Abmahnung durch RKA Rechtsanwälte für Plaion GmbH – Wie Sie jetzt richtig reagieren!

RKA Rechtsanwälte aus Hamburg gehören seit vielen Jahren zu den bekannten Kanzleien bei Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Verfahren für die PLAION GmbH, die bis 2022 unter dem Namen Koch Media GmbH firmierte. Betroffenen wird regelmäßig vorgeworfen, ein geschütztes PC- oder Konsolenspiel über BitTorrent oder andere Peer-to-Peer-Netzwerke heruntergeladen und dabei zugleich anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

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Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Urheberrecht und hat bereits tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeitet.

Die Spielewelt hinter den RKA-Abmahnungen ist umfangreich. Besonders bekannt sind Verfahren zu Dead Island 2 und Saints Row; hinzu kommen PAYDAY 3 und Nobody Wants to Die. Ein jüngerer dokumentierter Fall betrifft S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl, bei dem PLAION über ausschließliche Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt. Aus früheren Jahren sind außerdem Filesharing-Verfahren zu Titeln wie Metro Exodus und Dead Island Riptide bekannt. Damit reicht das Spektrum von Action-Rollenspielen und Open-World-Games bis zu Shootern und anderen international erfolgreichen PC- und Konsolentiteln.

Hinter PLAION steht dabei eine lange Abmahngeschichte: Viele ältere RKA-Verfahren liefen noch unter der damaligen Firmenbezeichnung Koch Media GmbH. Die Umbenennung in PLAION bedeutet deshalb nicht, dass es sich um einen völlig neuen Akteur handelt. Gerade die Dead-Island-Reihe zeigt diese Kontinuität besonders anschaulich: Bereits wegen Dead Island und Dead Island Riptide wurden Filesharing-Fälle verfolgt; später folgten umfangreich dokumentierte Abmahnungen zu Dead Island 2.

Der Erhalt einer RKA-Abmahnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der angeschriebene Anschlussinhaber sämtliche Forderungen erfüllen muss. Entscheidend sind unter anderem die Ermittlung und Zuordnung der IP-Adresse, die tatsächliche Nutzung des Internetanschlusses und mögliche weitere Nutzer im Haushalt. Auch die verlangte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten sollten jeweils gesondert geprüft werden. Dokumentierte PLAION-Abmahnungen zeigen, dass dabei erhebliche Zahlungsforderungen im Raum stehen können.


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Unsere Erfahrung

Wir können Ihnen wirklich gut helfen, weil wir tatsächlich täglich gegen RKA Rechtsanwälte zu tun haben.

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei RKA Rechtsanwälte.

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Ihr Nutzen

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In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung durch RKA Rechtsanwälte

auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

RKA Rechtsanwälte wirft Anschlussinhabern regelmäßig vor, ein urheberrechtlich geschütztes Computerspiel über BitTorrent oder ein anderes Peer-to-Peer-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Beim Filesharing erfolgt typischerweise neben dem Download gleichzeitig ein Upload an andere Nutzer.

Häufig werden diese Abmahnungen für die PLAION GmbH ausgesprochen. Entscheidend ist jedoch, ob der angeschriebene Anschlussinhaber für die ermittelte Rechtsverletzung tatsächlich verantwortlich ist.

Bekannt sind insbesondere RKA-Abmahnungen für PLAION wegen Dead Island 2, Saints Row und PAYDAY 3. Aktuell werden außerdem Kingdom Come: Deliverance II und S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl als Gegenstand von Filesharing-Abmahnungen genannt.

Auch ältere Titel wie Dead Island: Riptide waren bereits Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Das betroffene Spiel sollte deshalb immer konkret mit der Abmahnung abgeglichen werden.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Forderung nach Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben verlangt RKA für PLAION Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten; dokumentiert sind auch Vergleichsvorschläge über erhebliche Gesamtbeträge.

Diese Forderungen sollten nicht ungeprüft erfüllt werden. Unterlassungsanspruch und Zahlungsansprüche sind getrennt zu beurteilen und können abhängig von der konkreten Anschluss- und Nutzungssituation unterschiedlich zu bewerten sein.

1. Fristen unbedingt einhalten.
Notieren Sie die gesetzten Fristen sofort, reagieren Sie aber nicht vorschnell.

2. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
Sie kann langfristig binden und erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

3. Anschlussnutzung rekonstruieren.
Klären Sie, wer zum angegebenen Zeitpunkt Zugang zum Internetanschluss hatte.

4. Abmahnung frühzeitig prüfen lassen.
So können Haftung, Unterlassung und Zahlungsforderungen rechtzeitig beurteilt werden.

1. Ruhe bewahren und Fristen einhalten.
Auch eine hohe Zahlungsforderung bedeutet nicht, dass sie automatisch berechtigt ist. Entscheidend ist zunächst eine geordnete Prüfung.

2. Keine unüberlegten Angaben machen.
Kontaktieren Sie Frommer Legal nicht vorschnell und benennen Sie insbesondere nicht ohne rechtliche Prüfung eine bestimmte Person als möglichen Täter.

3. Sachverhalt und Unterlagen sichern.
Bewahren Sie Abmahnung, Umschlag und Korrespondenz auf und halten Sie fest, welche Familienmitglieder oder sonstigen Personen den Anschluss nutzen konnten.

4. Haftung individuell prüfen lassen.
Der Anschlussinhaber ist nicht allein deshalb Täter der behaupteten Urheberrechtsverletzung, weil der Internetanschluss auf seinen Namen läuft.

