Abmahnung Abercrombie & Fitch

Abmahnung
Waldorf Frommer (Getty Images)

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt u.a. unzählige Abmahnungen wegen illegaler Bildverwendung im Auftrag der Getty Images (Abmahnung Getty Images).

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

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Der Vorwurf einer solchen Waldorf Frommer Abmahnung

Sie sollen illegal geschütztes Bildmaterial eines Bildrechteinhabers oder Bildrechteverwerters, wie Getty Images verwendet (Vervielfältigung § 16 UrhG) und in ihrem Onlineauftritt, wie Homepage, eBay-Account u.a. illegal eingebunden haben (öffentliche Zugänglichmachung § 19 aUrhG), ohne diese Bilder rechtmäßig erworben (also unlizenziert) zu haben.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre  Getty Images Abmahnung von Waldorf Frommer

Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen besprechen.

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    Waldorf Frommer Rechtsanwälte

    Die Kanzlei Waldorf Frommer ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken u.a. unzählige Abmahnungen wegen unlizenzierter Bildverwendung.

    Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterial zu erteilen.

    Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz in Lizenzanalogie sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten.

    Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Holen Sie sich dringend unseren kostenlosen Rat. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

    Getty Images

    • Weltmarktführer im Bereich visueller Kommunikation
    • gegründet: 1995 von Mark Getty, Jonathan Klein
    • etwa 2.000 Mitarbeiter, global
    • teilweise lizenzfrei verfügbare Bilder (mit best. Bdg.) seit 2014

    • Preise in allen Kategorien, abhängig von Verwendung, Land, Dauer, Größe, Auflösung, usw. (oft im dreistelligen Bereich)

    Auf der ersten Seite einer solchen Getty Images Abmahnung thront über allem der Briefkopf von Waldorf Frommer. Im Betreff wird der vertretene Mandant, der vermeintliche Urheberrechtsverstoß sowie die Aktennummer dieses Falles genannt.

    Schließlich wird unten auf Seite 1 unter I. mitgeteilt, dass Getty Images für Deutschland ausschließlich berechtigt ist, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des von ihr vermarkteten Bildmaterials geltend zu machen.

    Auf Seite 2 wird mittels Screenshot, also einer Bildschirm-Sicherung, der Vorwurf der illegalen Bildverwendung dokumentiert und beweisgesichert.

    Auf Seite 3 wird Ihnen unter II. die vermeintliche Rechtslage dargelegt.

    Danach hätten Sie durch die Verwendung des geschützten Bildmaterials in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte von Getty Images verstoßen.

    Das streitgegenständliche Bildmaterial soll gemäß § 2 Abs. 1 Nr.5, Abs. 2 UrhG ein Lichtbildwerk und daher urheberrechtlich geschützt sein.

    Die Verwendung dieses „geschützten Werkes“ ohne Zustimmung von Getty Images ist als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG urheberrechtswidrig.

    Auf Seite 4 gibt Ihnen Waldorf Frommer unter III. die Ansprüche von Getty Images aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung bekannt. Danach werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

    Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB.

    Es wird Ihnen anhand der Rechtsprechung des BGH zum Einen bekannt erläutert, dass durch das bloße Entfernen des Bildmaterials aus Ihrem Internetauftritt der Unterlassungsanspruch von Getty Images nicht erlischt. Vielmehr kann die vermeintliche Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. (BGH, 17.07.2008, Az. I ZR 219/05)

    Zum Anderen wird Ihnen weiterhin anhand der Rechtsprechung des BGH bekannt gemacht, dass es unerheblich ist, ob der streitgegenständliche Internetauftritt selbst erstellt wurde oder ein Dritter (z.B. Werbeagentur, Internetagentur, Mitarbeiter, Bekannter) damit beauftragt war. Denn jeder, der tatsächlich das urheberrechtlich geschützte Werk nutzt oder nutzen lässt, muss sich selbst davon überzeugen, dass durch die Verwendung keine fremden Urheberrechte verletzt werden. (BGH GRUR 1988, 373, 375 – Schallplattenimport-)

    Diese Rechtsprechung ist tatsächlich richtig. Dennoch kann es sein, dass Sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Dies hängt von weiteren Umständen ab, die wir Ihnen gerne bei Bedarf näher erläutern.

    Auf Seite 5 werden Sie unter IV. aufgefordert, unter sehr kurzer Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages sei der Abmahnung beigefügt.

    Bitte auf keinen Fall dieses Formular verwenden! Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben!

    Ab Mitte Seite 5 werden Sie unter V. aufgefordert, innerhalb der obigen Frist Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials schriftlich zu erteilen.

    Bitte erteilen Sie diese Auskunft auf keinen Fall bevor Sie mit uns gesprochen haben! Bitte verwenden Sie auch nicht das beigefügte Formular!

    Schließlich teilt man Ihnen auf Seite 6 unter VI. mit, dass man bei Versäumen der beiden Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Erteilung der gewünschten Auskunft ein gerichtliches Verfahren durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu erwarten hätte.

    Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig, also vor Fristablauf, bei uns melden und wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung besprechen können.

    Wenn man eine solche Abmahnung erhält, ist man natürlich auf den ersten Blick massiv durch die immer wieder vermeintlich vollständig zitierte Rechtsprechung und die Vielzahl an Paragraphen beeindruckt.

    Lassen Sie sich davon allerdings nicht irritieren.

    Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten (nach erteilter Auskunft) bezahlen.

    Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Waldorf Frommer anerkenne

    Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

     

    • nicht reagieren
    • blind unterschreiben
    • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler
    • Kontaktaufnahme mit dem Abmahner (gefährlich weil Vollprofis)
    • blind Tipps aus dem Internet folgen
    • aktiv werden (Reagieren Sie nicht, droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht).
    • die sehr kurze Frist notieren.
    • fachkundigen Rat eines Anwaltes für Urheberrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen.

    Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir jedenfalls in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, so dass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat. Natürlich gibt es hierfür keine uneingeschränkte Garantie, denn jeder Fall ist anders. Aber genau das kann man seriös in einer ersten kostenlosen Einschätzung abklären.

    Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

    Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Downloads von geschütztem Bildmaterial fremder Bildrechteinhaber vornehmen dürfen, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

    Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist.

    Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall!

    Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

    Generell ist davon auszugehen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Sie räumen einem allerdings in der Regel ein allerletztes Vergleichsangebot unter letztmaliger Fristsetzung ein, bevor sie die Klage bei Gericht einreichen.

    Spätestens jetzt sollten Sie dringend unseren Rat einholen!

    Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von Waldorf Frommer wehren kann.

    Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt antragsgemäß einen Mahnbescheid , wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen.

    Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind.

    Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen.

    Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun ist Waldorf Frommer an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

    Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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