Persönlichkeitsrecht Das allgemeine Persönlichkeitsrecht höchstes Schutzgut im Urheberrecht
Woraus ergibt sich das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
Art.1 Abs.1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und
Art.2 Abs.1 GG „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt …“