Abmahnung Lacoste

Abmahnung von Lacoste durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte erhalten? – was sollten Sie nun tun!

Wir vertreten Mandanten bundesweit bei markenrechtlichen Abmahnungen und verfügen über Erfahrung aus tausenden Verfahren, insbesondere im Umgang mit spezialisierten Kanzleien wie Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag von Lacoste.

Durch unsere langjährige Praxis kennen wir die Vorgehensweise der Gegenseite genau und wissen, wie sich Ansprüche effektiv einordnen und häufig deutlich reduzieren lassen.

Wichtig: Kein direkter Kontakt mit der Gegenseite und keine vorschnellen Erklärungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Wir helfen Ihnen bundesweit mit klarer Strategie.

Die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte zählt zu den führenden Kanzleien im gewerblichen Rechtsschutz und vertritt regelmäßig international bekannte Marken wie Lacoste. Die Marke ist weltweit geschützt und wird konsequent gegen Markenrechtsverletzungen verteidigt.

Lacoste steht seit Jahrzehnten für hochwertige Freizeit- und Sportmode. Besonders bekannt ist das Unternehmen für Poloshirts mit dem charakteristischen Krokodil-Logo, das als eines der bekanntesten Markenzeichen im Modebereich gilt. Darüber hinaus umfasst das Sortiment Bekleidung, Schuhe, Taschen, Lederwaren, Uhren, Parfum sowie zahlreiche Accessoires.

Im Fokus entsprechender Abmahnungen stehen häufig genau diese Produkte – insbesondere Bekleidung und Accessoires mit dem Krokodil-Logo. Gerade im Onlinehandel kommt es regelmäßig zu Verstößen, etwa durch den Vertrieb von Produktfälschungen, die unzulässige Nutzung des Logos oder irreführende Produktangebote.

Aufgrund der hohen Markenbekanntheit und der klaren Wiedererkennbarkeit des Logos verfolgt Lacoste entsprechende Verstöße konsequent und lässt diese durch spezialisierte Kanzleien wie Grünecker bundesweit abmahnen.

In welchen Fällen kommt es häufig zu einer Lacoste-Abmahnung?

Eine markenrechtliche Abmahnung kann bereits dann ausgesprochen werden, wenn geschützte Kennzeichen von Lacoste ohne Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. In der Praxis betrifft dies häufig Angebote auf Amazon, eBay, Kleinanzeigen oder im eigenen Onlineshop. Beanstandet werden unter anderem die Verwendung des bekannten Krokodil-Logos, geschützter Markenbezeichnungen, Produktfotos oder Werbeaussagen, die den Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung zu Lacoste vermitteln können. Auch beim Vertrieb von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires können markenrechtliche Risiken entstehen.

Warum lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Abmahnung?

Eine Abmahnung von Lacoste sollte keinesfalls vorschnell akzeptiert, aber ebenso wenig ignoriert werden. Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, ob die Unterlassungserklärung in dieser Form abgegeben werden muss oder ob Schadensersatz- und Kostenerstattungsforderungen berechtigt sind, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung eröffnet häufig Möglichkeiten, die eigenen Interessen wirksam zu schützen und eine ausgewogene Lösung zu erreichen.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Grünecker Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten an Grünecker Rechtsanwälte. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen  eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Grünecker Rechtsanwälte.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Wird Ihre Ware vom Zoll gestoppt und an den Markeninhaber – etwa Lacoste – gemeldet, ist Eile geboten. Häufig liegt ein Sperrvermerk vor und es droht eine Abmahnung.

Lassen Sie den Vorgang sofort prüfen – so lassen sich Risiken und Kosten oft deutlich reduzieren.

Ist Ihr Angebot auf eBay oder Amazon plötzlich verschwunden und betrifft Produkte im Zusammenhang mit Lacoste, sollten Sie aufmerksam werden. Solche Löschungen erfolgen meist nach einem Hinweis des Markeninhabers.

Warten Sie nicht ab: Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, eine Abmahnung zu vermeiden oder zumindest besser darauf vorbereitet zu sein.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Lacoste auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Es geht um Graumarktimporte oder den Vertrieb nicht autorisierter Ware über eBay oder Amazon. Lacoste steht seit Jahrzehnten für hochwertige Freizeit- und Sportmode. Besonders bekannt ist das Unternehmen für Poloshirts mit dem charakteristischen Krokodil-Logo, das als eines der bekanntesten Markenzeichen im Modebereich gilt. Darüber hinaus umfasst das Sortiment Bekleidung, Schuhe, Taschen, Lederwaren, Uhren, Parfum sowie zahlreiche Accessoires.

