
Abmahnung CBH Rechtsanwälte für Burberry und Louis Vuitton erhalten? – Jetzt richtig reagieren
Haben Sie eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für Louis Vuitton, Burberry oder andere bekannte Modemarken wie die FAST Fashion Brands GmbH erhalten?
Wir vertreten seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten im Markenrecht und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Abmahnungen. Gerade bei großen Markenkanzleien kennen wir die typischen Forderungen, die Rechtsprechung und die Verteidigungsansätze aus langjähriger Praxis.
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen bundesweit.
Die CBH Rechtsanwälte vertreten regelmäßig bekannte Unternehmen aus der Mode- und Luxusgüterbranche. Hierzu gehören insbesondere Louis Vuitton, Burberry sowie Unternehmen wie Brand Commerce GmbH oder FAST Fashion Brands GmbH. Daneben sind auch Abmahnungen für verschiedene Fashion- und Lifestyle-Marken bekannt geworden.
Wer eine Abmahnung von CBH Rechtsanwälte erhält, sieht sich regelmäßig mit dem Vorwurf konfrontiert, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechte verletzt zu haben. Im Mittelpunkt stehen häufig Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückruf- und Schadensersatzansprüche sowie die Erstattung der angefallenen Rechts- und Patentanwaltskosten.
Ob diese Forderungen tatsächlich berechtigt sind, lässt sich jedoch nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilen.
CBH Rechtsanwälte vertreten insbesondere bekannte Marken der Luxus- und Modebranche wie Louis Vuitton und Burberry. Betroffen sind häufig das LV Monogram, Damier Canvas, Damier Ebene, Damier Azur, Neverfull, Speedy, Keepall, Alma, Capucines, das Burberry Check, der Nova Check sowie Luxus-Handtaschen, Reisegepäck, Geldbörsen, Schuhe, Bekleidung, Schals und weitere Modeaccessoires.
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen.
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Unser Ziel
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten an CBH Rechtsanwälte. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die CBH Rechtsanwälte.
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Ihr Nutzen
Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!
Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?
Zollbeschlagnahme bei Burberry oder Louis Vuitton – was ist jetzt zu tun?
Zollbeschlagnahme bei Burberry oder Louis Vuitton – was ist jetzt zu tun?
Erhalten Sie eine Mitteilung vom Zoll, dass Ihre Ware wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung einbehalten wurde, ist schnelles Handeln entscheidend. Häufig haben Markeninhaber wie Burberry oder Louis Vuitton einen Sperrvermerk beim Zoll hinterlegt. Besteht der Verdacht auf Produktfälschungen, Plagiate oder unzulässige Markenverwendungen, folgt nicht selten eine Grenzbeschlagnahme und kurze Zeit später eine markenrechtliche Abmahnung.
Gerade bei Importen aus Nicht-EU-Staaten, Bestellungen im Ausland oder Verkäufen über eBay und Amazon bestehen erhebliche Risiken. Nehmen Sie deshalb keinen vorschnellen Kontakt mit dem Zoll oder der Gegenseite auf und lassen Sie den Sachverhalt zunächst rechtlich prüfen.
Wurde Ihre Ware bereits einbehalten, können wir für Sie gegebenenfalls eine vorbeugende Unterlassungserklärung formulieren und dadurch häufig erhebliche weitere Kosten und Schäden vermeiden. Im Markenrecht entscheidet oft eine schnelle und strategisch richtige Reaktion über den weiteren Verlauf.
Ihr Angebot wurde bei eBay, Amazon oder Facebook gelöscht! Was tun?
Ihr eBay- oder Amazon-Angebot wurde gelöscht – was bedeutet das?
Wurde Ihr Angebot bei eBay, Amazon oder einer anderen Verkaufsplattform gelöscht, kann dies ein erstes Anzeichen für eine mögliche Markenrechtsverletzung sein. Gerade bei bekannten Marken wie Burberry oder Louis Vuitton werden Markeninhaber häufig über solche Angebote informiert und lassen anschließend durch die CBH Rechtsanwälte markenrechtliche Ansprüche prüfen.
Jetzt ist schnelles Handeln wichtig. Solange Ihnen noch keine Abmahnung zugestellt wurde, bestehen häufig noch Möglichkeiten, erhebliche Kosten und weitere rechtliche Nachteile zu vermeiden. Lassen Sie den Sachverhalt frühzeitig prüfen und entwickeln Sie eine strategische Verteidigung, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
