
Abmahnung Lubberger Lehment – für VW, BMW oder Coty Beauty Germany GmbH – jetzt richtig handeln!
Eine markenrechtliche Abmahnung durch Lubberger Lehment sollte ernst genommen werden. Besonders häufig vertreten werden bekannte Unternehmen wie die Volkswagen AG oder die BMW AG im Bereich Fahrzeugzubehör, Embleme, Nabenkappen oder Autozubehörteile.
Gleichzeitig geht es oft auch um Luxus- und Kosmetikmarken wie L’Oréal Deutschland GmbH, Coty Beauty Germany GmbH oder Clarins GmbH.
Wir vertreten seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten im Markenrecht und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Abmahnungen. Gerade bei Verfahren durch Lubberger Lehment kennen wir die typischen Forderungen, Risiken und die strategische Vorgehensweise der Gegenseite aus langjähriger Praxis.
Wichtig: Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft und nehmen Sie keinen vorschnellen Kontakt mit der Gegenseite auf.
Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen bundesweit schnell und mit klarer juristischer Strategie.
Markenrechtliche Abmahnungen durch Lubberger Lehment betreffen häufig bekannte Automobilmarken und internationale Kosmetik- und Luxusmarken. Gerade im Onlinehandel über eBay, Amazon oder Social-Media-Plattformen geraten Händler und Verkäufer schnell in den Fokus markenrechtlicher Verfahren.
Im Automobilbereich vertreten die Verfahren häufig die Volkswagen AG oder die BMW AG. Dabei geht es regelmäßig um Fahrzeugembleme, Kühlergrills, Nabenkappen, Diagnosegeräte, Schlüsselcover, Ersatzteile, Tuning-Produkte oder Zubehörartikel mit VW-, Audi-, BMW- oder M-Logos. Besonders betroffen sind häufig Verkäufe von vermeintlichen Zubehörteilen oder Importware aus dem Ausland.
Im Bereich Kosmetik und Luxusprodukte stehen oft bekannte Marken aus dem Parfum- und Beautybereich im Mittelpunkt. Dazu gehören beispielsweise Produkte von L’Oréal Deutschland GmbH, Coty Beauty Germany GmbH, Clarins GmbH oder HFC Prestige International Operations Switzerland Sàrl.
Betroffen sind häufig Parfums, Luxus-Düfte, Kosmetikprodukte, Hautpflegeartikel, Make-up-Produkte oder Verpackungen bekannter Marken. Gerade bei gefälschtem Parfum, sogenannten Duftzwillingen, nachgemachten Verpackungen oder Importware wird häufig der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben.
Viele Betroffene unterschätzen dabei, wie schnell bereits Logos, Produktbezeichnungen, Verpackungsdesigns oder geschützte Markenkennzeichen rechtliche Probleme auslösen können. Zusätzlich spielen oft Fragen der Produktfälschung, Parallelimporte oder Verwechslungsgefahr eine zentrale Rolle. Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Erstberatung. Wir wissen, was zu tun ist!
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Lubberger Lehment bestens.
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Unser Ziel
Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Lubberger Lehment.
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Ihr Nutzen
Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!
Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?
Nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!
Was ist nun zu tun?
Wurde Ihre Ware vom Zoll einbehalten, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden.
Ihr Angebot wurde bei eBay, Amazon oder Facebook gelöscht! Was tun?
Es ist nun Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:
