Klage Lacoste Erfahrungen
Was passiert bei Gericht und was kostet das?

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Erfahrung und professionelle Hilfe bei Klagen, tausenden Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen im Markenrecht

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien im Markenrecht.

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in vielen Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an eine Kanzlei.

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Ihr Nutzen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos und unverbindlich für Sie. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was eine Klage, Abmahnung oder Einstweilige Verfügung von Lacoste kosten könnte und was wir für Sie tun können, um dies zu vermeiden:

Was passiert bei Gericht und was kostet eine Klage von Lacoste?

Für alle markenrechtlichen Verfahren sind ausschließlich die Landgerichte zuständig. Das bedeutet, es herrscht für gerichtliche Verfahren Anwaltszwang. Sie brauchen also einen Anwalt, der sich auf Markenrecht spezialisiert und große Erfahrung hat!

Wieviel kostet einer Markenrechtsklage?

Es wird häufig in markenrechtlichen Verfahren vor Gericht ein Streitwert von EUR 100.000,00 angesetzt.

Bei einem Streitwert von EUR 100.000,00 bedeutet das, dass folgende Kosten für das Gerichtliche Verfahren im Raum stehen können:

Eigener Anwalt:

  • 1,3 Verfahrensgebühr in Höhe von EUR 2.151,50
  • 1,2 Terminsgebühr in Höhe von EUR 1.986,00
  • möglicherweise 1,0 Einigungsgebühr in Höhe von EUR 1.655,00
  • Pauschale für Post und Telekommunikation in Höhe von EUR 20,00
  • 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von EUR 1.104,38

Gesamt ergibt sich somit eine Kostenbelastung von EUR 6.916,88.

Gegnerischer Anwalt:

Ebenfalls gesamt ergibt sich eine Kostenbelastung von EUR 6.916,88.

Gerichtskosten: 3,0 Gebühren: EUR 3.387,00

Das sind die Prozesskosten für Anwälte und Gericht, die im Raum stehen und im schlimmsten Fall der Beklagte, also Sie, zu zahlen hat.

Hinzu kommen noch die Kosten der vorgerichtlichen Abmahnung in Höhe von EUR 2.584,09

und im Hauptsacheverfahren der Schadensersatzbetrag von manchmal mehreren Tausend EURO, oder mehr.

Fazit: Wenden Sie sich so früh wie möglich an einen erfahrenen Anwalt im Markenrecht, um so noch Schadensbegrenzung betreiben zu können! Dann wird´s in der Regel deutlich günstiger!

Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung an, wir helfen Ihnen gerne bundesweit.

Klage Lacoste Erfahrungen: Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

  1. Sperrvermerk beim Zoll
    Es gibt mehrere Aspekte, warum eine Ware nicht ausgeliefert wird. Oftmals haben die großen Markeninhaber wie Gucci einen Sperrvermerk beim Zoll für die Aussetzung der Überlassung oder Auslieferung der Ware hinterlegt. Wenn nun die Ware beim Zoll eintrifft, überprüft der Zoll auf einen ersten Anschein, ob die Ware identisch mit den vorliegenden Gebrauchsmustern ist.
  2. Grenzbeschlagnahme gefälschter Artikel
    Ist dies nicht der Fall, spricht vieles dafür, dass Sie wissentlich oder unabsichtlich gefälschte Markenartikel bestellt haben könnten. Dann könnte es sich um Plagiate oder Fallsifikate handeln. In diesen Fällen wird der Markeninhaber über eine sogenannte Grenzbeschlagnahme informiert und sofort eine Abmahnung durch seine Anwaltskanzlei an Sie verschicken lassen.

Was ist nun zu tun?

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Wenn Sie noch keine Abmahnung Lacoste erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Klage Lacoste Erfahrungen: Um was geht es inhaltlich bei einer Klage?

