Abmahnung Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte – Was ist das?
Der illegale Down-/Upload eines Musikalbums eines einzigen Interpreten, wie z. B. Lady Gaga, kann durch die gängigen Kanzleien Waldorf Frommer und Rasch Rechtsanwälte u. a. mit einem Schadensersatz von € 200,00 pro Song, also mehreren Tausend Euro für das gesamte Album berechtigterweise belegt werden, so das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 23.03.2012, Aktenzeichen: 6U67/11 !
Es war in rechtlicher Hinsicht bedauerlicherweise nicht zu beanstanden, dass der dortige Rechteinhaber dieses Musikalbums pro Song € 200,00 als Schadensersatz für den illegalen Down-/Upload berechnet hat.
Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt in Lizenzanalogie zu Tarifen, die sich in Ermangelung anderer konkreter Grundlagen an dem GEMA-Tarif orientieren. Hier hielt es das OLG Köln für berechtigt, dass man pro Song € 200,00 ansetzt.
In Fällen, in denen der Internetuser sogeannte “Sampler” heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht haben soll, drohen weitaus höhere Forderungen der Rechteinhaber, da sich auf einem solchen Sampler nicht nur ein Rechteinhaber, sondern eine Vielzahl von Rechteinhabern befinden, die jeweils ihre eigenen Rechte mit Schadensersatz- und eben Anwaltskosten geltend machen können.
In all diesen Fällen ist dringend zu raten, keinen persönlichen Kontakt mit den Kanzleien aufzunehmen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gesetzten Fristen und nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht auf. Wir haben auf diesem Gebiet große Erfahrung und großen Erfolg und stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Schicken Sie uns also eine E-Mail (info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de) oder rufen Sie uns an (089/53 51 35).
Rechtsanwalt
Georg Schäfer