Abmahnung Europe Watch Groupe BV

Abmahnung Europe Watch Group BV – Was Sie jetzt tun sollten!

Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Verfahren. Auch im Umgang mit der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg & Collegen im Auftrag der The Europe Watch Group B.V. sind wir bestens vertraut.

Durch unsere langjährige Praxis kennen wir die Vorgehensweise der Gegenseite genau und wissen, wie sich Ansprüche effektiv einordnen und häufig deutlich reduzieren lassen.

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.

Rufen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bundesweit.

Die The Europe Watch Group B.V. gehört zu den Unternehmen, die ihre Markenrechte konsequent schützen und mögliche Markenverletzungen verfolgen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere hochwertige Uhren und Lifestyle-Produkte der Marken CLUSE und Cortese, die international vertrieben werden. Charakteristisch sind dabei moderne Armbanduhren, Damenuhren, Herrenuhren, Chronographen, Schmuckkollektionen, Armbänder sowie passendes Uhrenzubehör. In Deutschland werden markenrechtliche Ansprüche regelmäßig durch Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen geltend gemacht. Der Erhalt einer entsprechenden Abmahnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche erhobenen Vorwürfe oder Forderungen rechtlich begründet sind.

Wann droht eine markenrechtliche Abmahnung?

Nicht nur der Vertrieb von Produktfälschungen kann zu einer Abmahnung führen. Auch Onlinehändler, Importeure und Verkäufer auf Amazon, eBay oder anderen Verkaufsplattformen geraten immer wieder in den Fokus, wenn geschützte Marken, Logos, Produktbezeichnungen oder Produktbilder ohne Zustimmung verwendet werden. Gerade beim Handel mit Uhren, Schmuck, Ersatzarmbändern oder Zubehör können bereits einzelne Angaben im Angebot markenrechtliche Fragen aufwerfen.

Welche Möglichkeiten bestehen nach einer Abmahnung der The Europe Watch Group B.V.?

Auch wenn Markeninhaber ihre Rechte konsequent durchsetzen, sollte jede Abmahnung sorgfältig geprüft werden. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, ob die geforderte Unterlassungserklärung zu weit reicht oder Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche in der geltend gemachten Höhe bestehen, hängt immer von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung eröffnet häufig gute Möglichkeiten, Risiken zu begrenzen und eine rechtlich fundierte sowie wirtschaftlich sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Dr. Eikelau Masberg und Kollegen bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und zur Prüfung an den Markeninhaber – etwa die Europe Watch Group B.V. weitergeleitet wird, ist schnelles Handeln erforderlich. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt auf, sondern lassen Sie den Vorgang zunächst rechtlich prüfen.

Warum passiert das?
Häufig liegt ein Sperrvermerk vor. Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung (z. B. bei Uhren der Marke CLUSE), wird die Ware einbehalten und der Rechteinhaber informiert – meist mit anschließender Abmahnung.

Durch eine frühzeitige anwaltliche Reaktion lassen sich Risiken und Kosten oft deutlich reduzieren.

Wurde Ihr Angebot auf eBay oder Amazon bereits entfernt, ohne dass Ihnen bislang eine Abmahnung der Europe Watch Group B.V. vorliegt, sollten Sie die Situation sehr ernst nehmen. Solche Maßnahmen erfolgen in der Regel nicht zufällig, sondern auf konkrete Hinweise des Rechteinhabers.

Erfahrungsgemäß ist dies häufig nur der erste Schritt. Lassen Sie den Vorgang daher frühzeitig prüfen – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und helfen, mögliche Risiken und Kosten rechtzeitig zu begrenzen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Europe Watch Group auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

In der Regel wird Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen – etwa durch den Vertrieb von gefälschten Uhren, unzulässige Nutzung von Marken wie „CLUSE“ oder den Verkauf nicht autorisierter Ware (z. B. Graumarktimporte). Häufige Auslöser sind Online-Angebote oder Zollmaßnahmen.

Auch die Verwechslungsgefahr (§ 14 MarkenG) spielt eine zentrale Rolle, etwa bei der Nutzung von Marken in Produktbeschreibungen oder Werbung. Entscheidend ist, ob der Eindruck entsteht, die Ware stamme vom Markeninhaber. Eine rechtliche Prüfung ist daher ausgesprochen wichtig.

Markenrechtliche Auseinandersetzungen betreffen häufig Armbanduhren, Chronographen, Smartwatches, Schmuck, Armbänder, Ersatzarmbänder, Uhrengehäuse, Uhrenzubehör und weitere Lifestyle-Produkte, die unter den geschützten Marken der The Europe Watch Group B.V. vertrieben werden.

Daneben können auch Logos, Produktbilder, Modellbezeichnungen oder charakteristische Gestaltungsmerkmale Gegenstand einer markenrechtlichen Abmahnung sein.


Regelmäßig werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskünfte über Herkunft und Vertriebsweg der Waren sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Je nach Sachverhalt können zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Welche Forderungen tatsächlich berechtigt sind und wie darauf reagiert werden sollte, hängt stets von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls ab.

1. Fristen unbedingt beachten

Versäumen Sie keine Frist. Andernfalls können gerichtliche Maßnahmen und zusätzliche Kosten drohen.

2. Die Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben

Lassen Sie die beigefügte Erklärung zunächst rechtlich prüfen. Häufig besteht Anpassungsbedarf.

