VPS Film-Entertainment GmbH Abmahnung

VPS Film-Entertainment GmbH Abmahnung wegen Filesharings – Was jetzt zu tun ist!

ine Filesharing-Abmahnung von Sarwari Rechtsanwälte für VPS Film Entertainment GmbH sollte ernst genommen werden. Häufig geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Adult-Filmen, Erotikfilmen oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Filmwerken.

Wir vertreten seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten im Urheberrecht und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Filesharing-Abmahnungen. Gerade im Umgang mit Sarwari Rechtsanwälte kennen wir die typischen Forderungen, Fristen und die Vorgehensweise der Gegenseite aus langjähriger Praxis.

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft.

Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen bundesweit schnell und mit klarer juristischer Strategie.

Sarwari Rechtsanwälte versendet seit Jahren zahlreiche Filesharing-Abmahnungen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber aus dem Bereich Film, Adult-Unterhaltung und Medienproduktionen. Zu den vertretenen Unternehmen zählen unter anderem die VPS Film-Entertainment GmbH, die HN Medien GmbH, Berlin Media Art JT e.K., G&G Media Foto-Film GmbH oder die Oktano GmbH.

Im Mittelpunkt solcher Abmahnungen stehen häufig angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Erotikfilmen, Adult-Filmen oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Filmwerken über Tauschbörsen oder Torrent-Netzwerke. Vielen Betroffenen ist dabei oft nicht bewusst, dass bei der Nutzung solcher Systeme neben einem Download gleichzeitig auch ein Upload stattfinden kann.

Typischerweise werden Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen sowie Anwaltskosten geltend gemacht. Gerade im Bereich von Adult-Content und Erotikfilmen arbeiten Abmahnkanzleien häufig mit kurzen Fristen und erheblichem Druck.

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Verteidigungsmöglichkeiten im konkreten Einzelfall in Betracht kommen.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Sarwari. Wir haben täglich mit diesen zu tun und kennen diesen bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Sarwari.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer VPS Film-Entertainment GmbH Abmahnung auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Worum geht`s bei einer Sarwari Abmahnung?

Zu den von Sarwari Rechtsanwälte vertretenen Unternehmen zählen unter anderem die VPS Film-Entertainment GmbH, die HN Medien GmbH, Berlin Media Art JT e.K., G&G Media Foto-Film GmbH oder die Oktano GmbH.

Nutzen Sie unsere bundesweite kostenlose Erstberatung!

  • G & G Media Foto Film GmbH
  • VPS Film-Entertainment GmbH
  • HN Medien GmbH
  • Berlin Media Art JT e.K.
  • G&G Media Foto-Film GmbH
  • Oktano GmbH
  • G & G Media Foto Film GmbH
  • VPS Film-Entertainment GmbH
  • HN Medien GmbH
  • Berlin Media Art JT e.K.
  • G&G Media Foto-Film GmbH
  • Oktano GmbH.
  • Hemmungslose deutsche Hausfrauen
  • Fuck Casting – Junge Gören vor der Kamera
  • Voll in den Arsch Teil 2

Hierbei handelt es sich um pornographische Filmwerke; Nehmen sie diese trotz meist verwirrender Titel ernst!

Eine Filesharing-Abmahnung der VPS Film-Entertainment GmbH enthält meist den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung über eine Internettauschbörse oder ein Torrent-Netzwerk. Häufig wird dargestellt, dass über Ihren Internetanschluss ein bestimmter Adult-Film oder Erotikfilm öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Typischerweise folgen Ausführungen zur IP-Ermittlung, gerichtlichen Gestattungsbeschlüssen sowie Forderungen nach Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten. Zusätzlich liegt häufig bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die nicht ungeprüft unterschrieben werden sollte.

Bleiben Sie bei einer Filesharing-Abmahnung der VPS Film-Entertainment GmbH nicht untätig und reagieren Sie weder panisch noch vorschnell. Das Ignorieren der Abmahnung oder die Hoffnung, dass die Angelegenheit „von selbst verschwindet“, kann zusätzliche rechtliche und finanzielle Risiken auslösen.

Sinnvoll ist vielmehr eine frühzeitige rechtliche Prüfung der Vorwürfe, der Unterlassungserklärung und der geltend gemachten Forderungen. Gerade bei Abmahnungen wegen Adult-Filmen oder Erotikfilmen kommt es häufig auf die konkrete Nutzungssituation und den jeweiligen Einzelfall an.

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer VPS Film-Entertainment GmbH Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist. Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z.B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte.

Nach rechtlicher Prüfung Ihrer Filesharing-Abmahnung entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren konkreten Fall. Je nach Sachlage kann dies die Abgabe einer speziell angepassten modifizierten Unterlassungserklärung oder auch die Entscheidung umfassen, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Gerade im Urheberrecht können ungeprüfte oder fehlerhafte Erklärungen erhebliche langfristige Risiken und Vertragsstrafen auslösen.

Ebenso prüfen wir die geltend gemachten Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten umfassend. Ziel ist es, Forderungen möglichst deutlich zu reduzieren oder – wenn die Voraussetzungen vorliegen – vollständig abzuwehren. Gerade bei Familienanschlüssen, Mitbewohnern oder anderen Nutzern des Internetanschlusses kommt es häufig entscheidend darauf an, wer den behaupteten Upload tatsächlich vorgenommen haben könnte und ob überhaupt eine eigene Haftung besteht.

