Adidas Abmahnung

Adidas Abmahnung – wir helfen Ihnen bundesweit!

Die Abmahnung durch Lorenz Seidler Gossel im Auftrag von Adidas betrifft häufig den Verkauf von gefälschten oder nicht autorisierten Produkten wie Trikots, Sportschuhen, so zum Beispiel der Yeezy oder sonstigen Sportartikeln – insbesondere über Plattformen wie eBay oder Amazon. Die Marke Adidas ist europaweit geschützt und wird konsequent durchgesetzt.

Seit mehr als 20 Jahren haben wir Erfahrung im Markenrecht und aus tausenden Abmahnungen, insbesondere im Umgang mit großen Markenrechtskanzleien aus München wie Lorenz Seidler Gossel.

adidas zählt seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Sportartikelherstellern der Welt. Die Marke steht für Sportschuhe, Sportbekleidung und Accessoires und genießt einen weitreichenden markenrechtlichen Schutz. Besonders bekannt sind die Drei-Streifen-Kennzeichnung, das Trefoil-Logo, das Performance-Logo sowie Produktlinien wie adidas Originals, Stan Smith, Superstar, Gazelle, Samba, Campus, Ultraboost, Adizero oder Predator.

In Deutschland werden markenrechtliche Ansprüche unter anderem durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte geltend gemacht. Eine Abmahnung sollte ernst genommen werden, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Vorwürfe oder Forderungen berechtigt sind.

Wann geraten Händler wegen adidas in den Fokus?

Markenrechtliche Abmahnungen betreffen nicht nur den Handel mit Produktfälschungen. Auch Onlinehändler, Importeure und Verkäufer auf Amazon, eBay, Etsy oder im eigenen Onlineshop können in den Fokus geraten. Häufig geht es um die unzulässige Verwendung der Drei Streifen, des Trefoil-Logos, geschützter Produktbezeichnungen, Produktbilder oder irreführender Angaben zur Originalware. Ebenso spielen Parallelimporte, umgestaltete Produkte oder nicht autorisierte Werbeaussagen in der Praxis immer wieder eine Rolle.

Welche Möglichkeiten bestehen nach einer adidas-Abmahnung?

Die Marke adidas wird konsequent geschützt. Dennoch ist jede Abmahnung individuell zu beurteilen. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, ob die geforderte Unterlassungserklärung zu weit reicht oder Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche in der geltend gemachten Höhe bestehen, lässt sich erst nach einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung beurteilen. Häufig bestehen gute Möglichkeiten, die geltend gemachten Ansprüche einzugrenzen und eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Lassen Sie uns gegen Ihre Adidas Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Adidas Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt

Häufige Fragen

Eine Abmahnung Adidas durch Lorenz Seidler Gossel betrifft regelmäßig den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Im Mittelpunkt stehen häufig Sportschuhe, Sportbekleidung, Trikots, Taschen oder Accessoires, die mit den bekannten Adidas-Kennzeichen versehen sind.

Besonders häufig geht es um Produktfälschungen, Graumarktimporte oder die unzulässige Nutzung der Marke „Adidas“, des Drei-Streifen-Designs oder des Trefoil-Logos auf eBay, Amazon oder anderen Verkaufsplattformen. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und welche Ansprüche adidas im konkreten Fall geltend machen kann, sollte stets anhand des Einzelfalls rechtlich geprüft werden.

adidas schützt zahlreiche Marken und Kennzeichen. Besonders häufig betreffen Abmahnungen die Drei Streifen, das Trefoil-Logo, das Performance-Logo, adidas Originals, Stan Smith, Superstar, Gazelle, Samba, Campus, Ultraboost, Adizero und Predator.

Darüber hinaus können auch Produktbilder, Schuhdesigns, Sportbekleidung, Taschen, Caps oder andere Accessoires Gegenstand markenrechtlicher Auseinandersetzungen sein.

Regelmäßig verlangt adidas die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen häufig Auskunftsansprüche, die Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie – je nach Sachverhalt – Schadensersatzansprüche.

Welche Forderungen im konkreten Fall berechtigt sind und in welchem Umfang sie erfüllt werden müssen, sollte vor jeder Reaktion sorgfältig geprüft werden.

1. Fristen unbedingt einhalten.
Markenrechtliche Fristen sind häufig sehr kurz. Wer zu spät reagiert, riskiert einstweilige Verfügungen oder weitere Kosten.

2. Die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
Vorformulierte Erklärungen können weitreichende Verpflichtungen und hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.

3. Keine vorschnellen Zahlungen leisten.
Auch hohe Forderungen sollten zunächst rechtlich überprüft werden.

4. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen

Je früher die Abmahnung geprüft wird, desto größer sind häufig die Möglichkeiten, Risiken zu reduzieren und eine passende Strategie zu entwickeln.
Lieferantennachweise, Einkaufsbelege und Schriftverkehr können für Ihre Verteidigung von erheblicher Bedeutung sein.


1. Ruhe bewahren

Auch wenn die Abmahnung ernst zu nehmen ist, sollten Sie keine übereilten Entscheidungen treffen.

2. Forderungen einzeln prüfen

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten sind rechtlich getrennt zu bewerten.

3. Keine vorschnellen Zahlungen leisten

Zahlen Sie erst, nachdem die geltend gemachten Ansprüche rechtlich überprüft wurden.

4. Den Einzelfall in den Mittelpunkt stellen

Jede adidas-Abmahnung weist Besonderheiten auf und sollte individuell bewertet werden.

1. Die Abmahnung ignorieren

Ein Untätigbleiben kann gerichtliche Verfahren und zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

2. Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben

Dadurch können langfristige Verpflichtungen und Vertragsstrafen entstehen.

3. Beweise vernichten

Unterlagen und Verkaufsdaten sollten zunächst gesichert werden, bevor Änderungen vorgenommen werden.

4. Ohne rechtliche Beratung reagieren

Viele Betroffene erkennen mögliche Verteidigungsansätze erst nach einer fachkundigen Prüfung.


1. Ansprüche umfassend prüfen

Wir analysieren, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und welche Forderungen rechtlich begründet sind.

2. Die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln

Falls erforderlich, überarbeiten wir die Unterlassungserklärung und erarbeiten eine auf Ihren Fall zugeschnittene Lösung.

3. Mit der Gegenseite verhandeln

Wir prüfen Schadensersatz-, Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüche und setzen uns für eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung ein.

4. Bundesweit für Sie tätig werden

Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht und begleiten Sie während des gesamten Verfahrens.

Die Löschung eines Angebots auf eBay oder Amazon ist häufig ein erstes Warnsignal. Nicht selten werden Markeninhaber oder deren Rechtsanwälte bereits über mögliche Markenrechtsverletzungen informiert.

Gerade jetzt sollte geprüft werden, ob weitere Angebote betroffen sind und die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung Sinn machen würde. So lassen sich zusätzliche Adidas-Abmahnungen und weitere Kosten häufig vermeiden.

Adidas hat wie viele internationale Marken Schutzmaßnahmen beim Zoll hinterlegt. Besteht der Verdacht auf Produktfälschungen oder Graumarktware, kann die Ware im Rahmen einer Grenzbeschlagnahme zurückgehalten werden.

Jetzt zählt schnelles Handeln. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und weitere Kosten zu vermeiden.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Ob die Erklärung überhaupt erforderlich ist oder in welcher Form sie abgegeben werden sollte, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Häufig bestehen Möglichkeiten, sie an die Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen.

Markenrechtliche Fragen entstehen häufig beim Vertrieb von Sneakern, Sportbekleidung, Trainingsanzügen, Caps, Taschen oder anderen adidas-Produkten. Besondere Bedeutung haben dabei die Drei-Streifen-Kennzeichnung, das Trefoil-Logo, das Performance-Logo sowie geschützte Modellbezeichnungen wie Samba, Gazelle, Superstar oder Stan Smith.

Auch Produktbilder, Werbeaussagen oder Veränderungen an Originalprodukten können im Einzelfall markenrechtliche Ansprüche auslösen und sollten vor einem Verkauf sorgfältig geprüft werden.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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