Abmahnung Filesharing durch Waldorf Frommer für insgesamt € 815,00 – Was ist das?

 

Waldorf Frommer verschickt seit neuestem Abmahnungen wegen Filesharing, in denen sie wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und nunmehr einen Gesamtbetrag von € 815,00, statt ehemals € 956,00 und sodann € 1.028,00 verlangen.

Auch wenn der Gesamtbetrag reduziert auf € 815,00 wurde, so bedeutet dies nicht, dass Sie unbedingt zahlen sollten.

 

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind sehr professionell aufgemacht und verführen dazu, dass man besser zahlt und die anliegende Unterlassungserklärung unterschreibt.

Tun Sie dies nicht!

Wir haben schon tausenden von Internetusern erfolgreich helfen können.

Nicht jede Abmahnung ist rechtmäßig oder gerechtfertigt.

Nehmen Sie daher auf keinen Fall Kontakt mit der Kanzlei auf.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gehaltene Frist.

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Suchen Sie dringend den Rat eines solchen fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Eine Ersteinschätzung, in der wir die Situation für Sie einschätzen, kostet Sie nichts.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns  in unserer Anwaltskanzlei an.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer