Abmahnung IPPC LAW

Abmahnung IPPC LAW für Aylo Premium Ltd und B 1 Recording GmbH – Wir helfen Ihnen bundesweit! 

-Abmahnung IPPC LAW-

Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian u.a. für die Aylo Premium Ltd., MG Content RK Ltd. oder die Gamma Entertainment Inc. wegen Pornofilmen!

Eine Abmahnung von IPPC Law, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, betrifft auch die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik (z.B. „Pedro“, „Prada“, „Goosebumps“) in Instagram Reels oder TikToks für die B1 Recordings GmbH. Gefordert werden Unterlassungserklärungen und hohe Schadensersatzbeträge (oft >4.000€)

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bundesweit!

-Abmahnung IPPC LAW

Wir können Ihnen wirklich gut helfen, weil wir tatsächlich ständig mit IPPC Law zu tun haben.

 

Die Kanzlei IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian versendet unzählige Filesharing-Abmahnungen bundesweit, so auch im Auftrag der Aylo Premium Ltd. , die Gamma Entertainment Inc. sowie MG Content RK Ltd. für diverse Pornofilme.

Seit einigen Jahren haben sich die Anwälte von IPPC LAW darauf spezialisiert, die illegale Nutzung von lizenzpflichtiger Musik der  B 1 Recording GmbH wegen eines Lizenzschadens für die rechtswidrigen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Musikwerke „Pedro“, „Prada“, „Goosebumps“ in den eigenen Reels auf Instagram oder in TikToks auf TikTok sündhaft teuer abzumahnen.

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Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

Wir haben jeden Tag mit IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian u. a. auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu tun. Wir helfen Ihnen bundesweit. Auch wenn Sie nicht aus München sind, ist dies ein großer Vorteil für Sie. Wir kennen die IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian Rechtsanwälte und die Richter in München sehr gut. – Abmahnung IPPC LAW – Anwaltskanzlei Schäfer.

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Unsere Erfahrung

Wir haben 20 Jahre Erfahrung aus tausenden von Abmahnungen , insbesondere mit IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian. Ständig haben wir mit diesen zu tun und kennen diese bestens. – Abmahnung IPPC LAW -Anwaltskanzlei Schäfer –

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung IPPC LAW reagiert.

Häufige Fragen

Bei einer Abmahnung durch IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian wird meist eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen – etwa durch Filesharing oder die Nutzung lizenzpflichtiger Musik, z. B. in Instagram-Reels.

Gefordert wird häufig für die B 1Recording GmbH ein erheblicher Schadensersatz (teils über 3.000 €) sowie Unterlassung und Kosten. Wichtig: Es handelt sich nicht um Betrug. Eine anwaltliche Prüfung ist dringend zu empfehlen.

In den meisten Fällen werfen IPPC LAW bzw. Daniel Sebastian eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vor – etwa durch unbemerkte Uploads über BitTorrent oder PopcornTime.

Wichtig: Wer den Upload nicht selbst vorgenommen hat, haftet nicht als Täter. Zudem muss der Anschlussinhaber keinen Täter benennen (vgl. BGH Urteil I ZR 154/15 Afterlife).

Die Nutzung von Musik in Videos unterliegt dem Urheberrecht, insbesondere dem sogenannten Synchronisationsrecht. Bei rein privater Nutzung auf Plattformen wie TikTok oder Instagram ist die Verwendung oft erlaubt.

Sobald jedoch eine kommerzielle Nutzung vorliegt – etwa für Unternehmen oder Werbung – ist regelmäßig eine Lizenz erforderlich. Andernfalls drohen Abmahnungen, etwa durch IPPC LAW. Eine rechtliche Prüfung ist daher ratsam.

  • INO Handels & Vertriebs GmbH
  • LFP Video Group
  • M.I.C.M. MICROM
  • B 1 Recording GmbH

Wir helfen Ihnen bei einer Abmahnung durch IPPC LAW umfassend: In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten und entwickeln eine individuelle Strategie.

Wir klären, ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist, und prüfen Ihre Haftung – häufig lassen sich Forderungen deutlich reduzieren oder vollständig abwehren.

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Schadensersatzansprüche (Lizenzschaden) können bis zu 10 Jahre bestehen (vgl. BGH Urteil I ZR 48/15). Grundlage ist eine analoge Anwendung der Regeln zur ungerechtfertigten Bereicherung (§ 852 BGB).

Unterlassungsansprüche und Anwaltskosten verjähren dagegen regelmäßig nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Jahresende der Kenntnis – eine genaue Prüfung im Einzelfall ist entscheidend.

Abmahnkanzleien – etwa IPPC LAW – gehen regelmäßig vor Gericht, wenn sie gute Erfolgsaussichten sehen. Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, ist daher riskant.

Dennoch bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Je nach Einzelfall lassen sich Ansprüche abwehren oder deutlich reduzieren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend für die richtige Strategie.

Ja – insbesondere bei Serien, Staffeln oder Mehrfach-Downloads.
Wir vereinbaren dafür extra faire Gesamtpakete. Dann zahlen Sie bei uns einmal 1 etwas erhöhten Pauschalpreis und der deckt dann diese Abmahnung und alle weiteren Abmahnungen, die da noch kommen könnten, ab.

Bei der unberechtigten Nutzung von lizenzpflichtiger Musik im eigenen Reel drohen weitere Abmahnungen, wenn man das Reel nicht tatsächlich löscht.

Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich bei Abmahnungen – etwa durch IPPC LAW – in den meisten Fällen. Die rechtlichen und finanziellen Risiken sind erheblich, insbesondere bei Filesharing oder Musiknutzung in Social Media.

Häufig lassen sich Forderungen deutlich reduzieren oder sogar vollständig abwehren. Eine erste kostenlose Einschätzung zeigt, welche Strategie im konkreten Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist.

Eltern haften für minderjährige Kinder nicht automatisch. Haben sie ihre Kinder ordnungsgemäß über Filesharing und illegale Nutzung belehrt und bestanden keine Anhaltspunkte für Verstöße, besteht in der Regel keine Haftung.

Bei volljährigen Kindern oder Mitbewohnern haftet der Anschlussinhaber nur bei konkreter Kenntnis von Rechtsverstößen und unterlassener Reaktion. Entscheidend ist stets die Prüfung des Einzelfalls.

Ein pauschales Bestreiten der IP-Ermittlung – etwa bei einer Abmahnung durch IPPC LAW – ist mit erheblichen Risiken verbunden und sollte nicht unüberlegt erfolgen.

Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann ein Sachverständigengutachten angeordnet werden – oft nur gegen Vorschuss von etwa 6.000 €. Bestätigt das Gutachten die Ermittlung, tragen Sie zusätzlich diese Kosten. Eine strategische Prüfung ist daher entscheidend.

Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Bei Abmahnungen durch IPPC LAW kann eine ungeprüfte Erklärung Sie lebenslang binden und erhebliche Risiken auslösen.

Oft ist eine individuell angepasste – oder gar keine – Erklärung sinnvoll. Standardmuster aus dem Internet sind gefährlich und sollten vermieden werden. Eine anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend.

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