Klage Apple Erfahrungen
Was passiert bei Gericht und was kostet das?
Wir helfen Ihnen bundesweit!
Erfahrung und professionelle Hilfe bei Klagen, tausenden Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen im Markenrecht
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien im Markenrecht.
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Unser Ziel
Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in vielen Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an eine Kanzlei.
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Ihr Nutzen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was eine Klage, Abmahnung oder Einstweilige Verfügung von Apple kosten könnte und was wir für Sie tun können, um dies zu vermeiden:
Was passiert bei Gericht und was kostet eine Klage von Apple?
Für alle markenrechtlichen Verfahren sind ausschließlich die Landgerichte zuständig. Das bedeutet, es herrscht für gerichtliche Verfahren Anwaltszwang. Sie brauchen also einen Anwalt, der sich auf Markenrecht spezialisiert und große Erfahrung hat!
Wieviel kostet einer Markenrechtsklage?
Es wird häufig in markenrechtlichen Verfahren vor Gericht ein Streitwert von EUR 100.000,00 angesetzt.
Bei einem Streitwert von EUR 100.000,00 bedeutet das, dass folgende Kosten für das Gerichtliche Verfahren im Raum stehen können:
Eigener Anwalt:
- 1,3 Verfahrensgebühr in Höhe von EUR 2.151,50
- 1,2 Terminsgebühr in Höhe von EUR 1.986,00
- möglicherweise 1,0 Einigungsgebühr in Höhe von EUR 1.655,00
- Pauschale für Post und Telekommunikation in Höhe von EUR 20,00
- 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von EUR 1.104,38
Gesamt ergibt sich somit eine Kostenbelastung von EUR 6.916,88.
Gegnerischer Anwalt:
Ebenfalls gesamt ergibt sich eine Kostenbelastung von EUR 6.916,88.
Gerichtskosten: 3,0 Gebühren: EUR 3.387,00
Das sind die Prozesskosten für Anwälte und Gericht, die im Raum stehen und im schlimmsten Fall der Beklagte, also Sie, zu zahlen hat.
Hinzu kommen noch die Kosten der vorgerichtlichen Abmahnung in Höhe von EUR 2.584,09
und im Hauptsacheverfahren der Schadensersatzbetrag von manchmal mehreren Tausend EURO, oder mehr.
Fazit: Wenden Sie sich so früh wie möglich an einen erfahrenen Anwalt im Markenrecht, um so noch Schadensbegrenzung betreiben zu können! Dann wird´s in der Regel deutlich günstiger!
Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung an, wir helfen Ihnen gerne bundesweit.
Klage Apple Erfahrungen: Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?
Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?
Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!
Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?
- Sperrvermerk beim Zoll
Es gibt mehrere Aspekte, warum eine Ware nicht ausgeliefert wird. Oftmals haben die großen Markeninhaber wie Gucci einen Sperrvermerk beim Zoll für die Aussetzung der Überlassung oder Auslieferung der Ware hinterlegt. Wenn nun die Ware beim Zoll eintrifft, überprüft der Zoll auf einen ersten Anschein, ob die Ware identisch mit den vorliegenden Gebrauchsmustern ist. - Grenzbeschlagnahme gefälschter Artikel
Ist dies nicht der Fall, spricht vieles dafür, dass Sie wissentlich oder unabsichtlich gefälschte Markenartikel bestellt haben könnten. Dann könnte es sich um Plagiate oder Fallsifikate handeln. In diesen Fällen wird der Markeninhaber über eine sogenannte Grenzbeschlagnahme informiert und sofort eine Abmahnung durch seine Anwaltskanzlei an Sie verschicken lassen.
Was ist nun zu tun?
Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.
Ihr Angebot wurde bei eBay, Amazon oder Facebook gelöscht! Was tun?
Wenn Sie noch keine Abmahnung Apple erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.
Klage Apple Erfahrungen: Um was geht es inhaltlich bei einer Klage?
Wenn sich das Landgericht mit dem Markenrecht befasst, geht es inhaltlich in der Regel um Unterlassungsansprüche, vorgerichtliche Abmahnkosten, Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche in Schwindel erregenden Höhen! Hier heißt es dringend schnell zu reagieren und einen im Markenrecht erfahrenen Anwalt kontaktieren! Die Erstberatung ist kostenlos! Es lohnt sich also, rufen Sie uns gerne an.
Was wird eingeklagt?
Die Schadensersatzforderungen sind in der Regel extrem hoch, wenn man jahrelang rege aktiv gewesen ist. Die Berechnung erfolgt in den meisten Fällen anhand einer Lizenzanalogie und kann in den schlimmsten Fällen zwischen EUR 1.500,00 – EUR 10.000,00 und mehr betragen, wenn man regelmäßig als Großhändler in Erscheinung getreten ist.
Die vorgerichtlichen Abmahnkosten bewegen sich bei den berühmten Marken und deren Anwaltskanzleien zwischen EUR 2.000,00 – EUR 6.000,00.
Die Unterlassungserklärungen gehen in den aller meisten Fällen viel zu weit und bedeuten dann ein Schuldanerkenntnis. Da ist es dringend ratsam, diese Unterlassungserklärung, wie sie Ihnen vorliegt, so nicht zu unterschreiben, sondern durch einen fachkundigen Anwalt prüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen.
