
Abmahnung durch Dr. Eikelau Masberg und Kollegen für Huawei, Canon oder Xiaomi erhalten? – jetzt klug handeln!
Haben Sie eine markenrechtliche Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten? Dann sollten Sie die geltend gemachten Vorwürfe sorgfältig prüfen lassen und die gesetzten Fristen ernst nehmen. Die Kanzlei vertritt unter anderem bekannte Marken wie Huawei, Canon oder Xiaomi und macht regelmäßig markenrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend.
Unsere Kanzlei ist auf die bundesweite Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen spezialisiert. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, überarbeiten bei Bedarf die Unterlassungserklärung und setzen uns für eine rechtlich fundierte sowie wirtschaftlich sinnvolle Lösung ein.
Profitieren Sie von unserer 20-jährigen Erfahrung im Markenrecht und einer persönlichen, bundesweiten Vertretung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen die Erfolgsaussichten, zeigen mögliche Verteidigungsansätze auf und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte im Umgang mit Ihrer Abmahnung.
Huawei, Canon und Xiaomi gehören weltweit zu den bekanntesten Technologieunternehmen und investieren seit vielen Jahren erhebliche Summen in die Entwicklung innovativer Produkte sowie den Aufbau ihrer Marken. Entsprechend umfangreich ist auch ihr markenrechtlicher Schutz.
Huawei ist insbesondere für Smartphones, Tablets, Smartwatches, Netzwerktechnik und die Produktreihen Pura, Mate, nova, MatePad, MateBook, FreeBuds und WATCH GT bekannt.
Canon seit Jahrzehnten für hochwertige EOS-Kameras, PowerShot-Modelle, RF- und EF-Objektive, PIXMA-Drucker, MAXIFY-Geräte sowie professionelles Foto- und Videozubehör.
Xiaomi hat sich dagegen mit den Smartphone-Serien Xiaomi, Redmi und POCO, den Xiaomi Pad-Tablets, Smart Bands, Watch-Modellen, E-Scootern, Smart-Home-Produkten und zahlreichen weiteren elektronischen Geräten weltweit etabliert. In Deutschland werden markenrechtliche Ansprüche dieser Unternehmen unter anderem durch Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen geltend gemacht. Eine entsprechende Abmahnung sollte ernst genommen werden, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Vorwürfe oder Forderungen berechtigt sind.
Wann geraten Händler mit Huawei-, Canon- oder Xiaomi-Produkten in den Fokus?
Markenrechtliche Abmahnungen richten sich längst nicht ausschließlich gegen den Handel mit Produktfälschungen. Betroffen sind häufig auch Onlinehändler, Importeure und Verkäufer auf Amazon, eBay, Kaufland, Etsy oder im eigenen Onlineshop. Beanstandet werden beispielsweise die unzulässige Verwendung geschützter Marken, Logos oder Produktbezeichnungen, irreführende Hinweise auf Originalware, problematische Produktbeschreibungen oder die Nutzung geschützter Produktbilder.
Gerade bei Smartphones, Kameras, Objektiven, Druckern, Smartwatches, Kopfhörern, Smart-Home-Geräten oder Zubehör entstehen markenrechtliche Fragestellungen häufig schneller, als vielen Händlern bewusst ist.
Welche Möglichkeiten bestehen nach einer Abmahnung von Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen? – Wir helfen Ihnen!
Auch wenn Huawei, Canon und Xiaomi ihre Marken konsequent schützen, sollte jede Abmahnung individuell geprüft werden. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, ob die verlangte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist oder ob Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche in der geltend gemachten Höhe bestehen, lässt sich erst nach einer sorgfältigen rechtlichen Bewertung beurteilen. Erfahrungsgemäß bestehen häufig gute Möglichkeiten, einzelne Forderungen zu überprüfen, Kosten erheblich zu reduzieren und eine wirtschaftlich sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Dr. Eikelau Masberg und Kollegen bestens und wissen was zu tun ist!
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Unser Ziel
Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Dr. Eikelau Masberg und Kollegen.
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Ihr Nutzen
Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!
Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?
Wird Ihre Ware im Zusammenhang mit Xiaomi, Huawei oder Canon vom Zoll zurückgehalten, ist Eile geboten. Häufig besteht der Verdacht auf gefälschtes Elektronikzubehör, Ladegeräte, Kopfhörer oder andere markenrechtsverletzende Produkte.
Äußern Sie sich nicht vorschnell gegenüber dem Zoll oder dem Rechteinhaber. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, hohe Kosten und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Ihr Angebot wurde bei eBay, Amazon oder Facebook gelöscht! Was tun?
Wurde Ihr Angebot im Zusammenhang mit Xiaomi, Huawei oder Canon auf eBay oder Amazon gelöscht oder entfernt, obwohl Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, ist Eile geboten. Häufig gehen solchen Maßnahmen bereits Hinweise des Markeninhabers voraus.
Handeln Sie frühzeitig. In bestimmten Fällen kann sogar eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um weitere Abmahnungen und erhebliche Kosten möglichst noch rechtzeitig zu vermeiden.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Xiaomi auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:
