Abmahnung B1 Recordings durch IPPC Law – Musik in Instagram Reels oder TikTok

Eine Abmahnung der B1 Recordings GmbH durch IPPC Law  betrifft regelmäßig die Nutzung geschützter Musik in Instagram Reels, TikTok-Videos oder anderen Social-Media-Beiträgen. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, Selbstständige, Influencer und Content Creator, denen eine kommerzielle Nutzung von Musik ohne ausreichende Lizenz vorgeworfen wird.

Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung im Urheberrecht und aus tausenden Abmahnverfahren. Auch mit IPPC Law und Rechtsanwalt Daniel Sebastian haben wir seit vielen Jahren regelmäßig zu tun. Wir prüfen für Sie insbesondere die Unterlassungsforderung sowie die geltend gemachten Lizenzschadensersatz- und Rechtsanwaltskosten.

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Besonders tückisch sind diese Fälle, weil die verwendete Musik häufig direkt über Instagram oder TikTok ausgewählt und in das Video eingebunden wurde. Viele Betroffene gehen deshalb zunächst davon aus, dass die Musik auch verwendet werden durfte. Entscheidend ist jedoch, welche Nutzungsrechte tatsächlich bestehen und ob diese gerade die konkrete geschäftliche oder werbliche Nutzung erfassen.

IPPC Law macht für die B1 Recordings GmbH neben der Unterlassung regelmäßig erhebliche Zahlungsansprüche geltend. Gerade beim verlangten Lizenzschadensersatz sollte genau geprüft werden, wie der geforderte Betrag berechnet wird. Für die Bewertung können unter anderem Art und Dauer der Musiknutzung, Dauer der Veröffentlichung, Reichweite und Aufrufe des Reels, die konkrete Art und Intensität der geschäftlichen Nutzung sowie die tatsächliche Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers von Bedeutung sein.

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Unterschreiben Sie deshalb keine vorformulierte Unterlassungserklärung und zahlen Sie die verlangten Beträge nicht ungeprüft. Unterlassungsanspruch und Zahlungsforderungen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und sollten anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.


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Unsere Erfahrung

Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung im Urheberrecht und aus tausenden Abmahnverfahren. Auch mit IPPC LAW und Rechtsanwalt Daniel Sebastian haben wir seit vielen Jahren regelmäßig zu tun und vertreten bundesweit Betroffene bei Abmahnungen wegen der Nutzung geschützter Musik in Social Media.

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Unser Ziel

Wir prüfen die geltend gemachten Ansprüche und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, insbesondere Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten deutlich zu reduzieren oder – soweit rechtlich möglich – vollständig zurückzuweisen.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihre Abmahnung und zeigen Ihnen, welche Reaktion in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung der B1 Recordings GmbH durch IPPC LAW auf Sie zukommen kann und wie Sie auf eine solche Abmahnung richtig reagieren.

Häufige Fragen

IPPC Law wirft Betroffenen im Auftrag der B1 Recordings GmbH regelmäßig vor, geschützte Musik ohne ausreichende Nutzungsrechte in Instagram Reels, TikTok-Videos oder anderen Social-Media-Inhalten verwendet zu haben.

Besonders betroffen sind Unternehmen, Selbstständige, Influencer und Content Creator. Entscheidend ist, welche Rechte B1 Recordings besitzt, wie die Musik konkret genutzt wurde und ob hierfür eine ausreichende Lizenz bestand.

Nach unserer Erfahrung betreffen Abmahnungen für die B1 Recordings GmbH unterschiedliche aktuelle und erfolgreiche Musiktitel. In von uns bearbeiteten bzw. bekannt gewordenen Fällen ging es beispielsweise um Titel wie „Pedro“, „Prada“ oder „Goosebumps“.

Entscheidend ist immer der konkrete Titel. Deshalb prüfen wir zunächst, welche Rechte B1 Recordings gerade an der verwendeten Aufnahme geltend macht und worauf IPPC Law die Ansprüche stützt.

