Abmahnung von Frommer Legal erhalten? Wir gehen dagegen vor
1. Anwaltskanzlei Schäfer: Ihr Experte bei Abmahnungen
Filesharing-Abmahnungen gehören seit vielen Jahren zu den folgenreichsten Konflikten im Urheberrecht. Frommer Legal (früher Waldorf Frommer Rechtsanwälte) aus München prägt dieses Gebiet wie kaum eine andere Kanzlei – täglich werden bundesweit neue Abmahnungen verschickt.
Wir kennen diese Abmahnungen von Frommer Leegal seit über 20 Jahren aus nächster Nähe: Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten bei München ansässig. Genau dort, wo auch Frommer Legal seinen Kanzleisitz hat.
Tausende Filesharing-Verfahren später wissen wir:
Was für Betroffene beängstigend wirkt, ist für uns tägliche Praxis.
Unser Stil ist dabei immer derselbe:
juristisch präzise, strategisch erfahren, wirtschaftlich sinnvoll – und zu 100 % mandantenorientiert.
Und: Die Erstberatung ist für Sie immer kostenlos.

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So helfen wir Ihnen bei Ihrer Abmahnung von Frommer Legal
Inhaltsverzeichnis
Wer sind die Rechtsanwälte Frommer Legal?
Frommer Legal gehört zu den bekanntesten Abmahnkanzleien Deutschlands. Früher unter dem Namen Waldorf Frommer Rechtsanwälte, arbeitet die Kanzlei seit vielen Jahren eng mit großen Filmstudios, Rechteinhabern und Medienunternehmen zusammen.
Ihr Sitz in München – unmittelbar im Umfeld großer Medien- und Filmverlage – sorgt dafür, dass sie traditionell einen starken Fokus auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film, Musik, Serien und Hörbücher haben.
Frommer Legal gilt als strukturiert, routiniert, hartnäckig – und in der Praxis als eine der konsequentesten Kanzleien, wenn es um die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche geht.
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Wen vertritt Frommer Legal?
Frommer Legal mahnt für eine Vielzahl großer Rechteinhaber ab, insbesondere:
- Leonine Licensing GmbH
- Leonine Distribution GmbH
- Constantin Film Verleih GmbH
- Sony Music Entertainment Germany GmbH
- Studiocanal GmbH
- Telepool GmbH
- Tiberius Film GmbH
- Tobis Film GmbH
- Twentieth Century Fox of Germany GmbH
- Universal Music GmbH
- Warner Bros. Entertainment Inc.
- Hörbuch Hamburg HHV GmbH
- Bastei Lübbe AG
Das Portfolio umfasst insbesondere Hollywood-Blockbuster, aktuelle Kinoveröffentlichungen, internationale Serien, Hörbücher und Musikproduktionen.
Damit zählt Frommer Legal zu denjenigen Kanzleien, die mit Abstand die meisten Abmahnungen im deutschen Filesharing-Bereich versenden.
Unsere Erfahrungen aus tausenden Frommer-Legal-Abmahnungen zum Thema Filesharing
Als Anwaltskanzlei Schäfer haben wir in den letzten Jahren tausende Filesharing-Fälle betreut – die überwiegende Mehrheit davon betraf Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal aus München.
Dabei zeigt sich ein klares Muster:
- Die Schreiben folgen nahezu immer einer festen Struktur.
- Behauptete Tatsachen stützen sich fast ausschließlich auf IP-Ermittlungen und Logfiles.
- Die geforderten Beträge sind häufig zu hoch angesetzt.
- In vielen Fällen lässt sich der Zahlbetrag erheblich reduzieren – oft auf einen Bruchteil der ursprünglichen Forderung.
- In einer beträchtlichen Zahl von Fällen können wir Ansprüche sogar vollständig abwehren.
- Die meisten Streitigkeiten lassen sich ohne Gericht klären – aber nur, wenn frühzeitig und richtig reagiert wird.
Durch unsere langjährige Tätigkeit in München und unsere Erfahrung aus tausenden Verfahren kennen wir die Argumentationslinien und typischen Fehler solcher Abmahnkanzleien besonders gut. Wir wissen, welche Ansätze vor Gericht funktionieren, welche nicht und wie man das Verfahren von Anfang an strategisch klug steuert.