Wenn sich das Landgericht mit dem Markenrecht befasst, geht es inhaltlich in der Regel um Unterlassungsansprüche, vorgerichtliche Abmahnkosten, Auskunftsansprüche  und Schadensersatzansprüche in Schwindel erregenden Höhen! Hier heißt es dringend schnell zu reagieren und einen im Markenrecht erfahrenen Anwalt kontaktieren! Die Erstberatung ist kostenlos! Es lohnt sich also, rufen Sie uns gerne an.

Was wird eingeklagt?

Die Schadensersatzforderungen sind in der Regel extrem hoch, wenn man jahrelang rege aktiv gewesen ist. Die Berechnung erfolgt in den meisten Fällen anhand einer Lizenzanalogie und kann in den schlimmsten Fällen zwischen EUR 1.500,00 – EUR 10.000,00 und mehr betragen, wenn man regelmäßig als Großhändler in Erscheinung getreten ist.

Die vorgerichtlichen Abmahnkosten bewegen sich bei den berühmten Marken und deren Anwaltskanzleien zwischen EUR 2.000,00 – EUR 6.000,00.

Die Unterlassungserklärungen gehen in den aller meisten Fällen viel zu weit und bedeuten dann ein Schuldanerkenntnis. Da ist es dringend ratsam, diese Unterlassungserklärung, wie sie Ihnen vorliegt, so nicht zu unterschreiben, sondern durch einen fachkundigen Anwalt prüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen.

Die Auskunft ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung des späteren Schadensersatzes der Markenrechteinhaber und sollte eng mit Ihrem Anwalt abgestimmt werden.

Man ist nicht verpflichtet, seinen gesamten Handel offenzulegen. Hier braucht es Fingerspitzengefühl und viel Erfahrung Ihres Anwaltes. – Klage Lacoste Erfahrungen

Klage Lacoste Erfahrungen: Was ist der sog. Streitwert?

Da der Streitwert, also ein Tabellenwert, aus dem sich die Gebühren und Gerichtskosten berechnen, wie in den meisten Zivilgerichtsverfahren, über die Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren entscheidet, führt ein hoher Streitwert auch zu hohen Verfahrensgebühren. Die Verfahrensgebühren hat die unterliegende Partei zu tragen, sodass ein markenrechtliches Verfahren meist mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden ist.

In markenrechtlichen Verfahren wird häufig von überhöhten Streitwerten gesprochen. Jedoch ist der Gegenstandswert regelmäßig vom Markeninhaber anhand seines Interesses an der Marke zu bewerten. Es kommt hinzu, dass je berühmter die Marke ist, desto höher der Streitwert.

Dann winken die Gerichte auch mal Streitwerte von EUR 500.000,00 z.B. BMW – 1.000000,00 z.B. Apple anstandslos durch.

Das LG München (Az. 33 O 2054/11) setzte in einem Verfahren einen Streitwert in Höhe von EUR 100.000,00 fest. In dem Beschluss stellt das LG München klar, dass bei kennzeichenrechtlichen Unterlassungsklagen Streitwerte von 50.000 Euro bis 75.000 Euro in der Regel nur bei Verletzung unbenutzter Marken in Betracht komme. Bei unterdurchschnittlich benutzten Marken sind Streitwerte um 100.000 Euro bis 150.000 Euro angemessen; bei langjährig oder intensiv benutzen Kennzeichenrechten erscheine eine deutlich höhere Streitwertfestsetzung auf ab 250.000 Euro auch schon bei anfänglich geringem Verletzungsumfang gerechtfertigt.

Hier gilt es natürlich möglichst kompetent den geforderten Streitwert zu senken, wie es nur geht.

– Klage Lacoste Erfahrungen

Was kostet eine Abmahnung im Markenrecht?

Die Abmahnung markiert in der Regel den Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung um eine Markenverletzung. Mit ihr beanstandet der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Marke ein bestimmtes Verhalten und verlangt von der Gegenseite, weitere Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu unterlassen.

Die in einer Abmahnung gesetzten Fristen können mitunter sehr kurz sein. Wenige Tage bis eine Woche sind keine Seltenheit. Auch solche Fristen sollten Sie ernst nehmen und in jedem Fall einhalten. Denn nur so lassen sich unnötige Folgekosten vermeiden.

Welche Kosten muss der Abgemahnte erstatten?

Kosten fallen bei der Abmahnung an, wenn der Markeninhaber einen Rechtsanwalt für Markenrecht einschaltet. Wer berechtigt abgemahnt wird, ist nach § 14 Abs. 6 MarkenG zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Dabei berechnen sich die Kosten nach dem Streitwert. In markenrechtlichen Fällen wird dieser von den Gerichten eher hoch angesetzt und liegt selten unter EUR 100.000,00, eher drüber. (vgl. oben).

Bei einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 100.000,00 bedeutet dies, dass der Abgemahnte folgende Kosten für die Abmahnung einer Markenverletzung ersetzen muss:

  • 1,3 Geschäftsgebühr in Höhe von EUR 2151,50
  • Pauschale für Post und Telekommunikation in Höhe von EUR 20,00
  • 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von EUR 412,59

Unterm Strich ergibt sich somit eine Kostenbelastung von EUR 2.584,09.

Dies stellt aber eher die untere Grenze im Markenrecht dar.

Zusätzlich können weitere Kosten für die Ermittlung der Rechtsverletzung anfallen, zum Beispiel für Testkäufe oder für die Dokumentation durch einen Dienstleister.

Klage Lacoste Erfahrungen:

Was kostet eine Einstweilige Verfügung im Markenrecht?

Leitet der Abmahnende ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein, treibt auch dies die Kosten in die Höhe. Die Anwaltskosten des Abmahnenden steigen auf ca. EUR 4.000,00, hinzu kommen Gerichtskosten für das Verfügungsverfahren von knapp EUR 1.000,00. Folgt eine weitere Auseinandersetzung, treten ggf. Kosten für den eigenen Anwalt bzw. die eigene Anwältin hinzu. Die Kosten trägt derjenige, der das Verfahren verliert.

Hier ist es enorm wichtig, die Rechtslage und die eigenen Chancen richtig einzuschätzen und damit so früh wie möglich einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht zu betrauen, um größeren Schaden von vorne herein abzuwenden. – Klage Lacoste Erfahrungen.

Wenn Ihnen nun eine Abmahnung oder eine Klage zugestellt wird, müssen Sie unbedingt handeln und einen fachkundigen Rechtsanwalt für Markenrecht um Rat aufsuchen, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“.

Aufgrund unserer Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen und sehr vielen Klagen im Markenrecht können wir Ihnen tatsächlich sehr gut helfen. Wir haben ständig mit Lacoste zu tun und wissen daher, was zu tun ist.

Wir helfen Ihnen bundesweit und geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles! – Klage Lacoste Erfahrungen

Häufige Fragen

Es gibt diverse Gründe, die zu einer Abmahnung durch Grünecker führen können. Im Folgenden zeigen wir Ihnen wie der Vorwurf Ihrer Abmahnung genau begründet sein könnte und wie es dazu gekommen ist. – Klage Lacoste Erfahrungen

Klage Lacoste Erfahrungen: Billigimporte – gefälschte Artikel

Man kann eigentlich fast immer davon ausgehen, dass Importe aus China markenrechtswidrig sind und vom Zoll einbehalten werden. Grundsätzlich gilt, dass man echte Markenartikel nur aus den Ländern beziehen kann, mit denen der Markeninhaber ein Vertragsabkommen hat. Hat sich ein Markeninhaber seine Marke für die gesamte EU als sogenannte Unionsmarke schützen lassen und keine weiteren Verträge mit Handelspartnernabgeschlossen, kann man davon ausgehen, dass bei Einfuhr dieser Markenartikel aus einem Land außerhalb der EU Fälschungen vorliegen und diese vom Zoll beschlagnahmt werden.