Typischerweise werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Zahlungsansprüche verlangt. Dazu können insbesondere Lizenzschadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten kommen. Je nach Fall können außerdem Auskunftsansprüche geltend gemacht werden.

Diese Ansprüche sollten getrennt voneinander geprüft werden. Selbst wenn die Musiknutzung dem Grunde nach problematisch war, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch sämtliche geforderten Beträge in der verlangten Höhe berechtigt sind.

1. Frist notieren.
Nehmen Sie die Abmahnung ernst und sorgen Sie dafür, dass die gesetzte Frist nicht unbemerkt verstreicht.

2. Unterlassungserklärung nicht unterschreiben.
Eine strafbewehrte Erklärung kann Sie langfristig binden und bei einem späteren Verstoß erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

3. Beanstandetes Reel und weitere Inhalte prüfen.
Dokumentieren Sie zunächst den Sachverhalt und prüfen Sie auch, ob derselbe Musiktitel möglicherweise in weiteren Beiträgen verwendet wurde.

4. Nicht vorschnell zahlen oder Kontakt aufnehmen.
Schadensersatz und Kosten sollten vor einer Zahlung rechtlich und der Höhe nach geprüft werden.

5. Abmahnung fachkundig prüfen lassen.
Insbesondere Plattformlizenz, geschäftliche Nutzung, Unterlassungserklärung und Höhe des Lizenzschadens können unterschiedliche Verteidigungsansätze bieten.

1. Wir prüfen die Abmahnung.
Wir prüfen den konkreten Vorwurf, die geltend gemachten Rechte und die behauptete Nutzung des Musiktitels.

2. Wir kümmern uns um die Unterlassungserklärung.
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine Erklärung erforderlich ist und verhindern möglichst unnötig weitreichende Verpflichtungen.

3. Wir prüfen Schadensersatz und Kosten.
Gerade die Höhe des verlangten Lizenzschadens ist nicht automatisch vorgegeben. Wir prüfen die Berechnung und mögliche Einwendungen.

4. Wir verhandeln mit IPPC Law.
Ist eine vollständige Zurückweisung nicht realistisch, verfolgen wir das Ziel, die finanziellen Forderungen möglichst deutlich zu reduzieren.

5. Wir übernehmen die weitere Vertretung.
Sie müssen die rechtliche Auseinandersetzung nicht selbst führen. Wir vertreten Sie bundesweit außergerichtlich und erforderlichenfalls auch vor Gericht.

1. Die Abmahnung ignorieren.
Dadurch können gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten entstehen.

2. Die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben.
Eine zu weit formulierte Erklärung kann langfristige und kostspielige Folgen haben.

3. Den verlangten Betrag sofort bezahlen.
Auch bei einer grundsätzlich rechtswidrigen Musiknutzung muss die Höhe des verlangten Schadensersatzes nicht automatisch richtig sein.

4. Sämtliche Reels vorschnell löschen, ohne Beweise zu sichern.
Dokumentieren Sie zunächst die beanstandete Nutzung, insbesondere Inhalt, Veröffentlichungszeitraum, Aufrufe und sonstige verfügbare Daten. Diese Informationen können später für die Verteidigung wichtig werden.

1. Ruhe bewahren und die Frist beachten.
Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, erfordert aber keine unüberlegte Sofortreaktion.

2. Unterlassung und Geldforderungen getrennt betrachten.
Ein möglicher Unterlassungsanspruch bedeutet nicht automatisch, dass auch der verlangte Schadensersatz in voller Höhe geschuldet wird.

3. Den konkreten Einzelfall prüfen.
Accountart, Inhalt des Reels, geschäftlicher Bezug, verwendeter Musikausschnitt, Veröffentlichungsdauer und Reichweite können für die rechtliche und wirtschaftliche Bewertung relevant sein.

4. Frühzeitig eine Verteidigungsstrategie festlegen.
Gerade bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben oder über Schadensersatz verhandelt wird, sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen geklärt sein.

Nicht automatisch. Dass ein Musiktitel innerhalb von Instagram oder TikTok verfügbar ist, bedeutet nicht zwingend, dass damit jede geschäftliche oder werbliche Nutzung des Titels erlaubt ist.