Warum haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten? Technische Ermittlung & Vorwurf
Der Ausgangspunkt jeder Frommer-Legal-Abmahnung ist derselbe:
Es wird behauptet, dass über Ihren Internetanschluss ein Film, eine Serie, Musik oder ein Hörbuch in einer Tauschbörse (bzw. via BitTorrent) öffentlich zugänglich gemacht wurde. Man wirft dem Anschlussinhaber also einen Upload, nicht bloß einen Download, vor.
Die Ermittlung erfolgt technisch durch spezialisierte Anti-Piracy-Dienstleister, die angeblich feststellen, welche IP-Adresse ein bestimmtes Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt verteilt hat. Auf dieser Grundlage stellt Frommer Legal dann einen Auskunftsantrag beim zuständigen Provider und ermittelt so den Anschlussinhaber.
Das führt zur entscheidenden juristischen Konstellation:
Frommer Legal setzt automatisch voraus, dass der Anschlussinhaber selbst der Täter war.
Genau an dieser Stelle entstehen die wichtigsten Verteidigungsansätze – denn der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch haftet, sondern nur einer sekundären Darlegungslast unterliegt. Das heißt: Er muss ein alternatives Geschehen plausibel machen – nicht mehr.
Viele Frommer-Legal-Abmahnungen lassen sich bereits auf dieser Ebene erheblich entschärfen.
Was wird in der Abmahnung von Frommer Legal gefordert? Typische Inhalte der Abmahnung
Sie wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal abgemahnt: Die Abmahnung umfasst regelmäßig mehrere Bausteine, die in jedem Fall sorgfältig voneinander zu trennen sind. Das sind die Forderungen von Frommer Legal:
a. Unterlassungserklärung gegenüber Frommer Legal
Der zentrale Teil der Abmahnung.
Frommer Legal fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die meist:
- zu weit gefasst,
- für alle Werke des Mandanten,
- lebenslang bindend ist.
- ein Schuldanerkenntnis bedeutet
Eine vorschnelle Unterschrift kann daher fatale Folgen haben – oft weit schlimmer als die Zahlungsforderung. Deshalb fertigen wir fast immer eine maßgeschneiderte modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber Frommer Legal, die nur das zwingend Erforderliche enthält.
b. Schadensersatz
Frommer Legal verlangt dann regelmäßig:
- einen angeblichen Lizenzschadensersatz,
- meist zwischen 300 € und 1.000 € pro Werk – abhängig vom Studio.
Diese Beträge sind häufig nicht realistisch, juristisch angreifbar und verhandelbar.
c. Erstattung der Anwaltskosten
Hier wird bei privaten Nutzern auf Grundlage eines Streitwertes (z. B. 1.000 € pro Film) ein Kostenerstattungsanspruch geltend gemacht.
In Kombination entsteht oft eine „Gesamtrechnung“ zwischen 800 € und 1.200 € – manchmal mehr. Bei Serien geht der Betrag schnell in die Tausenden.
d. Enge Fristen
Frommer Legal arbeitet grundsätzlich mit kurzen Fristen, häufig nur wenige Tage.
Diese Fristen sind bewusst so gesetzt, dass Betroffene unter Druck geraten.
Kurz gesagt:
Die Unterlassungserklärung ist das größte Risiko.
Die Zahlungsansprüche sind oft überhöht.
Beides kann man entschärfen – wenn man frühzeitig richtig reagiert.
Richtiger Umgang mit einer Abmahnung von Frommer Legal – und wie wir Sie dabei unterstützen
Der Erhalt einer Abmahnung von Frommer Legal stellt für viele Betroffene eine extrem belastende Situation dar. Die Schreiben sind formal korrekt aufgebaut, die Fristen kurz, und die Forderungen wirken unmittelbar verbindlich. In dieser Lage kommt es häufig zu Entscheidungen, die aus juristischer Sicht erhebliche Nachteile mit sich bringen können.