Produktpiraterie

Die Anwaltskanzleien im Markenrecht verschicken im Auftrag von dem Markeninhaber Abmahnungen wegen weiterer vermeintlicher Markenrechtsverstöße. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, unberechtigterweise zu Ungunsten von Lacoste geschützte Markennamen unberechtigterweise genutzt zu haben (z. B. durch den Vertrieb von Fälschungen / Produktpiraterie).

-Verwechslungsgefahr, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Ferner versenden sie Abmahnungen, nachdem ein Artikel bei eBay oder Amazon gelöscht und der Markenrechteinhaber darüber informiert wurde, weil jemand ohne Zustimmung des berühmten Markeninhabers ein drittes Unternehmen und dessen Artikel mit dem geschützten Zeichen des berühmten Labels beworben und veräußern würde. Hierdurch dränge sich den potentiellen Kunden der Eindruck auf, diese Ware würde ebenfalls von dem überragend bekannten Label oder aus einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, was tatsächlich nicht der Fall ist. Allerdings entstünde hierdurch eine assoziative Verwechslungsgefahr, die eine Markenrechtsverletzung darstellt. – Klage Lacoste Erfahrungen

Die großen Marken wie Lacoste kennzeichnen seit Jahrzehnten ihre angebotenen Produkte mit eingehenden Bezeichnungen wie „Lacoste“ usw..

Diese Bezeichnungen sind für Produkte seit langer Zeit zu Gunsten der jeweiligen Hersteller registriert und damit diesen markenrechtlich vorbehalten.

So ist beispielsweise die Wortmarke „Lacoste“ bei Lacoste Stammbestandteil einer von dem Unternehmen registrierten und benutzten Markenserie.

Lacoste ist nach der gängigen Rechtssprechung gegen jede Form von Benutzung für Waren und Dienstleistungen an Produkten geschützt. Es werden von den großen Markeninhabern genaue Gebrauchsmuster der geschützten Kennzeichen beim Zoll mit einem Sperrvermerk hinterlegt, dass beim leisesten Verdacht auf gefälschte Ware bzw. gefälschte Kennzeichen/Logos die Ausfuhr oder Überlassung der Ware ausgesetzt wird. – Klage Lacoste Erfahrungen

Artikel, die so oder so ähnlich von nichtautorisierten Händlern auf den klassischen Onlineplattformen, wie eBay, Amazon und mittlerweile auch Facebook angeboten werden, werden gelöscht und der Markeninhaber von der Kennzeichenfälschung bzw. Produktpiraterie informiert! Es droht dann jederzeit nach der Abmahnung eine sehr teure Klage! Lassen Sie sich dann von uns helfen! – Klage Lacoste Erfahrungen

Klage Lacoste Erfahrungen: Codierte Ware fester Absatzmarkt

Viele große Markeninhaber oder Markenrechteverwerter legen aus marketingtechnischen oder wirtschaftlichen Gründen Wert darauf, dass bestimmte Produkte oder alle Produkte ihrer Kollektion in bestimmten Absatzmärkten und nur dort vertrieben werden. Markenhersteller legen daher für den Verkauf ihrer Waren einen Absatzmarkt fest, von dem nicht abgewichen werden darf. – Klage Lacoste Erfahrungen

So dürfen Markenartikel, die für einen bestimmten Markt, beispielsweise die Europäische Union, bestimmt sind, nicht außerhalb der EU verkauft werden. Dies kann auch umgekehrt gelten, wenn Waren, die ausschließlich für den US-amerikanischen Markt bestimmt sind, eingeführt und hierzulande verkauft werden. – Klage Lacoste Erfahrungen

Graumarktware

Nach der Definition von Wikipedia: „Der Begriff „Graumarktware“ wird meistens im Bereich technischer Geräte oder aber auch in der Parfümerie- und Kosmetikbranche verwendet. Graumarktware ist in der Regel keine Fälschung und es handelt sich nicht um Produktpiraterie im eigentlichen Sinn, sondern in vielen Fällen um Reimporte. Dabei werden echte Produkte, für einen nicht etablierten Markt in beispielsweise Schwellenländern mit einem geringeren als dem handelsüblichen Preis kalkuliert. Diese Produkte werden dann nach Europa und den USA importiert und dort deutlich preisgünstiger verkauft. – Klage Lacoste Erfahrungen

