Abmahnung Dentons

Abmahnung Dentons für Nike – Jetzt richtig handeln!

Wir vertreten Mandanten bundesweit in Abmahnverfahren und verfügen über 20 Jahre Erfahrung aus tausenden Fällen, insbesondere im Umgang mit großen, international tätigen Kanzleien wie Dentons.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oderTel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
oder per E-Mail unter

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab.

Dentons gehört zu den international tätigen Großkanzleien und verfügt auch in Deutschland über eine ausgeprägte Praxis im Markenrecht und bei der Bekämpfung von Produktpiraterie. Aus der Abmahnpraxis besonders bekannt ist die Vertretung von Nike. Damit steht eine der prägendsten Markenwelten der Sport- und Sneakerbranche im Mittelpunkt: vom weltberühmten Nike-Swoosh über den NIKE-Schriftzug bis zu Produktlinien und Modellen wie Air Max, Air Force 1, Dunk oder Blazer. Daneben sind auch markenrechtliche Verfahren von Dentons für andere international tätige Unternehmen wie Konica Minolta dokumentiert.

Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und hat bereits tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Tel.: 08807 / 94 999 88 oder per E-Mail unter

Bei Nike-Abmahnungen geht es häufig um mehr als die bloße Verwendung des Markennamens. Betroffen sein können Sportschuhe, Bekleidung und Accessoires ebenso wie vermeintliche Originalware, Produktfälschungen oder Importe aus dem außereuropäischen Ausland. Gerade bei Angeboten auf eBay, Amazon oder in eigenen Onlineshops können deshalb Fragen zur Echtheit der Ware, ihrer Herkunft und zum markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz entscheidend werden.

Besondere Bedeutung hat außerdem der Zoll: Dentons verfügt nach eigenen Angaben über umfangreiche Erfahrung mit Anti-Counterfeiting-Programmen und Grenzbeschlagnahmeverfahren – ein Bereich, der gerade beim Import vermeintlicher Markenware schnell praktisch relevant werden kann.

1

Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben unsere Kanzlei in München und kennen Dentons bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

2

Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Dentons.

3

Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Zollbeschlagnahme bei Nike – jetzt richtig handeln

Erhalten Sie eine Mitteilung vom Zoll, dass Ihre Ware wegen möglicher Markenrechtsverletzung für Nike, Inc. zurückgehalten wird, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Häufig betrifft dies Sneaker, Sportschuhe, Bekleidung oder Zubehör mit Nike-Logo, „Swoosh“ oder bekannten Modellbezeichnungen.

Wichtig: Nehmen Sie in dieser Phase keinen vorschnellen Kontakt mit dem Zoll oder der Gegenseite, etwa Dentons, auf. Lassen Sie die Situation zunächst rechtlich prüfen.

Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

Sperrvermerk beim Zoll

In vielen Fällen haben Markeninhaber wie Nike, Inc. einen Sperrvermerk hinterlegt. Der Zoll prüft eingehende Sendungen und gleicht diese mit bekannten Originalprodukten ab.

Grenzbeschlagnahme bei Verdacht

Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung, wird die Ware vorläufig zurückgehalten und der Rechteinhaber informiert. In der Praxis folgt darauf häufig eine markenrechtliche Abmahnung durch beauftragte Kanzleien.

Typische Risiken

Bereits kurze Reaktionszeiten können entscheidend sein. Häufig stehen Forderungen im Raum, die schnell in den vier- bis fünfstelligen Bereich gehen können. Gerade bei Importware oder Onlinehandel über eBay und Amazon besteht ein erhöhtes Risiko weiterer Maßnahmen.

Was ist jetzt zu tun?

Die weitere Vorgehensweise sollte strategisch abgestimmt werden. In vielen Fällen kann durch eine frühzeitige und rechtlich saubere Reaktion – etwa durch eine gezielte vorbeugende Unterlassungserklärung – verhindert werden, dass sich der Fall ausweitet.

Entscheidend ist eine schnelle, durchdachte und juristisch fundierte Prüfung, um Risiken und Kosten möglichst gering zu halten.

Wenn Sie noch keine Abmahnung durch Dentons im Zusammenhang mit Nike erhalten haben, Ihr Angebot auf Plattformen wie eBay oder Amazon jedoch bereits entfernt wurde, besteht akuter Handlungsbedarf.

Solche Löschungen erfolgen in der Regel nicht zufällig, sondern aufgrund einer Meldung durch den Markeninhaber oder dessen Vertreter. Erfahrungsgemäß ist dies häufig der erste Schritt, dem zeitnah eine Abmahnung folgt.

Kontaktieren Sie uns daher möglichst frühzeitig für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung – wir zeigen Ihnen, wie Sie den drohenden Schaden effektiv begrenzen können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Dentons für Nike auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Eine Abmahnung von Dentons für Nike betrifft in der Regel den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Betroffen sind häufig Sportschuhe, Sneaker, Sportbekleidung, Accessoires oder Produkte mit dem bekannten Nike Swoosh, dem Nike-Schriftzug oder der Marke Air Jordan.

Typische Auslöser sind gelöschte Angebote auf eBay oder Amazon, Zollbeschlagnahmen oder die Nutzung der Marke „Nike“ in Titeln und Werbung. Gerade ikonische Modelle und Serien wie Air Force, Air Max oder Jordan sind aufgrund ihrer enormen Nachfrage besonders häufig Gegenstand von Markenrechtsverletzungen – etwa durch Produktfälschungen,

Zu den bekanntesten Marken von Nike gehören insbesondere Nike, Air Jordan, Jordan Brand, Jumpman und Converse. Besonders häufig betroffen sind Sneaker-Modelle wie Air Force 1, Air Max, Dunk, Air Jordan oder limitierte Sammlermodelle.

