
Abmahnung von Tobis Film GmbH – Jetzt richtig handeln!
Warum Sie sich bei einer Abmahnung von Frommer Legal an unsere Kanzlei wenden sollten
Seit mehr als 20 Jahren vertreten wir Mandanten bundesweit im Urheberrecht und haben bereits tausende Abmahnverfahren erfolgreich bearbeitet. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls. Rufen Sie uns gerne an. Tel.: 08807/94 999 88 oder nutzen Sie unsere Kostenlose Ersteinschätzung
Welche Besonderheiten gelten bei einer Abmahnung von Frommer Legal?
Eine Abmahnung von Frommer Legal für Tobis Film betrifft regelmäßig den Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Filme oder Serien über BitTorrent oder andere Peer-to-Peer-Netzwerke ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Häufig machen Filmstudios und Filmverleiher Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Nicht jede Abmahnung ist jedoch berechtigt. Ob eine Haftung besteht, hängt insbesondere von der Nutzung des Internetanschlusses, der Ermittlung der IP-Adresse und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Nutzen Sie bundesweit unsere Kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Frommer Legal vertritt seit vielen Jahren zahlreiche bekannte Rechteinhaber der Film- und Medienbranche. Dazu gehören unter anderem die Tobis Film GmbH, die LEONINE Licensing GmbH, die LEONINE Distribution GmbH, Warner Bros. Entertainment Inc. sowie die Constantin Film Verleih GmbH. Die Abmahnungen betreffen regelmäßig aktuelle Kinofilme, Blockbuster und erfolgreiche Filmreihen sowie Streaming-Produktionen. Welche Besonderheiten für Ihre Verteidigung gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Rechteinhaber, dem betroffenen Film oder der Serie und den konkreten Vorwürfen der Abmahnung.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München versendet unzählige Filesharing-Abmahnungen bundesweit im Auftrag von Constantin Film, Warner Bros. und LEONINE u.A.
Wir helfen Ihnen bundesweit. Auch wenn Sie nicht aus München sind, ist dies ein großer Vorteil für Sie. Wir kennen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte und die Richter in München sehr gut. Abmahnung Tobis Film GmbH
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Frommer Legal Rechtsanwälte aus München
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Unser Ziel
Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Frommer Legal.
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Ihr Nutzen
Melden Sie sich telefonisch bei uns oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Tobis Film GmbH München auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.
Häufige Fragen zu Abmahnung Tobis Film GmbH
Mit einer Abmahnung von Tobis Film GmbH wird regelmäßig vorgeworfen, einen Film über eine Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Im Mittelpunkt steht dabei die öffentliche Zugänglichmachung und nicht der bloße Download.
Die Abmahnungen werden häufig durch Frommer Legal ausgesprochen. Neben der Unterlassung werden regelmäßig Schadensersatz und Anwaltskosten geltend gemacht.
Regelmäßig werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt. Bei einzelnen Filmen liegen die Vergleichsforderungen häufig bei etwa 984,80 €.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, sollte daher sorgfältig geprüft werden.
Die Tobis Film GmbH gehört seit vielen Jahren zu den bekannten Rechteinhabern im Bereich Film und Unterhaltung. Gegenstand der Abmahnungen sind regelmäßig aktuelle Spielfilme und deren angebliche Verbreitung über Filesharing-Netzwerke.
Wie bei anderen Rechteinhabern steht häufig die Frage im Mittelpunkt, wer den Internetanschluss genutzt hat und ob überhaupt eine Haftung besteht.
Erstens: Bewahren Sie Ruhe.
Auch kurze Fristen sollten nicht zu übereilten Entscheidungen führen.
Zweitens: Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Eine Unterlassungserklärung kann Sie über viele Jahre binden.
Drittens: Leisten Sie keine vorschnellen Zahlungen.
Die Berechtigung der Forderungen sollte zunächst überprüft werden.
Viertens: Klären Sie die Nutzung des Internetanschlusses.
Gerade Familienangehörige oder Mitbewohner können für die Haftungsfrage von Bedeutung sein.
Nicht immer haftet der Anschlussinhaber selbst. Häufig stellt sich die Frage, ob Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste Zugriff auf den Internetanschluss hatten.
Ob eine Täterhaftung, Störerhaftung oder überhaupt keine Haftung vorliegt, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.
Erstens: Wir prüfen die Haftungsfrage.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch für den behaupteten Verstoß.
Zweitens: Wir entscheiden gemeinsam über die Unterlassungserklärung.
Je nach Sachlage kommt eine modifizierte Erklärung oder sogar gar keine Erklärung in Betracht.
Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Anwaltskosten.
Unser Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduzierung der Forderungen, im Idealfall sogar eine Nullzahlung.
Viertens: Wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Verfahren.
Selbst nach einem Mahnbescheid oder einer Klage bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Ja. Gerade bei Filesharing-Abmahnungen sind die Fragen der Täterhaftung und der Darlegungspflichten häufig entscheidend.
Durch eine frühzeitige Verteidigung lassen sich Forderungen oftmals erheblich reduzieren oder sogar vollständig zurückweisen.
Nein. Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und welchen Inhalt sie haben sollte, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Vorformulierte Erklärungen sind häufig sehr weitreichend und sollten niemals ungeprüft übernommen werden.
Erstens: Fristen ernst nehmen.
Untätigkeit kann zu Mahnbescheiden oder gerichtlichen Verfahren führen.
Zweitens: Keine Vorlagen aus dem Internet verwenden.
Jeder Filesharing-Fall weist Besonderheiten auf.
Drittens: Nicht vorschnell mit der Gegenseite kommunizieren.
Unüberlegte Angaben können später nachteilig sein.
Viertens: Frühzeitig fachkundigen Rat einholen.
Gerade am Anfang bestehen häufig die besten Verteidigungsmöglichkeiten.
Klare Antwort: In aller Regel leider nicht.
Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Lizenzschaden 10 Jahre beträgt (Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15).
Die Unterlassungsansprüche verjähren nach wie vor nach 3 Jahren.
Die Rechtsanwaltskosten verjähren jedoch weiterhin nach 3 Jahren.
Bei einer Abmahnung wegen Filesharings muss man nun differenzieren:
Ja. Darauf zu vertrauen, dass „die schon nicht klagen werden“, ist gefährlich. Frommer Legal verfolgt Ansprüche regelmäßig konsequent weiter.
Neben weiteren Schreiben können auch Mahnbescheide oder Klagen folgen. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie ist deshalb besonders wichtig.
Nicht immer haftet der Anschlussinhaber selbst. Häufig stellt sich die Frage, ob Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste Zugriff auf den Internetanschluss hatten.
Ob eine Täterhaftung, Störerhaftung oder überhaupt keine Haftung vorliegt, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.
Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber tunlichst unterlassen. Die großen Kanzleien arbeiten seit Jahren mit einer zuverlässigen Anti-Piracy-Software. Sollten Sie nun auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung Tobis Film GmbH zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird eine Kanzlei vor Gericht gehen.
Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z.B. hier bei AG München € 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass die Anti-Piracy-Software – wie so oft – keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht hat, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn-/ und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an! Fordern Sie unsere kostenlose Ersberatung an – Abmahnung Tobis Film GmbH –
