Abmahnung Daimler

Abmahnung Daimler – Jetzt richtig reagieren!

Wir vertreten Mandanten bundesweit in markenrechtlichen Abmahnverfahren und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit Abmahnungen durch Reumann Rechtsanwälte im Auftrag der Mercedes-Benz Group.

Typische Vorwürfe betreffen dabei Zubehör- und Fahrzeugteile wie Radnabenkappen, Embleme, Diagnosegeräte, Navigationssysteme oder Aufkleber, bei denen Markenrechte der Mercedes-Benz betroffen sein können.

Aufgrund unserer Erfahrung kennen wir die Vorgehensweise der Gegenseite genau und wissen, an welchen Stellen eine effektive Verteidigung ansetzt, um Risiken und Kosten zu reduzieren.

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.

Rufen Sie uns gerne an – wir entwickeln eine passende Strategie und unterstützen Sie bundesweit.

Die auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei Heumann Rechtsanwälte wird regelmäßig für große Automobilkonzerne tätig und verfolgt Markenrechtsverletzungen konsequent. Dazu zählt insbesondere die Mercedes-Benz Group (ehemals Daimler), zu der unter anderem die weltweit bekannte Marke Mercedes-Benz gehört. Diese zählt seit Jahrzehnten zu den wertvollsten und bekanntesten Automarken weltweit.

Im Fokus entsprechender Abmahnungen stehen häufig nicht nur Fahrzeuge selbst, sondern insbesondere Zubehör- und Merchandisingartikel wie Radnabenkappen, Embleme, Felgendeckel oder sonstige Fahrzeugteile. Gerade solche Produkte werden im Onlinehandel häufig angeboten – nicht selten als Nachbauten oder mit unzulässiger Verwendung der geschützten Markenlogos. Entsprechend konsequent gehen Rechteinhaber hier gegen Markenrechtsverletzungen vor.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben unsere Kanzlei in München und kennen Heumann bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Heumann.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und zur Prüfung an den Markeninhaber weitergeleitet wird, ist Eile geboten. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt auf, sondern lassen Sie den Vorgang zunächst rechtlich prüfen, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Warum passiert das?
Markeninhaber wie Mercedes haben häufig Sperrvermerke hinterlegt. Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung, wird die Ware einbehalten und der Rechteinhaber informiert – oft mit anschließender Abmahnung.

Was tun?
Durch eine frühzeitige anwaltliche Reaktion, etwa mittels vorbeugender Unterlassungserklärung, lassen sich Schäden und Kosten häufig deutlich reduzieren.

Wenn Sie noch keine Abmahnung im Zusammenhang mit der Mercedes-Benz Group erhalten haben, Ihr Angebot auf eBay oder Amazon jedoch bereits gelöscht wurde, besteht dringender Handlungsbedarf.

Solche Löschungen erfolgen regelmäßig auf Hinweis des Markeninhabers und sind häufig ein Vorbote einer bevorstehenden Abmahnung.

Reagieren Sie daher rechtzeitig: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, damit wir Risiken rechtzeitig erkennen und den drohenden Schaden möglichst abwenden können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Eine Abmahnung der Mercedes-Benz Group AG (vormals Daimler AG) durch Heumann Rechtsanwälte betrifft regelmäßig den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Häufig wird beanstandet, dass geschützte Marken, Logos, Modellbezeichnungen oder sonstige Kennzeichen der Mercedes-Benz Group AG ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr verwendet wurden.

Betroffen sind insbesondere Angebote auf eBay, Amazon, Kleinanzeigen oder in eigenen Onlineshops. Bereits die Verwendung geschützter Marken oder Modellbezeichnungen in Produktüberschriften, Artikelbeschreibungen, Werbung oder Suchmaschinenoptimierung kann markenrechtliche Ansprüche auslösen.

Im Mittelpunkt stehen regelmäßig die Marken Mercedes-Benz, Mercedes, AMG, Mercedes-AMG, Maybach, EQ, G-Klasse, Unimog, Sprinter, Actros, A-Klasse, C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse, CLA, CLS, GLA, GLB, GLC, GLE, GLS, SL, SLK, SLR, G 63, G 500 sowie der bekannte Mercedes-Stern und weitere geschützte Kennzeichen.

Typische Abmahnungen betreffen Kühlergrills, Mercedes-Sterne, Nabendeckel, Felgen, Lenkräder, Schlüsselgehäuse, Kühlerfiguren, Carbonteile, Spiegelkappen, Fahrzeugzubehör, Originalteile, Ersatzteile, Modellautos, Repliken, Nachbauten sowie Tuning- und AMG-Komponenten.

Regelmäßig verlangt die Mercedes-Benz Group AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen Auskunftsansprüche über Lieferanten, Einkaufsquellen, Verkaufszahlen, Umsätze und Gewinne sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Je nach Einzelfall können außerdem Vernichtungs-, Rückruf-, Herausgabe- oder Zollansprüche geltend gemacht werden. Deshalb sollte eine Abmahnung niemals ungeprüft unterschrieben oder ignoriert werden.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie Ruhe bewahren, sämtliche Fristen beachten und die beanstandeten Angebote sowie alle Verkaufsunterlagen sichern. Gleichzeitig empfiehlt es sich, keine vorschnellen Erklärungen gegenüber der Gegenseite abzugeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Häufig bestehen Möglichkeiten, den Umfang der Erklärung anzupassen und die geltend gemachten Ansprüche rechtlich überprüfen zu lassen.