Besonders gravierend ist die vorschnelle Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung: Sie ist dauerhaft bindend, enthält regelmäßig überdehnte Verpflichtungen, stellt ein Schuldanerkenntnis dar und kann im Falle eines Verstoßes hohe Vertragsstrafen auslösen.
Ebenso problematisch sind Teilzahlungen, die oftmals als Anerkenntnis der Vorwürfe ausgelegt werden können, oder der Versuch, die Angelegenheit telefonisch mit der Gegenseite zu klären. Auch das Vertrauen in allgemeine Internetvorlagen ist riskant, da diese die individuellen Besonderheiten eines Falles nicht berücksichtigen. Schließlich sollten Fristen nicht ungenutzt verstreichen, da dies nicht selten zu einem gerichtlichen Mahnverfahren oder einer Klage führt.
Gleichzeitig zeigt unsere Erfahrung, dass Abmahnschreiben in der praktischen Umsetzung regelmäßig Ansatzpunkte für eine Verteidigung bieten. Häufig beruhen sie auf standardisierten Vorträgen, teils auf unzureichend ausgeführten Tatsachenschilderungen, unklaren Ermittlungszeitpunkten, überhöhten Schadensberechnungen oder weit gefassten Unterlassungsentwürfen. Solche Punkte lassen sich juristisch sauber aufgreifen und eröffnen realistische Möglichkeiten zur Reduktion oder Abwehr der geltend gemachten Ansprüche.
Prüfung, Unterlassungserklärung und Widerspruch: So gehen wir vor
Zunächst bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, in der wir das Abmahnschreiben von Frommer Legal prüfen und die wesentlichen Fragen klären – insbesondere, ob eine Täterhaftung, eine Mitverantwortlichkeit oder lediglich eine Störerhaftung in Betracht kommt.
Ergibt sich, dass eine Unterlassungserklärung erforderlich ist, formulieren wir eine maßgeschneiderte, eng gefasste modifizierte Erklärung, die lediglich das rechtlich Notwendige abdeckt und kein Schuldanerkenntnis darstellt. Viele Betroffene wissen nicht, dass man innerhalb kurzer Frist auch Widerspruch einlegen kann – allerdings nur mit fundierter Begründung und rechtlich abgestimmter Strategie. Parallel dazu analysieren wir die Zahlungsansprüche und prüfen, inwieweit diese reduziert, angegriffen oder vollständig abgewehrt werden können.
Durch unsere Erfahrung aus tausenden Filesharing-Fällen, insbesondere im Umgang mit Frommer Legal und der Münchner Rechtsprechung, wissen wir, an welchen Stellen sich Verfahren rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll steuern lassen. Unser Ziel ist es stets, Ihre Situation zu entlasten, Risiken zu minimieren und eine praktikable Lösung zu erreichen, die sowohl rechtlich solide als auch wirtschaftlich vernünftig ist.
Abmahnung durch die Anwälte von Frommer Legal: Wo liegen die größten Risiken – und wie vermeiden wir sie gemeinsam?
Filesharing-Abmahnungen lösen bei vielen Betroffenen zunächst Panik aus. Das ist vollkommen verständlich, denn die Schreiben wirken bedrohlich, die Fristen sind kurz, und die Forderungen scheinen auf den ersten Blick alternativlos. In dieser Situation entstehen häufig Entscheidungen, die gut gemeint sind, aber später zu erheblichen Problemen führen können.
Zu den häufigsten Fehlentscheidungen zählen etwa eine vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, das Begleichen eines Teilbetrags, der Gedanke, man könne „das Ganze schnell telefonisch klären“, oder der Rückgriff auf Internetvorlagen, die mit dem eigenen Fall oft nichts zu tun haben. Auch eine verspätete Reaktion auf Fristen kommt häufig vor. All das ist menschlich – aber juristisch nachteilig. Genau deshalb ist eine frühzeitige anwaltliche Einordnung so wertvoll.
Gleichzeitig arbeiten Abmahnkanzleien wie Frommer Legal aus München ihrerseits mit hochstandardisierten Verfahren. Das bedeutet, dass sich in vielen Fällen Ansätze finden, um die gegnerischen Ansprüche zu hinterfragen oder einzuschränken.
