Abmahnung Modern Family

Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel wegen Adidas oder Casio – was Sie jetzt tun sollten!

Eine markenrechtliche Abmahnung durch Lorenz Seidler Gossel –  im Zusammenhang mit bekannten Marken wie Adidas oder Casio – ist ernst zu nehmen und erfordert ein strategisches Vorgehen.

Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und aus tausenden Abmahnungen, insbesondere im Umgang mit großen spezialisierten Kanzleien. Lorenz Seidler Gossel ist uns aus der täglichen Praxis bestens vertraut – wir kennen die typischen Forderungen, Argumentationslinien und Verhandlungsansätze.

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf und unterschreiben Sie nichts ungeprüft.

Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Ersteinschätzung. Wir helfen Ihnen bundesweit, schnell und mit klarer Strategie.

Marken wie Casio und Adidas lassen ihre Rechte regelmäßig durch die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel durchsetzen. Abmahnungen betreffen dabei meist den Vertrieb oder das Anbieten nicht autorisierter oder gefälschter Produkte – häufig über Plattformen wie eBay oder Amazon.

Bei Casio geht es typischerweise um Uhrenmodelle wie G-Shock oder Edifice, die wegen ihrer Bekanntheit häufig nachgeahmt werden. In der Praxis stehen hier oft Billigimporte, insbesondere aus dem asiatischen Raum, im Fokus, die mit identischen oder stark angelehnten Kennzeichen versehen sind.

Bei Adidas betreffen Abmahnungen vor allem den Bereich Sportbekleidung, Sportschuhe und Zubehör. Besonders häufig geht es um Produkte wie Trikots, Sneaker oder Trainingskleidung, aber auch um bekannte Serien wie Yeezy, die aufgrund ihrer hohen Nachfrage besonders häufig gefälscht oder unerlaubt vertrieben werden. Zudem wird die Nutzung der bekannten Drei-Streifen-Kennzeichnung konsequent verfolgt.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Lorenz Seidler Gossel wegen Markenrechtsverletzungen.


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Unser Ziel

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten an Lorenz Seidler Gossel. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen  eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Lorenz Seidler Gossel.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Wenn der Zoll Ihr im Ausland bestellte Ware einbehalten hat, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns!

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden.

Wenn Sie noch keine Abmahnung von Casio oder Adidas durch Lorenz Seidler Gossel erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten!

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Casio durch Lorenz Seidler Gossel auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Eine Abmahnung von Lorenz Seidler Gossel betrifft regelmäßig den Vorwurf, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechte verletzt zu haben. Häufig geht es um den Vertrieb oder das Anbieten angeblich gefälschter oder nicht autorisierter Waren über Online-Shops, eBay, Amazon oder andere Verkaufsplattformen. Regelmäßig werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.

Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei Parallelimporten, Originalware, Erschöpfung, Designschutz oder der markenmäßigen Benutzung bestehen häufig wirksame Verteidigungsansätze.

Lorenz Seidler Gossel vertritt zahlreiche bekannte Markeninhaber aus den Bereichen Sportartikel, Mode, Schmuck, Uhren, Spielwaren und Lifestyle. Zu den bekanntesten Mandanten gehören unter anderem Adidas AG, Casio, FIFA, G-STAR RAW, Swarovski, Fred Perry, Gabor, Mattel, Hofpfisterei, Otto sowie weitere nationale und internationale Markeninhaber.

Betroffen sind regelmäßig bekannte Produktlinien wie G-SHOCK, EDIFICE, die Drei-Streifen-Kennzeichnung von Adidas, YEEZY, Baby-G, Schmuck von Swarovski, Bekleidung von G-STAR RAW und Fred Perry sowie zahlreiche weitere Markenprodukte.

Regelmäßig fordert Lorenz Seidler Gossel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen häufig Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückruf- und Schadensersatzansprüche sowie die Erstattung der Rechts- und gegebenenfalls Patentanwaltskosten.

Da die gesetzten Fristen meist sehr kurz sind, sollte die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen leisten, empfiehlt sich eine sorgfältige markenrechtliche Prüfung.

Erstens: Notieren Sie sich die Fristen.
Markenrechtliche Fristen sind häufig kurz und sollten unbedingt eingehalten werden.

Zweitens: Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Eine Unterlassungserklärung kann Sie lebenslang binden.

Drittens: Zahlen Sie nichts vorschnell.
Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt.

