Abmahnung Modern Family

Abmahnung CBH Rechtsanwälte für Burberry und Louis Vuitton erhalten? – Jetzt richtig reagieren

Haben Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton, Burberry oder andere bekannte Modemarken wie die FAST Fashion Brands GmbH erhalten?

Wir vertreten seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten im Markenrecht und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Abmahnungen. Gerade bei großen Markenkanzleien kennen wir die typischen Forderungen, die Rechtsprechung und die Verteidigungsansätze aus langjähriger Praxis.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen bundesweit.

Die CBH Rechtsanwälte vertreten regelmäßig bekannte Unternehmen aus der Mode- und Luxusgüterbranche. Hierzu gehören insbesondere Louis Vuitton, Burberry sowie Unternehmen wie Brand Commerce GmbH oder FAST Fashion Brands GmbH. Daneben sind auch Abmahnungen für verschiedene Fashion- und Lifestyle-Marken bekannt geworden.

Wer eine Abmahnung von CBH Rechtsanwälte erhält, sieht sich regelmäßig mit dem Vorwurf konfrontiert, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechte verletzt zu haben. Im Mittelpunkt stehen häufig Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückruf- und Schadensersatzansprüche sowie die Erstattung der angefallenen Rechts- und Patentanwaltskosten.

Ob diese Forderungen tatsächlich berechtigt sind, lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen.

CBH Rechtsanwälte vertreten insbesondere bekannte Marken der Luxus- und Modebranche wie Louis Vuitton und Burberry. Betroffen sind häufig das LV Monogram, Damier Canvas, Damier Ebene, Damier Azur, Neverfull, Speedy, Keepall, Alma, Capucines, das Burberry Check, der Nova Check sowie Luxus-Handtaschen, Reisegepäck, Geldbörsen, Schuhe, Bekleidung, Schals und weitere Modeaccessoires.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten an CBH Rechtsanwälte. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen  eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die CBH Rechtsanwälte.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Zollbeschlagnahme bei Burberry oder Louis Vuitton – was ist jetzt zu tun?

Zollbeschlagnahme bei Burberry oder Louis Vuitton – was ist jetzt zu tun?

Erhalten Sie eine Mitteilung vom Zoll, dass Ihre Ware wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung einbehalten wurde, ist schnelles Handeln entscheidend. Häufig haben Markeninhaber wie Burberry oder Louis Vuitton einen Sperrvermerk beim Zoll hinterlegt. Besteht der Verdacht auf Produktfälschungen, Plagiate oder unzulässige Markenverwendungen, folgt nicht selten eine Grenzbeschlagnahme und kurze Zeit später eine markenrechtliche Abmahnung.

Gerade bei Importen aus Nicht-EU-Staaten, Bestellungen im Ausland oder Verkäufen über eBay und Amazon bestehen erhebliche Risiken. Nehmen Sie deshalb keinen vorschnellen Kontakt mit dem Zoll oder der Gegenseite auf und lassen Sie den Sachverhalt zunächst rechtlich prüfen.

Wurde Ihre Ware bereits einbehalten, können wir für Sie gegebenenfalls eine vorbeugende Unterlassungserklärung formulieren und dadurch häufig erhebliche weitere Kosten und Schäden vermeiden. Im Markenrecht entscheidet oft eine schnelle und strategisch richtige Reaktion über den weiteren Verlauf.

Ihr eBay- oder Amazon-Angebot wurde gelöscht – was bedeutet das?

Wurde Ihr Angebot bei eBay, Amazon oder einer anderen Verkaufsplattform gelöscht, kann dies ein erstes Anzeichen für eine mögliche Markenrechtsverletzung sein. Gerade bei bekannten Marken wie Burberry oder Louis Vuitton werden Markeninhaber häufig über solche Angebote informiert und lassen anschließend durch die CBH Rechtsanwälte markenrechtliche Ansprüche prüfen.

Jetzt ist schnelles Handeln wichtig. Solange Ihnen noch keine Abmahnung zugestellt wurde, bestehen häufig noch Möglichkeiten, erhebliche Kosten und weitere rechtliche Nachteile zu vermeiden. Lassen Sie den Sachverhalt frühzeitig prüfen und entwickeln Sie eine strategische Verteidigung, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Häufige Fragen

CBH Rechtsanwälte vertreten regelmäßig namhafte Luxusmarken wie Louis Vuitton oder Burberry. Häufig geht es um Produktfälschungen, Graumarktware, Designverletzungen oder die unzulässige Verwendung geschützter Wort- und Bildmarken. Betroffen sind insbesondere Handtaschen, Bekleidung, Schuhe, Schals, Gürtel, Accessoires und Luxusartikel.

Häufige Auslöser sind Verkäufe über eBay, Amazon oder Social Media, Zollbeschlagnahmen sowie die Verwendung geschützter Logos, Monogramme, Karomuster oder Markenbezeichnungen. Bereits eine Verwechslungsgefahr kann eine markenrechtliche Abmahnung auslösen.

CBH Rechtsanwälte vertreten unter anderem renommierte Unternehmen der Luxus- und Modebranche wie Louis Vuitton und Burberry. Häufig betroffen sind bekannte Produktlinien und Designs wie das LV Monogram, Monogram Canvas, Damier Canvas, Damier Ebene, Damier Azur, Epi Leather, Neverfull, Speedy, Keepall, Alma, Capucines, Twist, das Burberry Check, der Nova Check, das Equestrian Knight Device sowie Luxus-Handtaschen, Geldbörsen, Reisegepäck, Gürtel, Schuhe, Sneaker, Bekleidung, Schals, Sonnenbrillen und weitere Modeaccessoires.

