Filesharing-Abmahnung per Post und per E-Mail, vermeintlich durch die Kanzlei Daniel Sebastian
Kurz gesagt:
Die Abmahnung per E-Mail können Sie löschen.
Auf die Abmahnung per Post müssen Sie reagieren.
Kurz gesagt:
Die Abmahnung per E-Mail können Sie löschen.
Auf die Abmahnung per Post müssen Sie reagieren.
Haben Sie unliebsame Post bekommen und sollen nun eine Unterlassungserklärung abgeben und € 250,00 zur Erledigung bezahlen?
Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor ein fachkundiger Anwalt für Urheberrecht die Angelegenheit überprüft hat.