Dazu gehören etwa unzureichend ausgeführte Tatsachenvorträge, eine unvollständig dargestellte Rechtekette, unklare Ermittlungszeiträume, überhöhte Schadensberechnungen oder schlicht zu weit gefasste Unterlassungserklärungen, die in dieser Form nicht akzeptiert werden sollten.
Unser Ansatz ist deshalb immer derselbe: Wir stellen nicht die Schuldfrage in den Mittelpunkt, sondern konzentrieren uns darauf, die Situation strategisch zu entschärfen. Ziel ist es, den Zahlbetrag zu reduzieren oder vollständig abzuwehren und eine Lösung zu finden, die wirtschaftlich sinnvoll bleibt. Durch unsere Spezialisierung im Urheberrecht, unsere jahrelange Erfahrung mit tausenden Filesharing-Fällen und unsere besondere Nähe zu München wissen wir, an welchen Stellen man ansetzen muss – und wie wir die Angelegenheit für unsere Mandanten zuverlässig und professionell lösen.
Wichtige BGH-Rechtsprechung zur Filesharing-Haftung
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs prägt das Filesharing-Recht seit mehr als einem Jahrzehnt. Für die Verteidigung gegen Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Legal sind insbesondere sechs Grundsatzentscheidungen maßgeblich. Sie definieren die Voraussetzungen der tatsächlichen Vermutung, die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers, die Grenzen der Täter-, Mit- und Störerhaftung sowie die Pflichten gegenüber Familienangehörigen.
Im Folgenden finden Sie die zentralen Leitentscheidungen mit ihren wesentlichen Aussagen.
„Sommer unseres Lebens“
BGH, Urteil vom 12.05.2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330**
Diese Entscheidung bildet den Grundstein der modernen Filesharing-Rechtsprechung. Der BGH führte aus:
- Wird ein Werk von einem bestimmten Internetanschluss aus öffentlich zugänglich gemacht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber der Täter ist.
- Diese Vermutung greift nur, wenn keine anderen Personen als mögliche Nutzer in Betracht kommen.
- Der Anschlussinhaber hat eine sekundäre Darlegungslast, muss aber keine Beweislast tragen.
Damit wurde erstmals klargestellt, dass ein Anschlussinhaber nicht automatisch haftet — und dass ein plausibles Alternativgeschehen ausreichen kann.
„Morpheus“
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12, GRUR 2013, 511**
In dieser Entscheidung konkretisierte der BGH die Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern.
Wesentliche Grundsätze:
- Eltern müssen ein minderjähriges Kind über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsen belehren und ihm die Nutzung untersagen.
- Regelmäßige Kontrollmaßnahmen sind nicht erforderlich, solange kein Anlass für Zweifel besteht.
- Haftung der Eltern nur bei vorhersehbarem Fehlverhalten des Kindes.
Diese Entscheidung ist bis heute einer der wichtigsten Eckpfeiler bei Abmahnungen wegen Filesharing mit minderjährigen Beteiligten.
„BearShare“
BGH, Urteil vom 08.01.2014 – I ZR 169/12, GRUR 2014, 657**
Der BGH übertrug die Grundsätze aus „Morpheus“ auf volljährige Familienangehörige:
- Volljährige Familienmitglieder handeln eigenverantwortlich.
- Der Anschlussinhaber muss diese weder belehren noch überwachen, solange keine Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen vorliegen.
- Eine Haftung als Störer scheidet aus, wenn keine besonderen Verpflichtungen verletzt wurden.
Damit wurde der Schutzbereich für Anschlussinhaber erheblich erweitert.
„Tauschbörse I–III“
BGH, Urteile vom 11.06.2015
I ZR 19/14 („Tauschbörse I“), GRUR 2016, 184
I ZR 7/14 („Tauschbörse II“), GRUR 2016, 191
I ZR 75/14 („Tauschbörse III“), GRUR 2016, 196**
Diese drei zeitgleich ergangenen Entscheidungen betonen:
- Der Anschlussinhaber muss keinen Täter benennen.
