Abmahnung Nimrod Anwalt

Abmahnung von Nimrod  für die Kalypso Media Group GmbH erhalten? – Jetzt richtig handeln!

Wir beraten Sie bundesweit! 

Die Nimrod Rechtsanwälte versenden seit vielen Jahren bundesweit Filesharing-Abmahnungen im Auftrag verschiedener Publisher und Rechteinhaber aus der Computerspielbranche. Hierzu gehören insbesondere die Daedalic Entertainment GmbH, die Astragon Entertainment GmbH, die Kalypso Media Group GmbH sowie der Dienstleister Texcipio.

Im Mittelpunkt der Abmahnungen stehen bekannte Computerspiele und Simulationen wie American Truck Simulator, Euro Truck Simulator 2, Railway Empire 2, Disciples: Liberation, Commandos 3, Dungeons 4, Landwirtschafts-Simulator, Bus Simulator oder Tropico 6. Vorgeworfen wird regelmäßig, diese Spiele über eine Internettauschbörse anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Typischerweise verlangen die Nimrod Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Gerade bei Filesharing-Abmahnungen sollte jedoch sorgfältig geprüft werden, wer den Internetanschluss genutzt hat und ob überhaupt eine Haftung besteht. Nicht jede Abmahnung ist in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht berechtigt.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung aus tausenden Filesharing-Abmahnungen und kennen die Vorgehensweise der Nimrod Rechtsanwälte aus der täglichen Praxis. Gerade bei Computerspielen lassen sich durch eine frühzeitige und strategische Verteidigung häufig erhebliche finanzielle Risiken reduzieren.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bundesweit! Tel. 08807-94 999 88.

-Abmahnung Nimrod


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

Wir haben jeden Tag mit Nimrod Rechtsanwälte zu tun. Wir helfen Ihnen bundesweit. Auch wenn Sie nicht aus München sind, ist dies ein großer Vorteil für Sie. Wir kennen die Nimrod Rechtsanwälte sehr gut. – Abmahnung Nimrod Anwalt – Anwaltskanzlei Schäfer.

Rufen Sie uns gerne an. Dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen bundesweit !

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Nimrod Rechtsanwälte. Wir haben ständig mit diesen zu tun und kennen diese bestens. – Abmahnung Nimrod Anwalt -Anwaltskanzlei Schäfer München-

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Nimrod.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Nimrod auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte betrifft in der Regel den Vorwurf, ein urheberrechtlich geschütztes Computerspiel über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Betroffen sind häufig bekannte PC- und Konsolenspiele sowie deren Erweiterungen oder DLCs.

Der Vorwurf lautet: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. In der Regel verlangen Nimrod Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 850,00,- für Computerspiele der Kalypso Media Group GmbH oder Astrogon Entertainment GmbH.

Bei Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte geht es meist um Filesharing von Computerspielen, etwa für Kalypso Media Group GmbH, Astrogon Entertainment GmbH, Daedalic Entertainment GmbH, Landwirtschaftssimulator. Die häufigsten Computerspiele sind dabei Railway Empire 2, Disciples: Liberation, Commandos 3, Dungeons 4, oder

Tropico 6; vorgeworfen wird ein unerlaubter Upload über Tauschbörsen wie BitTorrent.

Wichtig: Viele Betroffene erkennen nicht, dass ein Upload erfolgt ist. Eine Haftung als Täter besteht nicht automatisch. Zudem muss der Anschlussinhaber keinen Täter benennen (vgl. BGH Urteil I ZR 154/15 Afterlife).

Regelmäßig verlangen die Rechteinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages. Dieser soll meist Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten abdecken.

Die gesetzten Fristen sind häufig kurz. Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen leisten, sollte die Abmahnung sorgfältig rechtlich geprüft werden.

 

Erstens: Bewahren Sie Ruhe.
Auch kurze Fristen sollten nicht zu übereilten Entscheidungen führen.

Zweitens: Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Vorformulierte Unterlassungserklärungen können langfristige Folgen haben.

Drittens: Leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen.
Ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen, sollte zunächst geprüft werden.

Viertens: Klären Sie die Nutzung des Internetanschlusses.
Gerade Familienmitglieder oder Mitbewohner können für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein.

