
Abmahnung von Lacoste durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte erhalten? – was sollten Sie nun tun!
Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und verfügen über Erfahrung aus tausenden Verfahren, insbesondere im Umgang mit spezialisierten Kanzleien wie Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag von Lacoste.
Durch unsere langjährige Praxis kennen wir die Vorgehensweise der Gegenseite genau und wissen, wie sich Ansprüche effektiv einordnen und häufig deutlich reduzieren lassen.
Wichtig: Kein direkter Kontakt mit der Gegenseite und keine vorschnellen Erklärungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Wir helfen Ihnen bundesweit mit klarer Strategie.
Die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte zählt zu den führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz und vertritt regelmäßig international bekannte Marken wie Lacoste. Die Marke ist weltweit geschützt und wird konsequent gegen Markenrechtsverletzungen verteidigt.
Lacoste steht seit Jahrzehnten für hochwertige Freizeit- und Sportmode. Besonders bekannt ist das Unternehmen für Poloshirts mit dem charakteristischen Krokodil-Logo, das als eines der bekanntesten Markenzeichen im Modebereich gilt. Darüber hinaus umfasst das Sortiment Bekleidung, Schuhe, Taschen, Lederwaren, Uhren, Parfum sowie zahlreiche Accessoires.
Im Fokus entsprechender Abmahnungen stehen häufig genau diese Produkte – insbesondere Bekleidung und Accessoires mit dem Krokodil-Logo. Gerade im Onlinehandel kommt es regelmäßig zu Verstößen, etwa durch den Vertrieb von Produktfälschungen, die unzulässige Nutzung des Logos oder irreführende Produktangebote.
Aufgrund der hohen Markenbekanntheit und der klaren Wiedererkennbarkeit des Logos verfolgt Lacoste entsprechende Verstöße konsequent und lässt diese durch spezialisierte Kanzleien wie Grünecker bundesweit abmahnen.
In welchen Fällen kommt es häufig zu einer Lacoste-Abmahnung?
Eine markenrechtliche Abmahnung kann bereits dann ausgesprochen werden, wenn geschützte Kennzeichen von Lacoste ohne Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. In der Praxis betrifft dies häufig Angebote auf Amazon, eBay, Kleinanzeigen oder im eigenen Onlineshop. Beanstandet werden unter anderem die Verwendung des bekannten Krokodil-Logos, geschützter Markenbezeichnungen, Produktfotos oder Werbeaussagen, die den Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung zu Lacoste vermitteln können. Auch beim Vertrieb von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires können markenrechtliche Risiken entstehen.
Warum lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Abmahnung?
Eine Abmahnung von Lacoste sollte keinesfalls vorschnell akzeptiert, aber ebenso wenig ignoriert werden. Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, ob die Unterlassungserklärung in dieser Form abgegeben werden muss oder ob Schadensersatz- und Kostenerstattungsforderungen berechtigt sind, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung eröffnet häufig Möglichkeiten, die eigenen Interessen wirksam zu schützen und eine ausgewogene Lösung zu erreichen.
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Unsere Erfahrung
Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Grünecker Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen.
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Unser Ziel
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten an Grünecker Rechtsanwälte. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Grünecker Rechtsanwälte.
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Ihr Nutzen
Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!
Abmahnung Lacoste: Zoll liefert Ware nicht aus! Was tun?
Wird Ihre Ware vom Zoll gestoppt und an den Markeninhaber – etwa Lacoste – gemeldet, ist Eile geboten. Häufig liegt ein Sperrvermerk vor und es droht eine Abmahnung.
Lassen Sie den Vorgang sofort prüfen – so lassen sich Risiken und Kosten oft deutlich reduzieren.