Entscheidend sind unter anderem die konkrete Plattform, die Art des Accounts, die betreffende Musikbibliothek und der Umfang der bestehenden Lizenzen. Gerade bei Business- und kommerziellen Social-Media-Inhalten sollte deshalb genau geprüft werden, ob die konkrete Nutzung tatsächlich von einer Lizenz erfasst war.

Ausführlich erklären wir in unserem Ratgeber, welche Musik Sie in Instagram Reels, TikTok und Social Media geschäftlich nutzen dürfen.

Ja. Die Art des Accounts kann ein wichtiger Hinweis darauf sein, ob eine Musiknutzung privat oder geschäftlich erfolgt und welche Musikbibliothek bzw. welche Lizenzbedingungen zur Verfügung stehen. Ein Business-Account spricht regelmäßig für einen geschäftlichen Zusammenhang.

Entscheidend bleibt aber die konkrete Nutzung. Auch Inhalt, Zweck, Produktbezug, Unternehmensdarstellung und sonstige Umstände des einzelnen Reels müssen berücksichtigt werden.

Für eine geschäftliche Nutzung sprechen insbesondere Produktwerbung, Unternehmensdarstellung, Dienstleistungen, Shop-Links, Kooperationen oder sonstige absatzfördernde Inhalte. Bei Influencern und Content Creators können auch mittelbar kommerzielle Inhalte relevant sein.

Nicht jedes unterhaltsame Video auf einem Unternehmensaccount ist jedoch automatisch klassische Werbung. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung des konkreten Beitrags und seines geschäftlichen Zusammenhangs.

Nein, jedenfalls sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Besteht ein Unterlassungsanspruch, muss allerdings rechtzeitig geprüft werden, wie die Wiederholungsgefahr rechtssicher beseitigt werden kann.

Häufig kommt eine individuell angepasste Unterlassungserklärung in Betracht. Besonders wichtig sind deren Reichweite und die Vertragsstrafenregelung, weil die Erklärung Sie langfristig bindet.

Häufig wird der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Vereinfacht wird gefragt, welche angemessene Lizenzgebühr vernünftige Vertragspartner vereinbart hätten, wenn die erforderliche Erlaubnis vor der Musiknutzung eingeholt worden wäre.

Die Höhe ist deshalb keine automatisch feststehende Pauschale. Entscheidend sind die konkreten Umstände der Nutzung und gegebenenfalls eine tatsächlich bestehende Lizenzierungspraxis für vergleichbare Nutzungen.

Diese Faktoren können für die Bewertung des objektiven Wertes der konkreten Musiknutzung relevant sein. Ein kurzer Musikausschnitt in einem einzelnen Reel mit begrenzter Reichweite ist wirtschaftlich anders zu beurteilen als eine umfangreiche professionelle Werbekampagne.

Allerdings gilt nicht einfach: wenige Views gleich kein Schadensersatz. Bei der Lizenzanalogie kommt es auf eine Gesamtbewertung aller relevanten Umstände an.

Vergütungssätze und Erfahrungswerte aus der Musikbranche können bei der Schätzung eines Lizenzschadens ein möglicher Anhaltspunkt sein. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ein bestimmter Tarif ohne weitere Prüfung auf jedes Instagram-Reel oder TikTok-Video übertragen werden kann.

Zu prüfen ist insbesondere, ob die herangezogenen Werte für die konkrete Nutzungsart tatsächlich aussagekräftig und branchenüblich sind.

Das ist häufig ein wesentlicher Ansatzpunkt der Verteidigung. Selbst wenn die beanstandete Musiknutzung dem Grunde nach rechtswidrig war, muss geprüft werden, ob Schadensersatz, Gegenstandswert und Rechtsanwaltskosten in der verlangten Höhe berechtigt sind.

Wir prüfen deshalb nicht nur, ob ein Anspruch besteht, sondern insbesondere auch dessen Höhe und führen erforderlichenfalls die Verhandlungen mit IPPC Law.