Abmahnung VW

Abmahnung der BMW AG durch Lubberger Lehment erhalten? – Was ist jetzt zu tun?

Eine Abmahnung der BMW AG durch Lubberger Lehment sollte ernst genommen werden. Häufig geht es um markenrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit BMW-Logos, Radnabenkappen, Nabendeckeln, Diagnosegeräten, Fahrzeugzubehör oder Zubehörteilen für BMW- und M-Modelle, die über eBay, Amazon oder Online-Shops angeboten werden.

Wir vertreten seit über 20 Jahren bundesweit Mandanten bei markenrechtlichen Abmahnungen und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Verfahren im Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Gerade bei Abmahnungen der BMW AG und Verfahren durch Lubberger Lehment kennen wir die typischen Forderungen, die strategische Vorgehensweise der Gegenseite und die praktischen Risiken aus langjähriger Erfahrung.

Unser Ziel ist es, Ihre Risiken frühzeitig zu erkennen, unnötige Kosten möglichst zu vermeiden und eine strategisch sinnvolle Lösung für Ihren konkreten Fall zu entwickeln.

Wichtig: Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft.

Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen bundesweit schnell und mit klarer juristischer Strategie.

Bei markenrechtlichen Abmahnungen der BMW AG durch Lubberger Lehment geht es häufig um geschützte Fahrzeugmarken, Modellbezeichnungen, Logos und Zubehörprodukte rund um die bekannten Markenwelten von BMW. Besonders betroffen sind dabei Angebote auf eBay, Amazon oder internationalen Online-Plattformen.

Im Mittelpunkt stehen regelmäßig bekannte Kennzeichen wie „BMW“, „MINI“, „M“, „M Performance“ oder Modellbezeichnungen wie „M3“, „M4“, „M5“, „X5“, „X6“, „i8“ oder „M Power“. Gerade die bekannten M-Modelle der BMW AG besitzen weltweit einen enormen Markenwert und werden deshalb besonders konsequent geschützt.

Häufig betroffen sind Radnabenkappen, Nabendeckel, Kühlergrills, Fahrzeugembleme, Schlüsselcover, Diagnosegeräte, Tuning-Produkte, Ersatzteile oder Zubehörartikel mit BMW-Bezug. Auch Angebote mit BMW-Logos oder Hinweisen auf „M-Design“, „M-Style“ oder „M Performance“ geraten regelmäßig in den Fokus markenrechtlicher Verfahren.

Gerade im Bereich Fahrzeugzubehör wird häufig unterschätzt, dass bereits die Verwendung geschützter Modellbezeichnungen oder typischer BMW-Kennzeichen rechtliche Risiken auslösen kann. Viele Verfahren betreffen außerdem Importe aus dem Ausland, vermeintliche Ersatzteile, Zubehörprodukte oder Nachbauten mit optischer Nähe zu originalen BMW-Produkten.

Zusätzlich spielt bei BMW-Abmahnungen oft die Frage eine Rolle, ob Verbraucher eine Verbindung zum Originalhersteller annehmen könnten. Gerade bei Logos, Emblemen oder typischen BMW-Designmerkmalen wird häufig der Vorwurf einer Verwechslungsgefahr erhoben.

Lubberger Lehment vertritt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes regelmäßig bekannte Unternehmen und geht entsprechend professionell gegen vermeintliche Markenrechtsverletzungen vor.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Erstberatung: Wir wissen, was zu tzun ist!

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Lubberger Lehment bestens.


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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Lubberger Lehment.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Wird Ihre Ware im Zusammenhang mit Volkswagen vom Zoll zurückgehalten, ist Eile geboten. Häufig besteht der Verdacht auf gefälschte Radnabenkappen, Embleme, Diagnosegeräte oder markenrechtsverletzendes Fahrzeugzubehör.

Äußern Sie sich nicht vorschnell gegenüber dem Zoll oder dem Rechteinhaber. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, hohe Kosten und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Wurde Ihr Angebot im Zusammenhang mit Volkswagen auf eBay oder Amazon gelöscht oder entfernt, obwohl Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, ist Eile geboten. Häufig gehen solchen Maßnahmen bereits Hinweise des Markeninhabers voraus.

Handeln Sie frühzeitig. In bestimmten Fällen kann sogar eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um weitere Abmahnungen und erhebliche Kosten möglichst noch rechtzeitig zu vermeiden.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung VW auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Eine Abmahnung von BMW durch Lubberger Lehment betrifft regelmäßig den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Häufig wird beanstandet, dass geschützte Marken, Logos, Modellbezeichnungen oder sonstige Kennzeichen der BMW AG ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr verwendet wurden.

Betroffen sind insbesondere Angebote auf eBay, Amazon, Kleinanzeigen oder in eigenen Onlineshops. Bereits die Verwendung einer BMW-Marke in einer Produktüberschrift, Artikelbeschreibung, Werbung oder Suchmaschinenoptimierung kann markenrechtliche Ansprüche auslösen.

Im Mittelpunkt stehen regelmäßig die Marken BMW, BMW M, MINI, Rolls-Royce Motor Cars sowie Modellbezeichnungen wie M3, M4, M5, M8, X1, X3, X5, X6, X7, Z4, i4, i5, i7, XM, John Cooper Works (JCW) und zahlreiche weitere geschützte Kennzeichen.

Typische Abmahnungen betreffen Kühlergrills, Nieren, Embleme, Nabendeckel, Felgen, Lenkräder, Schlüsselgehäuse, Schaltknäufe, Carbonteile, Spiegelkappen, Stoßfänger, Karosserieteile, Fahrzeugzubehör, Modellautos, Repliken, Nachbauten sowie Tuning- und Performance-Produkte.


Regelmäßig fordert BMW die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen Auskunftsansprüche über Lieferanten, Einkaufsquellen, Verkaufszahlen, Umsätze und Gewinne sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Je nach Sachverhalt können außerdem Vernichtungs-, Rückruf-, Herausgabe- oder Zollansprüche geltend gemacht werden. Deshalb sollte eine BMW-Abmahnung niemals ungeprüft unterschrieben oder ignoriert werden.

Nach Erhalt einer BMW-Abmahnung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sämtliche Fristen beachten. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die beanstandeten Angebote, Produktbilder und Verkaufsunterlagen vollständig zu sichern und keine vorschnellen Erklärungen gegenüber der Gegenseite abzugeben.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Häufig bestehen Möglichkeiten, den Umfang der Erklärung anzupassen und die geltend gemachten Ansprüche rechtlich überprüfen zu lassen.

1. Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen. Markenrechtliche Verfahren entwickeln sich häufig sehr schnell. Wer Fristen versäumt, muss mit einstweiligen Verfügungen oder einer Klage rechnen.

2. Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Die Formulierungen gehen häufig deutlich über den eigentlichen Vorwurf hinaus und können langfristige Vertragsstrafen auslösen.

3. Sichern Sie sämtliche Beweise. Bewahren Sie Produktangebote, Screenshots, Rechnungen, Lieferscheine, Einkaufsunterlagen sowie die gesamte Korrespondenz mit Lieferanten und Verkaufsplattformen auf.

4. Überprüfen Sie Ihren gesamten Onlinehandel. Häufig befinden sich identische Angebote, Produktbilder oder Markenbegriffe noch auf weiteren Plattformen oder in älteren Inseraten und können weitere Abmahnungen auslösen.


1. Die Abmahnung unbeachtet liegen zu lassen. Dadurch steigen Kosten und Prozessrisiko erheblich.

2. Die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Viele Erklärungen enthalten weitergehende Verpflichtungen als gesetzlich erforderlich.

3. Schadensersatz und Anwaltskosten sofort anzuerkennen. Gerade bei Gegenstandswert, Auskunft und Schadenshöhe bestehen häufig erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten.