- Die sekundäre Darlegungslast verlangt lediglich eine plausible und ernsthafte Darstellung, dass andere Personen als Nutzer in Betracht kommen.
- Keine Beweislastumkehr zulasten des Anschlussinhabers.
Diese Linie widerspricht ausdrücklich der früher strengeren Rechtsprechung einzelner Münchner Gerichte.
„Afterlife“
BGH, Urteil vom 06.10.2016 – I ZR 154/15, GRUR 2017, 268**
In dieser Entscheidung stellte der BGH erneut klar:
- Der Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, den Täter zu ermitteln.
- Er muss nur darlegen, wer theoretisch Zugriff hatte.
- Keine Verpflichtung zur Durchsuchung von Geräten oder zur technischen Überwachung.
Die Entscheidung stärkte erneut die Verteidigungsrechte der Anschlussinhaber.
„Loud“
BGH, Urteil vom 30.03.2017 – I ZR 19/16, GRUR 2017, 823**
Der BGH bestätigte nochmals die bisherige Linie:
- Zumutbare Nachforschungen müssen nur erfolgen, wenn der Anschlussinhaber den Täter kennt oder kennen müsste.
- Auch hier keine Ausweitung der Pflichten.
- Keine Pflicht zur Bloßstellung von Familienangehörigen.
Zusammenfassung der Rechtsprechung
Die BGH-Rechtsprechung folgt einem klaren Muster:
- Keine automatische Haftung des Anschlussinhabers
- Keine Beweislast, sondern nur sekundäre Darlegungslast
- Minderjährige: Belehrung ausreichend
- Volljährige: eigenverantwortlich, keine Kontrollpflicht
- Keine Täterbenennungspflicht
- Kein Ermittlungs- oder Überwachungszwang
Für die Verteidigung gegen Abmahnungen durch die Rechtsanwälte von Frommer Legal ist diese Rechtsprechung der entscheidende Hebel, um Unterlassungsansprüche zu entschärfen und Zahlungsforderungen zu reduzieren oder abzuwehren.
Münchner Rechtsprechung zu Filesharing: Streng, aber zunehmend BGH-konform
Die Münchner Gerichte spielen im Filesharing-Bereich seit Jahren eine besondere Rolle, weil viele Verfahren dort geführt werden – unter anderem wegen des Kanzleisitzes von Frommer Legal. Früher galten sie als besonders streng, doch diese Zeiten sind vorbei.
Frühere Linie:
Einige ältere Entscheidungen der Amtsgerichte München, die wir erstritten haben, stellten hohe Anforderungen an den Vortrag der Anschlussinhaber und verlangten sehr detaillierte Darstellungen alternativer Geschehensabläufe.
AG München, 158 C 15612/13 (29.11.2013)
AG München, 142 C 18346/13 (27.11.2013)
AG München, 113 C 20287/13 (01.10.2013)
AG München, 111 C 10539/13 (05.12.2013)
Wende durch den BGH:
Mit den Grundsatzurteilen wie „Sommer unseres Lebens“, „Morpheus“, „BearShare“ und „Afterlife“ wurde endgültig festgelegt, dass:
- keine Beweislastumkehr besteht,
- lediglich eine sekundäre Darlegungslast gilt,
- weder die Benennung des Täters noch technische Überwachungsmaßnahmen verlangt werden.
Heutige Linie in München:
Die Münchner Gerichte folgen inzwischen konsequent der BGH-Rechtsprechung. Entscheidend ist heute allein, ob eine plausible ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein anderer Nutzer den Anschluss verwendet hat.
AG München, Hinweisbeschluss 42 C 151/16 (03.10.2016)
LG Braunschweig, 9 S 60/16, das die BGH-Linie klar bestätigt
LG München I, 21 S 9214/11 (14.02.2012) gilt heute als überholt.
Bedeutung für Mandanten:
Wer eine Frommer-Legal-Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhält – egal wo in Deutschland –, kann sich daher auf eine bundesweit gefestigte Rechtslage stützen. Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir sowohl die frühere als auch die aktuelle Linie und nutzen diese Argumentationsvorteile regelmäßig für unsere Mandanten.