Die Auskunft ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung des späteren Schadensersatzes der Markenrechteinhaber und sollte eng mit Ihrem Anwalt abgestimmt werden.
Man ist nicht verpflichtet, seinen gesamten Handel offenzulegen. Hier braucht es Fingerspitzengefühl und viel Erfahrung Ihres Anwaltes. – Klage Apple Erfahrungen
Klage Apple Erfahrungen: Was ist der sog. Streitwert?
Da der Streitwert, also ein Tabellenwert, aus dem sich die Gebühren und Gerichtskosten berechnen, wie in den meisten Zivilgerichtsverfahren, über die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren entscheidet, führt ein hoher Streitwert auch zu hohen Verfahrensgebühren. Die Verfahrensgebühren hat die unterliegende Partei zu tragen, sodass ein markenrechtliches Verfahren meist mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden ist.
In markenrechtlichen Verfahren wird häufig von überhöhten Streitwerten gesprochen. Jedoch ist der Gegenstandswert regelmäßig vom Markeninhaber anhand seines Interesses an der Marke zu bewerten. Es kommt hinzu, dass je berühmter die Marke ist, desto höher der Streitwert.
Dann winken die Gerichte auch mal Streitwerte von EUR 500.000,00 z.B. BMW – 1.000000,00 z.B. Apple anstandslos durch.
Das LG München (Az. 33 O 2054/11) setzte in einem Verfahren einen Streitwert in Höhe von EUR 100.000,00 fest. In dem Beschluss stellt das LG München klar, dass bei kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen Streitwerte von 50.000 Euro bis 75.000 Euro in der Regel nur bei Verletzung unbenutzter Marken in Betracht komme. Bei unterdurchschnittlich benutzten Marken sind Streitwerte um 100.000 Euro bis 150.000 Euro angemessen; bei langjährig oder intensiv benutzen Kennzeichenrechten erscheine eine deutlich höhere Streitwertfestsetzung auf ab 250.000 Euro auch schon bei anfänglich geringem Verletzungsumfang gerechtfertigt.
Hier gilt es natürlich möglichst kompetent den geforderten Streitwert zu senken, wie es nur geht.
– Klage Apple Erfahrungen
Was kostet eine Abmahnung im Markenrecht?
Die Abmahnung markiert in der Regel den Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung um eine Markenverletzung. Mit ihr beanstandet der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Marke ein bestimmtes Verhalten und verlangt von der Gegenseite, weitere Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu unterlassen.
Die in einer Abmahnung gesetzten Fristen können mitunter sehr kurz sein. Wenige Tage bis eine Woche sind keine Seltenheit. Auch solche Fristen sollten Sie ernst nehmen und in jedem Fall einhalten. Denn nur so lassen sich unnötige Folgekosten vermeiden.
Welche Kosten muss der Abgemahnte erstatten?
Kosten fallen bei der Abmahnung an, wenn der Markeninhaber einen Rechtsanwalt für Markenrecht einschaltet. Wer berechtigt abgemahnt wird, ist nach § 14 Abs. 6 MarkenG zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Dabei berechnen sich die Kosten nach dem Streitwert. In markenrechtlichen Fällen wird dieser von den Gerichten eher hoch angesetzt und liegt selten unter EUR 100.000,00, eher drüber. (vgl. oben).
Bei einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 100.000,00 bedeutet dies, dass der Abgemahnte folgende Kosten für die Abmahnung einer Markenverletzung ersetzen muss:
- 1,3 Geschäftsgebühr in Höhe von EUR 2151,50
- Pauschale für Post und Telekommunikation in Höhe von EUR 20,00
- 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von EUR 412,59
Unterm Strich ergibt sich somit eine Kostenbelastung von EUR 2.584,09.
Dies stellt aber eher die untere Grenze im Markenrecht dar.
Zusätzlich können weitere Kosten für die Ermittlung der Rechtsverletzung anfallen, zum Beispiel für Testkäufe oder für die Dokumentation durch einen Dienstleister.
Klage Apple Erfahrungen:
Was kostet eine Einstweilige Verfügung im Markenrecht?
Leitet der Abmahnende ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein, treibt auch dies die Kosten in die Höhe. Die Anwaltskosten des Abmahnenden steigen auf ca. EUR 4.000,00, hinzu kommen Gerichtskosten für das Verfügungsverfahren von knapp EUR 1.000,00. Folgt eine weitere Auseinandersetzung, treten ggf. Kosten für den eigenen Anwalt bzw. die eigene Anwältin hinzu. Die Kosten trägt derjenige, der das Verfahren verliert.
Hier ist es enorm wichtig, die Rechtslage und die eigenen Chancen richtig einzuschätzen und damit so früh wie möglich einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht zu betrauen, um größeren Schaden von vorne herein abzuwenden. – Klage Apple Erfahrungen.
Wenn Ihnen nun eine Abmahnung oder eine Klage zugestellt wird, müssen Sie unbedingt handeln und einen fachkundigen Rechtsanwalt für Markenrecht um Rat aufsuchen, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.
Aufgrund unserer Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen und sehr vielen Klagen im Markenrecht können wir Ihnen tatsächlich sehr gut helfen. Wir haben ständig mit Apple zu tun und wissen daher, was zu tun ist.
Wir helfen Ihnen bundesweit und geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles! – Klage Apple Erfahrungen