Regelmäßig verlangen CBH Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, umfangreiche Auskünfte, die Vernichtung der Ware, Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Aufgrund hoher Streitwerte können schnell Forderungen im vier- oder fünfstelligen Bereich entstehen. Deshalb sollte jede Abmahnung sorgfältig geprüft werden.

1. Fristen konsequent beachten.
Versäumte Fristen können zu gerichtlichen Verfahren und erheblichen Mehrkosten führen.

2. Keine vorschnellen Erklärungen abgeben.
Äußerungen gegenüber der Gegenseite sollten erst nach rechtlicher Prüfung erfolgen.

3. Herkunft der Waren nachvollziehbar dokumentieren.
Gerade bei Originalware oder Parallelimporten können vollständige Unterlagen entscheidend sein.

4. Jeden Fall individuell prüfen lassen.
Markenrechtliche Abmahnungen unterscheiden sich je nach Marke, Produkt und Sachverhalt erheblich.

1. Vorwürfe rechtlich überprüfen

Wir analysieren, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen.

2. Die passende Verteidigungsstrategie entwickeln

Wir prüfen die Unterlassungserklärung, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine individuelle Lösung.

3. Mit der Gegenseite verhandeln

Wir setzen uns für die Reduzierung oder Abwehr unberechtigter Forderungen ein und übernehmen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz.

4. Bundesweit vertreten

Wir begleiten Sie außergerichtlich und vor Gericht und vertreten Ihre Interessen bundesweit im Markenrecht.


1. Ruhe bewahren und Fristen einhalten.
Die gesetzten Fristen sollten Sie unbedingt einhalten, ohne vorschnell Erklärungen abzugeben.

2. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zugunsten des Rechteinhabers formuliert und sollte zunächst rechtlich geprüft werden.

3. Bewahren Sie Rechnungen, Lieferantenangaben und Herkunftsnachweise der betroffenen Waren sorgfältig auf.

4. Frühzeitig markenrechtlichen Rat einholen.
Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung verbessert regelmäßig die Verteidigungsmöglichkeiten und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Erstens: Die Abmahnung ignorieren.
Untätigkeit kann zu einstweiligen Verfügungen oder Klagen mit deutlich höheren Kosten führen.

Zweitens: Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
Dadurch können langfristige Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafen entstehen.

Drittens: Angebote oder Waren vorschnell entfernen.
Sichern Sie zunächst alle Beweise und Unterlagen, bevor Sie Änderungen vornehmen.

Viertens: Forderungen ungeprüft erfüllen.
Ob Schadensersatz oder Rechtsanwaltskosten tatsächlich geschuldet sind, sollte zunächst rechtlich geprüft werden.

Erstens: Ansprüche und Beweislage umfassend prüfen.
Wir analysieren die geltend gemachten Marken-, Design- und Wettbewerbsrechte sowie die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung.

Zweitens: Eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.
Bei Bedarf erstellen wir eine rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung.

Drittens: Außergerichtliche Verhandlungen übernehmen.
Wir verhandeln mit CBH Rechtsanwälte über Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten.

Viertens: Ihre Interessen bundesweit vertreten.
Wir begleiten Sie außergerichtlich und vor allen deutschen Gerichten.

Ja. Nach einer markenrechtlichen Abmahnung können Angebote auf eBay, Amazon, Etsy, Kaufland, Shopify oder anderen Online-Marktplätzen entfernt und Verkäuferkonten eingeschränkt oder gesperrt werden. Viele Plattformen reagieren bereits auf eine Markenbeschwerde des Rechteinhabers.

Ob eine Sperrung berechtigt ist und wie sich Angebote oder Verkäuferkonten wieder freischalten lassen, sollte möglichst frühzeitig geprüft werden.

 Waren beim Import oder Export als mögliche Markenfälschungen erkannt, kann der Zoll diese im Rahmen der europäischen Grenzbeschlagnahme zurückhalten. Anschließend machen die jeweiligen Markeninhaber häufig Unterlassungs-, Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend.

Besonders häufig betrifft dies Luxus-Handtaschen, Geldbörsen, Reisegepäck, Schuhe, Bekleidung, Schals, Gürtel, Sonnenbrillen und weitere Modeaccessoires der Marken Louis Vuitton und Burberry.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie niemals ungeprüft unterschreiben. Sie ist regelmäßig zugunsten des Rechteinhabers formuliert und kann Sie über viele Jahre rechtlich binden.

Ob überhaupt eine Unterlassungserklärung erforderlich ist oder eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoller ist, hängt stets von den Besonderheiten Ihres Einzelfalls ab.

Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Ob Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung, Rückruf oder Rechtsanwaltskosten verlangt werden können, richtet sich nach den konkreten Umständen und der Beweislage.

Je nach Sachverhalt bestehen gute Möglichkeiten, Forderungen zu reduzieren oder ganz oder teilweise zurückzuweisen.

Nein. Nicht in jedem Fall ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich. Ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte und in welcher Form, hängt immer von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.

Die von den CBH Rechtsanwälten vorformulierten Unterlassungserklärungen sind häufig sehr weit gefasst und können erhebliche langfristige Risiken sowie hohe Vertragsstrafen auslösen. Deshalb sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden.

Erstens: Wir prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

Zweitens: Wir entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.
Je nach Sachlage kommt eine modifizierte oder auch gar keine Unterlassungserklärung in Betracht.

Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Anwaltskosten.
Unser Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduzierung der Forderungen.

Viertens: Wir vertreten Sie auch vor Gericht.
Selbst bei einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.