Wenn Sie Tickets auf eBay verkaufen, rechnen Sie nicht damit , dass Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten werden.
Hierbei ist allerdings zwischen gewerblicher Tätigkeit auf eBay und privatem Verkäufer zu unterscheiden. In den meisten Fällen ist nämlich der private Weiterverkauf von Eintrittskarten nicht verboten. Man hat sich dabei lediglich an gewisse Regeln, wie Sie in den ATGB (Allgemeine Ticketgeschäftsbedingungen) formuliert sind, zu halten. So muss der Verkäufer beispielsweise den Käufer des Tickets darauf hinweisen, dass die ATGB gelten. Außerdem sind auch dem Preis des Weiterverkaufs eines Tickets auf eBay Grenzen gesetzt. Die meisten ATGB´s sehen vor, dass im Falle des privaten Weiterverkaufs von Eintrittskarten kein höherer Preis als der Originalpreis des Vereins verlangt werden darf. Ein Zuschlag von ca. 15% für Aufwand und Gebühren wird manchmal tolleriert.
Weiter werden darüber hinaus noch Rechtsverletzungen gerügt werden, die mit Abbildungen von den Vereinslogos oder den Stadionplänen zusammenhängen. Hier müssen auch beim Privatverkauf von Tickets auf eBay Urheberrechte und Markenrechte beachtet werden. Wenn nämlich Bilder, Stadionpläne oder Werbetexte von fremden Rechteinhabern übernommen werden, und für das eigene ebay Angebot genutzt werden, droht ebenfalls ein Abmahnschreiben. Dies gilt auch für Privatverkäufer.Wer gewerblich Ticketverkauf betreibt, kann sogar noch wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen werden. Dies ist immer eine Frage des Einzelfalls. Beim Ticketverkauf auf eBay in gewerblicher Hinsicht sollte vorher eine rechtliche Beratung eingeholt werden, um nicht etwa eine Abmahnung von Becker Haumann Mankel Gursky oder einer anderen Kanzlei zu riskieren.
Abmahnung Becker Haumann: Vorsicht auch bei der Auskunft
Notieren sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist.
Rufen Sie nicht bei der Abmahnkanzlei an, sondern schildern Sie uns ganz genau, woher Sie die Tickets erworben haben, warum Sie diese weiterverkaufen wollten und zu welchem Preis Sie die Tickets erworben haben und zu welchem Preis Sie diese weiterverkaufen wollten.
Wir werden Ihre Auskunft ganz genau mit Ihnen besprechen und erst dann eine Auskunft an die Abmahnkanzlei weitergeben. Damit ist dann auch jede mögliche Verteidigung für Sie gangbar.Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht.
Achtung:
Der Unterlassungsanspruch ist der gefährlichste für Sie. Sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben wollen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einstweilige Verfügung bei Gericht einreichen. Das fatale daran ist, dass über eine solche Einstweilige Verfügung oftmals ohne mündliche Verhandlung zu Gunsten des Antragstellers entschieden wird!
Dann fallen mal eben gut und gerne € 5.000,00 an Prozesskosten für Sie an!
Es gilt aber immer sorgfältig zu überlegen, ob man eine Unterlassungserklärung und in welcher Form man eine solche abgibt.
Bitte verwenden Sie nicht irgendwelche Vorlagen aus den bekannten Internetforen oder von Verbraucherzentralen. Diese sind in vielen Fällen fehlerhaft. Sie haften dann allerdings ein Leben lang für etwaige Verstöße und können dann sicher sein, dass Sie bei der nächsten Abmahnung dann allerdings eine Vertragsstrafe von über mindestens € 5.100,00 erwarten dürfen und keine Chance haben sich hiergegen erfolgreich zu wehren.
Eile ist geboten, wenn:
Wenn Sie noch keine Abmahnung Becker Haumann Rechtsanwälte für BVB erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihr Verkaufsangebot für Ihre Tickets bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.