Um beim Auftauchen von Graumarktware die Herkunft lokalisieren zu können, ist hochwertige Ware herstellerseitig häufig codiert. Für autorisierte Händler, die Ware in den Graumarkt verschieben, hat das Auftauchen größerer Warenmengen in Graumarktkanälen eine Abmahnung oder Kündigung des Depotvertrag zur Folge. Sie verlieren damit das Recht, Ware des Lieferanten zu verkaufen und werden nicht mehr beliefert.

Führt nun ein nicht autorisierter Lieferant diese codierte Ware, die vom Markeninhaber für einen gezielt gewählten Markt, wie z.B. die EU, in einen anderen Markt ein, so vertreibt er zwar originale Ware, führt diese Ware aber unzulässig in den nicht bestimmten Markt ein. Der gewerbliche Abnehmer solcher Graumarktware kann diese Ware nun nur unter Verstoß gegen das Markenrecht des Markeninhabers vertreiben und muss mit einer sündhaft teuren Abmahnung von Grünecker rechnen.

Wortmarke am Beispiel Lacoste

Ferner hätten die Abgemahnten in ihren Anzeigen bewusst die Bezeichnung  „Lacoste“ im Titel des eBay Angebotes verwendet, dadurch sei ebenfalls der Schutz der Wortmarke betroffen.

Wort- und Bildmarke  (Firmenlogo / Emblem)

Lacoste ist z.B. als Wortmarke, aber auch als Kombination von Wort- und Bildmarke geschützt. Dies bedeutet, dass nicht nur die Buchstaben „Lacoste“ für den Waren- und Dienstleistungen der Modebranche geschützt sind, sondern auch die konkrete Ausgestaltung als Firmenlogo. Lacoste ist sehr konsequent, Markenrechtsverletzungen zu ahnden, da diese zu einer Imageschädigung führen können.

Wer mit einem fremden Kennzeichen wirbt, ohne dafür die Lizenz vom Markenrechtsinhaber zu besitzen, riskiert abgemahnt zu werden. Es dürfen keine Lacoste-Embleme über eBay verkauft werden, die Lacoste als Wortmarke oder Bildmarke verwenden, ohne dafür jedoch seitens Lacoste die Befugnis erhalten zu haben.

Eine Abmahnung oder Klage von den großen Markenrechtskanzleien droht immer dann, wenn Ihr Artikel aus den oben genannten Gründen bei eBay gelöscht wurde! – Klage Lacoste Erfahrungen

Es werden von den großen Markeninhabern genaue Gebrauchsmuster der geschützten Kennzeichen beim Zoll mit einem Sperrvermerk hinterlegt, dass beim leisesten Verdacht auf gefälschte Ware bzw. gefälschte Kennzeichen/Logos die Ausfuhr oder Überlassung der Ware ausgesetzt wird. – Klage Lacoste Erfahrungen

Klage Lacoste Erfahrungen: Zubehör oder sonstige Artikel:

Bei dem Verkauf von Zubehör stellt sich immer die Frage, ob man als Verkäufer die Marke nennen darf, zu der die Produkte passen.

Sofern man gewerblich eigene Zubehörteile namhafter Hersteller ohne Nennung der Marke verkauft, so wird man bei ebay kaum von denjenigen Verkehrskreisen gefunden, die nach Ersatzteilen für diese Marken suchen. – Klage Lacoste Erfahrungen

Hier kommt man an einen Punkt, an dem man nicht auf die Nennung der Marke verzichten kann, wenn man seine eigenen  unbedeutenden Produkte verkaufen will. Es stellt sich also die Frage, ob und wann das Interesse des Kennzeicheninhabers an der alleinigen Benutzung des Zeichens zurückweichen muss.

