CSR Abmahnung

CSR Abmahnung – für PMG Entertainment Inc – Jetzt klug handeln!

Die Kanzlei CSR versendet regelmäßig Abmahnungen im Auftrag der PMG Entertainment Inc..

Keine Sorge: Wir verfügen über Erfahrung aus tausenden Abmahnverfahren und wissen, wie diese Fälle effektiv zu bearbeiten sind.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

Warum Sie sich bei einer Abmahnung von CSR Rechtsanwälte an unsere Kanzlei wenden sollten

Seit mehr als 20 Jahren vertreten wir Mandanten bundesweit im Urheberrecht und haben bereits tausende Abmahnverfahren erfolgreich bearitet.

Eine Abmahnung von CSR Rechtsanwälte betrifft regelmäßig den Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Filme über BitTorrent oder andere Peer-to-Peer-Netzwerke ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Häufig machen die vertretenen Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend.

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Betroffen sind insbesondere Filmproduktionen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung, bei denen eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Haftung und der konkreten Ermittlung der IP-Adresse besonders wichtig ist.

CSR Rechtsanwälte vertreten unter anderem die PMG Entertainment Limited, die Gröger MV GmbH & Co. KG, die INO Handels & Vertriebs GmbH, die LFP Video Group sowie M.I.C.M. MICROM. Diese Filesharing-Abmahnungen betreffen regelmäßig Erotikfilme, Adultfilme und weitere urheberrechtlich geschützte Filmproduktionen dieser Rechteinhaber. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von dem betroffenen Werk, dem jeweiligen Rechteinhaber, den technischen Ermittlungen sowie den konkreten Umständen der behaupteten Urheberrechtsverletzung ab.

Wichtig: Was Sie jetzt unbedingt beachten sollten

Reagieren Sie besonnen, aber nicht untätig.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft, leisten Sie keine Zahlungen „ins Blaue hinein“ und nehmen Sie keinen Kontakt mit CSR Rechtsanwälte auf. Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Notieren Sie die Frist sorgfältig.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen.

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung CSR auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Eine Abmahnung von CSR Rechtsanwälte betrifft in der Regel den Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Filme über eine Internettauschbörse ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Häufig werden Ansprüche verschiedener Filmrechteinhaber aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung geltend gemacht.

Den Betroffenen wird regelmäßig vorgeworfen, einen Film nicht nur heruntergeladen, sondern gleichzeitig anderen Nutzern zum Upload angeboten zu haben. Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und wer haftet, sollte stets anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Zu den bekannten Auftraggebern der CSR Rechtsanwälte gehören insbesondere PMG Entertainment Ltd., PMG Entertainment Inc., Foerster Media GmbH, Gröger MV GmbH & Co. KG sowie T. W. Medienvertrieb. Die Abmahnungen betreffen regelmäßig urheberrechtlich geschützte Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung (Adult-Filme) und deren angebliche Verbreitung über Internettauschbörsen.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig der Vorwurf, einen urheberrechtlich geschützten Film über BitTorrent oder eine vergleichbare Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gefordert werden meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Mit einer Abmahnung von CSR Rechtsanwälte werden regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten verlangt. Im Mittelpunkt steht meist der Vorwurf des Filesharings von Filmen, Serien oder Musikwerken.

In vielen aktuellen Fällen fordert CSR einen pauschalen Vergleichsbetrag von etwa 650,00 €. Bei einzelnen Mandanten, beispielsweise im Auftrag von PMG Entertainment, wurden auch Forderungen von 835,80 € (600,00 € Schadensersatz und 235,80 € Anwaltskosten) geltend gemacht. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Werk und Einzelfall ab.

Erstens: Lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen unter Druck setzen.
Besonnenes Handeln ist wichtig, übereilte Entscheidungen sind dagegen häufig nachteilig.

Zweitens: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft.
Diese Erklärungen können Sie über viele Jahre binden und erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Drittens: Zahlen Sie nicht vorschnell.
Zunächst sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang überhaupt Ansprüche bestehen.

Viertens: Stellen Sie fest, wer Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte.
Diese Frage ist häufig entscheidend für die spätere Haftung.

Erstens: Die Abmahnung einfach zu ignorieren.
Untätigkeit kann zu weiteren Kosten und gerichtlichen Verfahren führen.

