Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung
Aus dieser jahrelangen Erfahrung mit mehreren tausend Abmahnungen hat sich gezeigt, dass man nur mit größtmöglicher Spezialisierung in der Lage ist, seine Mandanten optimal zu vertreten. Die Rechtsprechung ändert sich in diesen Gebieten ständig. So bieten wir größtmögliche Fachkompetenz.
Lassen Sie sich nicht durch sogenannte Experten-Tipps aus dem Internet, beispielsweise von Verbraucherzentralen oder diversen Foren, verrückt machen.
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Im Wettbewerbsrecht geht es um die bestmögliche Positionierung in dem Zukunftsmarkt schlechthin, dem Onlinebusiness.
Dementsprechend hart wird um das Top-Ranking bei den Top-Suchmaschinen, allen voran Google, gekämpft.
Nicht immer mit fairen Mitteln!
Und genau hier setzt das Wettbewerbsrecht an. Jedes unlautere oder vermeintlich unlautere Verhalten eines Mitbewerbers wird von der Konkurrenz gnadenlos abgemahnt.
Worum geht´s bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung?
Das Wettbewerbsrecht beinhaltet das sog. Lauterkeitsrecht, welches seine Grundlagen vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat, aber auch in Spezialnormen wie dem Telemediengesetz (TMG) und der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt ist.
Es geht in der Regel um
Unlizenzierte Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und Verwendung (Copy/Paste) geschützter Werke, Texte, Bilder, Logos u.a.
Was tun wir für Sie bei einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung?
Und genau hier setzt unsere Tätigkeit an. Wir helfen Ihnen bundesweit bei jeder Form von Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbes, d.h. dass wir auch aktiv für Sie die Konkurrenz bei unlauterem Verhalten abmahnen.