Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist eines der schärfsten und zugleich sensibelsten Rechtsgebiete im Wirtschaftsleben. Wo Unternehmen um Sichtbarkeit und Marktanteile kämpfen, entstehen schnell unlautere Methoden – von irreführender Werbung über manipulierte Bewertungen bis hin zu gezielten Angriffen durch Konkurrenten. Genau dann entscheidet sich, wie gut man rechtlich aufgestellt ist.
Die Anwaltskanzlei Schäfer begleitet seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten – von Abmahnungen über einstweilige Verfügungen bis hin zu strategischen Auseinandersetzungen zwischen Mitbewerbern. Mit tausenden erfolgreich bearbeiteten Abmahnungen im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht wissen wir, was man in solchen Fällen tun sollte und wie man sie konsequent abwehrt. Dabei vertreten wir sowohl abgemahnte Unternehmer und Privatpersonen als auch diejenigen, die aktiv abmahnen wollen.
Damit Sie schnell Klarheit haben und keine unnötigen Risiken eingehen, bieten wir Ihnen jederzeit eine kostenlose Erstberatung an. Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen, welche Schritte wirklich sinnvoll sind und wie wir Ihnen effektiv helfen können. Dazu gehört auch die rechtssichere Abgabe einer von uns entschärften und modifizierten Unterlassungserklärung, wenn diese notwendig ist.

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So helfen wir bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das Wettbewerbsrecht und warum spielt es eine so große Rolle?
Das Wettbewerbsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Es dient dem Schutz sowohl der Marktteilnehmer als auch der Verbraucher und stellt sicher, dass unternehmerische Entscheidungen auf Leistung, Qualität und Innovation beruhen – und nicht auf unlauteren oder manipulativen Praktiken. Im täglichen Geschäftsleben ist das Wettbewerbsrecht daher eines der zentralen Instrumente, um Marktverzerrungen zu verhindern und einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.
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Schutz der Mitbewerber vor unlauteren Angriffen
Das Wettbewerbsrecht umfasst nicht nur das UWG, sondern berührt eine Vielzahl angrenzender Rechtsbereiche. Hierzu zählen insbesondere das Markenrecht, das den Schutz vor Verwechslungsgefahr, Nachahmung und Markenverwässerung gewährleistet, sowie das Urheberrecht, das vor unzulässigen Übernahmen und Verwertungen schützt.
Darüber hinaus sind auch das Design- und Patentrecht relevant, die technische Erfindungen und Gestaltungen absichern, ebenso wie das Preisangabenrecht mit seinen Anforderungen an die korrekte Darstellung von Preisen. Ergänzend spielen das Lebensmittel-, Gesundheits- und Werberecht eine wichtige Rolle, da sie Vorgaben zu zulässigen Werbeaussagen und Produktdarstellungen enthalten.
In der Praxis überschneiden sich diese Bereiche häufig. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen enthalten daher nicht selten mehrere Vorwürfe gleichzeitig.
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als wichtigstes Instrument
In der Praxis ist die Abmahnung das primäre Mittel zur schnellen Unterbindung unlauteren Verhaltens. Zu ihrem Instrumentarium gehören insbesondere Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Auskunftsansprüche sowie die Erstattung von Abmahnkosten.
Gleichzeitig gilt: Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt. Wurde eine Abmahnung unberechtigt ausgesprochen, kann dies selbst zum Gegenstand rechtlicher Schritte werden. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt stets vom konkreten Wettbewerbsverstoß, der Anspruchsberechtigung sowie der Verhältnismäßigkeit der geltend gemachten Forderungen ab.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass das Wettbewerbsrecht kein theoretisches Rechtsgebiet ist, sondern ein ständiger Begleiter des geschäftlichen Alltags. Fehler können unmittelbar zu erheblichen Kosten führen, und Angriffe durch Wettbewerber erfolgen häufig unerwartet.
Achtung: Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, sollte dies niemals vorschnell und ungeprüft tun, da eine einmal abgegebene Erklärung regelmäßig langfristige, oftmals lebenslange Wirkung entfaltet.
Wir helfen Ihnen bundesweit — schnell, präzise und mit klarem Plan.
Rufen Sie uns an, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren. Tel.: 08807/ 94 999 88 oder schicken Sie uns eine E-Mail an mit Ihrem Anliegen.
Warum das Wettbewerbsrecht so streng ist
Wettbewerbsrecht bedeutet nicht, dass Wettbewerb verhindert wird – sondern dass er fair, sauber und transparent bleibt. Unternehmen werden vor gezielten Angriffen geschützt, Verbraucher vor Täuschung, und der Markt vor Manipulationen.
Wer sich gegen unlautere Angriffe zu wehren hat oder selbst eine Abmahnung erhält, benötigt eine schnelle, fundierte und praxistaugliche Lösung.
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Unsere Erfahrungen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Fall: „Hauen und Stechen im Wettbewerbsrecht – oder das Wettbewerbsrecht kennt keine Moral“
Im Wettbewerbsrecht geht es selten leise zu. Wer sichtbar ist, wird angreifbar. Genau das erlebte ein Mandant, der auf einem weltweit bekannten Online-Marktplatz täglich rund 10.000 € Umsatz erzielte. Hervorragende Platzierungen, starke Sichtbarkeit – und plötzlich wurde er zum Ziel eines verdeckten Angriffs.
