichzeitig wurde klar: Ein vollständiger Schadensersatz hätte er wirtschaftlich nicht stemmen können. Deshalb entwickelten wir einen Druckvergleich, der schnell Wirkung zeigte:
50.000 € Zahlung innerhalb einer festen Frist, vollständige Löschung aller Bewertungen, Nachweis der Entfernung, umfassende Unterlassung – und eine strikte Verschwiegenheitsklausel.
Der Gegner zahlte fristgerecht. Die Bewertungen verschwanden. Die Reputation unseres Mandanten war wiederhergestellt. Eine Rückkehr auf den Marktplatz war für ihn ohnehin nicht mehr relevant – unternehmerisch hatte er längst andere Wege eingeschlagen.
Der Fall zeigt eines deutlich:
Das Wettbewerbsrecht kennt keine Moral.
Wer erfolgreich ist, wird angegriffen. Und manchmal braucht es entschlossenes, juristisches Vorgehen, um unlautere Methoden zu stoppen und die eigene Marktposition zu schützen.
Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Was wir aus diesem Fall – und aus hunderten weiterer Wettbewerbsrechtsmandate – mitnehmen, ist stets das Gleiche: Wettbewerbsrecht ist ein Bereich, in dem schnell, präzise und strategisch gedacht werden muss. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so unmittelbar mit wirtschaftlichen Risiken verbunden, und kaum irgendwo wird häufiger versucht, Mitbewerber durch unlautere Mittel unter Druck zu setzen. Nicht selten handelt es sich dabei um gezielt taktisches Vorgehen von Konkurrenten, die im Ranking weiter unten logieren.
Wir erleben in der Praxis immer wieder ähnliche Muster:
gezielte Behinderungen, Rufschädigungen, falsche Bewertungen, überzogene Werbeaussagen der Konkurrenz, irreführende Preisgestaltung, Nachahmungen von Designs oder Produkten – oft im Grenzbereich zwischen erlaubt und unzulässig. Und immer dann, wenn die Grenzen überschritten werden, müssen Unternehmen sehr schnell reagieren, um weitere Schäden zu verhindern.
Als Anwälte für Wettbewerbsrecht analysieren wir in der Anwaltskanzlei Schäfer solche Fälle sehr genau
Welche Handlung ist unlauter? Wer profitiert davon? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind bereits eingetreten? Welche Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen?
Dann folgen die juristisch entscheidenden Schritte:
Abmahnen, Unterlassung sichern, Bewertungen löschen lassen, Aufklärung verlangen, Vertragsstrafen durchsetzen oder Vergleiche strukturieren, die wirtschaftlich sinnvoll sind und den Mandanten langfristig schützen.
Gerade im Wettbewerbsrecht ist entscheidend, dass man nicht nur juristisch sauber, sondern auch taktisch klug agiert. Dabei unterstützen wir sowohl abgemahnte Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwehr als auch rechtmäßig abmahnenden Mitbewerber bei der aktiven Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Manchmal ist eine harte Auseinandersetzung nötig, manchmal ein pragmatischer Vergleich. Manchmal hilft eine sofortige einstweilige Verfügung, manchmal die präzise formulierte Abmahnung, manchmal die strategische Verhandlung im Hintergrund.
Und weil wir seit vielen Jahren genau diese Fälle bearbeiten, wissen wir, worauf es ankommt.
Insgesamt zeigt unsere Erfahrung als Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht:
Wer sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten will, braucht nicht nur ein gutes Produkt — sondern auch eine starke juristische Verteidigung.
Wir unterstützen Unternehmen bundesweit, schützen ihre Marktpositionen und sorgen dafür, dass unlautere Methoden keine Chance haben. Ob es um die Abwehr einer unberechtigten oder die Durchsetzung einer berechtigten Abmahnung geht – wir finden die passende Lösung. Und wenn es notwendig wird, vertreten wir Ihre Interessen auch in gerichtlichen Verfahren – mit Erfahrung und klarem Fokus auf Ihre Marktposition.
