Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht ist eines der schärfsten und zugleich sensibelsten Rechtsgebiete im Wirtschaftsleben. Wo Unternehmen um Sichtbarkeit und Marktanteile kämpfen, entstehen schnell unlautere Methoden – von irreführender Werbung über manipulierte Bewertungen bis hin zu gezielten Angriffen durch Konkurrenten. Genau dann entscheidet sich, wie gut man rechtlich aufgestellt ist.

Die Anwaltskanzlei Schäfer begleitet seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten – von Abmahnungen über einstweilige Verfügungen bis hin zu strategischen Auseinandersetzungen zwischen Mitbewerbern. Mit tausenden erfolgreich bearbeiteten Abmahnungen im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht wissen wir, was man in solchen Fällen tun sollte und wie man sie konsequent abwehrt. Dabei vertreten wir sowohl abgemahnte Unternehmer und Privatpersonen als auch diejenigen, die aktiv abmahnen wollen.

Damit Sie schnell Klarheit haben und keine unnötigen Risiken eingehen, bieten wir Ihnen jederzeit eine kostenlose Erstberatung an. Schildern Sie uns Ihren Fall – wir zeigen Ihnen, welche Schritte wirklich sinnvoll sind und wie wir Ihnen effektiv helfen können. Dazu gehört auch die rechtssichere Abgabe einer von uns entschärften und modifizierten Unterlassungserklärung, wenn diese notwendig ist.


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So helfen wir bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Inhaltsverzeichnis

Was regelt das Wettbewerbsrecht und warum spielt es eine so große Rolle?

Das Wettbewerbsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb. Es dient dem Schutz sowohl der Marktteilnehmer als auch der Verbraucher und stellt sicher, dass unternehmerische Entscheidungen auf Leistung, Qualität und Innovation beruhenund nicht auf unlauteren oder manipulativen Praktiken. Im täglichen Geschäftsleben ist das Wettbewerbsrecht daher eines der zentralen Instrumente, um Marktverzerrungen zu verhindern und einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.

 

Sofort-Checkliste: Was Sie jetzt tun müssen

  • Frist notieren (meist nur 7-14 Tage!)

  • NICHTS unterschreiben oder zahlen

  • Keinen Kontakt mit Gegner aufnehmen

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Schutz der Mitbewerber vor unlauteren Angriffen

Ein wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbsrechts ist das Lauterkeitsrecht, geregelt insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses untersagt Verhaltensweisen, die geeignet sind, Mitbewerber gezielt zu schädigen. Dazu gehören insbesondere:

  • gezielte Behinderungen oder Verdrängungsstrategien,
  • unzutreffende oder irreführende Aussagen über Produkte, Unternehmen oder Leistungen,
  • aggressive Verkaufspraktiken,
  • Rufschädigung durch falsche Behauptungen oder manipulierte Bewertungen.

Das UWG schützt damit nicht davor, dass Wettbewerb stattfindet – sondern davor, dass Wettbewerb mit unlauteren Mitteln geführt wird

Schutz der Verbraucher

Neben Unternehmen schützt das Wettbewerbsrecht auch die Allgemeinheit. Verbraucher sollen in ihren Entscheidungen nicht durch falsche Informationen oder undurchsichtige Praktiken beeinflusst werden. Typische Konstellationen sind etwa:

  • irreführende Preisangaben,
  • verschleierte Werbemaßnahmen (z. B. Schleichwerbung),
  • unrichtige Qualitätsangaben oder Prüfsiegel,
  • aggressive oder manipulative Werbeformen.

Diese Regelungen dienen der Markttransparenz und sollen Täuschungen verhindern.

Regelungsbereiche und angrenzende Rechtsgebiete

Das Wettbewerbsrecht umfasst nicht nur das UWG, sondern berührt eine Vielzahl angrenzender Rechtsbereiche:

  • Markenrecht: Schutz vor Verwechslungsgefahr, Nachahmung und Markenverwässerung.
  • Urheberrecht: Schutz vor unzulässigen Übernahmen und Verwertungen.
  • Design- und Patentrecht: Schutz technischer Erfindungen und Gestaltungen.
  • Preisangabenrecht: Anforderungen an die korrekte Darstellung von Preisen.
  • Lebensmittel-, Gesundheits- und Werberecht: Vorgaben zu zulässigen Werbeaussagen und Produktdarstellungen.

In der Praxis überschneiden sich diese Bereiche häufig. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen enthalten nicht selten mehrere Vorwürfe gleichzeitig.