Eines Tages erhielt er völlig überraschend eine fristlose Kündigung seiner Händler-Mitgliedschaft. Der Marktplatz warf ihm „massive AGB-Verstöße“ sowie zahlreiche negative Bewertungen vor. Für unseren Mandanten vollkommen unverständlich: Seine Produkte waren geprüft, hochwertig und rechtlich einwandfrei. Der Verdacht: Ein Konkurrent versucht, ihn gezielt zu diskreditieren.
Mit technischem Know-how konnte unser Mandant schließlich den Urheber der Bewertungen identifizieren: ein direkter Wettbewerber, der alle negativen Bewertungen über denselben Server versendet hatte. Ein klassischer Fall gezielter Behinderung – und damit ein eindeutiger Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Wir reagierten sofort und forderten vom Gegner:
- strafbewehrte Unterlassungserklärung,
- Löschung sämtlicher Bewertungen,
- öffentliche Entschuldigung,
- 300.000 € Schadensersatz.
Der Konkurrent war sichtlich überrascht, dass sein Vorgehen aufgedeckt worden war. Gleichzeitig wurde klar: Ein vollständiger Schadensersatz hätte er wirtschaftlich nicht stemmen können. Deshalb entwickelten wir einen Druckvergleich, der schnell Wirkung zeigte:
50.000 € Zahlung innerhalb einer festen Frist, vollständige Löschung aller Bewertungen, Nachweis der Entfernung, umfassende Unterlassung – und eine strikte Verschwiegenheitsklausel.
Der Gegner zahlte fristgerecht. Die Bewertungen verschwanden. Die Reputation unseres Mandanten war wiederhergestellt. Eine Rückkehr auf den Marktplatz war für ihn ohnehin nicht mehr relevant – unternehmerisch hatte er längst andere Wege eingeschlagen.
Der Fall zeigt eines deutlich:
Das Wettbewerbsrecht kennt keine Moral.
Wer erfolgreich ist, wird angegriffen. Und manchmal braucht es entschlossenes, juristisches Vorgehen, um unlautere Methoden zu stoppen und die eigene Marktposition zu schützen.
Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Was wir aus diesem Fall – und aus hunderten weiterer Wettbewerbsrechtsmandate – mitnehmen, ist stets das Gleiche: Wettbewerbsrecht ist ein Bereich, in dem schnell, präzise und strategisch gedacht werden muss. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so unmittelbar mit wirtschaftlichen Risiken verbunden, und kaum irgendwo wird häufiger versucht, Mitbewerber durch unlautere Mittel unter Druck zu setzen. Nicht selten handelt es sich dabei um gezielt taktisches Vorgehen von Konkurrenten, die im Ranking weiter unten logieren.
Wir erleben in der Praxis immer wieder ähnliche Muster:
gezielte Behinderungen, Rufschädigungen, falsche Bewertungen, überzogene Werbeaussagen der Konkurrenz, irreführende Preisgestaltung, Nachahmungen von Designs oder Produkten – oft im Grenzbereich zwischen erlaubt und unzulässig. Und immer dann, wenn die Grenzen überschritten werden, müssen Unternehmen sehr schnell reagieren, um weitere Schäden zu verhindern.
Als Anwälte für Wettbewerbsrecht analysieren wir in der Anwaltskanzlei Schäfer solche Fälle sehr genau
Welche Handlung ist unlauter? Wer profitiert davon? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind bereits eingetreten? Welche Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen?
Dann folgen die juristisch entscheidenden Schritte:
Abmahnen, Unterlassung sichern, Bewertungen löschen lassen, Aufklärung verlangen, Vertragsstrafen durchsetzen oder Vergleiche strukturieren, die wirtschaftlich sinnvoll sind und den Mandanten langfristig schützen.
Gerade im Wettbewerbsrecht ist entscheidend, dass man nicht nur juristisch sauber, sondern auch taktisch klug agiert. Dabei unterstützen wir sowohl abgemahnte Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwehr als auch rechtmäßig abmahnenden Mitbewerber bei der aktiven Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Manchmal ist eine harte Auseinandersetzung nötig, manchmal ein pragmatischer Vergleich. Manchmal hilft eine sofortige einstweilige Verfügung, manchmal die präzise formulierte Abmahnung, manchmal die strategische Verhandlung im Hintergrund.
Und weil wir seit vielen Jahren genau diese Fälle bearbeiten, wissen wir, worauf es ankommt.
Insgesamt zeigt unsere Erfahrung als Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht:
Wer sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten will, braucht nicht nur ein gutes Produkt — sondern auch eine starke juristische Verteidigung.
Wir unterstützen Unternehmen bundesweit, schützen ihre Marktpositionen und sorgen dafür, dass unlautere Methoden keine Chance haben. Ob es um die Abwehr einer unberechtigten oder die Durchsetzung einer berechtigten Abmahnung geht – wir finden die passende Lösung. Und wenn es notwendig wird, vertreten wir Ihre Interessen auch in gerichtlichen Verfahren – mit Erfahrung und klarem Fokus auf Ihre Marktposition.
Wir helfen Ihnen bundesweit — schnell, präzise und mit klarem Plan.
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