4.  Repliken, Nachbauten oder Zubehörteile vorschnell zu entsorgen. Vorher sollten sämtliche Unterlagen, Bezugsquellen und Beweise gesichert werden.

1. Er prüft, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt oder ob die Verwendung der Marke zur Beschreibung von Originalteilen oder kompatiblem Zubehör zulässig war.

2. Er bewertet, ob es sich um Originalteile, zulässiges Zubehör, Repliken oder markenverletzende Nachbauten handelt und entwickelt die passende Verteidigungsstrategie.

3. Er verhandelt mit Lubberger Lehment über Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Kosten und kann häufig eine wirtschaftlich günstigere Lösung erreichen.

4. Er begleitet Sie bei einstweiligen Verfügungen, Klagen oder Zollverfahren und unterstützt Sie dabei, Ihren Onlinehandel dauerhaft markenrechtskonform zu gestalten.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Häufig ist sie weiter gefasst als erforderlich und kann erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll. Ob dies im Einzelfall möglich ist, sollte vor Ablauf der Frist rechtlich geprüft werden.

Nein. Viele Verfahren können außergerichtlich gelöst werden. Kommt jedoch keine ausreichende Reaktion oder keine wirksame Unterlassungserklärung zustande, kann BMW gerichtliche Schritte einleiten.

Gerade deshalb sollten Fristen ernst genommen und frühzeitig Verteidigungsmöglichkeiten geprüft werden.

Ob die Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Markenrechtliche Streitigkeiten sind häufig ausgeschlossen, in Einzelfällen kann jedoch Versicherungsschutz bestehen.

Eine Deckungsanfrage sollte sorgfältig vorbereitet werden. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich regelmäßig.

Repliken und Nachbauten gehören zu den häufigsten Auslösern einer BMW-Abmahnung durch Lubberger Lehment. Besonders betroffen sind BMW-Nieren, Embleme, Nabendeckel, Lenkräder, Carbonteile, Spiegelkappen, Felgen sowie weiteres Fahrzeugzubehör.

Ob ein Nachbau zulässig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich sind insbesondere die Verwendung geschützter Marken, Logos oder Designs sowie die Gefahr, dass Kunden das Produkt für Originalware halten könnten.


Der Verkauf originaler BMW-Ersatzteile ist grundsätzlich zulässig. Allerdings können markenrechtliche Probleme entstehen, wenn Originalteile verändert, neu gekennzeichnet oder irreführend beworben werden.

Auch bei gebrauchten Ersatzteilen sollten Produktbeschreibung, Bilder und Markenverwendung sorgfältig geprüft werden. Fehlerhafte Angaben können neben markenrechtlichen auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen.

Ja. Zahlreiche Modellbezeichnungen und Produktkennzeichen der BMW AG genießen markenrechtlichen Schutz. Hierzu gehören insbesondere BMW M, M3, M4, M5, M8, X5, X6, X7, Z4 oder JCW.

Die Verwendung dieser Bezeichnungen in Produktangeboten, Domainnamen, Werbeanzeigen oder als Suchbegriffe sollte deshalb immer sorgfältig geprüft werden.

Tuningteile, Carbonkomponenten, Fahrwerke, Felgen, Spoiler, Diffusoren oder Performance-Zubehör führen regelmäßig zu markenrechtlichen Streitigkeiten. Besonders sensibel ist die Verwendung geschützter BMW-Logos oder M-Kennzeichen.

Auch Aussagen wie „M-Performance“, „BMW M Style“ oder ähnliche Formulierungen sollten vor einer gewerblichen Nutzung rechtlich geprüft werden.

Der gewerbliche 3D-Druck von Emblemen, Halterungen, Nabendeckeln, Innenraumteilen oder Karosseriekomponenten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig entstehen hierdurch neue marken- und designrechtliche Risiken.

Wer geschützte BMW-Logos, charakteristische Gestaltungsmerkmale oder originale CAD-Daten verwendet, muss mit markenrechtlichen Ansprüchen rechnen.