Erstens: Fristen immer ernst nehmen.
Wer Fristen versäumt, riskiert weitere Kosten oder gerichtliche Verfahren.

Zweitens: Keine Muster aus dem Internet verwenden.
Jeder Filesharing-Fall weist Besonderheiten auf.

Drittens: Nicht unüberlegt mit der Gegenseite kommunizieren.
Vorschnelle Erklärungen können sich später nachteilig auswirken.

Viertens: Frühzeitig fachkundigen Rat einholen.
Gerade am Anfang bestehen häufig die besten Verteidigungsmöglichkeiten.

Erstens: Die Angelegenheit zu ignorieren.
Untätigkeit führt nicht selten zu Mahnbescheiden oder Klagen.

Zweitens: Sich auf Halbwissen aus Foren zu verlassen.
Internet-Tipps ersetzen keine individuelle Prüfung.

Drittens: Den eigenen Fall vorschnell selbst zu beurteilen.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch.

Erstens: Wir prüfen die Haftungsfrage.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch für eine behauptete Urheberrechtsverletzung.

Zweitens: Wir entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.
Je nach Sachlage kommen unterschiedliche Verteidigungsansätze in Betracht.

Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Kosten.
Häufig lassen sich Forderungen deutlich reduzieren.

Viertens: Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Auch in gerichtlichen Verfahren bestehen oft gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Schadensersatzansprüche (Lizenzschaden) können bis zu 10 Jahre bestehen (vgl. BGH Urteil I ZR 48/15). Grundlage ist eine analoge Anwendung der Regeln zur ungerechtfertigten Bereicherung (§ 852 BGB).

Unterlassungsansprüche und Anwaltskosten verjähren dagegen regelmäßig nach 3 Jahren. Eine genaue Prüfung der Verjährung im Einzelfall ist daher entscheidend.

Abmahnkanzleien – etwa Nimrod Rechtsanwälte – gehen regelmäßig dann vor Gericht, wenn sie gute Erfolgsaussichten sehen. Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, ist daher riskant.

Dennoch bestehen zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten. Je nach Einzelfall lassen sich Ansprüche abwehren oder deutlich reduzieren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend.

Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Ob und in welcher Höhe Schadensersatz oder Rechtsanwaltskosten zu zahlen sind, richtet sich nach der tatsächlichen Haftung sowie der Beweislage.

In vielen Fällen bestehen gute Argumente, die Forderungen ganz oder teilweise zurückzuweisen oder eine deutlich günstigere außergerichtliche Einigung zu erzielen.

 

Ja, insbesondere bei Serien, Staffeln oder Mehrfach-Downloads drohen weitere Abmahnungen – etwa durch Nimrod Rechtsanwälte. Häufig werden mehrere Dateien unbemerkt geteilt, nicht nur eine einzelne Folge.

Eine frühzeitige Gesamtstrategie ist daher entscheidend. So lassen sich weitere Verfahren bündeln und Kosten reduzieren – etwa durch ein Pauschalmodell für aktuelle und künftige Abmahnungen.

Erstens: Wir prüfen die Haftung und den Sachverhalt.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch.

Zweitens: Wir entscheiden gemeinsam über die Unterlassungserklärung.
Je nach Fall kommt eine modifizierte Erklärung oder sogar gar keine Erklärung in Betracht.

Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Anwaltskosten.
Unser Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduzierung der Forderungen.

Viertens: Wir vertreten Sie auch vor Gericht.
Selbst nach einem Mahnbescheid oder einer Klage bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Nicht immer haftet der Anschlussinhaber selbst als Täter. Je nach Sachlage kommen auch Familienangehörige, Mitbewohner oder andere Nutzer des Anschlusses in Betracht.

Ob überhaupt eine Haftung besteht und welche Darlegungspflichten erfüllt werden müssen, hängt immer vom Einzelfall ab.

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber nicht unüberlegt tun. Ein pauschales Bestreiten – etwa bei einer Abmahnung durch Nimrod Rechtsanwälte – ist mit erheblichen Risiken verbunden.

Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann ein Sachverständigengutachten angeordnet werden – oft nur gegen Vorschuss von etwa 6.000 €. Bestätigt das Gutachten die Ermittlung, tragen Sie zusätzlich diese Kosten.