Bei Filesharing-Abmahnungen der VPS Film-Entertainment GmbH werden häufig pauschale Vergleichsbeträge verlangt. Diese bewegen sich in der Praxis oft bei etwa 650 Euro bei kleineren Vorwürfen und können bei umfangreicheren Vorwürfen oder mehreren betroffenen Werken auch bei etwa 850 Euro oder darüber liegen.

Die geforderten Beträge setzen sich meist aus Schadensersatz und Anwaltskosten zusammen. Ob die Forderung im konkreten Fall tatsächlich berechtigt oder in dieser Höhe durchsetzbar ist, sollte jedoch immer individuell geprüft werden.

Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn Sie wegen des Tausches einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob Sie sich sicher sind, dass Sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat, dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt.

In diesen Fällen macht es erst recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

Lohnt sich ein eigener Anwalt bei einer Abmahnung der VPS Film-Entertainment GmbH durch Sarwari Rechtsanwälte?

Ja, in den meisten Fällen ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung sinnvoll. Filesharing-Abmahnungen wegen Adult-Filmen oder Erotikfilmen betreffen häufig Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und erhebliche Kostenrisiken.

Gerade bei Fragen zur Haftung von Familienmitgliedern, Mitbewohnern oder anderen Nutzern des Internetanschlusses kommt es stark auf den konkreten Einzelfall an. Durch eine strategische Verteidigung lassen sich Forderungen häufig deutlich reduzieren oder vollständig abwehren.

Der Anschlussinhaber haftet bei Filesharing-Abmahnungen nicht automatisch für Familienmitglieder, volljährige Kinder, Ehepartner oder Mitbewohner. Gerade bei gemeinsam genutzten Internetanschlüssen kommt es häufig auf die konkreten Nutzungsverhältnisse und die Umstände des Einzelfalls an.

Entscheidend kann unter anderem sein, wer Zugang zum Internetanschluss hatte, welche Belehrungen erfolgt sind und ob tatsächlich eine eigene Verantwortlichkeit besteht. Gerade bei Wohngemeinschaften oder Familienanschlüssen sollte die Haftung deshalb sorgfältig geprüft werden.

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber tunlichst unterlassen.

Sollten Sie nämlich auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird die Kanzlei Sarwari vor Gericht gehen. Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z.B. hier bei AG München € 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht wurden, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn- / und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an!

Nach rechtlicher Prüfung Ihrer Abmahnung entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren konkreten Fall. Je nach Sachlage kann dies die Abgabe einer speziell angepassten modifizierten Unterlassungserklärung oder auch die Entscheidung umfassen, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Gerade im Urheberrecht kann dies entscheidend sein, um ein kostspieliges gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Von vorgefertigten Unterlassungserklärungen aus dem Internet, aus Foren, von Verbraucherzentralen oder sonstigen Mustern sollte dringend Abstand genommen werden. Filesharing-Abmahnungen sind regelmäßig Einzelfälle, bei denen fehlerhafte Erklärungen erhebliche langfristige Risiken und Vertragsstrafen auslösen können.

Wenn Sarwari Rechtsanwälte im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH gute Erfolgsaussichten sehen, können gerichtliche Schritte durchaus folgen. Darauf zu vertrauen, dass „ohnehin nicht geklagt wird“, kann deshalb riskant sein.

Dennoch bestehen auch bei Filesharing-Abmahnungen wegen Adult-Filmen oder Erotikfilmen häufig Verteidigungsmöglichkeiten. Gerade im Urheberrecht kommt es stark auf die konkrete Nutzungssituation und den jeweiligen Einzelfall an.

Im Mahnverfahren beantragt die Gegenseite zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das Mahngericht prüft dabei nicht, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, sondern lediglich formelle Voraussetzungen.

Wird ein Mahnbescheid zugestellt, laufen kurze Fristen. Innerhalb von zwei Wochen kann Widerspruch eingelegt werden. Erfolgt rechtzeitig ein Widerspruch, geht das Verfahren in ein normales Gerichtsverfahren über, in dem die behaupteten Urheberrechtsverletzungen und Forderungen tatsächlich begründet und bewiesen werden müssen.

Ja, Ansprüche aus Filesharing-Abmahnungen können verjähren. Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten sowie Unterlassungsansprüche verjähren im Urheberrecht regelmäßig innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis.

Schadensersatzansprüche können dagegen unter Umständen deutlich länger durchsetzbar bleiben und im Filesharing-Bereich teilweise erst nach bis zu zehn Jahren verjähren. Die genaue Berechnung hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab.

Bei Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten häufig nicht oder nur eingeschränkt. Gerade im Bereich von Adult-Filmen, Erotikfilmen und behaupteten Urheberrechtsverstößen bestehen oft vertragliche Ausschlüsse.

Ob dennoch Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Tarif und den Versicherungsbedingungen ab. Eine rechtliche Prüfung und gegebenenfalls eine Deckungsanfrage können dennoch sinnvoll sein.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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