
Abmahnung Apple durch Bird & Bird – Wir helfen bundesweit!
Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Verfahren, insbesondere im Umgang mit international tätigen Kanzleien wie Bird & Bird im Auftrag von Apple.
Als Kanzlei mit Sitz im Raum München kennen wir die Praxis der hiesigen Gerichte – insbesondere des Landgericht München I und Landgericht München II – genau. Verfahren gegen Bird & Bird werden regelmäßig dort geführt und unterliegen dem Anwaltszwang.
Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung.
Rufen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bundesweit mit einer klaren Strategie.
Apple gehört zu den bekanntesten und wertvollsten Marken der Welt. Produkte wie das iPhone, iPad, MacBook, Mac, iMac, Apple Watch, AirPods, AirTag, Apple TV, HomePod oder Apple Vision Pro genießen weltweit einen außergewöhnlich hohen Wiedererkennungswert.
Auch das berühmte Logo mit dem angebissenen Apfel sowie zahlreiche Produktbezeichnungen und Technologien stehen unter umfassendem markenrechtlichem Schutz. Entsprechend konsequent geht Apple gegen mögliche Markenverletzungen vor.
In Deutschland werden markenrechtliche Ansprüche häufig durch Bird & Bird Rechtsanwälte geltend gemacht. Eine Apple-Abmahnung sollte deshalb ernst genommen werden – sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche erhobenen Vorwürfe oder Forderungen berechtigt sind.
Wann geraten Händler wegen Apple ins Visier?
In der Praxis betrifft eine Apple-Abmahnung längst nicht nur den Handel mit Produktfälschungen. Auch Händler, Importeure und Verkäufer auf Amazon, eBay oder im eigenen Onlineshop können betroffen sein, wenn geschützte Marken oder Produktbezeichnungen unzulässig verwendet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig Angebote rund um das iPhone, iPad, Mac, MacBook, iMac, Mac mini, Mac Studio, Apple Watch, AirPods, AirTag, HomePod, Apple TV, Apple Vision Pro oder den Apple Pencil.
Ebenso spielen MagSafe-Ladegeräte, Lightning-Kabel, USB-C-Adapter, Schutzhüllen, Netzteile, Ersatzteile sowie Hinweise auf das MFi-Programm (Made for iPhone/iPad) eine wichtige Rolle. Problematisch können beispielsweise Angaben wie „Original“, „Originalzubehör“, „kompatibel mit Apple“, „für iPhone geeignet“ oder ähnliche Werbeaussagen sein, wenn sie beim Publikum einen unzutreffenden Eindruck über die Herkunft oder die geschäftliche Verbindung der angebotenen Ware vermitteln.
Warum sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung fast immer lohnt
Die Bekanntheit der Marke Apple und ihr umfangreicher markenrechtlicher Schutz führen dazu, dass Abmahnungen gut vorbereitet und rechtlich fundiert erscheinen. Dennoch ist jeder Fall anders.
Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, ob eine Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist oder ob Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche in der geltend gemachten Höhe bestehen, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Erfahrungsgemäß bestehen häufig Ansatzpunkte, um Forderungen zu überprüfen, Risiken zu reduzieren und eine deutlich günstigere Lösung zu erreichen.
Deshalb sollte eine Apple-Abmahnung weder ignoriert noch vorschnell akzeptiert, sondern mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie beantwortet werden.
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben unsere Kanzlei in München und kennen Bird & Bird bestens.
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Unser Ziel
Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Bird & Bird.
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Ihr Nutzen
Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!
Abmahnung Apple: Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?
Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und zur Prüfung an den Markeninhaber – etwa Apple – weitergeleitet wird, ist sofortiges Handeln erforderlich. Vermeiden Sie vorschnellen Kontakt und lassen Sie den Vorgang zunächst rechtlich prüfen, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Warum passiert das?
Häufig liegt ein Sperrvermerk vor. Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung, wird die Ware einbehalten und der Rechteinhaber informiert – oft mit anschließender Abmahnung.
Durch eine frühzeitige anwaltliche Reaktion lassen sich Schäden und Kosten häufig deutlich reduzieren. Wir formulieren unter Umständen eine vorbeugende Unterlassungserklärung, die Sie entlastet.
Ihr Angebot wurde bei eBay, Amazon oder Facebook wegen Abmahnung Apple gelöscht! Was tun?
Wenn Sie noch keine Abmahnung im Zusammenhang mit Apple erhalten haben, Ihr Angebot auf eBay oder Amazon jedoch bereits gelöscht wurde, besteht dringender Handlungsbedarf.
Solche Löschungen erfolgen regelmäßig auf Hinweis des Markeninhabers und sind häufig ein erstes Signal für eine bevorstehende Abmahnung.
Reagieren Sie frühzeitig und lassen Sie die Situation rechtlich prüfen – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und helfen, Risiken und Kosten zu begrenzen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Apple auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:
