Abmahnung Europe Watch Groupe BV

Abmahnung Europe Watch Group BV – Anwaltskanzlei Schäfer München

Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Verfahren. Auch im Umgang mit der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg & Collegen im Auftrag der Europe Watch Group B.V. sind wir bestens vertraut.

Durch unsere langjährige Praxis kennen wir die Vorgehensweise der Gegenseite genau und wissen, wie sich Ansprüche effektiv einordnen und häufig deutlich reduzieren lassen.

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.

Rufen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bundesweit.

Die Kanzlei Dr. Eichelau, Masberg & Kollegen wird regelmäßig für die Europe Watch Group B.V. tätig und verfolgt Markenrechtsverletzungen konsequent. Das Unternehmen ist insbesondere Inhaberin der Marke „CLUSE“, einer international bekannten Lifestyle- und Uhrenmarke.

Die Marke CLUSE steht für moderne, minimalistische Armbanduhren sowie ergänzende Lifestyle-Produkte wie Schmuck, Taschen und Accessoires. Charakteristisch sind schlichte Designs, austauschbare Armbänder und ein modischer, zeitloser Stil, der insbesondere im Onlinehandel stark nachgefragt ist.

Im Fokus entsprechender Abmahnungen stehen häufig Uhren und Zubehör, die mit der Marke „CLUSE“ versehen sind oder unter dieser Bezeichnung angeboten werden. Gerade auf Plattformen wie eBay oder Amazon kommt es regelmäßig zu Markenrechtsverletzungen – etwa durch den Vertrieb von Produktfälschungen, die unzulässige Nutzung der Marke oder irreführende Angebote.

Aufgrund der steigenden Markenbekanntheit geht die Europe Watch Group konsequent gegen entsprechende Verstöße vor und lässt diese durch spezialisierte Kanzleien bundesweit abmahnen.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Dr. Eikelau Masberg und Kollegen bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und zur Prüfung an den Markeninhaber – etwa die Europe Watch Group B.V. – weitergeleitet wird, ist schnelles Handeln erforderlich. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt auf, sondern lassen Sie den Vorgang zunächst rechtlich prüfen.

Warum passiert das?
Häufig liegt ein Sperrvermerk vor. Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung (z. B. bei Uhren der Marke CLUSE), wird die Ware einbehalten und der Rechteinhaber informiert – meist mit anschließender Abmahnung.

Durch eine frühzeitige anwaltliche Reaktion lassen sich Risiken und Kosten oft deutlich reduzieren.

Wurde Ihr Angebot auf eBay oder Amazon bereits entfernt, ohne dass Ihnen bislang eine Abmahnung der Europe Watch Group B.V. vorliegt, sollten Sie die Situation sehr ernst nehmen. Solche Maßnahmen erfolgen in der Regel nicht zufällig, sondern auf konkrete Hinweise des Rechteinhabers.

Erfahrungsgemäß ist dies häufig nur der erste Schritt. Lassen Sie den Vorgang daher frühzeitig prüfen – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und helfen, mögliche Risiken und Kosten rechtzeitig zu begrenzen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Europe Watch Group auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

In der Regel wird Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen – etwa durch den Vertrieb von gefälschten Uhren, unzulässige Nutzung von Marken wie „CLUSE“ oder den Verkauf nicht autorisierter Ware (z. B. Graumarktimporte). Häufige Auslöser sind Online-Angebote oder Zollmaßnahmen.

Auch die Verwechslungsgefahr (§ 14 MarkenG) spielt eine zentrale Rolle, etwa bei der Nutzung von Marken in Produktbeschreibungen oder Werbung. Entscheidend ist, ob der Eindruck entsteht, die Ware stamme vom Markeninhaber. Eine rechtliche Prüfung ist daher unerlässlich.

Cortese oder Cluse gehören zum Markenportfolio der Europe Watch Group, welches unter anderem die folgenden Marken beinhaltet, welche auch durch die Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen abgemahnt werden:

  • Cortese
  • Cluse

In den häufigsten Fällen handelt es sich bei einer solchen Markenrechtsverletzung um den Verkauf von gefälschten Artikeln oder Kennzeichen, Marken von bekannten Labels auf Online-Plattformen wie eBay oder Amazon, um damit im eigenen Namen und vor allem ohne die erforderliche Lizenz lukrative Gewinne zu erzielen.

Häufig werden auch sogenannte Plagiate vorzugsweise in Asien zu günstigsten Preisen gekauft und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um diese gefälschten Markenprodukte ohne die erforderliche Lizenz auf eBay oder Amazon „als echt“ gewinnbringend zu verkaufen.

In der Regel fordert die Kanzlei Dr. Eichelau, Masberg & Kollegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft, Vernichtung der Ware sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz. Grundlage sind häufig sehr hohe Streitwerte.

Zusätzlich drohen Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die Unterlassung. Eine rechtliche Prüfung ist entscheidend, da Umfang und Höhe der Forderungen oft angreifbar sind und sich in vielen Fällen deutlich reduzieren lassen.

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Europe Watch Group, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und zur Prüfung an den Markeninhaber – etwa die Europe Watch Group B.V. – weitergeleitet wird, ist sofortiges Handeln erforderlich. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt auf, sondern lassen Sie den Vorgang zunächst rechtlich prüfen, um erhebliche Schäden zu vermeiden.

Warum passiert das?
Häufig liegt ein Sperrvermerk vor. Bei Verdacht auf Markenrechtsverletzungen (z. B. bei Uhren oder Zubehör) wird die Ware einbehalten und der Rechteinhaber informiert – meist mit anschließender Abmahnung.

Eine frühzeitige anwaltliche Reaktion, etwa durch eine gezielte Unterlassungserklärung, hilft, Risiken und Kosten deutlich zu reduzieren.

Wurde Ihr Angebot auf eBay oder Amazon bereits entfernt, ohne dass Ihnen bislang eine Abmahnung der Europe Watch Group B.V. vorliegt, sollten Sie umgehend reagieren. Solche Löschungen erfolgen regelmäßig auf Hinweis des Rechteinhabers und sind häufig der erste Schritt vor einer Abmahnung.

Lassen Sie die Situation frühzeitig prüfen – wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung und helfen, Risiken und mögliche Kosten rechtzeitig zu begrenzen.

In den meisten Fällen nein: Bei Abmahnungen – etwa durch Dr. Eichelau, Masberg & Kollegen im Zusammenhang mit der Europe Watch Group B.V. – verweigern Rechtsschutzversicherungen häufig die Deckung, da Markenrechtsverletzungen als vorsätzlich gelten oder vertraglich ausgeschlossen sind.

Eine Einzelfallprüfung lohnt sich dennoch, etwa bei unklarer Täterschaft oder spezieller Vertragsgestaltung. Wir prüfen für Sie, ob eine Kostenübernahme ausnahmsweise in Betracht kommt.

Manche Abmahnkanzleien behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Markenrecht-Abmahnungen 10 Jahre betragen würde! Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für  3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

Ja, grundsätzlich können nach einer Abmahnung auch gerichtliche Schritte folgen – insbesondere, wenn keine ausreichende Reaktion erfolgt oder Ansprüche zurückgewiesen werden. Dazu zählen Klagen oder einstweilige Verfügungen im Markenrecht.

Auch im Auftrag der Europe Watch Group B.V. werden Ansprüche bei Bedarf konsequent durchgesetzt. Mit einer frühzeitigen und strategischen Reaktion lässt sich das Risiko eines Gerichtsverfahrens jedoch häufig deutlich reduzieren.

Ja, insbesondere wenn identische oder ähnliche Angebote auf mehreren Plattformen eingestellt wurden. Nach einer Abmahnung der Europe Watch Group B.V. können weitere Verfahren folgen, etwa bei zusätzlichen Angeboten auf eBay oder Amazon.

Auch ohne Abmahnung gilt: Werden Angebote gelöscht, besteht akuter Handlungsbedarf. Die Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen wird häufig erst im nächsten Schritt tätig. Eine frühzeitige Strategie hilft, weitere Kosten zu vermeiden.

Bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Abmahnung Europe Watch Group von Dr. Eikelau Masberg und Kollegen für Europe Watch Group die Einschaltung eines fachkundigen Anwaltes auf jeden Fall. In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig bis zu mehreren tausend Euro sparen!

Nein, eine Unterlassungserklärung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Ob und in welcher Form sie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere bei einer Abmahnung der Europe Watch Group B.V. durch Dr. Eikelau Masberg und Kollegen.

Oft ist eine individuell angepasste (modifizierte) Unterlassungserklärung sinnvoll – oder es wird strategisch ganz darauf verzichtet. Vorgefertigte Muster sind riskant und können langfristige Verpflichtungen auslösen. Eine anwaltliche Prüfung ist daher entscheidend.

Im Mahnverfahren beantragt die Gegenseite – Dr. Eikelau Masberg und Kollegen im Auftrag der Europe Watch Group B.V. – einen gerichtlichen Mahnbescheid, der ohne inhaltliche Prüfung erlassen wird.

Sie haben dann zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein, wird das Verfahren in ein reguläres Gerichtsverfahren übergeleitet.