Abmahnung Heuking Kühn Lüer Wojtek

Abmahnung von Von HAVE FEY Rechtsanwälte – jetzt richtig reagieren!

Von HAVE FEY Rechtsanwälte mahnen regelmäßig wegen behaupteter Markenrechtsverletzungen im Onlinehandel ab. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt auf Mode, Bekleidung, Schmuck und Accessoires sowie einzelnen bekannten Parfümmarken. Häufig geht es dabei um die Verwendung geschützter Marken oder vermeintlicher Modellbezeichnungen in Angeboten auf eBay, Amazon oder in Onlineshops.

Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.

Die Abmahntätigkeit von Von HAVE FEY Rechtsanwälte führt mitten in die Welt von Mode und Lifestyle. Dokumentiert sind insbesondere Mandate für die MO Streetwear GmbH mit Marken wie ISHA, FELIPA, GAYA und myMO sowie für die LEO E-Commerce Ltd. Auch die United Fashion Sales GmbH mit ALEKO, die Faina Lifestyle mit FAINA und die Leo Lifestyle GmbH mit IMALA gehören zu den bekannten Rechteinhabern aus diesem Bereich.

Gerade bei diesen Marken muss nicht zwingend eine klassische Produktfälschung vorliegen. Ein wiederkehrendes Thema ist vielmehr die Verwendung von Bezeichnungen wie FELIPA, ISHA, GAYA, FAINA oder ALEKO als vermeintliche Modell-, Produkt- oder Artikelbezeichnung.

Nutzen Sie bundesweit unsere Kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88

Für Händler stellt sich dann die entscheidende Frage, ob ein Begriff lediglich zur Beschreibung eines Produkts verwendet oder vom Verkehr als Marke und Herkunftshinweis verstanden wird. Das kann insbesondere bei Angeboten auf eBay, Amazon, Kleinanzeigen oder im eigenen Onlineshop zum Streitpunkt werden.

Eine ganz andere Produktwelt eröffnet die Swiss Fragrance GmbH mit Parfümmarken wie GISADA und AMBASSADOR. Hier können neben der Verwendung der geschützten Marken insbesondere der Weiterverkauf von Originalparfüm, Abfüllungen, Umverpackungen und die markenrechtliche Erschöpfung eine Rolle spielen. Gerade Veränderungen an ursprünglich rechtmäßig in Verkehr gebrachter Markenware können die rechtliche Beurteilung erheblich beeinflussen.

Eine Abmahnung von Von HAVE FEY Rechtsanwälte sollte deshalb immer anhand des konkreten Produkts und Angebots geprüft werden.

Nutzen Sie bundesweit unsere Kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88

Entscheidend sind insbesondere die Art der Markenverwendung, Herkunft und Beschaffenheit der Ware sowie der konkrete Vertriebsweg. Erst danach lässt sich beurteilen, ob Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten tatsächlich in der verlangten Form bestehen.

1

Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien im Markenrecht und kennen die Kanzlei Von Have Fey bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

2

Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Von Have Fey.

3

Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie gerne jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen bundesweit helfen!

Wenn Sie vom Zoll die Mitteilung erhalten, dass eine aus dem Ausland bestellte Ware zurückgehalten und an den Markeninhaber zur Prüfung weitergeleitet werden soll, ist schnelles Handeln erforderlich. Nehmen Sie keinen vorschnellen Kontakt mit dem Zoll oder der Gegenseite auf, sondern lassen Sie die Situation zunächst rechtlich prüfen. Bereits kurze Fristen können entscheidend sein, um hohe Forderungen zu vermeiden.

Warum wird die Ware nicht ausgeliefert?

Sperrvermerk beim Zoll
Markeninhaber wie Tommy Hilfiger haben häufig Sperrvermerke hinterlegt. Der Zoll prüft dann eingehende Sendungen auf mögliche Markenrechtsverletzungen anhand äußerer Merkmale.

Grenzbeschlagnahme
Besteht ein Verdacht, wird die Ware einbehalten und der Markeninhaber informiert. In vielen Fällen folgt darauf eine Abmahnung durch beauftragte Rechtsanwälte.

Was ist jetzt zu tun?

Wird Ihre Ware zurückgehalten, sollte die Reaktion abgestimmt erfolgen. Häufig kann durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung weiterer Schaden verhindert werden. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung hilft, Risiken und Kosten deutlich zu reduzieren.

Wenn Sie noch keine Abmahnung durch die Kanzlei Von Have Fey erhalten haben, Ihr Angebot auf Plattformen wie eBay oder Amazon jedoch bereits gelöscht wurde, besteht akuter Handlungsbedarf.

Solche Maßnahmen erfolgen regelmäßig auf Hinweis des Markeninhabers und sind häufig ein Vorbote einer bevorstehenden Abmahnung.