Man darf immer dann die Bezeichnung der berühmten Marke zur Bewerbung der eigenen Produkte verwenden, wenn den betreffenden Verkehrskreisen immer klar ist, dass es sich nicht um ein Produkt des Herstellers handelt. Es darf also keine Zuordnungsverwirrung auftreten. Dies erreicht man am besten durch deutliche Hinweise wie: „geeignet für…“, passend für…“.

Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung unter  089 – 45 45 15 25 wenn Sie noch Fragen bezüglich Ihrer Abmahnung von Grünecker an uns haben, wir helfen Ihnen gerne.

Die Lacoste S.A. hat weitere Marken in ihrem Portfolio und lässt diese durch die Kanzlei Grünecker abmahnen.

In den häufigsten Fällen handelt es sich bei einer solchen Markenrechtsverletzung um den Verkauf von gefälschten Artikeln oder Kennzeichen, Marken von bekannten Labels auf Online-Plattformen wie eBay oder Amazon, um damit im eigenen Namen und vor allem ohne die erforderliche Lizenz lukrative Gewinne zu erzielen. Häufig werden auch sogenannte Plagiate vorzugsweise in Asien zu günstigsten Preisen gekauft und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um diese gefälschten Markenprodukte ohne die erforderliche Lizenz auf eBay oder Amazon „als echt“ gewinnbringend zu verkaufen. – Klage Lacoste Erfahrungen

  • Die Rechtsanwälte der Kanzlei GrüneckerGrünecker verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von Lacoste mittels Abmahnung.

    Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 300.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 3.240,90 netto unterlassen, Artikel die mit der Marke „Lacoste“ gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen, sofern diese Produkte nicht von Lacoste oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

    Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist. – Klage Lacoste Erfahrungen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

Sperrvermerk beim Zoll:

Es gibt mehrere Aspekte, warum eine Ware nicht ausgeliefert wird. Oftmals haben die großen Markeninhaber wie Lacoste einen Sperrvermerk beim Zoll für die Aussetzung der Überlassung oder Auslieferung der Ware hinterlegt. Wenn nun die Ware beim Zoll eintrifft, überprüft der Zoll auf einen ersten Anschein, ob die Ware identisch mit den vorliegenden Gebrauchsmustern ist.

Grenzbeschlagnahme gefälschter Artikel:

Ist dies nicht der Fall, spricht vieles dafür, dass Sie wissentlich oder unabsichtlich gefälschte Markenartikel bestellt haben könnten. Dann könnte es sich um Plagiate oder Falsifikate handeln. In diesen Fällen wird der Markeninhaber über eine sogenannte Grenzbeschlagnahme informiert und sofort eine Abmahnung durch seine Anwaltskanzlei an Sie verschicken lassen.

Was ist nun zu tun?

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen. – Klage Lacoste Erfahrungen

Wenn Sie noch keine erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Manche Abmahnkanzleien behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Markenrecht-Abmahnungen 10 Jahre betragen würde! Das stimmt allerdings nur für den Schadensersatzanspruch der Abmahner, nicht für die Abmahnkosten. Die Verjährungsfrist hierfür beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

Generell ist davon auszugehen, dass die GrüneckerGrünecker Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann. – Klage Lacoste Erfahrungen

a) Wenn Sie schon eine Abmahnung dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel über Ebay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern.

In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.

b) Wenn Sie von GrüneckerGrünecker noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!

Bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Abmahnung von GrüneckerGrünecker für Lacoste die Einschaltung eines fachkundigen Anwaltes auf jeden Fall. In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig bis zu mehreren tausend Euro sparen!

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Klage werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Nachdem außergerichtlich keine Einigung über Ihre Abmahnung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kann es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren kommen. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgeliefertem Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind.

Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Markenrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun sind die GrüneckerGrünecker Rechtsanwälte an der Reihe, ihre vermeintlichen Ansprüche aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. – Klage Lacoste Erfahrungen