Die gängigen Kanzleien wie Waldorf Frommer, FAREDS Rechtsanwälte, Daniel Sebastian u. a. verschicken Tausende von Abmahnungen wg. einer Urheberrechtsverletzung im Namen der Filmindustrie wg. des illegalen Streamens auf dem Streaming-Dienst „Popcorn Time“ und das ist auch noch legal.
Keine Panik!
Streaming ist nach wie vor, zumindest eine Grauzone in rechtlicher Hinsicht, sodass man mit den üblichen Streaming-Portalen nicht Gefahr läuft abgemahnt zu werden.
Im vorliegenden Falle tarnt sich jedoch der vermeintliche „Streaming-Dienst Popcorn Time“ als sog. Streaming-Dienst und bietet aktuelle Kinoblockbuster kostenlos und zeitnah zum vermeintlichen „Streaming“ an, dahinter versteckt sich allerdings ein echtes Filesharing, das illegal ist.
Der Streaming-Dienst „Popcorn Time“ hat hinter seiner Software eine Technik der Torrent-Netzwerke installiert, sodass der damit verbundene Client bei jedem Download, also vermeintlichem Streaming gleichzeitig einen Upload vornimmt und die Datei bei dem User, der den Download vorgenommen hat, automatisch wieder zum Tausch für die breite Öffentlichkeit des Internets angeboten wird.
Da jedoch der vermeintliche Streamer nicht Rechteinhaber für den Tausch einer solchen Datei ist, handelt er rechtswidrig.
Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass Sie als Internetuser wussten, dass Sie im vorliegenden Falle gar kein Streaming, sondern Filesharing betreiben. Das Urheberrecht ist in dieser Hinsicht verschuldensunabhängig.
Unternehmen Sie am Besten nichts!
Entsorgen Sie nicht die Abmahnung in den Mülleimer. Sie ist möglicherweise rechtmäßig und wird dann umso teurer.
Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei auf, sondern wenden Sie sich direkt an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.
Wir haben uns auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und helfen Ihnen gerne!
Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Rechtsanwalt