Erstens: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen. Markenrechtliche Verfahren entwickeln sich häufig sehr schnell. Wer Fristen versäumt, riskiert einstweilige Verfügungen oder eine Klage mit erheblichen zusätzlichen Kosten.

Zweitens: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Die vorformulierten Erklärungen enthalten häufig weitreichendere Verpflichtungen, als gesetzlich erforderlich sind, und können hohe Vertragsstrafen auslösen.

Drittens: Sichern Sie sämtliche Beweise. Bewahren Sie Produktangebote, Screenshots, Rechnungen, Lieferscheine sowie die gesamte Korrespondenz mit Lieferanten und Verkaufsplattformen sorgfältig auf.

Viertens: Überprüfen Sie Ihren gesamten Onlinehandel. Häufig finden sich identische Angebote, Produktbilder oder geschützte Markenbegriffe noch auf weiteren Verkaufsplattformen oder in älteren Inseraten.

Erstens: Die Abmahnung zu ignorieren. Dadurch steigen das Prozessrisiko und die entstehenden Kosten erheblich.

Zweitens: Die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Viele Erklärungen gehen deutlich über das notwendige Maß hinaus.

Drittens: Schadensersatz oder Anwaltskosten sofort anzuerkennen. Gerade Gegenstandswert, Auskunftsansprüche und Schadenshöhe sollten sorgfältig überprüft werden.

Viertens: Originalteile, Zubehör, Repliken oder Nachbauten vorschnell zu vernichten. Vorher sollten sämtliche Beweise, Bezugsquellen und Unterlagen gesichert werden.

Erstens: Er prüft, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder ob die Verwendung der Marke zur Beschreibung von Originalteilen oder kompatiblem Zubehör zulässig war.

Zweitens: Er bewertet, ob es sich um Originalteile, zulässiges Zubehör, Repliken oder markenverletzende Nachbauten handelt und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Drittens: Er verhandelt mit Heumann Rechtsanwälten über Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Kosten und kann häufig eine wirtschaftlich günstigere Lösung erreichen.

Viertens: Er begleitet Sie bei einstweiligen Verfügungen, Klagen oder Zollverfahren und unterstützt Sie dabei, Ihren Onlinehandel dauerhaft markenrechtskonform zu gestalten.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Häufig ist sie deutlich weiter gefasst als gesetzlich erforderlich und kann langfristige Vertragsstrafen auslösen.

Oft lässt sich eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte vor Ablauf der gesetzten Frist rechtlich geprüft werden.

Nicht jede Abmahnung führt automatisch zu einem Gerichtsverfahren. Reagiert der Abgemahnte jedoch nicht oder wird keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben, können einstweilige Verfügungen oder Klagen folgen.

Gerade deshalb sollten Fristen ernst genommen und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung frühzeitig geprüft werden.


Ob Schadensersatz oder Anwaltskosten tatsächlich geschuldet werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Insbesondere die Höhe der Forderungen sowie deren rechtliche Berechnung sollten sorgfältig überprüft werden.

Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Häufig bestehen gute Möglichkeiten, Ansprüche ganz oder teilweise abzuwehren oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu erzielen.

Viele Markenrechtsverletzungen entstehen durch Verkaufsangebote auf eBay, Amazon oder in eigenen Onlineshops. Bereits Produktüberschriften, Artikelbeschreibungen, Suchbegriffe oder Produktbilder können markenrechtliche Ansprüche auslösen.

Nach einer Abmahnung sollte deshalb der gesamte Onlineauftritt überprüft werden. Häufig finden sich identische Angebote oder geschützte Markenbegriffe auch auf weiteren Verkaufsplattformen oder in älteren Inseraten.


Die Mercedes-Benz Group AG kann markenrechtlich auch gegen den Import vermeintlich markenverletzender Produkte vorgehen. Betroffen sind insbesondere Fahrzeugzubehör, Embleme, Felgen, Repliken, Nachbauten oder Ersatzteile aus Drittstaaten.

Nach einer Zollbeschlagnahme gelten kurze Fristen. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob Originalware, zulässiges Zubehör oder tatsächlich markenverletzende Produkte betroffen sind.

Repliken und Nachbauten gehören zu den häufigsten Ursachen einer Markenabmahnung. Besonders betroffen sind Mercedes-Sterne, Kühlerfiguren, AMG-Embleme, Maybach-Kennzeichen, Nabendeckel, Felgen sowie weiteres Fahrzeugzubehör.

Ob ein Nachbau zulässig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die Verwendung geschützter Marken, Logos oder Designs sowie die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

Originalteile, Zubehör, AMG-Komponenten, Brabus-Umbauten, Felgen, Carbonteile oder Kühlergrills führen regelmäßig zu markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Besonders sensibel ist die Verwendung des Mercedes-Sterns, von AMG-Kennzeichen oder geschützten Modellbezeichnungen.

Auch Werbeaussagen wie „AMG Style“, „passend für Mercedes“ oder ähnliche Formulierungen sollten vor einer gewerblichen Nutzung rechtlich geprüft werden.


Der gewerbliche 3D-Druck von Emblemen, Nabendeckeln, Halterungen oder Fahrzeugteilen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig entstehen hierdurch neue marken- und designrechtliche Risiken.

Auch Modellbezeichnungen wie AMG, G-Klasse, S-Klasse oder Maybach genießen markenrechtlichen Schutz und sollten in Produktangeboten, Domainnamen oder Werbeanzeigen nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung verwendet werden.