Abmahnung der PLAION GmbH durch RKA Rechtsanwälte – So reagieren Sie richtig!

Die PLAION GmbH lässt durch RKA Rechtsanwälte Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen aussprechen. Betroffenen wird regelmäßig vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes PC- oder Konsolenspiel über BitTorrent oder eine andere Tauschbörse heruntergeladen und dabei gleichzeitig anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Wir sind eine auf Filesharing spezialisierte Anwaltskanzlei und haben seit 20 Jahren Erfahrung aus tausenden solcher Filesharing-Abmahnungen. Daher wissen wir genau, wie wir Ihnen helfen können.

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PLAION gehört seit vielen Jahren zu den bekannten Rechteinhabern im Bereich der Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen. Das Unternehmen firmierte früher als Koch Media GmbH und lässt entsprechende Urheberrechtsverletzungen seit vielen Jahren durch RKA Rechtsanwälte verfolgen. Die Änderung des Unternehmensnamens hat an dieser Abmahnpraxis nichts Grundsätzliches geändert.

Betroffen sind unterschiedliche bekannte Computerspiele. Dokumentiert sind insbesondere Abmahnungen wegen Dead Island 2, Saints Row, PAYDAY 3 und S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl; auch ältere Titel wie Dead Island: Riptide waren bereits Gegenstand entsprechender Verfahren.

Eine Abmahnung bedeutet allerdings noch nicht, dass Sie die geltend gemachten Forderungen erfüllen müssen. Entscheidend ist zunächst, ob der ermittelte Internetanschluss richtig zugeordnet wurde und wer ihn zum maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich genutzt hat. Gerade wenn Familienmitglieder, Partner, Mitbewohner oder andere Personen Zugang zum Anschluss hatten, muss die persönliche Haftung des Anschlussinhabers sorgfältig geprüft werden. Auch Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten sind jeweils gesondert zu beurteilen.

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Bei einer Abmahnung der PLAION GmbH sollten die einzelnen Forderungen deshalb getrennt geprüft werden. Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist, ist nicht gleichbedeutend mit der Frage, ob auch Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten gezahlt werden müssen. Gerade bei Filesharing-Abmahnungen wegen kommerziell erfolgreicher Computerspiele können erhebliche Zahlungsbeträge verlangt werden. Eine vorschnelle Zahlung oder die ungeprüfte Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ist daher regelmäßig nicht sinnvoll.


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Unsere Erfahrung

Wir können Ihnen bei einer Abmahnung der PLAION GmbH durch RKA Rechtsanwälte wirklich gut helfen, weil wir seit vielen Jahren Filesharing-Fälle wegen Computerspielen bearbeiten und regelmäßig mit RKA Rechtsanwälte zu tun haben.

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Unser Ziel

Wir wehren für Sie die Forderungen der PLAION GmbH auf Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten ab. Unser Ziel ist dabei in vielen Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der geltend gemachten Zahlungsforderungen.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir prüfen Ihre PLAION-Abmahnung kostenlos und unverbindlich und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. Wir helfen Ihnen bundesweit.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung der Plaion GmbH

auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Die PLAION GmbH lässt durch RKA Rechtsanwälte Filesharing-Abmahnungen wegen Computerspielen aussprechen. Vorgeworfen wird regelmäßig, ein urheberrechtlich geschütztes Spiel über BitTorrent oder eine andere Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Dabei erfolgt beim Filesharing typischerweise neben dem Download gleichzeitig ein Upload an andere Nutzer.

Bekannt sind insbesondere RKA-Abmahnungen für PLAION wegen Dead Island 2, Saints Row und PAYDAY 3. Aktuell werden außerdem Kingdom Come: Deliverance II und S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl als Gegenstand von Filesharing-Abmahnungen genannt.

Auch ältere Titel wie Dead Island: Riptide waren bereits Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Das betroffene Spiel sollte deshalb immer konkret mit der Abmahnung abgeglichen werden.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Forderung nach Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben werden Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt.

Diese Ansprüche sollten getrennt geprüft werden. Eine mögliche Unterlassungspflicht bedeutet nicht automatisch, dass auch sämtliche Zahlungsforderungen berechtigt sind.

1. Wir prüfen Ihre persönliche Haftung.
Wir analysieren die Abmahnung und klären mit Ihnen, wer den Internetanschluss zum maßgeblichen Zeitpunkt genutzt haben kann.

2. Wir prüfen die Unterlassungsforderung.
Wir prüfen, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und welchen Umfang eine solche Erklärung gegebenenfalls haben sollte.

