Abmahnung Cartier

Abmahnung von Uexküll & Stolberg für Tiffany & Co. – jetzt richtig reagieren!

Uexküll & Stolberg gehört zu den etablierten deutschen Kanzleien im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht und vertritt international bekannte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Besonders interessant für die Abmahnpraxis ist Tiffany & Company.

Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung aus tausenden von Abmahnungen, speziell im Markenrecht. Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88 , bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.

Bei Tiffany geht es längst nicht nur um den berühmten Schriftzug oder klassische Markenverletzungen: Gegenstand von Abmahnungen waren auch Schmuckstücke, die charakteristische Gestaltungsmerkmale der Tiffany HardWear-Kollektion mit ihren markanten, teilweise U-förmigen Kettengliedern übernehmen sollen.

Die Mandatswelt von Uexküll & Stolberg reicht deutlich über Tiffany hinaus. Zu den aktuell genannten Mandanten der Markenrechtspraxis gehören beispielsweise ASICS, Mary Kay, Duracell und DEKRA.

Nutzen Sie bundesweit unsere Kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88

Für Empfänger einer Tiffany-Abmahnung ist jedoch gerade die Verbindung von Markenschutz und Produktschutz interessant: Ein Schmuckstück kann auch dann beanstandet werden, wenn darauf überhaupt nicht TIFFANY & CO. steht. Bei der HardWear-Kollektion wurde beispielsweise die konkrete Gestaltung großgliedriger Halsketten, Armbänder, Armreifen oder Ohrringe zum Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Vorwürfe gemacht.

Gerade Händler auf eBay, Amazon, Etsy oder in eigenen Onlineshops sollten deshalb genau unterscheiden, was Uexküll & Stolberg tatsächlich beanstandet. Geht es um eine Produktfälschung, die Verwendung einer geschützten Marke, vermeintliche Originalware oder um die Nachahmung eines charakteristischen Tiffany-Schmuckdesigns? Diese Unterscheidung ist für die Verteidigung entscheidend.

Nutzen Sie bundesweit unsere Kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88

Tiffany selbst weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen gegen Fälschungen und Verletzungen seiner geistigen Eigentumsrechte mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung vorgeht. Wir helfen Ihnen und sind eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei.

1

Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien im Markenreht.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

2

Unser Ziel

Wir verweigern für Sie oft die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Uexküll & Stolberg Rechtsanwälte.

3

Ihr Nutzen

Nutzen Sie bundesweit unsere Kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88 Wir können Ihnen helfen!

Zollbeschlagnahme bei Tiffany – Was tun, wenn Schmuck vom Zoll zurückgehalten wird?

Bei der Einfuhr von Schmuck und Luxusartikeln kann der Zoll Waren zurückhalten, wenn der Verdacht besteht, dass Marken-, Design- oder andere Schutzrechte von Tiffany & Co. verletzt werden. Betroffen sein können insbesondere vermeintliche Tiffany-Produkte, Schmuck mit geschützten Kennzeichen oder Gestaltungen, die bekannten Tiffany-Schmuckstücken zu nahekommen. Gerade bei Importen aus Drittstaaten können deshalb neben der Echtheit der Ware auch deren Herkunft und Vertriebsweg entscheidend sein.

Erhalten Sie eine Mitteilung über eine zollrechtliche Beschlagnahme oder Aussetzung der Überlassung, sollten Sie die dort genannten Fristen unbedingt beachten und einer Vernichtung der Ware nicht vorschnell zustimmen. Zunächst ist zu prüfen, welches Schutzrecht Uexküll & Stolberg für Tiffany geltend macht, ob die beanstandeten Schmuckstücke tatsächlich in dieses Schutzrecht eingreifen und welche Möglichkeiten bestehen, gegen die Zurückhaltung oder Vernichtung vorzugehen. Rechnungen, Lieferantenunterlagen und Herkunftsnachweise sollten Sie unbedingt sichern.

