
Abmahnung Longchamp – Klug reagieren!
Die Longchamp SAS lässt Markenrechtsverletzungen regelmäßig durch KLAKA Rechtsanwälte verfolgen. Gerade im Bereich hochwertiger Mode- und Luxusartikel werden Verstöße konsequent abgemahnt.
Auch wir haben unseren Kanzleisitz im Raum München und kennen die Vorgehensweise der Gegenseite aus langjähriger Praxis bestens
Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf. Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen bundesweit mit der richtigen Strategie.
Die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte wird regelmäßig für das französische Luxusunternehmen Longchamp SAS tätig und verfolgt Markenrechtsverletzungen konsequent. Longchamp gehört zu den bekanntesten Herstellern hochwertiger Lederwaren und Modeaccessoires im Premiumsegment.
Besonders bekannt ist Longchamp für Taschen und Reisegepäck – allen voran die weltweit erfolgreiche Taschenlinie „Le Pliage“, die mit ihrem charakteristischen faltbaren Design internationale Bekanntheit erlangt hat. Darüber hinaus vertreibt Longchamp Handtaschen, Rucksäcke, Geldbörsen, Koffer, Schuhe, Bekleidung sowie weitere Mode- und Lifestyle-Accessoires.
Im Fokus markenrechtlicher Abmahnungen stehen häufig Taschen, Lederwaren und Accessoires, die mit der Marke „Longchamp“ oder ähnlichen Zeichen beworben werden. Gerade auf Plattformen wie eBay oder Amazon kommt es regelmäßig zu Markenrechtsverletzungen – etwa durch Produktfälschungen, unzulässige Nutzung geschützter Logos oder irreführende Produktangebote.
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
Achtung: Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und an den Markeninhaber – etwa Longchamp SAS – weitergeleitet wird, ist Eile geboten. Häufig droht anschließend eine markenrechtliche Abmahnung.
Lassen Sie uns den Vorgang frühzeitig rechtlich prüfen – so können Risiken und erhebliche Kosten oft noch reduziert werden.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
Tipp: Wurde Ihr Angebot auf eBay oder Amazon entfernt, ohne dass Ihnen bislang eine Abmahnung im Zusammenhang mit Longchamp SAS vorliegt, ist Eile geboten. Solche Löschungen erfolgen häufig nach einem Hinweis des Markeninhabers und können einer Abmahnung vorausgehen.
Lassen Sie uns die Angelegenheit frühzeitig prüfen – wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung und helfen, mögliche Risiken und Kosten rechtzeitig zu begrenzen.