Reagieren Sie daher frühzeitig: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Heuking Kühn Lüer Wojtek für Tommy Hilfiger auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Von HAVE FEY Rechtsanwälte macht für verschiedene Rechteinhaber Ansprüche wegen behaupteter Markenrechtsverletzungen geltend. Häufig betroffen sind Angebote aus den Bereichen Mode, Bekleidung, Schmuck, Accessoires und Parfüm.

Im Mittelpunkt können Produktfälschungen, unzulässige Markenverwendungen oder geschützte Bezeichnungen in Onlineangeboten stehen. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Dokumentiert sind insbesondere Mandate für die MO Streetwear GmbH mit Marken wie ISHA, FELIPA, GAYA und myMO, die United Fashion Sales GmbH mit ALEKO, Faina Lifestyle mit FAINA sowie Leo Lifestyle mit IMALA.

Hinzu kommen die LEO E-Commerce Ltd. und die Parfümwelt der Swiss Fragrance GmbH mit bekannten Marken wie GISADA und AMBASSADOR.

Regelmäßig werden die Unterlassung der beanstandeten Markenverwendung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Hinzukommen können Auskunft über Verkäufe und Bezugsquellen, Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten.

Diese Forderungen sollten einzeln geprüft werden. Selbst eine berechtigte Beanstandung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche verlangten Erklärungen und Zahlungsansprüche in vollem Umfang bestehen.

1. Fristen unbedingt einhalten.
Notieren Sie sämtliche Fristen sofort und sorgen Sie für eine rechtzeitige Reaktion. Lassen Sie sich durch kurze Fristen aber nicht zu vorschnellen Erklärungen drängen.

2. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
Eine solche Erklärung kann Sie langfristig binden und erhebliche Vertragsstrafen auslösen. Zunächst sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht.

3. Angebote und Unterlagen sichern.
Speichern Sie Produktbeschreibungen, Bilder, Verkaufszahlen, Rechnungen und Lieferanteninformationen. Gerade die konkrete Verwendung einer Bezeichnung im Angebot kann für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.

4. Abmahnung rechtlich prüfen lassen.
Klären Sie frühzeitig, welches Markenrecht betroffen ist und ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt. Unterlassungs- und Zahlungsansprüche sollten dabei getrennt beurteilt werden.

1. Bewahren Sie Ruhe.
Auch eine umfangreiche Abmahnung bedeutet nicht, dass sämtliche Forderungen berechtigt sind. Entscheidend ist eine sorgfältige Prüfung des konkreten Angebots und der behaupteten Markenverletzung.

2. Nehmen Sie keinen vorschnellen Kontakt auf.
Geben Sie gegenüber Von HAVE FEY Rechtsanwälte keine ungeprüften Erklärungen zu Verkäufen, Lieferanten oder Bezugsquellen ab. Solche Angaben können für Auskunft und Schadensersatz erhebliche Bedeutung bekommen.

3. Sichern Sie die Beweise.
Bewahren Sie Rechnungen, Screenshots, Artikelbeschreibungen und Verkaufsunterlagen auf. Löschen Sie ein problematisches Angebot nicht, ohne dessen bisherigen Inhalt zuvor vollständig zu dokumentieren.

4. Prüfen Sie jeden Anspruch einzeln.
Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten sind rechtlich unterschiedliche Ansprüche. Sie müssen deshalb nicht zwangsläufig alle in der verlangten Form berechtigt sein.

Markenrechtliche Auseinandersetzungen unterscheiden sich je nach Marke, Produkt und Sachverhalt erheblich.

1. Die Abmahnung ignorieren.
Lassen Sie gesetzte Fristen nicht einfach verstreichen. Anderenfalls können gerichtliche Maßnahmen und dadurch erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.

2. Die Unterlassungserklärung einfach unterschreiben.
Eine vorformulierte Erklärung kann deutlich weiter reichen als erforderlich. Zudem kann bei späteren Verstößen ein erhebliches Vertragsstrafenrisiko entstehen.

3. Die verlangten Beträge sofort bezahlen.
Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten sollten zunächst dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Auch bei einer Markenverletzung können einzelne Zahlungsforderungen angreifbar sein.

4. Nur das beanstandete Angebot löschen.
Eine Löschung bei eBay, Amazon oder im eigenen Onlineshop beseitigt die Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht. Außerdem sollten weitere Angebote mit derselben Bezeichnung überprüft werden.

 Erfolgsaussichten der Verteidigung.

1. Wir prüfen die Abmahnung umfassend.
Wir untersuchen die konkrete Markenverwendung, das betroffene Produkt und sämtliche geltend gemachten Ansprüche. Dabei berücksichtigen wir auch die Präsentation des Angebots und die Herkunft der Ware.

2. Wir entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie.
Wir prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Benutzung vorliegt und welche Einwendungen bestehen. Anschließend bestimmen wir die rechtlich und wirtschaftlich sinnvollste Reaktion.