eBay-Angebot wegen Tiffany gelöscht – jetzt schnell und richtig reagieren

Wird ein eBay-Angebot nach einer Beanstandung von Tiffany & Co. gelöscht, sollte die Angelegenheit nicht einfach abgewartet werden. Neben dem Verlust des konkreten Angebots können weitere Meldungen Auswirkungen auf das Verkäuferkonto haben. Gleichzeitig kann eine marken- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Uexküll & Stolberg folgen. Deshalb sollten Sie das gelöschte Angebot, Produktbilder, Verkaufszahlen sowie Rechnungen und Herkunftsnachweise möglichst sofort sichern und prüfen lassen, welcher konkrete Rechtsverstoß überhaupt behauptet wird.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, gegenüber dem Rechteinhaber frühzeitig eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Damit kann das Risiko zusätzlicher Kosten einer sofortigen gerichtlichen Auseinandersetzung vermieden werden. Welche Erklärung im konkreten Fall geeignet ist, hängt allerdings vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Ob und in welcher Form eine Erklärung abgegeben werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Unterlassungserklärung im Markenrecht.

Gerade nach einer eBay-Löschung sollte deshalb schnell reagiert werden, bevor aus einem einzelnen gesperrten Angebot ein wesentlich größerer rechtlicher und wirtschaftlicher Schaden entsteht.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Cartier auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Uexküll & Stolberg macht für Tiffany & Co. Ansprüche wegen möglicher Verletzungen von Marken- und weiteren Schutzrechten geltend. Betroffen sein können Tiffany-Schmuck, Fälschungen, Nachahmungen oder die unberechtigte Verwendung geschützter Kennzeichen.

Besonders interessant sind Fälle rund um charakteristische Schmuckgestaltungen. Hier können neben Markenrechten auch Design-, Urheber- oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche eine Rolle spielen.

Besondere Bedeutung besitzt die Tiffany HardWear-Kollektion mit ihren markanten u-förmigen Kettengliedern. Abmahnungen können beispielsweise Halsketten, Armbänder, Armreifen oder Ohrringe betreffen, deren Gestaltung nach Auffassung von Tiffany geschützten Schmuckstücken zu nahekommt.

Daneben können der Schriftzug TIFFANY & CO., Produktfälschungen und weitere charakteristische Schmuckgestaltungen Gegenstand markenrechtlicher Beanstandungen sein.


Regelmäßig können Unterlassung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über Herkunft und Verkaufsumfang sowie Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden.

Diese Forderungen sollten nicht pauschal anerkannt werden. Gerade bei Schmucknachahmungen ist genau zu prüfen, welche Schutzrechte bestehen und ob das konkrete Produkt tatsächlich deren Schutzbereich verletzt.

1. Bewahren Sie Ruhe.
Auch eine umfangreiche Abmahnung bedeutet nicht, dass sämtliche Forderungen berechtigt sind.

2. Nehmen Sie keinen unüberlegten Kontakt auf.
Geben Sie gegenüber Uexküll & Stolberg keine vorschnellen Erklärungen oder Schuldeingeständnisse ab.

3. Klären Sie die Herkunft des Schmucks.
Bezugsquelle, Rechnungen und Lieferweg können für die Verteidigung entscheidend sein.

4. Prüfen Sie jeden Anspruch einzeln.
Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten können rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.

1. Die Abmahnung ignorieren.
Ein Fristversäumnis kann gerichtliche Schritte und erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

2. Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
Ihre Reichweite kann erheblich über das rechtlich Erforderliche hinausgehen.

3. Sofort sämtliche Forderungen bezahlen.
Auch hohe Zahlungsforderungen müssen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sein.

4. Nur das Angebot löschen und nichts weiter tun.
Eine Löschung allein beseitigt eine bestehende Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht.

1. Wir prüfen die Abmahnung.
Wir untersuchen Schutzrechte, Produkte und sämtliche geltend gemachten Ansprüche.

2. Wir entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie.
Dabei berücksichtigen wir Schmuckgestaltung, Warenherkunft und Ihre konkrete Verkaufssituation.

