Abmahnung wegen Musik in Instagram Reels, TikTok oder YouTube Shorts – was tun?
Eine Abmahnung wegen Musik in einem Instagram Reel, TikTok-Video oder YouTube Short kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Betroffen sind zunehmend Unternehmen, Selbstständige, Influencer und Content Creator, die bekannte Musik zur Untermalung ihrer Social-Media-Videos verwendet haben. Häufig wurde der betreffende Song sogar direkt innerhalb von Instagram oder TikTok ausgewählt – und trotzdem wird anschließend eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung im Urheberrecht und aus tausenden Abmahnverfahren. Wir vertreten bundesweit Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen bei urheberrechtlichen Abmahnungen und kennen auch die aktuellen Auseinandersetzungen um die Verwendung von Musik in Social Media.
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In solchen Fällen mahnen unterschiedliche Kanzleien und Rechteinhaber ab. Uns liegen insbesondere Fälle im Zusammenhang mit IPPC Law, Bach Rechtsanwälte, Frommer Legal sowie Beutler Brandt vor. Auf Rechteinhaberseite treten unter anderem B1 Recordings GmbH, SoundGuardian GmbH und INSTNCT GmbH auf. Gegenstand der Abmahnungen ist regelmäßig der Vorwurf, geschützte Musik ohne ausreichende Lizenz für geschäftliche oder werbliche Social-Media-Inhalte verwendet zu haben. Dein Material dokumentiert entsprechende Fälle insbesondere für Instagram und TikTok.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben und die verlangten Beträge nicht vorschnell bezahlen.
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Warum Musik aus Instagram oder TikTok trotzdem zu einer Abmahnung führen kann
Das rechtliche Problem ist komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint. Instagram, TikTok, Facebook und YouTube stellen ihren Nutzern Musik und unterschiedliche Musikbibliotheken zur Verfügung. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jeder dort verfügbare Titel für jede Plattform, jeden Account und jeden geschäftlichen Verwendungszweck genutzt werden darf.
Entscheidend können vielmehr die konkrete Musikbibliothek, der Accounttyp, die Lizenzbedingungen der Plattform, die verwendete Tonaufnahme und der konkrete Zweck des Videos sein. Gerade bei Unternehmen und Content Creators muss deshalb genau geprüft werden, welche Rechte tatsächlich eingeräumt wurden und ob die konkrete Nutzung davon erfasst ist.
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Hinzu kommt eine weitere Ebene: Bei der Verbindung geschützter Musik mit einem Werbevideo können Rechte betroffen sein, die über die bloße Wiedergabe eines Musikstücks hinausgehen. Auch die Frage der Synchronisation von Musik und Bewegtbild kann deshalb eine wichtige Rolle spielen. Diese Problematik findet sich bereits in der Rechtsprechung zur Verwendung von Musik für Werbezwecke und ist in deinen bisherigen Verteidigungsfällen ein zentraler rechtlicher Ansatz.
Nicht jede Musiknutzung ist automatisch kommerzielle Werbung
Ebenso wichtig ist die Frage, wie das konkrete Reel tatsächlich genutzt wurde. Ein Business- oder Creator-Account kann für einen geschäftlichen Zusammenhang sprechen. Er beantwortet aber noch nicht sämtliche Fragen des Einzelfalls.
Es macht einen Unterschied, ob ein Reel gezielt ein Produkt bewirbt, auf einen Shop verlinkt oder Bestandteil einer Werbekampagne ist – oder ob beispielsweise ein persönlicher, unterhaltender oder privater Inhalt über einen ansonsten geschäftlich genutzten Account veröffentlicht wurde. Gerade diese Abgrenzung kann für die Verteidigung erheblich sein. In deinen bisherigen Fällen wurde genau darüber bereits gestritten.
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Unterlassungserklärung und Geldforderungen müssen getrennt geprüft werden
Mit einer Musik-Abmahnung können unterschiedliche Ansprüche geltend gemacht werden: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten. Diese Ansprüche dürfen nicht einfach als einheitliches Paket behandelt werden.
Selbst wenn eine Musiknutzung im konkreten Fall nicht ausreichend lizenziert war, folgt daraus insbesondere nicht automatisch, dass auch der verlangte Lizenzschadensersatz in der geforderten Höhe berechtigt ist. Der Schadensersatz kann nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie danach bemessen werden, welche Vergütung vernünftige Vertragspartner für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Deine bisherigen Verteidigungsschreiben setzen genau an dieser objektiven Betrachtung an.
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Gerade deshalb können Dauer und Art der Nutzung, Länge des Musikausschnitts, Reichweite und Views, Größe des Accounts, Intensität des werblichen Einsatzes sowie die tatsächliche Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers für die Bewertung wichtig werden. Auch Empfehlungen oder Vergütungssätze des Deutschen Musikverlegerverbandes (DMV) sind nicht ohne Weiteres mit einem verbindlichen Preis für jedes kurze Social-Media-Reel gleichzusetzen. In deinem Fallmaterial wird gerade problematisiert, dass solche Ansätze wesentliche Besonderheiten eines konkreten Reels – etwa Reichweite, Länge und Views – nicht ohne Weiteres abbilden.
Unser Ziel ist deshalb eine Verteidigung anhand des konkreten Einzelfalls: Wir prüfen die behauptete Rechteinhaberschaft, den Umfang einer möglichen Lizenz, den geschäftlichen Charakter der Nutzung, die Unterlassungsforderung und insbesondere die Berechnung von Schadensersatz und Kosten. Wo Ansprüche unbegründet sind, weisen wir sie zurück. Wo eine Rechtsverletzung dem Grunde nach besteht, prüfen wir, ob die finanziellen Forderungen deutlich reduziert werden können.
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Achten Sie auf die richtige Musikbibliothek
Nehmen Sie nach Erhalt einer Abmahnung nicht vorschnell selbst Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf und geben Sie keine Erklärungen zur konkreten Musiknutzung ab. Lassen Sie zunächst prüfen, welche Rechte tatsächlich betroffen sind und ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen.
Achten Sie außerdem künftig darauf, welche Musikbibliothek Sie für Ihre Reels und Videos verwenden. Entscheidend sind insbesondere Plattform, Accountart und Nutzungszweck. Gerade bei Business- und Creator-Accounts sollte geprüft werden, ob der ausgewählte Titel aus einer für die konkrete geschäftliche Nutzung vorgesehenen Musikbibliothek stammt und welche Nutzungsrechte damit tatsächlich eingeräumt werden.
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Unsere Erfahrung
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Unser Ziel
Wir prüfen die geltend gemachten Ansprüche und entwickeln die passende Verteidigungsstrategie für Ihren konkreten Fall. Dabei behalten wir sowohl die Unterlassungserklärung als auch die finanziellen Ansprüche im Blick.
Unser Ziel ist es, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten deutlich zu reduzieren oder – soweit rechtlich möglich – vollständig zurückzuweisen und zugleich die mit einer Unterlassungserklärung verbundenen langfristigen Risiken möglichst gering zu halten.
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Ihr Nutzen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche Reaktion sinnvoll ist. Anschließend übernehmen wir auf Wunsch die weitere Vertretung gegenüber der abmahnenden Kanzlei – bundesweit.