Zweitens: Sich ausschließlich auf Foren oder Bekannte zu verlassen.
Halbwissen ersetzt keine individuelle Prüfung.

Drittens: Den eigenen Fall vorschnell als aussichtslos einzuschätzen.
Auch bei scheinbar eindeutigen Vorwürfen bestehen häufig Verteidigungsmöglichkeiten.

Viertens: Die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.

Erstens: Nehmen Sie die gesetzten Fristen ernst.
Wer untätig bleibt, riskiert Mahnverfahren oder gerichtliche Schritte.

Zweitens: Verwenden Sie keine Muster aus dem Internet.
Jeder Filesharing-Fall weist Besonderheiten auf und sollte individuell beurteilt werden.

Drittens: Vermeiden Sie vorschnelle Erklärungen gegenüber der Gegenseite.
Unüberlegte Angaben können später nachteilig sein.

Viertens: Suchen Sie frühzeitig fachkundigen Rat.
Gerade zu Beginn lassen sich häufig die besten Ergebnisse erzielen.

Erstens: Wir prüfen den Sachverhalt und die Frage der Haftung.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch für den behaupteten Verstoß.

Zweitens: Wir entscheiden gemeinsam über die Unterlassungserklärung.
Je nach Sachlage kommt eine modifizierte Erklärung oder sogar gar keine Erklärung in Betracht.

Drittens: Wir setzen uns mit Schadensersatz und Anwaltskosten auseinander.
Unser Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduzierung der Forderungen.

Viertens: Wir vertreten Sie auch im gerichtlichen Verfahren.
Selbst bei einem Mahnbescheid oder einer Klage bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Ja, weitere Abmahnungen der PMG Entertainment Limited durch CSR Rechtsanwälte sind möglich, insbesondere bei mehreren Downloads oder Serienfällen.

In vielen Fällen kann ein Pauschalmodell helfen, aktuelle und künftige Abmahnungen wirtschaftlich sinnvoll abzuwickeln. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

Ja – fast immer.
In den allermeisten Fällen konnten wir die Zahlungsforderungen deutlich reduzieren oder ganz beseitigen. Häufig lässt sich auch eine unangemessen hohe Vertragsstrafe abwehren.

Eine falsche Reaktion ohne Anwalt führt dagegen oft zu Folgekosten, neuen Verfahren oder einstweiligen Verfügungen.

Eltern haften für minderjährige Kinder nicht automatisch. Haben sie ihre Kinder ordnungsgemäß über Filesharing belehrt und bestanden keine Anhaltspunkte für Verstöße, besteht in der Regel keine Haftung.

Bei volljährigen Kindern oder Mitbewohnern haftet der Anschlussinhaber nur bei konkreter Kenntnis von Rechtsverstößen und unterlassener Reaktion. Entscheidend ist stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls.

Die Erfolgsaussichten hängen von der Beweislage, der Nutzung des Internetanschlusses und den konkreten Vorwürfen ab. Pauschale Aussagen sind deshalb nicht möglich und unseriös.

Je nach Sachverhalt können Forderungen deutlich reduziert, Vergleiche verbessert oder Ansprüche vollständig zurückgewiesen werden. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung erhöht regelmäßig die Verteidigungsmöglichkeiten.

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen, die Sie lebenslänglich binden, führen.

Kanzleien wie CSR Rechtsanwälte klagen regelmäßig, wenn sie gute Erfolgsaussichten sehen. Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, ist daher riskant.

Dennoch bestehen reale Verteidigungsmöglichkeiten. Je nach Einzelfall lassen sich Ansprüche abwehren oder reduzieren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend für die richtige Strategie.

Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch für eine behauptete Urheberrechtsverletzung. Entscheidend ist, wer die Rechtsverletzung tatsächlich begangen hat und wer den Internetanschluss genutzt hat.

Gerade wenn Familienangehörige, Mitbewohner oder Gäste Zugriff auf den Anschluss hatten, kommt es auf die aktuelle Rechtsprechung und die Umstände des Einzelfalls an.

Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Lizenzschaden 10 Jahre beträgt (Urt. v. 12.5.2016 – I ZR 48/15).

Die Unterlassungsansprüche verjähren nach wie vor nach 3 Jahren.

Die Rechtsanwaltskosten verjähren jedoch weiterhin nach 3 Jahren.

Die Kosten einer Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei werden in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Lassen Sie Ihren Fall dennoch prüfen – wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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