Abmahnung Xiaomi

Abmahnung durch Dr. Eikelau Masberg und Kollegen für Huawei, Canon oder Xiaomi erhalten? – jetzt klug handeln!

Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten? Dann sollten Sie die geltend gemachten Vorwürfe sorgfältig prüfen lassen und die gesetzten Fristen ernst nehmen. Die Kanzlei vertritt unter anderem bekannte Marken wie Huawei, Canon oder Xiaomi und macht regelmäßig markenrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend.

Unsere Kanzlei ist auf die bundesweite Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen spezialisiert. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, überarbeiten bei Bedarf die Unterlassungserklärung und setzen uns für eine rechtlich fundierte sowie wirtschaftlich sinnvolle Lösung ein.

Profitieren Sie von unserer 20-jährigen Erfahrung im Markenrecht und einer persönlichen, bundesweiten Vertretung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen die Erfolgsaussichten, zeigen mögliche Verteidigungsansätze auf und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte im Umgang mit Ihrer Abmahnung.

Huawei, Canon und Xiaomi gehören weltweit zu den bekanntesten Technologieunternehmen und investieren seit vielen Jahren erhebliche Summen in die Entwicklung innovativer Produkte sowie den Aufbau ihrer Marken. Entsprechend umfangreich ist auch ihr markenrechtlicher Schutz.

Huawei ist insbesondere für Smartphones, Tablets, Smartwatches, Netzwerktechnik und die Produktreihen Pura, Mate, nova, MatePad, MateBook, FreeBuds und WATCH GT bekannt.

Canon seit Jahrzehnten für hochwertige EOS-Kameras, PowerShot-Modelle, RF- und EF-Objektive, PIXMA-Drucker, MAXIFY-Geräte sowie professionelles Foto- und Videozubehör.

Xiaomi hat sich dagegen mit den Smartphone-Serien Xiaomi, Redmi und POCO, den Xiaomi Pad-Tablets, Smart Bands, Watch-Modellen, E-Scootern, Smart-Home-Produkten und zahlreichen weiteren elektronischen Geräten weltweit etabliert. In Deutschland werden markenrechtliche Ansprüche dieser Unternehmen unter anderem durch Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen geltend gemacht. Eine entsprechende Abmahnung sollte ernst genommen werden, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Vorwürfe oder Forderungen berechtigt sind.

Wann geraten Händler mit Huawei-, Canon- oder Xiaomi-Produkten in den Fokus?

Markenrechtliche Abmahnungen richten sich längst nicht ausschließlich gegen den Handel mit Produktfälschungen. Betroffen sind häufig auch Onlinehändler, Importeure und Verkäufer auf Amazon, eBay, Kaufland, Etsy oder im eigenen Onlineshop. Beanstandet werden beispielsweise die unzulässige Verwendung geschützter Marken, Logos oder Produktbezeichnungen, irreführende Hinweise auf Originalware, problematische Produktbeschreibungen oder die Nutzung geschützter Produktbilder.

Gerade bei Smartphones, Kameras, Objektiven, Druckern, Smartwatches, Kopfhörern, Smart-Home-Geräten oder Zubehör entstehen markenrechtliche Fragestellungen häufig schneller, als vielen Händlern bewusst ist.

Welche Möglichkeiten bestehen nach einer Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen? – Wir helfen Ihnen!

Auch wenn Huawei, Canon und Xiaomi ihre Marken konsequent schützen, sollte jede Abmahnung individuell geprüft werden. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, ob die verlangte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist oder ob Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche in der geltend gemachten Höhe bestehen, lässt sich erst nach einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung beurteilen. Erfahrungsgemäß bestehen häufig gute Möglichkeiten, einzelne Forderungen zu überprüfen, Kosten erheblich zu reduzieren und eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Dr. Eikelau Masberg und Kollegen bestens und wissen was zu tun ist!