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als wichtigstes Instrument

In der Praxis ist die Abmahnung das primäre Mittel zur schnellen Unterbindung unlauteren Verhaltens. Zu ihrem Instrumentarium gehören:

  • Unterlassungsansprüche,
  • Schadensersatzforderungen,
  • Auskunftsansprüche,
  • Erstattung von Abmahnkosten.

Gleichzeitig gilt: Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt – wurde eine Abmahnung unberechtigt ausgesprochen, kann dies selbst zum Gegenstand rechtlicher Schritte werden. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt vom konkreten Wettbewerbsverstoß, der Anspruchsberechtigung und der Verhältnismäßigkeit der Forderungen ab.

Für Unternehmen bedeutet das: Das Wettbewerbsrecht ist kein theoretisches Rechtsgebiet, sondern ein ständiger Begleiter des geschäftlichen Alltags. Fehler können sofort teuer werden – und Angriffe durch Konkurrenten kommen oft überraschend.

Achtung: Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, sollte dies niemals vorschnell und ungeprüft tun – denn eine einmal abgegebene Erklärung entfaltet lebenslange Wirkung.“ 

Warum das Wettbewerbsrecht so streng ist

Das Wettbewerbsrecht ist geprägt von hoher Durchsetzungskraft. Unterlassungsansprüche greifen sofort und können Unternehmen empfindlich treffen – etwa durch:

  • Löschung oder Anpassung von Werbematerial,
  • Untersagung von Geschäftspraktiken,
  • empfindliche Vertragsstrafen,
  • erheblichen Reputationsverlust.

Wer sich gegen unlautere Angriffe zu wehren hat oder selbst eine Abmahnung erhält, benötigt eine schnelle, fundierte und praxistaugliche Lösung.

Fazit

Wettbewerbsrecht bedeutet nicht, dass Wettbewerb verhindert wird – sondern dass er fair, sauber und transparent bleibt. Unternehmen werden vor gezielten Angriffen geschützt, Verbraucher vor Täuschung, und der Markt vor Manipulationen.

Unsere Erfahrungen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen 

Fall: „Hauen und Stechen im Wettbewerbsrecht – oder das Wettbewerbsrecht kennt keine Moral“

Im Wettbewerbsrecht geht es selten leise zu. Wer sichtbar ist, wird angreifbar. Genau das erlebte ein Mandant, der auf einem weltweit bekannten Online-Marktplatz täglich rund 10.000 € Umsatz erzielte. Hervorragende Platzierungen, starke Sichtbarkeit – und plötzlich wurde er zum Ziel eines verdeckten Angriffs.

Eines Tages erhielt er völlig überraschend eine fristlose Kündigung seiner Händler-Mitgliedschaft. Der Marktplatz warf ihm „massive AGB-Verstöße“ sowie zahlreiche negative Bewertungen vor. Für unseren Mandanten vollkommen unverständlich: Seine Produkte waren geprüft, hochwertig und rechtlich einwandfrei. Der Verdacht: Ein Konkurrent versucht, ihn gezielt zu diskreditieren.

Mit technischem Know-how konnte unser Mandant schließlich den Urheber der Bewertungen identifizieren: ein direkter Wettbewerber, der alle negativen Bewertungen über denselben Server versendet hatte. Ein klassischer Fall gezielter Behinderung – und damit ein eindeutiger Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Wir reagierten sofort und forderten vom Gegner:

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung,
  • Löschung sämtlicher Bewertungen,
  • öffentliche Entschuldigung,
  • 300.000 € Schadensersatz.

Der Konkurrent war sichtlich überrascht, dass sein Vorgehen aufgedeckt worden war. Gleichzeitig wurde klar: Ein vollständiger Schadensersatz hätte er wirtschaftlich nicht stemmen können. Deshalb entwickelten wir einen Druckvergleich, der schnell Wirkung zeigte:
50.000 € Zahlung innerhalb einer festen Frist, vollständige Löschung aller Bewertungen, Nachweis der Entfernung, umfassende Unterlassung – und eine strikte Verschwiegenheitsklausel.

Der Gegner zahlte fristgerecht. Die Bewertungen verschwanden. Die Reputation unseres Mandanten war wiederhergestellt. Eine Rückkehr auf den Marktplatz war für ihn ohnehin nicht mehr relevant – unternehmerisch hatte er längst andere Wege eingeschlagen.

Der Fall zeigt eines deutlich:
Das Wettbewerbsrecht kennt keine Moral.
Wer erfolgreich ist, wird angegriffen. Und manchmal braucht es entschlossenes, juristisches Vorgehen, um unlautere Methoden zu stoppen und die eigene Marktposition zu schützen.

Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Was wir aus diesem Fall – und aus hunderten weiterer Wettbewerbsrechtsmandate – mitnehmen, ist stets das Gleiche: Wettbewerbsrecht ist ein Bereich, in dem schnell, präzise und strategisch gedacht werden muss. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so unmittelbar mit wirtschaftlichen Risiken verbunden, und kaum irgendwo wird häufiger versucht, Mitbewerber durch unlautere Mittel unter Druck zu setzen. Nicht selten handelt es sich dabei um gezielt taktisches Vorgehen von Konkurrenten, die im Ranking weiter unten logieren. 

Wir erleben in der Praxis immer wieder ähnliche Muster:
gezielte Behinderungen, Rufschädigungen, falsche Bewertungen, überzogene Werbeaussagen der Konkurrenz, irreführende Preisgestaltung, Nachahmungen von Designs oder Produkten – oft im Grenzbereich zwischen erlaubt und unzulässig. Und immer dann, wenn die Grenzen überschritten werden, müssen Unternehmen sehr schnell reagieren, um weitere Schäden zu verhindern.

Als Anwälte für Wettbewerbsrecht analysieren wir in der Anwaltskanzlei Schäfer solche Fälle sehr genau

Welche Handlung ist unlauter? Wer profitiert davon? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind bereits eingetreten? Welche Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen?
Dann folgen die juristisch entscheidenden Schritte:
Abmahnen, Unterlassung sichern, Bewertungen löschen lassen, Aufklärung verlangen, Vertragsstrafen durchsetzen oder Vergleiche strukturieren, die wirtschaftlich sinnvoll sind und den Mandanten langfristig schützen.

Gerade im Wettbewerbsrecht ist entscheidend, dass man nicht nur juristisch sauber, sondern auch taktisch klug agiert. Dabei unterstützen wir sowohl abgemahnte Unternehmen und Privatpersonen bei der Abwehr als auch rechtmäßig abmahnenden Mitbewerber bei der aktiven Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Manchmal ist eine harte Auseinandersetzung nötig, manchmal ein pragmatischer Vergleich. Manchmal hilft eine sofortige einstweilige Verfügung, manchmal die präzise formulierte Abmahnung, manchmal die strategische Verhandlung im Hintergrund.

Und weil wir seit vielen Jahren genau diese Fälle bearbeiten, wissen wir, worauf es ankommt.

Insgesamt zeigt unsere Erfahrung als Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht:

Wer sich im Wettbewerb erfolgreich behaupten will, braucht nicht nur ein gutes Produkt — sondern auch eine starke juristische Verteidigung.
Wir unterstützen Unternehmen bundesweit, schützen ihre Marktpositionen und sorgen dafür, dass unlautere Methoden keine Chance haben. Ob es um die Abwehr einer unberechtigten oder die Durchsetzung einer berechtigten Abmahnung geht – wir finden die passende Lösung. Und wenn es notwendig wird, vertreten wir Ihre Interessen auch in gerichtlichen Verfahren – mit Erfahrung und klarem Fokus auf Ihre Marktposition.

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Schicken Sie uns gerne Ihre Abmahnung unverbindlich zu. Wir prüfen diese kostenlos.

Die wichtigsten FAQs an Ihre Anwälte im Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt Marktteilnehmer vor unlauteren oder manipulativen Geschäftspraktiken.
Dazu gehören irreführende Werbung, unlautere Vertriebsformen, Rufschädigung, vergleichende Werbung, Nachahmung, Verstöße gegen Informations- oder Preisangabenpflichten und gezielte Behinderungen von Mitbewerbern.
Es dient der Fairness, der Transparenz und dem funktionierenden Wettbewerb.

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen – also vor Täuschung, Irreführung, Rufschädigung, Behinderung usw. Die Vorschriften des UWG greifen bei einem konkreten Wettbewerbsverhältnis, wenn Mitbewerber durch unlauteres Verhalten benachteiligt werden.
Das Markenrecht schützt hingegen Kennzeichenrechte wie Marken, Logos und Unternehmensbezeichnungen.
Beides überschneidet sich häufig (z. B. bei Produktnachahmungen), gehört aber zu zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten.

Typische Ansprüche sind:

  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung,
  • Abmahnkosten,
  • Schadensersatz,
  • Auskunftsansprüche,
  • Vernichtung oder Rückruf bestimmter Werbematerialien oder Produkte,
  • Vertragsstrafen, wenn ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung vorliegt.

 

Nicht blind.
Die Original-Erklärung der Gegenseite ist in der Regel viel zu weit gefasst und kann Sie lebenslang binden.

