Beratung bei Firmengründung
Start Up

Ein sehr erfreulicher Trend aus den USA schwappt nach Deutschland über. Immer mehr kreative Gründer trauen sich ihre Geschäftsidee in Form von Start Ups online zu stellen.

Wir haben seit 2012 enorme Praxiserfahrungen gerade als Projekteiter „Entwicklung“ von Start Ups in Zusammenarbeit mit einem der besten Company Builder Deutschlands, der Firma M Cube gesammelt und dabei jede einzelne Phase der Gründung einer Firma miterlebt.

Der sogenannte „Golive“, also der Tag, an dem Sie mit ihrer fertig entwickelten Firma online gehen wollen, sollte der Traum Ihrer schlaflosen Nächte des kreativen Grübelns und Entwickelns sein.

Damit dies nicht zum Alptraum wird, wollen wir Ihnen im Nachfolgenden zeigen, was Sie wissen sollten, bevor Sie online gehen.

Der Wettbewerb schläft nicht! Die Konkurrenz ist im Online – Business hellwach und brutal, allerdings auch kalkulierbar. Eine Beratung bei Firmengründung ist daher mehr als hifreich. Lassen Sie daher Ihr neues Unternehmen von Anfang an auf Abmahnsicherheit durch einen fachkundigen Rechtsanwalt für Urheber- und Markenrecht checken.

Fair Business, Faire Preise.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen im Rahmen der Beratung bei Firmengründung

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Gestaltung der verschiedensten Verträge, AGBs oder auch bei der Auswahl der richtigen Gesellschaftsform im Rahmen von Fair Business zu fairen Preisen, behilflich. Dabei können Sie selbstverständlich jede der angebotenen Leistungen einzeln oder auch im Wunschpaket buchen.

Beratung bei und Gestaltung von

  • AGBs und Datenschutzerklärung
  • Dienstleistungsverträgen mit Ihren Kunden
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag
  • Arbeitsverträge u. a.

Zusatzleistungen auf Wunsch bei der Entwicklung von Start Ups

Produktentwicklung

Auf Wunsch coachen und beraten wir Sie, ohne uns in Ihre kreative Idee einzumischen. Wir achten nur darauf, dass Sie sich beim Wording nicht in Abmahngefahr bringen.

Es gibt die 5 klassischen Bereiche eines Start ups, die alle erfolgsversprechend sein müssen, damit Ihre Idee auch voll durchstartet:
Das sind:

  • die Idee mit Alleinstellungsmerkmal ( USP)
  • technische Umsetzung
  • wirtschaftliche Effizienz
  • rechtliche Zulässigkeit
  • der Markt

Ihr Start Up hat gute Aussichten auf Erfolg wenn:

  1. Die Idee möglichst einzigartig und nicht leicht kopierbar ist.
  2. Die technische Umsetzung einfach ist und sich jederzeit leicht bedienen lässt.
  3. Sie in wirtschaftlicher Hinsicht eine möglichst große Mage erzielen, d.h. möglichst hohe Einnahmen bei möglichst niedrigen Kosten erzielen können.
  4. Ihr Start Up rechtlich möglichst abmahnsicher ist; der Wettbewerb scheut sich nicht jede Gelegenheit zu nutzen, Sie abzumahnen. Vergessen Sie nicht, Sie sind online und damit von einem riesigen Publikum jederzeit sichtbar.
  5. Der Markt ein Wachstumsmarkt ist; außergewöhnliche Nischen sind zwar interessant, aber auch begrenzt.

Strategie

Auf Wunsch beraten wir Sie bei der richtigen Strategie und der richtigen Wahl von SEO und SEM, um sich möglichst gut auf dem Markt zu positionieren.

Coaching und Vorbereitung der Präsentation des 5 Minuten – Pitch vor Investoren

Auf Wunsch helfen wir Ihnen die Präsentation Ihres Start Ups für potentielle Investoren vorzubereiten. Gerade im Online – Business ist es wichtig, dass Sie bei einem ersten

Kontakt mit dem Investor zu überzeugen wissen. Heutzutage liefert man nicht mehr ein seitenlanges Konzept mit hunderten von Anlagen an potentielle Investoren, sondern versucht sein Start Up innerhalb von 5 Minuten in einem persönlichen Gespräch dem Investor vorzustellen und diesen zu überzeugen.

Markenanmeldung

Viele Unternehmer haben den Wunsch, sich durch eine einzigartige Marke und einem auffälligem Logo von der Konkurrenz abzuheben. Wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung einer solchen Marke.

08807 / 94 999 88

Für den Fall, dass Sie uns als Berater zu Ihrer Firmengründung beauftragen wollen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen eines Fair Business zu fairen Preisen.

Wir sind spezialisiert und helfen bundesweit.
08807 / 94 999 88

Markenanmeldung komplett

Viele Unternehmen haben den Wunsch, sich durch eine besondere Marke und ein auffälliges Logo von der Konkurrenz abzuheben. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Um sich auch optisch von der Konkurrenz abzusetzen, wählen die meisten Unternehmen dabei eine einprägsame Marke, in Form einer Wort-/ Bildmarke oder auch eine auffällige Farbgestaltung.