3. Wir übernehmen die Verhandlungen mit Von HAVE FEY Rechtsanwälte.
Sie müssen die Auseinandersetzung nicht selbst führen. Wir übernehmen die Korrespondenz und arbeiten darauf hin, unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte Ansprüche möglichst zu begrenzen.

4. Wir vertreten Sie bundesweit.
Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur außergerichtlichen Lösung. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, vertreten wir Ihre Interessen auch dort.

Gerade bei Modeangeboten kann problematisch sein, wenn Begriffe wie FELIPA, ISHA, GAYA oder FAINA scheinbar nur als Modell- oder Artikelname verwendet werden. Entscheidend ist, ob der Verkehr darin tatsächlich nur eine Bezeichnung oder einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft erkennt.

Deshalb kommt es stark auf die konkrete Darstellung an: Überschrift, Herstellerangabe, Markenfeld, Produktbeschreibung und Gesamtgestaltung des Onlineangebots können darüber entscheiden, ob eine markenmäßige Benutzung vorliegt.

Neben Unterlassung und Auskunft können die vertretenen Rechteinhaber Schadensersatz sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangen. Aufgrund der im Markenrecht üblichen Gegenstandswerte können dabei erhebliche Beträge entstehen.

Ob diese Forderungen tatsächlich bestehen, muss gesondert geprüft werden. Verschulden, Verkaufsumfang, Berechnung des Schadens und die angesetzten Rechtsanwaltskosten können dabei entscheidend sein.

Eine Abmahnung von Von HAVE FEY Rechtsanwälte sollte keinesfalls ignoriert werden. Wird ein bestehender Unterlassungsanspruch innerhalb der gesetzten Frist nicht ausgeräumt, können eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage und damit zusätzliche Kosten drohen.

Das bedeutet nicht, dass jede Abmahnung vor Gericht endet. Entscheidend ist, rechtzeitig zu reagieren und eine passende Verteidigungsstrategie festzulegen.

Beim Weiterverkauf von Originalparfüm kann grundsätzlich markenrechtliche Erschöpfung eingetreten sein. Wird das Parfüm jedoch aus der Originalverpackung entnommen, umgefüllt oder in eigenen Abfüllungen weiterverkauft, entsteht eine andere rechtliche Situation.

Der Markeninhaber kann sich einer weiteren Vermarktung insbesondere bei einer Veränderung des Warenzustands widersetzen. Bei GISADA- oder AMBASSADOR-Produkten sollte die konkrete Vertriebsform daher genau geprüft werden.

Beim Weiterverkauf von Originalparfüm kann grundsätzlich markenrechtliche Erschöpfung eingetreten sein. Wird das Parfüm jedoch aus der Originalverpackung entnommen, umgefüllt oder in eigenen Abfüllungen weiterverkauft, entsteht eine andere rechtliche Situation.

Der Markeninhaber kann sich einer weiteren Vermarktung insbesondere bei einer Veränderung des Warenzustands widersetzen. Bei GISADA- oder AMBASSADOR-Produkten sollte die konkrete Vertriebsform daher genau geprüft werden.

Die von Von HAVE FEY Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann langfristige Verpflichtungen begründen und bei späteren Verstößen erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Zunächst sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht. Ist eine Erklärung erforderlich, kann häufig eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoller sein als die vorformulierte Fassung.

Sichern Sie zunächst das gelöschte Angebot, Produktbilder, Verkaufszahlen, Rechnungen und sämtliche Nachrichten von eBay. Die Löschung bedeutet noch nicht automatisch, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Da anschließend eine Abmahnung oder weitere Kontobeschränkungen drohen können, sollte schnell reagiert werden. Je nach Situation kann auch eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um weitergehende Kostenrisiken möglichst zu begrenzen.

Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten aus dem Markenrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz aus. Deshalb besteht bei einer Abmahnung von Von HAVE FEY Rechtsanwälte leider nicht automatisch Versicherungsschutz.

Trotzdem sollten die konkreten Versicherungsbedingungen geprüft werden. Eine Deckungsanfrage kann klären, ob der Versicherer die Rechtsanwaltskosten im konkreten Fall vollständig oder zumindest teilweise übernimmt.

Mit einer Markenrechtsabmahnung wird häufig auch Auskunft über Verkaufszahlen, Umsätze, Bezugsquellen und Vertriebswege verlangt. Diese Informationen können anschließend insbesondere zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs verwendet werden.

Deshalb sollten Sie nicht vorschnell irgendwelche Zahlen oder Lieferantendaten mitteilen. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein Auskunftsanspruch besteht und wie weit dieser reicht; erst danach sollte eine rechtlich erforderliche Auskunft vollständig und sorgfältig erteilt werden.