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Abmahnung von Microsoft durch FPS Rechtsanwälte – Jetzt richtig handeln!

Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und haben Erfahrung seit mehr als 20 Jahren aus tausenden Verfahren, insbesondere im Umgang mit spezialisierten Kanzleien wie FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Microsoft Corporation.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.

Im Mittelpunkt stehen häufig die Marken Microsoft, Microsoft Office sowie das bekannte vierfarbige Microsoft-Logo. Gerade bei Software, Produktschlüsseln und Online-Angeboten geht Microsoft konsequent gegen vermeintliche Markenrechtsverletzungen vor.

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.

Die Microsoft Corporation gehört zu den weltweit größten Software- und Technologiekonzernen und lässt Markenrechtsverletzungen regelmäßig durch FPS Rechtsanwälte verfolgen. Besonders im Bereich Softwarelizenzen, Produktschlüssel und Computerprogramme geht Microsoft konsequent gegen unzulässige Angebote vor.

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Microsoft vertreibt unter anderem die bekannten Produkte Microsoft Office, Windows 11, Microsoft Teams, Minecraft sowie Hardwareprodukte der Microsoft Surface-Serie und die Spielkonsole Xbox Series X and Series S. Besonders häufig betroffen sind jedoch Angebote rund um Microsoft-Office-Lizenzen, Windows-Keys und vermeintlich günstige Softwaredownloads.

Da Softwarepiraterie und Lizenzverstöße im IT-Bereich erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können, geht Microsoft konsequent gegen entsprechende Angebote vor und lässt diese bundesweit durch spezialisierte Kanzleien wie FPS Rechtsanwälte verfolgen.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.


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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Häufige Fragen

Die Kanzlei FPS macht für die Microsoft Corporation marken- und urheberrechtliche Ansprüche geltend. Im Mittelpunkt stehen häufig Angebote von Product Keys bzw. License Keys für Microsoft-Software, deren Herkunft oder Berechtigung beanstandet wird.

Betroffen sein können insbesondere Microsoft Windows, Microsoft 365 bzw. Office, Word, Excel, PowerPoint oder Outlook. Weitere Fälle betreffen vermeintlich gefälschte Software, Datenträger, Product Key Cards oder COA-Echtheitszertifikate.

Zu den wichtigsten Kennzeichen gehören MICROSOFT und WINDOWS. Abmahnungen können unterschiedliche Softwareprodukte und Lizenzmodelle betreffen, etwa Windows-Betriebssysteme sowie Programme aus dem Microsoft-365- und Office-Umfeld.

Besonders relevant sind Product Keys, Product Key Cards und Certificates of Authenticity (COA). Microsoft weist selbst darauf hin, dass ein Product Key grundsätzlich nur der Aktivierung dient und für sich genommen kein Nutzungsrecht an der Software verkörpert.

Regelmäßig kann FPS die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen. Hinzukommen können umfangreiche Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Forderungen auf Schadensersatz und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Je nach Sachverhalt können außerdem die Herausgabe oder Vernichtung beanstandeter Produkte verlangt werden. Dokumentierte Microsoft-Fälle zeigen, dass Marken- und Urheberrecht häufig nebeneinander geltend gemacht werden.

1. Fristen zuverlässig notieren. Nehmen Sie die von FPS gesetzten Fristen ernst und lassen Sie diese keinesfalls verstreichen. Trotzdem sollten Sie weder die verlangte Unterlassungserklärung sofort unterschreiben noch vorschnell Auskünfte erteilen oder Zahlungen leisten.

2. Verkaufsangebote vollständig sichern. Dokumentieren Sie eBay-, Amazon- und Shopangebote einschließlich Produktbeschreibung, Preis und verwendeter Microsoft-Kennzeichen. Auch bereits deaktivierte Angebote können für die Prüfung des konkreten Verletzungsvorwurfs und der möglichen Ansprüche wichtig sein.

3. Herkunft der Software dokumentieren. Sichern Sie Rechnungen, Lieferantenunterlagen, Lizenznachweise und vorhandene Informationen zur ursprünglichen Microsoft-Lizenz. Gerade beim Weiterverkauf gebrauchter Software oder einzelner Product Keys kann die Rechtekette entscheidende Bedeutung besitzen.