3. Wir verhandeln mit Uexküll & Stolberg.
Wir arbeiten darauf hin, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und Forderungen möglichst zu reduzieren.

4. Wir vertreten Sie bundesweit.
Wir übernehmen die außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Vertretung.


Ja. Eine rechtliche Beanstandung setzt nicht zwingend voraus, dass auf einem Schmuckstück TIFFANY & CO. oder ein anderes Tiffany-Kennzeichen angebracht ist. Auch die Gestaltung eines Produkts selbst kann geschützt sein.

Gerade bei Schmuckstücken, die charakteristische Elemente der Tiffany HardWear-Kollektion übernehmen, können deshalb Design-, Urheber- oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche zu prüfen sein.

Neben Unterlassung und Auskunft können Schadensersatz sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Gerade bei hochwertigen Schmuckprodukten können dabei erhebliche Gegenstandswerte und Zahlungsforderungen im Raum stehen.

Ob und in welcher Höhe tatsächlich gezahlt werden muss, ist eine andere Frage. Verschulden, Verletzungsumfang, Verkaufszahlen, Schadensberechnung und angesetzte Kosten sollten einzeln überprüft werden.

Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Wird ein geltend gemachter Unterlassungsanspruch nicht rechtzeitig ausgeräumt, können Uexküll & Stolberg für Tiffany gerichtliche Schritte einleiten, insbesondere eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage.

Dadurch können erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Sinnvoller ist es, rechtzeitig zu prüfen, ob und in welchem Umfang überhaupt reagiert werden muss.

Der Zoll kann importierte Schmuckstücke zurückhalten, wenn der Verdacht besteht, dass Schutzrechte von Tiffany verletzt werden. Gerade bei Lieferungen aus Drittstaaten können Fälschungen oder problematische Nachahmungen betroffen sein.

Stimmen Sie einer Vernichtung nicht vorschnell zu. Prüfen Sie innerhalb der kurzen Fristen insbesondere Produktgestaltung, Herkunft, Lieferantenunterlagen und die konkret geltend gemachten Schutzrechte.

Nein. Bezeichnungen wie „Tiffany Style“, „Tiffany Look“ oder „inspiriert von Tiffany“ machen ein Angebot nicht automatisch zulässig. Im Gegenteil kann gerade die Verwendung des Namens TIFFANY zusätzliche markenrechtliche Fragen aufwerfen.

Auch ohne Namensnennung kann eine problematische Produktnachahmung vorliegen. Entscheidend sind die konkrete Gestaltung des Schmuckstücks und die Präsentation des Angebots.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann Sie langfristig binden und bei einem späteren Verstoß erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht. Ist eine Erklärung erforderlich, kann häufig eine inhaltlich angepasste, modifizierte Unterlassungserklärung die bessere Lösung sein.

Sichern Sie sofort das gelöschte Angebot, Produktbilder, Verkaufsdaten, Rechnungen und Herkunftsnachweise. Eine Löschung durch eBay bedeutet noch nicht automatisch, dass eine behauptete Schutzrechtsverletzung rechtlich abschließend feststeht.

Da weitere Maßnahmen bis hin zu einer Abmahnung drohen können, ist schnelles Handeln sinnvoll. Je nach Situation kann auch eine frühzeitige vorbeugende Unterlassungserklärung helfen, zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu begrenzen.

Nein! Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten Ausschlüsse für Streitigkeiten aus dem Markenrecht und dem sonstigen gewerblichen Rechtsschutz. Deshalb besteht bei einer Tiffany-Abmahnung leider nicht automatisch Versicherungsschutz.

Trotzdem lohnt sich ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen. Im Zweifel kann eine Deckungsanfrage gestellt werden, damit der Versicherer verbindlich über eine mögliche Kostenübernahme entscheidet.