Vor allem strafbewehrte Unterlassungserklärungen sollten niemals ungeprüft unterzeichnet werden, da sie langfristige Folgen haben.
Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll – manchmal aber auch gar keine.
Hier entscheidet der Einzelfall.

Achtung: Wird die Unterlassung nicht eingehalten, kann die Höhe der Vertragsstrafe empfindlich ausfallen. Zudem droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit ganz erheblichen Prozesskosten.

Abmahnen dürfen:

  • Mitbewerber,
  • Ausgewählte Verbände,
  • Wettbewerbsvereine,
  • Industrie- und Verbraucherschutzorganisationen,
  • teilweise auch Behörden.

Reine „Abmahnvereine“, die Gebühren verdienen wollen, sind dagegen unzulässig. 

Irreführend ist jede Angabe, die beim Verbraucher ein falsches oder verzerrtes Bild erzeugt.
Typische Fälle:

  • unklare Preisangaben,
  • irreführende Testergebnisse,
  • übertriebene Gesundheitsversprechen,
  • falsche Herkunftsangaben,
  • verschleierte Werbung (Influencer-Kennzeichnung).

Solche Fälle sind klassische Wettbewerbsverstöße und können abgemahnt werden. Entscheidend ist immer: Kommt beim Verbraucher ein falscher Eindruck an?

  

Sehr schnell.
Fristen von 3 bis 7 Tagen sind üblich.
Reagieren Sie unbedingt innerhalb der gesetzten Frist – auch wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten. Wird nicht rechtzeitig reagiert, droht eine einstweilige Verfügung, die oft noch teurer ist und sofort wirkt.
Deshalb: niemals warten – sofort melden, wir können Ihnen helfen.

Ja.
Unberechtigte oder überzogene Abmahnungen können zurückgewiesen werden.
In vielen Fällen hat der Abmahner keinen Wettbewerbsverstoß, keine Aktivlegitimation, oder seine Forderungen sind unverhältnismäßig. Dann können sogar Gegenansprüche bestehen.

Das hängt vom Streitwert ab – dieser liegt im Wettbewerbsrecht meist zwischen 20.000-150.000 €, oft auch höher.
Wir können im außergerichtlichen Verfahren aber kalkulierbare Pauschalpreise verlangen und bieten das auch an. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Erstberatung ist bei uns immer kostenlos

Kurz gesagt: Ein Rechtsanwalt lohnt sich immer.
Wettbewerbsrecht ist ein scharfes Schwert.
Fehler passieren hier schnell – und kosten oft viel Geld.
Gerade Unterlassungserklärungen binden lebenslänglich und können ruinöse Vertragsstrafen auslösen.
Ein erfahrener Anwalt für Wettbewerbsrecht schützt vor diesen Risiken und sorgt für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung – auch wenn Sie selbst eine Abmahnung aussprechen möchten

Ja – wenn der Verstoß nicht vollständig beseitigt wird oder dieselbe Werbemaßnahme an mehreren Stellen verfügbar ist (Website, Social Media, Flyers, Amazon-Listing etc.).
Auch konkurrierende Mitbewerber können unabhängig voneinander abmahnen. Manche Abmahner arbeiten systematisch – hier hilft nur: künftig zu unterlassen, was bereits beanstandet wurde. Darum ist es wichtig, den Verstoß vollständig zu beseitigen.

Eine einstweilige Verfügung ist ein schnelles vorläufiges Gerichtsurteil, das oft innerhalb weniger Tage erlassen wird – ohne mündliche Verhandlung. Sie wirkt sofort und verpflichtet zur sofortigen Unterlassung. Zuwiderhandlungen führen zu hohen Ordnungsgeldern.
Gerade deswegen muss man sorgfältig und richtig reagieren.

Im Grunde gar nicht. Die Regeln des UWG gelten plattform- und kanalübergreifend.
Preisangaben, Pflichtinformationen, Kennzeichnungen, Gesundheitsangaben, Vergleichswerbung – alles bleibt gleich.  Online tritt nur häufiger die Pflicht zur Transparenz und deutlichen Verbraucherinformation hinzu.

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Abmahnung erhalten? Jetzt vom Anwalt prüfen lassen

Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, sollte schnell und überlegt handeln – vor allem, wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Lassen Sie die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen: Ist sie überhaupt berechtigt? Sind die Vorwürfe rechtlich haltbar? Und welche Schritte sind tatsächlich notwendig? Wir klären für Sie, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, welche Risiken mit der Unterlassungserklärung verbunden sind und ob und in welcher Höhe Kosten (z. B. Anwaltskosten) drohen.
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