4. Abmahnung spezialisiert prüfen lassen. Bei Microsoft-Fällen greifen Markenrecht und Software-Urheberrecht häufig ineinander. Eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei sollte deshalb prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

1. Die Abmahnung ignorieren. Wer eine Abmahnung von FPS einfach liegen lässt, riskiert weitere gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten. Reagieren Sie rechtzeitig, ohne sich durch die häufig kurzen Fristen zu unüberlegten Erklärungen verleiten zu lassen.

2. Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Eine strafbewehrte Erklärung kann langfristige Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafenrisiken begründen. Vor einer Unterschrift sollte deshalb genau geprüft werden, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und welche Reichweite tatsächlich erforderlich ist.

3. Vorschnell Auskunft über Verkäufe und Lieferanten geben. Angaben zu Stückzahlen, Umsätzen, Einkaufspreisen und Bezugsquellen können später Grundlage erheblicher Schadensersatzforderungen werden. Umfang und Inhalt eines geltend gemachten Auskunftsanspruchs sollten daher zunächst rechtlich geprüft werden.

4. Product Keys mit Softwarelizenzen gleichsetzen. Dass ein Microsoft Product Key technisch funktioniert und Windows oder Office aktiviert, beweist noch nicht, dass damit auch ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen wurde. Gerade hier liegt bei vielen Microsoft-Fällen der entscheidende rechtliche Unterschied.

1. Lizenzkette nachvollziehen. Klären Sie möglichst genau, von wem die Microsoft-Software oder Product Keys erworben wurden und woher die zugrunde liegenden Nutzungsrechte stammen. Rechnungen und Lizenzunterlagen können für eine erfolgreiche Verteidigung entscheidend sein.

2. Originalware und Lizenzrecht unterscheiden. Selbst ein echter Product Key beantwortet noch nicht die Frage, ob das zugehörige Nutzungsrecht wirksam übertragen wurde. Bei gebrauchter Software müssen deshalb die Voraussetzungen des konkreten Weiterverkaufs sorgfältig untersucht werden.

3. Sämtliche Verkaufswege kontrollieren. Prüfen Sie eBay, Amazon, den eigenen Onlineshop und weitere Plattformen auf vergleichbare Microsoft-Angebote. Eine mögliche Unterlassungsverpflichtung kann über das einzelne von FPS aufgegriffene Angebot hinausreichen.

4. Alle Forderungen gemeinsam bewerten. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkosten hängen miteinander zusammen. Gute Soforthilfe beschränkt sich deshalb nicht auf die Unterlassungserklärung, sondern berücksichtigt von Beginn an die wirtschaftlichen Folgen der gesamten Auseinandersetzung.

1. Wir prüfen den konkreten Rechtsverstoß. Wir untersuchen das beanstandete Microsoft-Angebot und klären, ob Markenrechte, Software-Urheberrechte oder beide Rechtsgebiete betroffen sind. Bei Product Keys und gebrauchter Software prüfen wir insbesondere Herkunft und Lizenzkette.

2. Wir überprüfen die Unterlassungserklärung. Besteht ein Unterlassungsanspruch, prüfen wir, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Unser Ziel ist eine rechtlich ausreichende Lösung, ohne unnötig weitreichende Verpflichtungen oder vermeidbare Vertragsstrafenrisiken zu übernehmen.

3. Wir begrenzen Auskunft und Zahlungsrisiken. Wir überprüfen Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten jeweils gesondert. Dabei achten wir darauf, keine weitergehenden Informationen oder wirtschaftlichen Zugeständnisse abzugeben, als rechtlich tatsächlich erforderlich sind.

4. Wir vertreten Sie gegenüber FPS. Wir übernehmen die weitere Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei und entwickeln eine einheitliche Verteidigungsstrategie. Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen auch in einem einstweiligen Verfügungs- oder Klageverfahren.

Besonders konfliktträchtig ist der Verkauf günstiger Windows- oder Office-Product-Keys über eBay, Amazon und andere Plattformen. Dass sich Windows, Microsoft 365 oder Office mit einem Schlüssel aktivieren lässt, bedeutet nicht automatisch, dass der Verkäufer auch ein wirksames Nutzungsrecht übertragen kann.

