
Abmahnung von Microsoft durch FPS Rechtsanwälte – Jetzt richtig handeln!
Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und haben Erfahrung seit mehr als 20 Jahren aus tausenden Verfahren, insbesondere im Umgang mit spezialisierten Kanzleien wie FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Microsoft Corporation.
Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Im Mittelpunkt stehen häufig die Marken Microsoft, Microsoft Office sowie das bekannte vierfarbige Microsoft-Logo. Gerade bei Software, Produktschlüsseln und Online-Angeboten geht Microsoft konsequent gegen vermeintliche Markenrechtsverletzungen vor.
Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
Achtung:
Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware oder Datenträger im Zusammenhang mit Microsoft Corporation zurückgehalten wurden, ist Eile geboten. Häufig geht es um den Verdacht gefälschter Software, unzulässiger Produktschlüssel oder markenrechtsverletzender Ware.
Reagieren Sie nicht vorschnell. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, erhebliche Kosten und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
Tipp: Wurde Ihr Angebot auf eBay oder Amazon im Zusammenhang mit Microsoft oder Microsoft Office entfernt oder gelöscht, ist Eile geboten. Solche Maßnahmen erfolgen häufig nach einer Meldung des Rechteinhabers und können einer Abmahnung unmittelbar vorausgehen.
Lassen Sie Ihren Fall durch uns frühzeitig prüfen – durch schnelles Handeln lassen sich Risiken und mögliche Folgekosten oft deutlich reduzieren.