Häufig werden Produktpiraterie, Markenrechtsverletzungen, Designverletzungen, Verwechslungsgefahr oder der Vertrieb angeblicher Replica-Produkte vorgeworfen.

Typische Vorwürfe betreffen den Verkauf angeblich gefälschter Nike-Produkte oder die Nutzung geschützter Nike-Kennzeichen. Besonders häufig stehen Sneaker, Sportbekleidung und Accessoires im Mittelpunkt.

Daneben werden regelmäßig Verstöße gegen das Designrecht, die Verwendung des Nike Swoosh, des Jumpman-Logos oder die Nachahmung bekannter Schuhdesigns beanstandet.

Erstens: Fristen beachten.
Markenrechtliche Fristen sind häufig kurz. Wer zu lange wartet, riskiert zusätzliche Kosten und gerichtliche Schritte.

Zweitens: Nichts ungeprüft unterschreiben.
Die beigefügte Unterlassungserklärung kann erhebliche Vertragsstrafen und langfristige Verpflichtungen auslösen.

Drittens: Nicht vorschnell zahlen.
Auch hohe Forderungen sind nicht automatisch berechtigt und sollten sorgfältig geprüft werden.

Viertens: Belege und Einkaufsunterlagen sichern.
Rechnungen, Lieferantendaten und Korrespondenz können später für die Verteidigung entscheidend sein.


Erstens: Ruhe bewahren.
Auch bei hohen Streitwerten bedeutet eine Abmahnung nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche berechtigt sind.

Zweitens: Keine Muster aus dem Internet verwenden.
Jeder Markenrechtsfall weist Besonderheiten auf und sollte individuell geprüft werden.

Drittens: Keinen unüberlegten Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen.
Spontane Erklärungen können spätere Verteidigungsmöglichkeiten erschweren.

Viertens: Frühzeitig fachkundigen Rat einholen.
Gerade zu Beginn lassen sich häufig erhebliche Kosten und Risiken vermeiden.

Erstens: Die Abmahnung zu ignorieren.
Dies kann einstweilige Verfügungen, Klagen und erhebliche Zusatzkosten nach sich ziehen.

Zweitens: Die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.
Dadurch entstehen häufig langfristige Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafenrisiken.

Drittens: Vorschnelle Zahlungen zu leisten.
Nicht jede Forderung ist berechtigt und häufig bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Viertens: Sich auf Internetforen oder Bekannte zu verlassen.
Eine individuelle rechtliche Prüfung ist regelmäßig deutlich sinnvoller.

Erstens: Wir prüfen, ob überhaupt eine Marken- oder Designrechtsverletzung vorliegt.
Nicht jede Abmahnung von Dentons für Nike ist berechtigt oder vollständig durchsetzbar.

Zweitens: Wir entwickeln die passende Verteidigungsstrategie.
Je nach Sachlage kommen modifizierte Unterlassungserklärungen, vorbeugende Maßnahmen oder andere Lösungen in Betracht.

Drittens: Wir verhandeln Schadensersatz und Anwaltskosten.
Unser Ziel ist eine möglichst weitgehende Reduzierung der geltend gemachten Forderungen.

Viertens: Wir vertreten Sie bundesweit vor Gericht.
Auch bei einstweiligen Verfügungen oder Klagen bestehen häufig noch gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Wenn Sie noch keine Abmahnung Dentons für Nike erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten!

Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden könne

Nike hat wie viele internationale Marken Schutzanträge beim Zoll hinterlegt. Besteht der Verdacht auf Produktfälschungen oder Markenrechtsverletzungen, kann die Ware zurückgehalten werden.

Jetzt zählt Zeit. Durch frühzeitiges Handeln lassen sich häufig erhebliche Schäden und weitere Ansprüche vermeiden.

Ja. Marken- und Designrechtsansprüche unterliegen grundsätzlich der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Die genaue Berechnung hängt jedoch vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Die Dentons klagt regelmäßig, wenn gute Erfolgsaussichten bestehen – etwa im Auftrag von Nike. Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, ist daher riskant.

Dennoch bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Je nach Einzelfall lassen sich Ansprüche abwehren oder deutlich reduzieren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend.

Ja, haben Sie bereits eine Abmahnung der Dentons für Nike erhalten und weitere Angebote auf eBay oder Amazon, drohen häufig zusätzliche Abmahnungen.

Auch ohne Abmahnung gilt: Bei gelöschten Listings besteht akuter Handlungsbedarf. Entfernen Sie alle Angebote und lassen Sie die Situation anwaltlich prüfen, um weitere Verfahren und hohe Kosten zu vermeiden.

Ja. Gerade bei Nike-Abmahnungen geht es häufig um hohe Streitwerte und erhebliche wirtschaftliche Risiken.

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, Forderungen zu reduzieren, Fehler zu vermeiden und die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Abmahnungen durch Dentons für Nike kann eine ungeprüfte Erklärung Sie lebenslang binden und erhebliche Risiken auslösen.

Oft ist eine modifizierte – oder sogar keine – Erklärung sinnvoll. Internetvorlagen sind gefährlich. Auch bei Zollfällen kann eine vorbeugende Unterlassungserklärung strategisch sinnvoll sein.

Kommt keine Einigung zustande, beantragt Dentons für Nike häufig einen Mahnbescheid. Das Gericht prüft den Anspruch nicht inhaltlich, sondern erlässt den Bescheid rein formal.

Sie haben 2 Wochen Zeit für Widerspruch. Danach folgt ein streitiges Verfahren, in dem die Ansprüche begründet werden müssen. Spätestens jetzt ist anwaltliche Unterstützung entscheidend.