Sarwari Abmahnung

Sarwari Abmahnung – Was tun?

Abmahnungen der Sarwari Rechtsanwälte im Auftrag der VPS Entertainment Inc. betreffen regelmäßig angebliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing von Adult-Filmen oder Erotikproduktionen.

Seit 20 Jahren vertreten wir bundesweit Mandanten bei Filesharing-Abmahnungen – gerade auch bei Verfahren der Sarwari Rechtsanwälte.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.

Durch unsere praktische Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Fällen kennen wir die typischen Strukturen solcher Abmahnungen, die Vorgehensweise der Gegenseite und wissen was im Einzelfallzu tun ist, um die Forderungen deutlich zu reduzieren oder gar ganz zu beseitigen!

Eine Abmahnung ist nicht automatisch berechtigt – in vielen Fällen lassen sich Forderungen deutlich reduzieren oder vollständig abwehren.

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Rechtsanwalt Yusuf Sarwari ist seit vielen Jahren im Bereich urheberrechtlicher Filesharing-Abmahnungen tätig. Den Betroffenen wird regelmäßig vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Filme über BitTorrent oder andere Peer-to-Peer-Netzwerke ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aus diesem Vorwurf werden häufig Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Ob diese Ansprüche im Einzelfall tatsächlich bestehen, sollte jedoch stets sorgfältig rechtlich geprüft werden.

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Zu den bekannten Auftraggebern von Rechtsanwalt Yusuf Sarwari gehören insbesondere die VPS Entertainment GmbH, die G&G Media Foto-Film GmbH, die Berlin Media Art JT e.K. sowie die HN Medien GmbH. Die Abmahnungen betreffen häufig Produktionen der bekannten Reihe MARC DORCEL sowie weitere Erotik- und Adultfilme verschiedener Filmrechteinhaber. Welche Besonderheiten für Ihre Verteidigung gelten, hängt vom jeweiligen Rechteinhaber, dem betroffenen Werk, der Ermittlung der IP-Adresse und den konkreten Umständen der behaupteten Urheberrechtsverletzung ab.

Wir helfen Ihnen  schnell, präzise und mit klarem Plan.

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Unsere Erfahrung

Wir können Ihnen wirklich gut helfen, weil wir tatsächlich ständig mit Sawari zu tun haben.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Sarwari.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Sarwari Abmahnung auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Eine Abmahnung der VPS Entertainment GmbH betrifft in der Regel den Vorwurf, einen urheberrechtlich geschützten Film über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Betroffen sind häufig Spielfilme aus dem Entertainment- und Adult-Bereich.

Regelmäßig wird behauptet, dass der Film über BitTorrent oder eine vergleichbare Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten wurde.

Neben dem eigentlichen Vorwurf werden regelmäßig weitere Ansprüche geltend gemacht. Gerade deshalb sollte die Abmahnung sorgfältig geprüft werden.

Zu den bekannten Auftraggebern der Sarwari Rechtsanwälte gehören unter anderem die VPS Entertainment GmbH, G & G Media Foto-Film GmbH, Berlin Media Art JT e.K., HN Medien GmbH (vormals Oktano GmbH) sowie MARC DORCEL. Die Abmahnungen betreffen regelmäßig urheberrechtlich geschützte Filme aus dem Entertainment- und Adult-Bereich.

Im Mittelpunkt steht meist der Vorwurf, einen geschützten Film über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gefordert werden regelmäßig Unterlassung, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

Typischerweise fordert die Kanzlei Sarwari die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Anwaltskosten. Bei einzelnen Werken bewegen sich die Vergleichsbeträge häufig zwischen etwa 650 € und 850 €.

Ob diese Forderungen tatsächlich bestehen, hängt jedoch von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch.

Erstens: Lassen Sie sich von kurzen Fristen nicht unter Druck setzen.
Auch wenn schnelles Handeln wichtig ist, sollten Sie nichts überstürzt unternehmen.

Zweitens: Prüfen Sie, wer den Internetanschluss genutzt hat.
Für die rechtliche Beurteilung kommt es häufig darauf an, welche Personen Zugriff auf den Anschluss hatten.

Drittens: Zahlen Sie nicht vorschnell.
Die geltend gemachten Forderungen sollten zunächst rechtlich überprüft werden.

Viertens: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Erklärung ungeprüft.
Unterlassungserklärungen können Sie über viele Jahre binden.

Fünftens: Suchen Sie frühzeitig fachkundige Unterstützung.
Gerade zu Beginn lassen sich häufig erhebliche Kosten vermeiden.

Erstens: Ruhe bewahren.
Auch hohe Forderungen bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche berechtigt sind.