Microsoft weist ausdrücklich darauf hin, dass Product Keys grundsätzlich keine eigenständigen Lizenzen darstellen. Für Händler sind deshalb Bezugsquelle, ursprüngliche Lizenz und Rechtekette entscheidend. Auch Plattformlöschungen oder Kontosperrungen können einer späteren FPS-Abmahnung vorausgehen.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Besteht tatsächlich eine Verletzung von Marken- oder Urheberrechten der Microsoft Corporation, muss allerdings die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Dafür kann die Abgabe einer geeigneten Unterlassungserklärung erforderlich sein.

Die von FPS vorgelegte Erklärung muss jedoch nicht unverändert übernommen werden. Häufig sollte geprüft werden, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung ausreicht, die den berechtigten Anspruch erfüllt, aber unnötige Verpflichtungen und vermeidbare Vertragsstrafenrisiken ausschließt.

Nicht jede Zahlungsforderung aus einer Microsoft-Abmahnung ist automatisch in voller Höhe berechtigt. Zunächst muss geklärt werden, ob überhaupt eine Marken- oder Urheberrechtsverletzung vorliegt. Anschließend sind Schadensersatz, Gegenstandswert und Rechtsanwaltskosten jeweils gesondert zu überprüfen.

Für einen möglichen Schadensersatz können insbesondere Anzahl und Verkaufspreise der angebotenen Windows- oder Office-Produkte, Verkaufsdauer und erzielte Umsätze relevant sein. Auch die konkrete Berechnungsmethode des geltend gemachten Schadens sollte überprüft werden.

Microsoft schützt seine Marken und Softwareprodukte konsequent. Wird auf eine berechtigte Abmahnung nicht reagiert oder besteht weiterhin Wiederholungsgefahr, können deshalb eine einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren folgen. Die gesetzten Fristen sollten entsprechend ernst genommen werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Forderungen von FPS ungeprüft erfüllt werden müssen. Eine frühzeitige Soforthilfe durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht kann helfen, gerichtliche Risiken einzuschätzen und eine außergerichtliche Lösung zu entwickeln.

Der Weiterverkauf gebrauchter Software kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Entscheidend ist insbesondere, ob das Verbreitungsrecht an der betreffenden Softwarekopie erschöpft ist und die rechtlichen Voraussetzungen für die Weitergabe der ursprünglichen Lizenz erfüllt sind.

Gerade bei Windows, Microsoft Office und anderen Microsoft-Produkten sollte deshalb die Lizenzkette nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein bloßer Product Key genügt hierfür nicht automatisch. Herkunft und ursprüngliche Nutzungsberechtigung können für die Verteidigung entscheidend sein.

Ein Product Key ist zunächst ein technischer Schlüssel, mit dem sich beispielsweise Windows oder Office aktivieren lässt. Dass die Aktivierung funktioniert, bedeutet aber nicht automatisch, dass damit zugleich ein wirksames Nutzungsrecht an der Microsoft-Software erworben wurde.

Gerade bei besonders günstigen Keys aus dem Internet ist deshalb Vorsicht geboten. Microsoft weist selbst darauf hin, dass separat angebotene Product Keys grundsätzlich keine eigenständigen Lizenzen darstellen. Entscheidend bleibt die dahinterstehende Lizenz und deren nachvollziehbare Herkunft.

Certificates of Authenticity (COA) und Product Key Cards können Bestandteil der Microsoft-Authentifizierung und Lizenzierung sein. Ein isolierter Verkauf solcher Bestandteile kann deshalb rechtlich problematisch werden, insbesondere wenn sie von der ursprünglich zugehörigen Software oder Hardware getrennt wurden.

Bei entsprechenden Angeboten sollte genau geprüft werden, woher COA, Product Key Card oder Datenträger stammen und welche Lizenz ursprünglich damit verbunden war. Die bloße Echtheit eines einzelnen Microsoft-Bestandteils beantwortet noch nicht die Frage nach der Berechtigung zum Weiterverkauf.

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Verteidigungskosten bei einer Abmahnung von FPS übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Allgemeine Privat- und Firmenrechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten aus dem Markenrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz häufig aus.

Eine Prüfung lohnt sich trotzdem. Insbesondere bei speziellen Firmen-, Gewerbe- oder IP-Rechtsschutzversicherungen kann Versicherungsschutz bestehen.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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