Abmahnung Apple

Abmahnung Apple durch Bird & Bird – Wir helfen bundesweit!

Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Verfahren, insbesondere im Umgang mit international tätigen Kanzleien wie Bird & Bird im Auftrag von Apple.

Als Kanzlei mit Sitz im Raum München kennen wir die Praxis der hiesigen Gerichte – insbesondere des Landgericht München I und Landgericht München II – genau. Verfahren gegen Bird & Bird werden regelmäßig dort geführt und unterliegen dem Anwaltszwang.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, eine im Markenrecht erfahrene Kanzlei aus München zu beauftragen – auch wenn Sie selbst nicht vor Ort sind. Wir kennen die Vorgehensweise der Gegenseite sowie die aktuelle Rechtsprechung und setzen gezielt dort an, um Risiken und Kosten zu reduzieren.

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung.

Rufen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bundesweit mit einer klaren Strategie.

Die international tätige Wirtschaftskanzlei Bird & Bird wird regelmäßig für den Technologiekonzern Apple tätig und verfolgt Markenrechtsverletzungen konsequent. Die Marke „Apple“ ist weltweit geschützt und gehört zu den wertvollsten Kennzeichen im Bereich Technologie und Elektronik.

Apple vertreibt ein breites Sortiment an Hardware- und Lifestyle-Produkten. Dazu zählen insbesondere Smartphones (iPhone), Tablets (iPad), Computer (MacBook, iMac), Smartwatches (Apple Watch), Kopfhörer (AirPods), Streaming- und Home-Produkte (Apple TV, HomePod) sowie Zubehör und digitale Dienste.

Im Fokus entsprechender Abmahnungen stehen häufig genau diese Produkte und deren Zubehör – etwa Ladegeräte, Kabel, Hüllen, Ersatzteile oder kompatible Geräte, die mit der Marke „Apple“ oder bekannten Bezeichnungen beworben werden. Gerade im Onlinehandel kommt es regelmäßig zu Markenrechtsverletzungen, insbesondere durch Produktfälschungen, unzulässige Nutzung von Logos oder irreführende Produktangebote.

Aufgrund der enormen Marktpräsenz und der starken Markenbindung im sogenannten „Apple-Ökosystem“ werden entsprechende Verstöße konsequent verfolgt und durch spezialisierte Kanzleien wie Bird & Bird bundesweit abgemahnt.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben unsere Kanzlei in München und kennen Bird & Bird bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Bird & Bird.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und zur Prüfung an den Markeninhaber – etwa Apple – weitergeleitet wird, ist sofortiges Handeln erforderlich. Vermeiden Sie vorschnellen Kontakt und lassen Sie den Vorgang zunächst rechtlich prüfen, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Warum passiert das?
Häufig liegt ein Sperrvermerk vor. Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung, wird die Ware einbehalten und der Rechteinhaber informiert – oft mit anschließender Abmahnung.

Durch eine frühzeitige anwaltliche Reaktion lassen sich Schäden und Kosten häufig deutlich reduzieren. Wir formulieren unter Umständen eine vorbeugende Unterlassungserklärung, die Sie entlastet.

Wenn Sie noch keine Abmahnung im Zusammenhang mit Apple erhalten haben, Ihr Angebot auf eBay oder Amazon jedoch bereits gelöscht wurde, besteht dringender Handlungsbedarf.

Solche Löschungen erfolgen regelmäßig auf Hinweis des Markeninhabers und sind häufig ein erstes Signal für eine bevorstehende Abmahnung.

Reagieren Sie frühzeitig und lassen Sie die Situation rechtlich prüfen – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und helfen, Risiken und Kosten zu begrenzen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Apple auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Bei einer Abmahnung durch Bird & Bird im Auftrag von Apple geht es meist um Markenrechtsverletzungen – etwa Fälschungen, unzulässige Markennutzung, Graumarktimporte oder Verwechslungsgefahr (§ 14 MarkenG). Auslöser sind häufig gelöschte Angebote oder Zollmaßnahmen.

Wichtig ist jetzt: Fristen einhalten, nichts ungeprüft unterschreiben und Beweise sichern. Ziel ist eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, oft mit modifizierter Unterlassungserklärung und deutlicher Reduzierung von Kosten und Schadensersatz.

Neben der Apple mahnt die Kanzlei Bird & Bird unter anderem auch im Auftrag folgender Unternehmen ab:

  • Please-Jeans für Imperial S.p.A.
  • Disney Enterprises, Inc. (Verletzung von Marken wie z. B. Mickey Mouse)

In den häufigsten Fällen geht es um den Verkauf gefälschter Produkte oder die unzulässige Nutzung der Marke – etwa auf eBay oder Amazon ohne Lizenz des Rechteinhabers wie Apple.

Oft werden günstige Plagiate aus dem Ausland importiert und als Originalware angeboten. Solche Verstöße führen regelmäßig zu Abmahnungen und erheblichen Kosten.

Die Bird & Bird verlangt im Auftrag von Apple regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, umfassende Auskunft, Vernichtung der Ware sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Die Forderungen basieren häufig auf hohen Streitwerten (oft ab 300.000 €) und beinhalten erhebliche Vertragsstrafen. Eine ungeprüfte Unterlassungserklärung ist riskant – lassen Sie die Abmahnung unbedingt anwaltlich prüfen.

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Apple, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Wird Ihre Ware vom Zoll einbehalten – etwa wegen eines Sperrvermerks von Apple – besteht häufig der Verdacht auf Produktpiraterie oder Markenrechtsverletzung.

Reagieren Sie nicht eigenständig gegenüber dem Zoll. Es drohen Abmahnung und erhebliche Kosten. Eine frühzeitige anwaltliche Strategie, etwa durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung, kann helfen, den Schaden deutlich zu reduzieren.

Wenn Sie noch keine Abmahnung Apple erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten!

Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden könne

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht. Abmahnungen im Markenrecht – etwa durch Bird & Bird für Apple – sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Grund sind die hohen Streitwerte und Kostenrisiken. Eine Deckung besteht nur in Ausnahmefällen und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ja. Ansprüche aus einer Abmahnung im Zusammenhang mit Apple – etwa durch Bird & Bird – verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB).

Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Verstoß und Anspruch Kenntnis erlangen. Wichtig: Die Unterlassungsgefahr bleibt bestehen, solange keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Die Bird & Bird klagt regelmäßig, wenn gute Erfolgsaussichten bestehen – etwa im Auftrag von Apple. Darauf zu vertrauen, dass „nicht geklagt wird“, ist daher riskant.

Dennoch bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Je nach Einzelfall lassen sich Ansprüche abwehren oder deutlich reduzieren. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend.

Ja, haben Sie bereits eine Abmahnung der Bird & Bird für Apple erhalten und weitere Angebote auf eBay oder Amazon, drohen häufig zusätzliche Abmahnungen.

Auch ohne Abmahnung gilt: Bei gelöschten Listings besteht akuter Handlungsbedarf. Entfernen Sie alle Angebote und lassen Sie die Situation anwaltlich prüfen, um weitere Verfahren und hohe Kosten zu vermeiden.

Bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Abmahnung Apple von Bird & Bird für  Apple die Einschaltung eines fachkundigen Anwaltes auf jeden Fall.

In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig bis zu mehreren tausend Euro sparen!

Nicht automatisch. Ob Sie bei einer Abmahnung durch Bird & Bird für Apple eine Unterlassungserklärung abgeben sollten, hängt vom Einzelfall ab.

Die vorformulierte Erklärung ist oft zu weit gefasst und riskant. Häufig ist eine modifizierte – oder sogar keine – Erklärung sinnvoll. Internetvorlagen sollten Sie keinesfalls verwenden.

Kommt keine Einigung zustande, beantragt Bird & Bird für Apple einen Mahnbescheid. Das Gericht prüft den Anspruch nicht inhaltlich, sondern erlässt ihn rein formal.

Sie haben 2 Wochen Zeit für Widerspruch. Danach folgt ein streitiges Verfahren, in dem die Ansprüche begründet werden müssen. Spätestens jetzt ist anwaltliche Unterstützung entscheidend.