Abmahnung Lubberger Lehment

Abmahnung Lubberger Lehment – für VW, BMW oder  Coty Beauty Germany GmbH – jetzt richtig handeln!

Eine markenrechtliche Abmahnung durch Lubberger Lehment sollte ernst genommen werden. Besonders häufig vertreten werden bekannte Unternehmen wie die Volkswagen AG oder die BMW AG im Bereich Fahrzeugzubehör, Embleme, Nabenkappen oder Autozubehörteile.

Gleichzeitig geht es oft auch um Luxus- und Kosmetikmarken wie L’Oréal Deutschland GmbH, Coty Beauty Germany GmbH oder Clarins GmbH.

Wir vertreten seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten im Markenrecht und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Abmahnungen. Gerade bei Verfahren durch Lubberger Lehment kennen wir die typischen Forderungen, Risiken und die strategische Vorgehensweise der Gegenseite aus langjähriger Praxis.

Wichtig: Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft und nehmen Sie keinen vorschnellen Kontakt mit der Gegenseite auf.

Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen bundesweit schnell und mit klarer juristischer Strategie.

Markenrechtliche Abmahnungen durch Lubberger Lehment betreffen häufig bekannte Automobilmarken und internationale Kosmetik- und Luxusmarken. Gerade im Onlinehandel über eBay, Amazon oder Social-Media-Plattformen geraten Händler und Verkäufer schnell in den Fokus markenrechtlicher Verfahren.

Im Automobilbereich vertreten die Verfahren häufig die Volkswagen AG oder die BMW AG. Dabei geht es regelmäßig um Fahrzeugembleme, Kühlergrills, Nabenkappen, Diagnosegeräte, Schlüsselcover, Ersatzteile, Tuning-Produkte oder Zubehörartikel mit VW-, Audi-, BMW- oder M-Logos. Besonders betroffen sind häufig Verkäufe von vermeintlichen Zubehörteilen oder Importware aus dem Ausland.

Im Bereich Kosmetik und Luxusprodukte stehen oft bekannte Marken aus dem Parfum- und Beautybereich im Mittelpunkt. Dazu gehören beispielsweise Produkte von L’Oréal Deutschland GmbH, Coty Beauty Germany GmbH, Clarins GmbH oder HFC Prestige International Operations Switzerland Sàrl.

Betroffen sind häufig Parfums, Luxus-Düfte, Kosmetikprodukte, Hautpflegeartikel, Make-up-Produkte oder Verpackungen bekannter Marken. Gerade bei gefälschtem Parfum, sogenannten Duftzwillingen, nachgemachten Verpackungen oder Importware wird häufig der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben.

Viele Betroffene unterschätzen dabei, wie schnell bereits Logos, Produktbezeichnungen, Verpackungsdesigns oder geschützte Markenkennzeichen rechtliche Probleme auslösen können. Zusätzlich spielen oft Fragen der Produktfälschung, Parallelimporte oder Verwechslungsgefahr eine zentrale Rolle. Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Erstberatung. Wir wissen, was zu tun ist!

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Lubberger Lehment bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Lubberger Lehment.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!

Was ist nun zu tun?

Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden.

Es ist nun Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Eine Abmahnung von Lubberger Lehment betrifft regelmäßig den Vorwurf einer Marken-, Design- oder Kennzeichenrechtsverletzung. Beanstandet wird häufig die unberechtigte Verwendung geschützter Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Verpackungsgestaltungen oder sonstiger Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr.

Betroffen sind insbesondere Händler auf eBay, Amazon, Etsy oder in eigenen Onlineshops sowie Importeure und gewerbliche Verkäufer. Öffentlich bekannt sind unter anderem Mandate aus den Bereichen Automobil, Kosmetik, Parfüm und Outdoor. Im Mittelpunkt stehen beispielsweise BMW M Performance-Zubehör, BMW M-Embleme, Volkswagen GTI-Produkte, Coty-Parfüms oder hochwertige Ortlieb-Fahrradtaschen und Outdoor-Produkte.

Lubberger Lehment vertritt seit vielen Jahren zahlreiche nationale und internationale Markeninhaber. Öffentlich bekannt geworden sind unter anderem markenrechtliche Tätigkeiten für BMW, Volkswagen, Škoda, Coty Beauty Germany, L’Oréal, Clarins sowie Ortlieb. Die Kanzlei ist insbesondere in den Bereichen Automobil, Beauty, Kosmetik, Parfüm, Outdoor und hochwertigen Konsumgütern tätig.

Je nach Mandat betreffen Abmahnungen beispielsweise M Performance, GTI, R-Line, GTX, bekannte Parfüm- und Kosmetikserien internationaler Hersteller oder Outdoor-Produkte wie wasserdichte Fahrradtaschen, Rucksäcke und weiteres Zubehör von Ortlieb.

Regelmäßig verlangen die vertretenen Markeninhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus werden häufig Auskünfte über Lieferanten, Bezugsquellen, Verkaufszahlen und Umsätze sowie Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Je nach Einzelfall können außerdem Rückruf-, Vernichtungs-, Herausgabe- oder zollrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Deshalb sollte jede Abmahnung frühzeitig anwaltlich überprüft werden.

Erstens: Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie sämtliche Fristen.

Zweitens: Geben Sie gegenüber Lubberger Lehment oder dem vertretenen Markeninhaber keine vorschnellen Erklärungen ab.

Drittens: Sichern Sie sämtliche Verkaufsangebote, Produktbilder, Rechnungen und Einkaufsunterlagen.

Viertens: Lassen Sie die Abmahnung einschließlich der Unterlassungserklärung anwaltlich prüfen, bevor Sie reagieren.

Erstens: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen.

Zweitens: Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Beratung.

Drittens: Zahlen Sie keine Forderungen, bevor diese rechtlich überprüft wurden.

Viertens: Kontrollieren Sie Ihren gesamten Onlinehandel auf weitere Angebote mit den betroffenen Marken oder Produktbezeichnungen.

Erstens: Die Abmahnung zu ignorieren oder Fristen verstreichen zu lassen.

Zweitens: Die geltend gemachten Ansprüche ungeprüft anzuerkennen.

Drittens: Angebote, Produktbilder oder Geschäftsunterlagen vorschnell zu löschen.

Viertens: Zu übersehen, dass neben Markenrechten häufig auch Design-, Wettbewerbs- oder Unternehmenskennzeichenrechte betroffen sein können.

Erstens: Wir prüfen die geltend gemachten Marken-, Design- und Kennzeichenrechte sowie die Erfolgsaussichten Ihrer Verteidigung.

Zweitens: Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und überprüfen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche.

Drittens: Wir übernehmen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit Lubberger Lehment und vertreten Ihre Interessen konsequent.

Viertens: Wir vertreten Sie bundesweit außergerichtlich und gerichtlich sowie bei Zollverfahren, Produktpiraterie, Parallelimporten und sämtlichen markenrechtlichen Streitigkeiten.

Nach einer Markenbeschwerde entfernen eBay, Amazon oder andere Verkaufsplattformen Angebote häufig bereits vor einer abschließenden rechtlichen Klärung. Betroffen sind unter anderem Fahrzeugzubehör, Kosmetik, Parfüms, Outdoor-Produkte oder andere Markenartikel international bekannter Hersteller.

Jetzt sollten Sie besonnen handeln. Sichern Sie sämtliche Angebote, Produktbilder, Rechnungen sowie die Kommunikation mit der Verkaufsplattform. Anschließend sollte geprüft werden, ob die Sperrung berechtigt war und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Viele Markeninhaber lassen ihre Schutzrechte zusätzlich durch den Zoll überwachen. Betroffen sind häufig Fahrzeugteile, Parfüms, Kosmetikprodukte, Outdoor-Ausrüstung, Fahrradtaschen oder andere Markenprodukte aus Drittstaaten.

Wer eine Mitteilung des Zolls erhält, sollte die kurzen gesetzlichen Fristen unbedingt beachten und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dadurch lassen sich häufig wirtschaftliche Nachteile vermeiden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Sie enthält häufig Verpflichtungen, die weit über den gesetzlichen Unterlassungsanspruch hinausgehen und langfristige Vertragsstrafen auslösen können.

Ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist, sollte deshalb immer anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Ob Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten geschuldet werden, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Entscheidend sind insbesondere die Berechtigung der Markenansprüche sowie die Berechnung der geltend gemachten Forderungen.

Nicht jede Kostenforderung hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Häufig bestehen gute Möglichkeiten, Ansprüche zu reduzieren oder wirtschaftlich sinnvoll beizulegen.

Gerade bei Marken wie BMW, Volkswagen, Škoda, Ortlieb, Coty, L’Oréal oder Clarins ist häufig zu prüfen, ob Originalware, zulässige Parallelimporte oder unzulässige Produktfälschungen angeboten werden. Dies betrifft beispielsweise M Performance-Zubehör, GTI– oder R-Line-Produkte, Parfüms, Kosmetikserien oder hochwertige Fahrradtaschen.

Eine sorgfältige Prüfung der Lieferkette, Einkaufsunterlagen und der Herkunft der Ware ist deshalb regelmäßig von entscheidender Bedeutung.

Lubberger Lehment vertritt Markeninhaber aus den Bereichen Automobil, Beauty, Parfüm und Outdoor. Deshalb unterscheiden sich sowohl die betroffenen Produkte als auch die rechtlichen Fragestellungen erheblich. Mal geht es um Fahrzeugzubehör, mal um Kosmetik, Parfüms oder funktionale Outdoor-Produkte.

Gerade diese große Branchenvielfalt macht eine individuelle rechtliche Prüfung jeder einzelnen Abmahnung besonders wichtig.

Nach Prüfung Ihrer Abmahnung durch Lubberger Lehment – etwa für VW, BMW oder Clarins GmbH, Coty Germany GmbH oder L’Oréal Deutschland GmbH – entscheiden wir, ob eine modifizierte oder keine Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

Auch vorbeugende Unterlassungserklärungen können, etwa bei Zollfällen, erhebliche Kosten vermeiden.

Markenrechtliche Ansprüche beschränken sich nicht auf den Verkauf von Waren. Auch Markenlogos, Produktbilder, Verpackungen, Social-Media-Beiträge oder Werbeanzeigen können eine Markenrechtsverletzung begründen.

Wer M Performance-Produkte, GTI-Zubehör, Parfüms, Kosmetikartikel, Ortlieb-Fahrradtaschen oder andere Markenprodukte im Internet bewirbt oder vertreibt, sollte die markenrechtlichen Vorgaben sorgfältig beachten.