CSR Abmahnung

CSR Abmahnung – für PMG Entertainment Inc. | Kostenlose Ersteinschätzung!

Die Kanzlei CSR versendet regelmäßig Abmahnungen im Auftrag der PMG Entertainment Inc..

Ruhe bewahren: Wir verfügen über Erfahrung aus tausenden Abmahnverfahren und wissen, wie diese Fälle effektiv zu bearbeiten sind.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung – wir unterstützen Sie bundesweit schnell und zielgerichtet.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

Eine Filesharing-Abmahnung durch die CSR Rechtsanwälte betrifft häufig den Vorwurf, über den eigenen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Inhalte in Tauschbörsen verbreitet zu haben. Typischerweise handelt es sich dabei um sogenannte Adult-Filme – etwa im Auftrag von Rechteinhabern wie PMG Entertainment.

Die Schreiben wirken auf den ersten Blick verbindlich und setzen Betroffene durch kurze Fristen und hohe Vergleichsbeträge erheblich unter Druck. Genau hier ist entscheidend: Eine solche Abmahnung ist keineswegs „in Stein gemeißelt“, sondern in vielen Fällen juristisch angreifbar.

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Urheberrecht und aus tausenden Filesharing-Abmahnungen – auch im Umgang mit CSR Rechtsanwälte.

Wir kennen die typischen Strukturen dieser Schreiben, die Argumentationsmuster und die praktischen Angriffspunkte sehr genau. In vielen Fällen gelingt es uns, die geforderten Beträge deutlich zu reduzieren oder vollständig abzuwehren.

Worum es bei einer CSR-Abmahnung konkret geht

Der Vorwurf lautet regelmäßig:
Über Ihren Anschluss sei ein Film über eine Tauschbörse (z. B. BitTorrent) öffentlich zugänglich gemacht worden. Wichtig dabei: Es geht rechtlich nicht nur um einen Download, sondern vor allem um den Upload, der automatisch erfolgt.

Wichtig: Was Sie jetzt unbedingt beachten sollten

Reagieren Sie besonnen, aber nicht untätig.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft, leisten Sie keine Zahlungen „ins Blaue hinein“ und nehmen Sie keinen Kontakt mit CSR Rechtsanwälte auf. Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Notieren Sie die Frist sorgfältig und holen Sie frühzeitig unsere kostenlose Erstberatung ein.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen.

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung CSR auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte gehört zu den bekannten Abmahnkanzleien im Bereich Filesharing. Sie vertritt u. a. die PMG Entertainment Limited und macht Urheberrechtsverletzungen – häufig im Erotikbereich – geltend.

Gefordert werden meist Unterlassung, Schadensersatz sowie Anwaltskosten (oft pauschal). Eine vorschnelle Reaktion ist riskant. Lassen Sie die Abmahnung unbedingt anwaltlich prüfen, um Kosten und Risiken zu reduzieren.

  • Kröger MV GmbH
  • Medienvertrieb T.W
  • PMG Entertainment GmbH
  • PMG Entertainment Limited
  • Nebenan Nr. 44
  • Bikinizone 1
  • Edelweiß E – 10 Grüne Ficker

Bei einer Abmahnung der CSR Rechtsanwälte wird regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing vorgeworfen. Gefordert werden Unterlassung, Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Wichtig: Es handelt sich nicht um Betrug. Reagieren Sie fristgerecht und lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen. So lassen sich Risiken und Kosten häufig deutlich reduzieren. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist sinnvoll.

  • Nicht reagieren oder abwarten

  • Unüberlegt zahlen oder unterschreiben

  • Direkten Kontakt mit CSR Rechtsanwälten aufnehmen

  • Internet-Muster ungeprüft verwenden

  • Unterlassungserklärung vorschnell abgeben

Reagieren Sie sofort und beachten Sie die meist kurzen Fristen. Lassen Sie die Abmahnung der CSR Rechtsanwälte anwaltlich prüfen und klären Sie die Beweislage sowie mögliche Anschlussnutzer.

Entscheidend ist eine klare Strategie: Unterlassung, Verteidigung oder Vergleich. Überlegen Sie, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes Zugriff hatte. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung hilft, Kosten und Risiken deutlich zu reduzieren.

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung der CSR Kanzlei, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung oder vollständige Beseitigung der Zahlbeträge.

In einer aktuellen CSR Abmahnung verlangt die Kanzlei in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 835,80

Der Schadensersatz wird in einer Abmahnung der PMG Entertainment Limited mit einen Betrag von 600,- € berechnet. Die CSR-Kanzlei fordert schließlich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 235,80 €.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird durch die CSR-Kanzlei demnach die Zahlung eines Betrages von 835,80 € gefordert.

Ja, weitere Abmahnungen der PMG Entertainment Limited durch CSR Rechtsanwälte sind möglich, insbesondere bei mehreren Downloads oder Serienfällen.

In vielen Fällen kann ein Pauschalmodell helfen, aktuelle und künftige Abmahnungen wirtschaftlich sinnvoll abzuwickeln. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

Ja – fast immer.
In den allermeisten Fällen konnten wir die Zahlungsforderungen deutlich reduzieren oder ganz beseitigen. Häufig lässt sich auch eine unangemessen hohe Vertragsstrafe abwehren.

Eine falsche Reaktion ohne Anwalt führt dagegen oft zu Folgekosten, neuen Verfahren oder einstweiligen Verfügungen.

Eltern haften für minderjährige Kinder nicht automatisch. Haben sie ihre Kinder ordnungsgemäß über Filesharing belehrt und bestanden keine Anhaltspunkte für Verstöße, besteht in der Regel keine Haftung.

Bei volljährigen Kindern oder Mitbewohnern haftet der Anschlussinhaber nur bei konkreter Kenntnis von Rechtsverstößen und unterlassener Reaktion. Entscheidend ist stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls.

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber nicht unüberlegt tun. Ein pauschales Bestreiten – etwa bei einer Abmahnung durch CSR Rechtsanwälte – ist mit erheblichen Risiken verbunden.

Kommt es zum Gerichtsverfahren, kann ein Sachverständigengutachten angeordnet werden – oft nur gegen Vorschuss von etwa 6.000 €. Bestätigt das Gutachten die Ermittlung, tragen Sie zusätzlich diese Kosten.

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen, die Sie lebenslänglich binden, führen.

Kanzleien wie CSR Rechtsanwälte klagen regelmäßig, wenn sie gute Erfolgsaussichten sehen. Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, ist daher riskant.

Dennoch bestehen reale Verteidigungsmöglichkeiten. Je nach Einzelfall lassen sich Ansprüche abwehren oder reduzieren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend für die richtige Strategie.

Zunächst wird ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen – etwa nach einer Abmahnung durch CSR Rechtsanwälte. Das Gericht prüft den Anspruch dabei nicht inhaltlich, sondern erlässt den Bescheid rein formal.

Sie haben 2 Wochen Zeit für Widerspruch. Erst danach geht das Verfahren in ein streitiges Gerichtsverfahren über. Spätestens jetzt sollte anwaltliche Unterstützung erfolgen.

Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Lizenzschaden 10 Jahre beträgt (Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15).

Die Unterlassungsansprüche verjähren nach wie vor nach 3 Jahren.

Die Rechtsanwaltskosten verjähren jedoch weiterhin nach 3 Jahren.

Die Kosten einer Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei werden in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Lassen Sie Ihren Fall dennoch prüfen – wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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