
Bird & Bird Abmahnung – Was Sie jetzt beachten sollten!
Sie haben eine Abmahnung von Bird & Bird für Apple erhalten, weil Sie ein Smartphone, Elektronikzubehör oder ein anderes Produkt mit Bezug zu Apple angeboten oder verkauft haben sollen? Betroffen sein können beispielsweise iPhone-Zubehör, AirPods und Kopfhörer, Apple-Watch-Zubehör, Ladegeräte, Kabel, Adapter, Handyhüllen, Ersatzteile oder andere elektronische Produkte.
20 Jahre Erfahrung im Markenrecht
Wir sind eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und wissen, wie wir Ihnen helfen können.
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Apple gehört zu den weltweit bekanntesten Technologieunternehmen und verfügt über ein umfangreiches Portfolio geschützter Marken, Produktbezeichnungen und Produktgestaltungen. Im Mittelpunkt stehen nicht nur die Unternehmensmarke Apple und das bekannte Apfel-Logo. Auch Bezeichnungen wie iPhone, iPad, Mac, MacBook, Apple Watch oder AirPods spielen beim Vertrieb von Elektronikprodukten und Zubehör eine wichtige Rolle. Gerade die enorme Bekanntheit dieser Zeichen macht Angebote besonders sensibel, wenn Produkte nicht von Apple selbst stammen.
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In der Praxis können ganz unterschiedliche Konstellationen betroffen sein. Ein Händler bietet vermeintliche AirPods oder Apple-Zubehör über eBay, Amazon oder seinen eigenen Onlineshop an. Ein Verkäufer importiert Ladegeräte, Kabel, Adapter oder Smartphone-Zubehör aus dem Ausland. Andere Angebote betreffen Hüllen, Ersatzteile oder Zubehörprodukte, bei denen Apple-Bezeichnungen zur Beschreibung der Kompatibilität verwendet werden. Rechtlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob tatsächlich eine Fälschung angeboten wurde, ob es sich um Originalware handelt oder ob eine Apple-Marke lediglich zur Beschreibung eines kompatiblen Zubehörprodukts verwendet wurde. Im ungünstigsten Fall bekommen Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung gegen die Sie sich richtig verteidigen solten
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Auch die Herkunft der Ware kann entscheidend sein. Bei Originalprodukten stellt sich insbesondere die Frage der markenrechtlichen Erschöpfung und damit, ob die konkrete Ware mit Zustimmung des Markeninhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde. Bei Importen aus Drittländern, auffällig günstigen Bezugsquellen oder nicht autorisierten Produkten können dagegen andere rechtliche Fragen entstehen. Ebenso kann eine Zollmaßnahme der erste Hinweis darauf sein, dass Apple seine Schutzrechte gegenüber eingeführten Produkten geltend macht.
Eine Abmahnung von Bird & Bird sollte deshalb nicht schematisch beantwortet werden. Entscheidend sind das konkrete Produkt, die verwendeten Apple-Kennzeichen, die Herkunft der Ware, die Gestaltung des Angebots und der Umfang der bisherigen Verkäufe. Erst danach lässt sich beurteilen, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wie auf Forderungen nach Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten reagiert werden sollte. Ob und in welcher Form zum Beispiel eine Erklärung abgegeben werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Unterlassungserklärung im Markenrecht.
Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807/94 999 88. Wir prüfen Ihre Abmahnung von Bird & Bird und entwickeln mit Ihnen die passende Strategie.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien in Deutschland. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung der Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
Lassen Sie uns gegen Ihre Bird Bird Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