3. Sämtliche Unterlagen sichern

Bewahren Sie Angebote, Rechnungen, Lieferanteninformationen und den gesamten Schriftverkehr sorgfältig auf. Diese Unterlagen können für Ihre Verteidigung von erheblicher Bedeutung sein.

4. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen

Je eher die Abmahnung geprüft wird, desto besser lassen sich Risiken einschätzen und geeignete Verteidigungsstrategien entwickeln.


1. Ruhe bewahren

Auch wenn eine Abmahnung ernst zu nehmen ist, sollten Sie keine überstürzten Entscheidungen treffen.

2. Jeden Anspruch gesondert prüfen

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten sind rechtlich getrennt voneinander zu bewerten.

3. Forderungen nicht ungeprüft erfüllen

Zahlungen oder Erklärungen sollten erst nach einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung erfolgen.

4. Den gesamten Sachverhalt aufarbeiten

Gerade im Markenrecht entscheiden häufig Details des Einkaufs, der Produktbeschreibung oder des Vertriebswegs über die rechtliche Bewertung.


1. Die Abmahnung ignorieren

Ein Untätigbleiben kann gerichtliche Verfahren und erhebliche Zusatzkosten nach sich ziehen.

2. Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben

Dadurch können langfristige Verpflichtungen und hohe Vertragsstrafen entstehen.

3. Beweise vernichten oder verändern

Angebote, Rechnungen und sonstige Unterlagen sollten zunächst vollständig gesichert werden.

4. Ohne spezialisierte Beratung reagieren

Viele Verteidigungsmöglichkeiten werden erst nach einer fundierten markenrechtlichen Prüfung erkennbar.


1. Wir prüfen die erhobenen Vorwürfe

Wir analysieren sorgfältig, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und welche Ansprüche rechtlich begründet sind.

2. Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine Lösung, die Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich berücksichtigt.

3. Wir übernehmen die Verhandlungen

Wir führen die Korrespondenz mit der Gegenseite und setzen uns für die Reduzierung oder Abwehr unberechtigter Forderungen ein.

4. Wir vertreten Sie bundesweit

Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir begleiten Sie während des gesamten markenrechtlichen Verfahrens.


Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, geht in vielen Fällen viel zu weit. Sie kann über viele Jahre rechtliche Bindungswirkung entfalten und erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist oder in welcher Form sie abgegeben werden sollte, lässt sich nur nach einer sorgfältigen Prüfung des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Ob Schadensersatz oder die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt werden können, hängt stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Nicht jede Forderung ist automatisch in der geltend gemachten Höhe berechtigt.

Eine sorgfältige rechtliche Prüfung zeigt häufig, welche Ansprüche tatsächlich bestehen, wo Forderungen reduziert werden können und welche Verteidigungsmöglichkeiten im konkreten Fall bestehen.

Die The Europe Watch Group B.V. schützt ihre Marken konsequent. Wird auf eine berechtigte Abmahnung nicht reagiert oder werden bestehende Ansprüche nicht erfüllt, können gerichtliche Schritte folgen.

Ein Gerichtsverfahren ist jedoch keineswegs unausweichlich. Viele markenrechtliche Streitigkeiten lassen sich bereits außergerichtlich durch eine sachgerechte und wirtschaftlich vernünftige Lösung beilegen.


Ja. Auch Privatpersonen können wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung als Privatverkäufer, sondern die tatsächliche Art und der Umfang der Verkaufstätigkeit.

Wer regelmäßig Uhren, Schmuck oder Zubehör über eBay, Kleinanzeigen oder andere Verkaufsplattformen anbietet, sollte die Vorwürfe sorgfältig rechtlich überprüfen lassen.

Beim Vertrieb von Armbanduhren, Chronographen, Smartwatches, Schmuck, Armbändern oder weiterem Zubehör kommt es häufig auf die richtige Verwendung geschützter Marken, Logos und Modellbezeichnungen an. Auch Produktbilder und Werbeaussagen können markenrechtlich relevant sein.

Gerade bei hochwertigen Markenprodukten sollten Händler besonders darauf achten, dass Herkunftsangaben, Produktbeschreibungen und Werbeaussagen den markenrechtlichen Anforderungen entsprechen.


Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung, kann der Zoll Waren vorübergehend zurückhalten oder beschlagnahmen. Dies betrifft insbesondere Importe aus Nicht-EU-Staaten oder Sendungen mit Markenprodukten.

Nach einer Benachrichtigung durch den Zoll sollten Sie die gesetzten Fristen unbedingt beachten und frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um weitere Nachteile möglichst zu vermeiden.


Ja. Erhalten Verkaufsplattformen Hinweise auf eine mögliche Markenverletzung, können Angebote entfernt oder Verkäuferkonten eingeschränkt werden.

In diesen Fällen heißt es, möglichst frühzeitig zu reagieren und nicht erst abwarten bis die Abmahnung eintrifft. Dieser Umstand sollte anhand des konkreten Einzelfalls sorgfältig geprüft werden.

Keine markenrechtliche Abmahnung gleicht einer anderen. Entscheidend sind unter anderem die betroffenen Produkte, die konkrete Angebotsgestaltung, die Herkunft der Ware sowie die erhobenen Vorwürfe.

Wir prüfen Ihren Fall umfassend, entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen uns dafür ein, eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.