Abmahnung B1 Recordings durch IPPC Law – Musik in Instagram Reels oder TikTok
Eine Abmahnung der B1 Recordings GmbH durch IPPC Law betrifft regelmäßig die Nutzung geschützter Musik in Instagram Reels, TikTok-Videos oder anderen Social-Media-Beiträgen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, Selbstständige, Influencer und Content Creator, denen eine kommerzielle Nutzung von Musik ohne ausreichende Lizenz vorgeworfen wird.
Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung im Urheberrecht und aus tausenden Abmahnverfahren. Auch mit IPPC Law und Rechtsanwalt Daniel Sebastian haben wir seit vielen Jahren regelmäßig zu tun. Wir prüfen für Sie insbesondere die Unterlassungsforderung sowie die geltend gemachten Lizenzschadensersatz- und Rechtsanwaltskosten.
Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807/94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Besonders tückisch sind diese Fälle, weil die verwendete Musik häufig direkt über Instagram oder TikTok ausgewählt und in das Video eingebunden wurde. Viele Betroffene gehen deshalb zunächst davon aus, dass die Musik auch verwendet werden durfte. Entscheidend ist jedoch, welche Nutzungsrechte tatsächlich bestehen und ob diese gerade die konkrete geschäftliche oder werbliche Nutzung erfassen.
IPPC Law macht für die B1 Recordings GmbH neben der Unterlassung regelmäßig erhebliche Zahlungsansprüche geltend. Gerade beim verlangten Lizenzschadensersatz sollte genau geprüft werden, wie der geforderte Betrag berechnet wird. Für die Bewertung können unter anderem Art und Dauer der Musiknutzung, Dauer der Veröffentlichung, Reichweite und Aufrufe des Reels, die konkrete Art und Intensität der geschäftlichen Nutzung sowie die tatsächliche Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers von Bedeutung sein.
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Unterschreiben Sie deshalb keine vorformulierte Unterlassungserklärung und zahlen Sie die verlangten Beträge nicht ungeprüft. Unterlassungsanspruch und Zahlungsforderungen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und sollten anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

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Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bundesweit!
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Unsere Erfahrung
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Unser Ziel
Wir prüfen die geltend gemachten Ansprüche und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, insbesondere Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten deutlich zu reduzieren oder – soweit rechtlich möglich – vollständig zurückzuweisen.
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Ihr Nutzen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihre Abmahnung und zeigen Ihnen, welche Reaktion in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.