3. Wir wehren Zahlungsforderungen ab.
Wir prüfen die Forderungen der PLAION GmbH auf Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Unser Ziel ist eine vollständige Zurückweisung oder zumindest eine deutliche Reduzierung.

4. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz.
Sie müssen nicht selbst mit RKA Rechtsanwälte kommunizieren. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung und vertreten Sie erforderlichenfalls auch bundesweit vor Gericht.

5. Sie erhalten eine klare Verteidigungsstrategie.
Wir erläutern Ihnen verständlich, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist und welche Risiken tatsächlich bestehen.

1. Ruhe bewahren und Fristen einhalten.
Eine hohe Zahlungsforderung bedeutet nicht automatisch, dass sie berechtigt ist. Reagieren Sie rechtzeitig, aber nicht übereilt.

2. Keine unüberlegten Angaben gegenüber RKA machen.
Rufen Sie nicht vorschnell bei der Gegenseite an und räumen Sie insbesondere keine eigene Verantwortlichkeit ein. Auch andere mögliche Nutzer sollten nicht ohne vorherige Prüfung als Täter benannt werden.

3. Sachverhalt und Unterlagen sichern.
Bewahren Sie Abmahnung, Umschlag und weitere Korrespondenz auf. Rekonstruieren Sie außerdem möglichst genau die Nutzung Ihres Internetanschlusses zum angegebenen Zeitpunkt.

4. Haftung und Forderungen getrennt prüfen lassen.
Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten sind unterschiedliche Ansprüche. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob reagiert werden muss, sondern auch wie weit eine Reaktion tatsächlich erforderlich ist.

1. Die Abmahnung einfach ignorieren.
Wer die gesetzten Fristen verstreichen lässt, riskiert weitere rechtliche Schritte und zusätzliche Kosten.

2. Die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Eine strafbewehrte Erklärung kann langfristig binden und bei späteren Verstößen erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

3. Den geforderten Betrag sofort bezahlen.
Eine Zahlung sollte erst erfolgen, nachdem geklärt wurde, ob überhaupt eine persönliche Haftung besteht und welche Forderungen tatsächlich berechtigt sind.

4. Den Fall mit einer Vorlage aus dem Internet lösen.
Filesharing-Fälle hängen wesentlich davon ab, wer den Anschluss genutzt hat und was sich zum behaupteten Tatzeitpunkt tatsächlich feststellen lässt. Eine pauschale Musterantwort kann deshalb die eigene Verteidigung erschweren.

Nein. Die Anschlussinhaberschaft allein bedeutet nicht automatisch, dass Sie selbst das Computerspiel über eine Tauschbörse angeboten haben. Haben Familienangehörige, Partner, Mitbewohner oder andere Personen den Internetanschluss selbstständig genutzt, kann dies für die Haftungsfrage entscheidend sein.

Allerdings genügt nicht in jedem Fall der pauschale Hinweis auf andere Nutzer. Welche Angaben im konkreten Fall erforderlich sind, sollte sorgfältig geprüft werden.

Nein, die von RKA Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Zunächst ist zu klären, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht und eine Erklärung erforderlich ist.

Falls eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, kann eine rechtlich angepasste modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der vorformulierten Fassung vorzugswürdig sein.

Nicht automatisch. Ob PLAION Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangen kann, hängt insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfang Sie persönlich für die behauptete Urheberrechtsverletzung haften.

Deshalb sollten sowohl der Haftungsgrund als auch die Berechnung und Höhe der geltend gemachten Zahlungsforderungen geprüft werden, bevor Zahlungen erfolgen.

Die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zum Anschlussinhaber ist eine wichtige Grundlage der Abmahnung. RKA stützt sich dabei auf Ermittlungen in Filesharing-Netzwerken und anschließende Auskünfte des Internetproviders.

Ob Ermittlung, Dokumentation und Zuordnung im konkreten Fall belastbar sind, sollte geprüft werden. Die Anschlussinhaberschaft beantwortet zudem noch nicht automatisch die Frage nach der persönlichen Täterschaft.

Wer über eine Tauschbörse mehrere geschützte Computerspiele angeboten hat, kann grundsätzlich mit weiteren Abmahnungen konfrontiert werden. RKA verfolgt für PLAION unterschiedliche Titel, darunter Dead Island 2, PAYDAY 3 und S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl.

Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob weitere Filesharing-Vorgänge stattgefunden haben könnten. Das kann für die gesamte Verteidigungsstrategie wichtig sein.