Viertens: Sichern Sie Unterlagen und Einkaufsnachweise.
Diese können später für die Verteidigung von großer Bedeutung sein.

Erstens: Ruhe bewahren.
Auch hohe Streitwerte bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche berechtigt sind.

Zweitens: Keine Muster aus dem Internet verwenden.
Jeder Markenrechtsfall weist Besonderheiten auf.

Drittens: Nehmen Sie keinen unüberlegten Kontakt mit der Gegenseite auf.
Spätere Verteidigungsmöglichkeiten können dadurch erschwert werden.

Viertens: Holen Sie frühzeitig fachkundigen Rat ein.
Gerade zu Beginn lassen sich häufig erhebliche Kosten vermeiden.

Erstens: Die Abmahnung zu ignorieren.
Dies kann einstweilige Verfügungen oder Klagen nach sich ziehen.

Zweitens: Die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.
Dadurch entstehen häufig langfristige Risiken.

Drittens: Sich ausschließlich auf Internetforen oder Bekannte zu verlassen.
Jeder Fall sollte individuell bewertet werden.

Viertens: Schadensersatz oder Anwaltskosten ungeprüft bezahlen.

Erstens: Wir prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

Zweitens: Wir entscheiden gemeinsam über die richtige Verteidigungsstrategie.
Je nach Sachlage kommt eine modifizierte Unterlassungserklärung oder eine andere Lösung in Betracht.

Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Anwaltskosten.
Unser Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduzierung der Forderungen.

Viertens: Wir vertreten Sie auch vor Gericht.
Selbst bei einstweiligen Verfügungen oder Klagen bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Eine Löschung durch eBay, Amazon oder eine andere Verkaufsplattform ist häufig ein erstes Warnsignal für eine mögliche Markenrechtsverletzung. Oft wurde das Angebot vom Markeninhaber oder dessen Rechtsanwälten gemeldet.

Spätestens jetzt sollten Sie prüfen, ob weitere Angebote betroffen sind. Nicht selten folgt auf die Löschung eines Angebots kurze Zeit später eine markenrechtliche Abmahnung.

Werden Waren beim Import oder Export vom Zoll als mögliche Markenfälschungen erkannt, können sie nach der EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung zurückgehalten werden. Häufig folgen anschließend markenrechtliche Ansprüche des jeweiligen Rechteinhabers.

Gerade bei Produkten von Adidas, Casio, Swarovski, Fred Perry, G-STAR RAW oder anderen bekannten Marken ist schnelles Handeln wichtig, um unnötige Kosten und die Vernichtung der Ware zu vermeiden.

Die Lorenz Seidler Gossel klagt regelmäßig, wenn gute Erfolgsaussichten bestehen – etwa im Auftrag von Casio oder Adidas.

Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, ist riskant. Dennoch bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend für eine erfolgreiche Strategie.

Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Ob Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung oder Rechtsanwaltskosten verlangt werden können, richtet sich nach den konkreten Umständen und der Beweislage.

In vielen Fällen bestehen gute Möglichkeiten, Forderungen deutlich zu reduzieren oder ganz oder teilweise zurückzuweisen.

Markenrechtliche Abmahnungen können weitreichende wirtschaftliche Folgen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, unnötige Kosten, Vertragsstrafen und langfristige Verpflichtungen zu vermeiden.

Wir prüfen Ihre Abmahnung umfassend, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen bundesweit außergerichtlich sowie vor Gericht.

Nach Prüfung Ihrer Abmahnung durch Lorenz Seidler Gossel – etwa im Zusammenhang mit Casio – entscheiden wir, ob eine modifizierte oder keine Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Ungeeignete Internet-Muster sind riskant und können langfristige Nachteile verursachen. Eine individuelle, anwaltliche Lösung ist daher entscheidend.

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Lorenz Seidler Gossel vertritt zahlreiche bekannte Markeninhaber. Besonders häufig betroffen sind Marken und Produktlinien wie Adidas, die Drei-Streifen-Kennzeichnung, YEEZY, Casio, G-SHOCK, EDIFICE, Baby-G, G-STAR RAW, Swarovski, Fred Perry, Gabor, FIFA, Mattel, Hofpfisterei und Otto.

Je nach Mandant stehen Schuhe, Sportbekleidung, Uhren, Schmuck, Spielwaren, Modeartikel oder Lifestyle-Produkte im Mittelpunkt der Abmahnung.