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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Wird Ihre Ware im Zusammenhang mit Xiaomi, Huawei oder Canon vom Zoll zurückgehalten, ist Eile geboten. Häufig besteht der Verdacht auf gefälschtes Elektronikzubehör, Ladegeräte, Kopfhörer oder andere markenrechtsverletzende Produkte.

Äußern Sie sich nicht vorschnell gegenüber dem Zoll oder dem Rechteinhaber. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, hohe Kosten und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Wurde Ihr Angebot im Zusammenhang mit Xiaomi, Huawei oder Canon auf eBay oder Amazon gelöscht oder entfernt, obwohl Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, ist Eile geboten. Häufig gehen solchen Maßnahmen bereits Hinweise des Markeninhabers voraus.

Handeln Sie frühzeitig. In bestimmten Fällen kann sogar eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um weitere Abmahnungen und erhebliche Kosten möglichst noch rechtzeitig zu vermeiden.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Xiaomi auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Eine Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen betrifft regelmäßig den Vorwurf, Markenrechte ihrer Mandanten verletzt zu haben. Die Kanzlei vertritt unter anderem Unternehmen wie Huawei, Canon und Xiaomi. Beanstandet werden häufig die unzulässige Verwendung geschützter Marken, Logos, Produktbezeichnungen oder der Vertrieb markenrechtsverletzender Waren.

Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, sollte stets sorgfältig rechtlich geprüft werden.


Je nach Mandant der Kanzlei können unterschiedliche Produkte im Mittelpunkt stehen. Häufig betroffen sind Huawei Pura, Mate, nova, MateBook, MatePad, WATCH GT und FreeBuds, Canon EOS, PowerShot, PIXMA, MAXIFY, RF- und EF-Objektive sowie Xiaomi, Redmi, POCO, Xiaomi Pad, Smart Band, Xiaomi Watch oder Smart-Home-Produkte.

Darüber hinaus können auch Logos, Produktbilder, Zubehör, Verpackungen oder geschützte Produktbezeichnungen Gegenstand einer markenrechtlichen Abmahnung sein.

Regelmäßig werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskünfte über Herkunft und Vertriebsweg der Waren sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Je nach Sachverhalt können zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Welche Forderungen tatsächlich berechtigt sind und wie darauf reagiert werden sollte, hängt immer von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

1. Fristen zuverlässig einhalten

Beachten Sie sämtliche Fristen aus dem Abmahnschreiben. Andernfalls können gerichtliche Maßnahmen und zusätzliche Kosten drohen.

2. Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben

Die beigefügte Erklärung sollte vor einer Unterschrift immer rechtlich überprüft werden.

3. Angebote und Unterlagen sichern

Speichern Sie Verkaufsangebote, Rechnungen, Lieferantenunterlagen und die gesamte Korrespondenz. Diese Informationen können später für Ihre Verteidigung wichtig sein.

4. Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen

Je früher die Abmahnung geprüft wird, desto besser lassen sich Risiken einschätzen und geeignete Verteidigungsstrategien entwickeln.

1. Ruhe bewahren

Auch wenn eine Abmahnung ernst zu nehmen ist, sollten Sie besonnen und überlegt handeln.

2. Jeden Anspruch einzeln prüfen

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung sollten rechtlich getrennt bewertet werden.

3. Keine vorschnellen Zahlungen leisten

Begleichen Sie Forderungen erst, nachdem deren Berechtigung sorgfältig geprüft wurde.

4. Den Einzelfall genau analysieren

Gerade im Markenrecht entscheiden häufig Details des Angebots oder der Produktbeschreibung über die rechtliche Bewertung.

1. Die Abmahnung ignorieren

Wer nicht reagiert, riskiert gerichtliche Verfahren und zusätzliche Kosten.

2. Ungeprüft unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung kann langfristige Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.

3. Beweise vernichten

Bewahren Sie Unterlagen, Angebote und Rechnungen sorgfältig auf. Sie können später von großer Bedeutung sein.

4. Ohne spezialisierte Beratung handeln

Viele Verteidigungsmöglichkeiten werden erst nach einer fundierten markenrechtlichen Prüfung sichtbar.

1. Vorwürfe rechtlich überprüfen

Wir analysieren, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt und welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen.

2. Die passende Verteidigungsstrategie entwickeln

Wir prüfen die Unterlassungserklärung, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine individuelle Lösung.

3. Mit der Gegenseite verhandeln

Wir setzen uns für die Reduzierung oder Abwehr unberechtigter Forderungen ein und übernehmen die gesamte außergerichtliche Korrespondenz.

4. Bundesweit vertreten

Wir begleiten Sie außergerichtlich und vor Gericht und vertreten Ihre Interessen bundesweit im Markenrecht.


Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann über viele Jahre rechtliche Bindungswirkung entfalten und erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist oder in welcher Form sie abgegeben werden sollte, lässt sich nur nach einer sorgfältigen Prüfung des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Ob Schadensersatz oder die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt werden können, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Nicht jede Forderung ist automatisch in der geltend gemachten Höhe berechtigt.

Wir erleben in der Praxis häufig, dass einzelne Ansprüche reduziert, angepasst oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig abgewehrt werden können. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung schafft hier Klarheit.

Die von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen vertretenen Unternehmen nehmen den Schutz ihrer Marken ernst. Wird auf eine berechtigte Abmahnung nicht reagiert, können gerichtliche Schritte folgen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Abmahnung zwangsläufig vor Gericht endet. In vielen Fällen lassen sich bereits außergerichtlich interessengerechte und wirtschaftlich vernünftige Lösungen erzielen.

Ja. Auch Privatpersonen können wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist jedoch nicht allein, ob ein Verkäufer als „privat“ auftritt, sondern wie sich die Verkaufstätigkeit tatsächlich darstellt.

Wer regelmäßig Smartphones, Kameras, Drucker, Sportartikel oder andere Markenprodukte über eBay, Kleinanzeigen oder vergleichbare Plattformen verkauft, sollte die Vorwürfe sorgfältig prüfen lassen.

Markenrechtliche Fragestellungen entstehen häufig beim Vertrieb von Smartphones, Tablets, Kameras, Objektiven, Druckern, Smartwatches, Kopfhörern oder Smart-Home-Produkten. Besondere Aufmerksamkeit erfordern geschützte Marken, Logos, Produktbezeichnungen sowie die Verwendung von Produktbildern und Werbeaussagen.

Auch Hinweise auf Originalware, Kompatibilität oder Zubehör können im Einzelfall markenrechtlich relevant sein und sollten vor der Veröffentlichung eines Angebots sorgfältig überprüft werden.

Besteht der Verdacht einer Markenverletzung, kann der Zoll Waren vorübergehend zurückhalten. Dies betrifft insbesondere Importe aus Nicht-EU-Staaten oder Produkte, deren Echtheit oder Herkunft überprüft werden soll.

Nach einer Mitteilung des Zolls sollten Sie die gesetzten Fristen unbedingt beachten und die Angelegenheit frühzeitig rechtlich bewerten lassen, um unnötige Kosten und weitere Nachteile möglichst zu vermeiden.

Ja, das ist möglich. Erhält eine Verkaufsplattform einen Hinweis auf eine mögliche Markenverletzung, können Angebote entfernt oder Verkäuferkonten vorübergehend eingeschränkt werden.

Ob eine Löschung berechtigt ist und welche Möglichkeiten bestehen, Angebote wieder freizuschalten oder weitere Sperrungen zu vermeiden, sollte stets anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.

Jede markenrechtliche Abmahnung weist Besonderheiten auf. Entscheidend sind unter anderem die betroffene Marke, die angebotenen Produkte, die konkrete Gestaltung des Angebots und die erhobenen Vorwürfe.

Wir prüfen Ihren Fall umfassend, zeigen Ihnen realistische Verteidigungsmöglichkeiten auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Strategie. Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu schützen und große Kosten zu reduzieren.