1. Die Abmahnung ignorieren.
Wer Fristen einfach verstreichen lässt, riskiert weitere rechtliche Schritte und zusätzliche Kosten.

2. Die vorformulierte Erklärung ungeprüft abgeben.
Der Inhalt kann weiter reichen, als zur Erfüllung eines möglicherweise bestehenden Unterlassungsanspruchs erforderlich ist.

3. Den Vergleichsbetrag sofort bezahlen.
Vor einer Zahlung sollte geklärt werden, ob überhaupt eine Haftung besteht und welche Forderungen tatsächlich durchsetzbar sind.

4. Den eigenen Fall nach Internetmustern lösen.
Filesharing-Fälle hängen stark von der konkreten Anschluss- und Nutzungssituation ab. Eine Standardantwort kann deshalb mehr

1. Wir prüfen Ihre Haftung.
Wir analysieren die Abmahnung, die behauptete Rechtsverletzung und die konkrete Nutzungssituation Ihres Internetanschlusses.

2. Wir prüfen die Unterlassungsforderung.
Ist eine Erklärung erforderlich, beurteilen wir deren notwendigen Umfang und entwickeln eine rechtlich passende Lösung.

3. Wir wehren Zahlungsforderungen ab.
Wir prüfen Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten und verhandeln mit RKA Rechtsanwälte über eine Zurückweisung oder wirtschaftlich sinnvolle Reduzierung.

4. Wir übernehmen Ihre Vertretung.
Wir führen die weitere Korrespondenz und vertreten Ihre Interessen erforderlichenfalls auch bundesweit vor Gericht.

Nein. Dass der Internetanschluss auf Ihren Namen läuft, bedeutet nicht automatisch, dass Sie das betreffende Computerspiel selbst über eine Tauschbörse angeboten haben. Weitere selbstständige Anschlussnutzer können für die Haftungsfrage von erheblicher Bedeutung sein.

Welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind, hängt von der Nutzungssituation ab. Gerade deshalb sollte der konkrete Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

RKA verlangt für PLAION regelmäßig Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten. In dokumentierten Abmahnungen wurden beispielsweise Vergleichsbeträge von insgesamt rund 2.200 Euro gefordert.

Ob diese Forderungen tatsächlich bestehen, hängt insbesondere von Ihrer persönlichen Haftung ab. Auch Berechnung und Höhe der geltend gemachten Beträge sollten sorgfältig geprüft werden.

Eine Abmahnung von RKA sollte nicht ignoriert werden. Die Kanzlei weist selbst auf umfangreiche Erfahrungen aus außergerichtlichen und gerichtlichen Filesharing-Verfahren vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten hin.

Das bedeutet nicht, dass jeder Fall vor Gericht endet. Wegen des bestehenden Prozessrisikos sollten Fristen jedoch eingehalten und die Verteidigungsstrategie rechtzeitig festgelegt werden.

Die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zum Anschlussinhaber ist eine wichtige Grundlage der Abmahnung. RKA stützt sich dabei auf Ermittlungen in Filesharing-Netzwerken und anschließende Auskünfte des Internetproviders.

Ob Ermittlung, Dokumentation und Zuordnung im konkreten Fall belastbar sind, sollte geprüft werden. Die Anschlussinhaberschaft beantwortet zudem noch nicht automatisch die Frage nach der persönlichen Täterschaft.

Wer über eine Tauschbörse mehrere geschützte Computerspiele angeboten hat, kann grundsätzlich mit weiteren Abmahnungen konfrontiert werden. RKA verfolgt für PLAION unterschiedliche Titel, darunter Dead Island 2, PAYDAY 3 und S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl.

Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob weitere Filesharing-Vorgänge stattgefunden haben könnten. Das kann für die gesamte Verteidigungsstrategie wichtig sein.

Nein, eine automatische Täterhaftung allein aufgrund der Anschlussinhaberschaft besteht nicht. Haben Familienangehörige, Partner, Mitbewohner oder andere Personen den Internetanschluss selbstständig genutzt, kann dies für die Verteidigung gegen die Abmahnung entscheidend sein.

Allerdings genügt es nicht in jedem Fall, lediglich auf andere Anschlussnutzer hinzuweisen. Welche Angaben erforderlich und zumutbar sind, hängt von der konkreten Situation ab und sollte sorgfältig geprüft werden.

Die von RKA vorgelegte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Dokumentierte PLAION-Abmahnungen zeigen, dass weitreichende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen verlangt werden können.

Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist. Falls ja, kann eine rechtlich angepasste modifizierte Erklärung gegenüber der vorformulierten Fassung vorzugswürdig sein.

Hat ein Familienmitglied oder anderer selbstständiger Nutzer den Anschluss verwendet, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie als Anschlussinhaber persönlich Täter der Urheberrechtsverletzung sind. Die konkrete Nutzungssituation ist entscheidend.

Allerdings bestehen im Filesharing-Prozess bestimmte Darlegungsanforderungen. Deshalb sollten Sie gegenüber RKA weder vorschnell die eigene Verantwortung einräumen noch ohne rechtliche Prüfung Familienmitglieder als Täter benennen.

Bei Filesharing-Abmahnungen besteht leider häufig kein Versicherungsschutz, weil viele Rechtsschutzbedingungen urheberrechtliche Streitigkeiten ausschließen oder nur eingeschränkt erfassen. Eine pauschale Aussage ist dennoch nicht möglich.

Deshalb sollten die konkreten Versicherungsbedingungen geprüft werden. Im Zweifel kann eine Deckungsanfrage Klarheit schaffen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zumindest einen Teil der entstehenden Kosten übernimmt.