Die Kanzlei Winterstein verschickt unzählige Abmahnungen wegen Filesharings.

Eine Winterstein-Abmahnung bekommen? – Keine Sorge! Kühlen Kopf bewahren!

Winterstein Abmahnung

Wir können Ihnen helfen!

Eine Winterstein-Abmahnung ist nicht wie ein Gesetz in Stein gemeißelt, sondern absolut angreifbar! Wie das alles geht, möchten wir Ihnen auf dieser Seite zeigen.

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Zahlen Sie nichts!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Winterstein auf!
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Aus unserer Erfahrung von tausenden Abmahnungen haben wir uns darauf spezialisiert, die horrenden Vergleichssummen, die sich aus pauschaliertem Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzen, ganz zu beseitigen oder zumindest deutlich zu reduzieren. In vielen Fällen ist es nicht unbedingt nötig, überhaupt eine Unterlassungserklärung abzugeben. In keinem Fall macht es Sinn, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

08807 / 94 999 88

Jeder Fall einer Winterstein-Abmahnung ist anders!

Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie den fraglichen Upload nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, zahlen Sie gar nichts und geben Sie auch keine Unterlassungserklärung ab, wenn Sie zusätzlich einige Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ihrem Anschluss beachtet haben. Sie sind in solchen Fällen völlig unschuldig und haften auch nicht als Störer.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen besprechen.

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    Welche Kanzlei hat abgemahnt

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    Die Kanzlei Winterstein ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Winterstein Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen. Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz, sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrages von € 850,00. Sie haben sich darauf spezialisiert, Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also illegalen Tauschangebotes von vor allem Musikwerken, Serien und Filmwerken der nationalen und internationalen Schwergewichte der Musikszene und Filmindustrie massenweise zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Darmstadt. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

    • IPforceOne GmbH
    • Anolis Entertainment GmbH & Co.
    • IPforceOne GmbH
    • 7 Days (Seven Days)
    • Angesícht des Verbrechens
    • Michael Jackson Ultimate Box
    • Michael Jackson – Who Killed the King of pop
    • Auf der ersten Seite einer solchen Winterstein-Abmahnung thront über allem der Briefkopf von Winterstein. Im Betreff wird der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie das Geschäftszeichen dieses Falles genannt. Sie erfahren gleich zu Beginn, was Ihnen konkret vorgeworfen wird.
    • Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, dass das Gericht den Provider zur Auskunft Ihres Anschlusses verpflichtet hat.
    • Auf den nächsten Seiten sollen Sie von einer Vielzahl von bewusst einseitig zusammengestellter Rechtsprechung massiv beeindruckt werden.
    • Ferner wird Ihnen vorgerechnet und ebenfalls mit nicht vollständiger Rechtsprechung untermalt, was Sie gerne zu zahlen hätten.
    • Schließlich finden Sie ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag. Vereinfacht gesagt, die Unterlassungserklärung.

    Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

    Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken oder Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass Winterstein Sie irgendwann in Ruhe lässt.

    Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Winterstein-Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen.

    Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist. Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des vermeintlich illegalen Tauschangebotes z.B. in Ihrem Haushalt, WG, Pension oder auch Haupt-/ Untermietverhältnis zugetragen haben könnte.

    a) Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Winterstein-Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

    b) Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0- Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Winterstein. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Winterstein vertreten.

    In einer aktuellen Winterstein-Abmahnung verlangt die Kanzlei in der Regel einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 850,00. Der Schadenersatz bemisst sich dabei nach dem Betrag, der von ihrer Mandantschaft als Gebühr für das weltweite und unbegrenzte Onlinestellen des Films oder der Musiktitel zu zahlen wäre (sogenannte Lizenzanalogie). Der BGH hat erst kürzlich in einer Entscheidung vom 11.06.2015 klargestellt, dass ein Schadensersatz von € 200,00 pro Musiktitel auf einem Album, das man in einer Tauschbörse wie BitTorrent geteilt hat, angemessen und berechtigt sein kann. ( Das muss aber nicht immer so sein.)

    Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn Sie wegen des Tausches einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob Sie sich sicher sind, dass Sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat, dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt. In diesen Fällen macht es erst recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

    Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag deutlich zu reduzieren, sodass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

    Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

    Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und diese mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads/Uploads in Filesharing- Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

    Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat, dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft auch ihn eine Haftung.

    Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber tunlichst unterlassen.

    Sollten Sie nämlich auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird die Kanzlei Winterstein vor Gericht gehen. Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z.B. hier bei AG München € 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht wurden, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn- / und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an!

    Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

    Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen, die Sie lebenslänglich binden, führen.

    Generell ist davon auszugehen, dass die Kanzlei Winterstein immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von Winterstein wehren kann.

    Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt antragsgemäß einen Mahnbescheid , wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

    Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben.

    Nun ist Winterstein an der Reihe, ihren vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

    Manche Kanzleien, wie z.B. Daniel Sebastian Rechtsanwälte, behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Filesharing- Abmahnungen 10 Jahre betragen würde!

    Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für Filesharing- Abmahnungen 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

    Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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