Dabei sollten Sie allerdings wissen, dass nicht alles als Marke schutzfähig ist und demzufolge das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht alles als Marke einträgt.
Sie sollten sich daher zunächst überlegen, ob Ihr Firmenname/ Projekt überhaupt als Marke schutzfähig ist, erst dann kann man sich Gedanken darüber machen, wie die Marke eingetragen werden soll.

Im Nachfolgenden wollen wir Ihnen auf dieser Seite aufzeigen, was überhaupt als Marke schutzfähig ist und wie man seinen Firmennamen/ Projekt markenrechtlich eintragen und schützen kann.

Fair Business, Faire Preise.

Markenanmeldung: Was ist eine Marke?

Ein Unternehmen wird in der Regel durch ein Produkt, einen einprägsamen Namen oder ein einzigartiges Zeichen/ Logo gekennzeichnet.
Grundsätzlich können Marken für zweierlei Formen, nämlich Produkte und Unternehmenskennzeichen geschützt werden.

a) Marken für Produkte erlangen Markenschutz, indem sie eingetragen werden (Registermarken) oder wenn sie der Allgemeinheit durch ihre Verkehrsgeltung überaus bekannt sind.
b) Unternehmenskennzeichen erlangen bereits durch die Ingebrauchnahme Markenschutz

Mit dem Markenrecht soll die Bezeichnung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens vor unerlaubten Gebrauch durch Dritte geschützt werden.

Dabei unterscheidet man zwischen:

Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen, wie auch Gestaltung von Verpackungen und Materialien und/ oder Farbgebungen/ Farbkombinationen. ( z. B. BVB, schwarz – gelbe Vereinsfarben.)
Dabei müssen diese geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von einem Unternehmen eines Mitbewerbers oder sonstigen Dritten zu unterscheiden.

Was sind die häufigsten Eintragungshindernisse als Marke?

Vor jeder Markenanmeldung sollte Ihr Anwalt eine Markenanmeldung nach Eintragungshindernissen gemäß § 8 MarkenG untersuchen, bevor Sie eine Anmeldegebühr von immerhin € 290,- umsonst aufwenden.

a)Wenn Ihrem Markenvorschlag jegliche Unterscheidungskraft gegenüber dem Wettbewerb fehlt, dann stellt dies ein Eintragungshindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1MarkenG dar.
b)Markenvorschläge, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes,der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung usw. im Allgemeinen dienen, sind nicht eintragungsfähig, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
Sie können sich beispielsweise als Hersteller von Autos nicht das Wort „Auto“ schützen lassen.
c) Gleiches gilt auch für Zeichen oder Angaben, die umgangssprachlich zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind. Wortschöpfungen wie: Frühlingsfrische, Tintenkiller usw.

Achtung:

Das DPMA stellt lediglich fest, ob ein Zeichen oder eine Ware als Marke eintragungsfähig, also schutzfähig ist. Es prüft aber nicht, ob es bereits eine identische oder ähnliche Marke mit höherrangigem Schutz gibt!

Die Konkurrenz schläft nicht!
Sollten Sie tatsächlich eine „falsche“ Marke eintragen lassen haben, für die ein Wettbewerber bereits vorrangige Rechte beansprucht, dann droht Ihnen eine teure Abmahnung. Im Markenrecht belaufen sich die Streitwerte häufig auf € 100.000 und mehr. Dies bedeutet, dass sich bereits die Anwaltskosten in einer solchen Abmahnung auf € 1.953,90 netto belaufen.

Tipp:

Hier sind Sie auf sich selbst gestellt und sollten sich dringend den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Markenrecht einholen.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung,was wohl am meisten Ihren Interessen entspricht.

P.S.: Es ist nicht damit getan, eine einfache Recherche nach der identischen Schreibweise Ihrer Marke durchzuführen, weil damit keine ähnlichen Markennamen und Firmennamen gefunden werden können. Die üblichen Markendatenbanken sind nicht ausreichend, denn sie können nach ähnlichen Begriffen nicht suchen. Eine Firmennamensrecherche im Handelsregister ist nämlich bei solchen Markendatenbanken nicht enthalten, aber unbedingt durchzuführen.

MARKENANMELDUNG DEUTSCHLAND

Grundpaket

220*
  • Kostenlose Überprüfung der Markeneintragungsfähigkeit
  • Auf Wunsch Nennung zulässiger Änderungsvorschläge
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Anmeldung der Marke beim DPMA

Standard

275*
  • mit Identitätsrecherche
  • Kostenlose Überprüfung der Markenschutzfähigkeit auf Wunsch Nennung zulässiger Änderungsvorschläge
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Anmeldung der Marke beim DPMA
  • Identitäts-Recherche Wortmarken und Firmennamen

All Inclusive

850*
  • Kostenlose Überprüfung der Markenschutzfähigkeit
  • Auf Wunsch Nennung zulässiger Änderungsvorschläge
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Anmeldung der Marke beim DPMA
  • Identitäts-Recherche Wortmarken und Firmennamen
  • Ähnlichkeits-Recherche Wortmarken und Firmennamen

* alle Preise netto, zzgl. MwSt

zzgl. € 290,00 .- Gebühr des DPMA für 3 Klassen

08807 / 94 999 88

Für den Fall, dass Sie uns mit Ihrer Markenanmeldung beauftragen wollen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen eines Fair Business zu fairen Preisen.

Wir sind spezialisiert und helfen bundesweit.
08807 / 94 999 88