Typische Strategien bei Abmahnungen durch Frommer Legal – und wie wir darauf reagieren
Frommer Legal arbeitet seit vielen Jahren mit einer hochprofessionellen und stark standardisierten Vorgehensweise, die sich in tausenden Verfahren bewährt hat. Dazu gehören massive IP-Ermittlungen, vorgefertigte Schriftsätze und ein konsequentes Nachverfolgen offener Forderungen. Wer eine Abmahnung erhält, erlebt deshalb oft ein strukturiertes und gut organisiertes Vorgehen – und das macht diese Abmahnungen für viele besonders einschüchternd.
Was viele unterschätzen: Frommer Legal arbeitet mit klaren Eskalationslinien. Bleiben Zahlungen oder Reaktionen aus, kann schnell ein gerichtliches Mahnverfahren folgen, später ggf. auch eine Klage. Wer hier unüberlegt reagiert oder gar nicht reagiert, setzt sich erheblichen Risiken aus.
Besonders gefährlich ist eine vorschnell abgegebene oder falsch formulierte Unterlassungserklärung. Sie bindet lebenslang, führt im Verletzungsfall zu empfindlichen Vertragsstrafen und kann teils teurer sein als die ursprüngliche Abmahnung.
Entscheidend ist daher eine klare, strategisch geplante Reaktion. Wir prüfen zunächst Ihre individuelle Haftungssituation und das Prozessrisiko. Dann entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – sei es Reduzierung der Forderung, Abwehr der Ansprüche, Verhandlungen oder die Formulierung einer präzisen, engen modifizierten Unterlassungserklärung, wenn diese notwendig sein sollte.
Wir beraten Sie; Sie entscheiden. Wir machen nichts über Ihren Kopf hinweg!
Mit diesem Vorgehen haben wir in tausenden Filesharing-Verfahren erreicht, dass unsere Mandanten entweder sehr deutlich weniger zahlen mussten – oder gar nichts.
Ihre nächsten Schritte nach Erhalt der Abmahnung durch die Frommer Rechtsanwälte – und warum wir die richtigen Ansprechpartner sind
Eine Abmahnung durch Frommer Legal ist kein Routinevorgang, sondern ein „realer Angriff auf Ihren Geldbeutel“ und Ihre rechtliche Position. Deshalb ist es entscheidend, jetzt besonnen und mit klarer Strategie vorzugehen. Jede falsche Reaktion – insbesondere vorschnelles Unterzeichnen oder gar Nichtstun – kann Ihre Situation erheblich verschlechtern.
Wir unterstützen Sie dabei mit über 20 Jahren Erfahrung im Urheber- und Medienrecht und tausenden erfolgreich geführten Filesharing-Verfahren. Unsere Kanzlei sitzt – wie Frommer Legal selbst – in unmittelbarer Nähe zu München und ist mit der Arbeitsweise dieser Kanzlei aus unzähligen Verfahren bestens vertraut. Wir wissen, wie Frommer Legal argumentiert, welche Nachweise wirklich tragen und wo die entscheidenden Angriffspunkte liegen.
Ganz wichtig: Bitte rufen Sie nicht bei der abmahnenden Kanzlei an. Dort erhalten Sie keine neutrale Beratung, sondern sprechen direkt mit der Gegenseite.
Rufen Sie lieber uns an – die kostenlose Erstberatung gibt Ihnen sofort eine verlässliche Einschätzung zu Ihren Chancen, Risiken und den sinnvollsten nächsten Schritten.
Ob Sie am Ende gar nichts zahlen müssen oder ob eine gerechtfertigte, deutlich reduzierte Lösung erreichbar ist, lässt sich erst nach einer fachkundigen Prüfung beurteilen. Aber Sie sollten diese Entscheidung nicht allein treffen.
Wir helfen Ihnen bundesweit, schnell, zuverlässig und mit klarer Strategie.
Rufen Sie einfach an – wir kümmern uns um den Rest.
Georg Schäfer Rechtsanwalt
