Abmahnung Dr Eikelau Masberg Anwalt Düsseldorf

Abmahnung Dr. Eikelau Masberg & Kollegen erhalten? Was Sie jetzt beachten müssen!

Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit Dr Eikelau Masberg Rechtsanwälte.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

Eine markenrechtliche Abmahnung durch Dr. Eikelau Masberg und Kollegen im Auftrag von Tommy Hilfiger betrifft häufig den Verkauf angeblich gefälschter oder nicht autorisierter Modeartikel über Plattformen wie eBay, Amazon, TikTok-Shop oder internationale Online-Marktplätze.

Tommy Hilfiger gehört zu den weltweit bekanntesten amerikanischen Fashion- und Lifestyle-Marken. Neben der Wortmarke TOMMY HILFIGER besitzt vor allem das charakteristische rot-weiß-blaue Flag-Logo einen hohen Wiedererkennungswert; hinzu kommen Kennzeichen und Produktlinien wie TOMMY JEANS. Markenrechtliche Abmahnungen betreffen häufig Bekleidung wie Poloshirts, T-Shirts, Sweatshirts und Jacken, aber auch Schuhe, Taschen, Gürtel, Geldbörsen und andere Accessoires. Ansprüche wegen der Verletzung von Tommy-Hilfiger-Marken werden in Deutschland unter anderem durch Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen geltend gemacht.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88.

Besonders häufig entstehen markenrechtliche Konflikte im Onlinehandel. Auf eBay, Amazon, Kleinanzeigen oder in eigenen Onlineshops können vermeintliche Tommy-Hilfiger-Originalwaren ebenso problematisch werden wie Produktfälschungen, nicht autorisierte Importe oder Angebote, in denen das Flag-Logo und andere geschützte Kennzeichen verwendet werden. Dabei sollte genau unterschieden werden:

Der Weiterverkauf tatsächlich erschöpfter Originalware ist rechtlich anders zu beurteilen als der Vertrieb gefälschter Produkte oder Ware, die erstmals außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht wurde. Auch die konkrete Gestaltung eines Angebots kann deshalb entscheidend dafür sein, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt.

1

Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben unsere Kanzlei in München und kennen Dr Eikelau Masberg bestens.

2

Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Dr Eikelau Masberg.

3

Ihr Nutzen

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88. Wir können Ihnen helfen!

Erhalten Sie eine Mitteilung vom Zoll, dass Ihre Ware wegen möglicher Markenrechtsverletzungen zurückgehalten wird, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Häufig betroffen sind Bekleidung, Schuhe, Taschen, Caps, Sonnenbrillen oder Accessoires mit den bekannten Kennzeichen von Tommy Hilfiger.

Wichtig: Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit dem Zoll oder der Gegenseite, etwa Dr. Eikelau Masberg und Kollegen, auf. Gerade in dieser frühen Phase lassen sich Risiken und Kosten oft noch erheblich beeinflussen.

Warum wird die Ware einbehalten?

In vielen Fällen haben Markeninhaber einen sogenannten Sperrvermerk beim Zoll hinterlegt. Der Zoll prüft dann, ob der Verdacht besteht, dass es sich um Produktfälschungen, Plagiate oder unzulässige Importware handeln könnte.

Besteht ein entsprechender Verdacht, wird der Markeninhaber informiert. Häufig folgt darauf kurze Zeit später eine markenrechtliche Abmahnung. Gerade deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und wie sich weiterer Schaden möglichst vermeiden lässt.

Was ist nun zu tun?

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Wenn Sie noch keine Abmahnung Dr Eikelau Masberg erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Dr Eikelau Masberg auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Häufige Fragen

Mit einer Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen wird regelmäßig der Vorwurf erhoben, Marken-, Design- oder Wettbewerbsrechte verletzt zu haben. Häufig betreffen die Vorwürfe den Vertrieb oder das Anbieten von Waren, bei denen geschützte Marken oder Kennzeichen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet worden sein sollen.

Regelmäßig werden Unterlassung, Auskunft, Vernichtung, Rückruf, Schadensersatz und die Erstattung der Rechts- und Patentanwaltskosten verlangt. Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, sollte immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden.

Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen vertreten unter anderem Tommy Hilfiger Europe B.V., Xiaomi, Huawei, Canon, das Comité Interprofessionnel du vin de Champagne (Champagne) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Häufig betroffen sind Poloshirts, T-Shirts, Hoodies, Jeans, Jacken, Sneaker, Caps, Taschen, Unterwäsche, Smartphones, Ladegeräte, Elektronikzubehör, Drucker, Kameras und weitere markenrechtlich geschützte Produkte.

Dr. Eikelau Masberg und Kollegen vertreten regelmäßig bekannte Markeninhaber und gehen gegen Produktfälschungen, Graumarktware und die unzulässige Verwendung geschützter Marken vor. Häufig betroffen sind Verkäufe über eBay, Amazon oder andere Online-Plattformen.

Im Mittelpunkt stehen regelmäßig Vorwürfe wegen Plagiaten, Verwechslungsgefahr oder der Verwendung geschützter Wort- und Bildmarken ohne Zustimmung des Markeninhabers.

Erstens: Beachten Sie die kurzen Fristen.
Untätigkeit kann eine einstweilige Verfügung oder ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen.

Zweitens: Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Eine Unterlassungserklärung kann Sie dauerhaft binden.

Drittens: Zahlen Sie keine Beträge vorschnell.
Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt.

Viertens: Sichern Sie Unterlagen und Einkaufsnachweise.
Diese können für die spätere Verteidigung von entscheidender Bedeutung sein.

Erstens: Ruhe bewahren.
Auch hohe Streitwerte bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche berechtigt sind.

Zweitens: Verwenden Sie keine Muster aus dem Internet.
Jeder Markenrechtsfall weist Besonderheiten auf.

Drittens: Vermeiden Sie unüberlegte Angaben gegenüber der Gegenseite.
Dies kann spätere Verteidigungsmöglichkeiten erschweren.

Viertens: Holen Sie frühzeitig fachkundigen Rat ein.
Gerade zu Beginn lassen sich häufig erhebliche Kosten vermeiden.

Erstens: Wir prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

Zweitens: Wir entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.
Je nach Sachlage kommt eine modifizierte Unterlassungserklärung oder auch eine andere Lösung in Betracht.

Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Anwaltskosten.
Unser Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduzierung der Forderungen.

Viertens: Wir vertreten Sie auch vor Gericht.
Selbst bei einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Erstens: Die Abmahnung unbeachtet lassen.
Eine ausbleibende Reaktion kann gerichtliche Schritte und höhere Kosten nach sich ziehen.

Zweitens: Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.
Dadurch können langfristige Verpflichtungen und Vertragsstrafen entstehen.

Drittens: Beweise vorschnell vernichten.
Unterlagen und Nachweise sollten vollständig erhalten bleiben.

Viertens: Forderungen ungeprüft bezahlen.
Ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind, sollte zunächst geprüft werden.

Wird Ware vom Zoll zurückgehalten, liegt häufig ein sogenannter Sperrvermerk des Markeninhabers vor. Gerade bei Tommy Hilfiger prüft der Zoll bei Importware aus dem Ausland, ob der Verdacht auf Produktfälschungen, Plagiate oder unzulässige Markenverwendungen besteht. Häufig folgt darauf eine sogenannte Grenzbeschlagnahme und kurze Zeit später eine markenrechtliche Abmahnung.

Wurde Ihre Ware bereits einbehalten, formulieren wir für Sie gegebenenfalls eine vorbeugende Unterlassungserklärung und helfen dabei, erhebliche Kosten und weitere rechtliche Risiken möglichst frühzeitig zu reduzieren. Gerade im Markenrecht kann schnelles Handeln entscheidend sein.

Ja. Gelöschte Angebote sind häufig ein erstes Warnsignal. Markeninhaber werden regelmäßig über entsprechende Verstöße informiert.

Je früher reagiert wird, desto größer sind häufig die Chancen, weitere Abmahnungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Klare Antwort: In den meisten Fällen leider nicht. Markenrechtliche Abmahnungen – etwa im Zusammenhang mit Tommy Hilfiger – sind bei vielen Rechtsschutzversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Eine individuelle Prüfung kann sich dennoch lohnen. Gerade spezielle gewerbliche oder erweiterte Tarife enthalten teilweise abweichende Regelungen.

Ja, markenrechtliche Ansprüche verjähren grundsätzlich. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt im Markenrecht drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs und der verantwortlichen Person.

Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Markeninhaber von der behaupteten Markenrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Ob im konkreten Fall tatsächlich bereits Verjährung eingetreten ist, sollte jedoch immer individuell geprüft werden.

Ja, wenn aus Sicht der Gegenseite gute Erfolgsaussichten bestehen, können nach einer markenrechtlichen Abmahnung auch gerichtliche Schritte folgen. Gerade bekannte Marken wie Tommy Hilfiger verfolgen Markenrechtsverletzungen häufig konsequent.

Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, kann deshalb riskant sein. Dennoch bestehen auch im Markenrecht häufig Verteidigungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte zur Reduzierung von Forderungen.

Ja, weitere markenrechtliche Abmahnungen sind durchaus möglich. Wurden identische oder ähnliche Artikel zusätzlich über eBay, Amazon oder andere Plattformen angeboten, kann dies weitere Verfahren und zusätzliche Kosten auslösen.

Besonders wichtig ist schnelles Handeln, wenn Angebote bereits gelöscht wurden oder noch weitere Listings online sind. In vielen Fällen kann eine frühzeitige strategische Reaktion – etwa durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung – helfen, erhebliche weitere Schäden und Kosten zu vermeiden.

Ja, in den meisten Fällen lohnt sich die Einschaltung eines fachkundigen Anwalts für Markenrecht unbedingt. Markenrechtliche Abmahnungen von Tommy Hilfiger betreffen häufig hohe Streitwerte, Vertragsstrafen, Unterlassungsansprüche und erhebliche Kostenrisiken.

Gerade bei Fragen zu Zollbeschlagnahmen, Produktfälschungen, Parallelimporten oder gelöschten eBay- und Amazon-Angeboten kommt es stark auf die konkrete Verteidigungsstrategie an. Durch eine frühzeitige anwaltliche Prüfung lassen sich Forderungen häufig deutlich reduzieren oder weitere Verfahren vermeiden.

Nein, nicht in jedem Fall ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingend erforderlich. Ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden sollte und in welcher Form, hängt immer vom konkreten Einzelfall und den tatsächlichen Vorwürfen ab.

Die vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite sind häufig sehr weit gefasst und können erhebliche langfristige Risiken sowie hohe Vertragsstrafen enthalten. Deshalb sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden.

Im Mahnverfahren beantragt die Gegenseite zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das Mahngericht prüft dabei nicht, ob die geltend gemachten markenrechtlichen Ansprüche tatsächlich bestehen, sondern lediglich die formellen Voraussetzungen.

Wird rechtzeitig Widerspruch eingelegt, geht das Verfahren in ein normales Gerichtsverfahren über. Dort muss die Gegenseite die behauptete Markenrechtsverletzung und ihre Forderungen konkret darlegen und beweisen.