Zweitens: Keine Muster aus dem Internet verwenden.
Gerade im Urheberrecht können ungeeignete Vorlagen erhebliche Nachteile verursachen.

Drittens: Keine unüberlegten Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben.
Spontane Aussagen können spätere Verteidigungsmöglichkeiten erschweren.

Viertens: Frühzeitig fachkundigen Rat einholen.
Die besten Verteidigungsmöglichkeiten bestehen häufig unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung.

Erstens: Die Angelegenheit einfach liegen zu lassen.
Untätigkeit kann später zu Mahnbescheiden oder gerichtlichen Verfahren führen.

Zweitens: Muster aus dem Internet zu verwenden.
Nicht jede Standardlösung passt zum eigenen Sachverhalt.

Drittens: Unüberlegt mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen.
Vorschnelle Erklärungen können später nachteilig sein.

Viertens: Sich ausschließlich auf Internetforen oder Bekannte zu verlassen.
Filesharing-Fälle sind häufig komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen.

Erstens: Wir prüfen den Vorwurf und die Haftung.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch für eine behauptete Urheberrechtsverletzung.

Zweitens: Wir entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.
Je nach Einzelfall kommen modifizierte Unterlassungserklärungen oder andere Lösungen in Betracht.

Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.
Unser Ziel ist eine möglichst deutliche Reduzierung der geltend gemachten Forderungen.

Viertens: Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Auch bei gerichtlichen Verfahren bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.


Nein. Der Anschlussinhaber haftet bei einer Filesharing-Abmahnung nicht automatisch. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Je nachdem, wer den Internetanschluss genutzt hat und welche Nachforschungen möglich und zumutbar sind, bestehen häufig gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Ja – insbesondere bei Serien, Staffeln oder Mehrfach-Downloads.
Wer „nur eine Folge“ geladen hat, hat oft mehrere geladen, ohne es zu merken.
Wir vereinbaren dafür extra faire Gesamtpakete. Wenn also jemand nicht mehr sicher ist, ob er nur 1 Folge einer Serie oder vielleicht doch mehr gesehen hat, dann kann es gut sein, dass noch weitere Abmahnungen folgen. Dann zahlen Sie bei uns einmal 1 etwas erhöhten Pauschalpreis und der deckt dann diese Abmahnung und alle weiteren Abmahnungen, die da noch kommen könnten, ab.

Ja. Gerade bei Filesharing-Abmahnungen lassen sich Forderungen häufig reduzieren oder vollständig abwehren.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Eltern haften für minderjährige Kinder nicht automatisch. Haben sie ihre Kinder ordnungsgemäß über Filesharing belehrt und bestanden keine Anhaltspunkte für Verstöße, besteht unter bestimmten Umständen keine Haftung.

Bei volljährigen Kindern oder Mitbewohnern haftet der Anschlussinhaber nur bei konkreter Kenntnis von Rechtsverstößen und unterlassener Reaktion. Entscheidend ist stets die genaue Prüfung des Einzelfalls.

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies jedoch nicht unüberlegt tun. Ein pauschales Bestreiten – etwa bei einer Abmahnung durch Sarwari Rechtsanwälte – ist mit erheblichen Risiken verbunden.

Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann ein Sachverständigengutachten angeordnet werden – oft nur gegen Vorschuss von etwa 6.000 €. Bestätigt das Gutachten die Ermittlung, tragen Sie zusätzlich diese Kosten.

Ja. Sarwari Rechtsanwälte führen gerichtliche Verfahren, wenn ausreichende Erfolgsaussichten bestehen oder auf die Abmahnung nicht reagiert wird.

Darauf zu vertrauen, dass keine Klage erhoben wird, ist riskant. Gleichzeitig bestehen häufig gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Nach einer Filesharing-Abmahnung kann ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Das Gericht prüft die geltend gemachten Ansprüche dabei nicht inhaltlich.

Innerhalb von zwei Wochen sollte geprüft werden, ob Widerspruch eingelegt werden muss. Andernfalls drohen weitere rechtliche Nachteile.

Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Lizenzschaden 10 Jahre beträgt (Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15).

Die Unterlassungsansprüche verjähren nach wie vor nach 3 Jahren.

Die Rechtsanwaltskosten verjähren jedoch weiterhin nach 3 Jahren.

Ob die Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Häufig sind Urheber- und Markenrecht ausgeschlossen.

Teilweise greifen Spezial- oder Firmenpolicen. Entscheidend sind Deckungsumfang, Wartezeiten und Vorsatzklauseln. Eine Deckungsanfrage ist dennoch sinnvoll, um Kostenrisiken frühzeitig zu klären.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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