Häufig geht es zudem um eine Verwechslungsgefahr (§ 14 MarkenG), wenn die Marke „Lacoste“ oder ähnliche Zeichen ohne Zustimmung des Rechteinhabers in Produktbeschreibungen, Werbung oder Angeboten verwendet werden.

Lacoste schützt zahlreiche Marken und Produktkennzeichen. Besonders häufig betreffen Abmahnungen Poloshirts, T-Shirts, Hemden, Pullover, Sweatshirts, Jacken, Sneaker, Schuhe, Caps, Taschen, Parfums, Brillen, Uhren sowie das weltbekannte Krokodil-Logo.

Darüber hinaus können auch Produktbilder, Verpackungen oder charakteristische Gestaltungsmerkmale markenrechtlich geschützt sein und Gegenstand einer Abmahnung werden.

Typischerweise verlangt Lacoste die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hinzu kommen häufig Auskunftsansprüche, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten und – abhängig vom Einzelfall – Schadensersatzforderungen.

Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen und in welchem Umfang sie erfüllt werden müssen, sollte vor jeder Reaktion rechtlich geprüft werden.

1. Ruhe bewahren und Fristen notieren

Notieren Sie sich sämtliche Fristen aus dem Abmahnschreiben. Eine verspätete Reaktion kann gerichtliche Schritte nach sich ziehen.

2. Nichts ungeprüft unterschreiben

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden. Häufig besteht die Möglichkeit einer rechtlichen Anpassung.

3. Alle Unterlagen zusammenstellen

Sichern Sie Rechnungen, Angebote, Lieferantennachweise und den gesamten Schriftverkehr. Diese Informationen können später entscheidend sein.

4. Den Sachverhalt frühzeitig prüfen lassen

Eine schnelle rechtliche Einschätzung hilft häufig dabei, unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden.


1. Überlegt handeln

Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Entscheidungen drängen. Eine besonnene Reaktion ist meist der bessere Weg.

2. Jeden Anspruch einzeln bewerten

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten sollten rechtlich getrennt geprüft werden.

3. Forderungen kritisch hinterfragen

Nicht jede geltend gemachte Forderung ist automatisch berechtigt oder in voller Höhe durchsetzbar.

4. Den Einzelfall in den Mittelpunkt stellen

Gerade im Markenrecht entscheiden häufig kleine Details über die Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

1. Die Fristen verstreichen lassen

Ein Untätigbleiben kann gerichtliche Verfahren und zusätzliche Kosten verursachen.

2. Die Unterlassungserklärung ungeprüft akzeptieren

Dadurch können weitreichende Verpflichtungen und Vertragsstrafen entstehen.

3. Angebote oder Belege löschen

Bewahren Sie sämtliche Unterlagen zunächst vollständig auf. Sie können später eine wichtige Rolle spielen.

4. Allein auf Vermutungen vertrauen

Eine fundierte markenrechtliche Prüfung bringt häufig Verteidigungsansätze ans Licht, die Betroffene selbst nicht erkennen.

1. Wir prüfen die Erfolgsaussichten

Wir bewerten die erhobenen Vorwürfe und prüfen, welche Ansprüche tatsächlich bestehen.

2. Wir erarbeiten eine individuelle Lösung

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist.

3. Wir übernehmen die Kommunikation

Auf Wunsch führen wir den gesamten Schriftverkehr mit Grünecker Patent- und Rechtsanwälten und setzen uns für Ihre Interessen ein.

4. Wir begleiten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens

Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir vertreten Sie bundesweit und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte grundsätzlich nicht ungeprüft abgegeben werden. Sie kann langfristige rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Ob eine Unterlassungserklärung erforderlich ist und wie sie im konkreten Fall ausgestaltet werden sollte, lässt sich nur nach einer sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts beurteilen.

Ob Lacoste einen Anspruch auf Schadensersatz oder die Erstattung der Rechtsanwaltskosten hat, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Nicht jede Forderung ist automatisch in der verlangten Höhe berechtigt.

Eine sorgfältige rechtliche Prüfung zeigt häufig, welche Ansprüche tatsächlich bestehen, welche reduziert werden können und welche sich unter Umständen vollständig abwehren lassen.

Lacoste verfolgt Markenrechtsverletzungen konsequent. Werden berechtigte Ansprüche nicht erfüllt oder bleibt eine Abmahnung unbeantwortet, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Ein Gerichtsverfahren ist jedoch keineswegs zwingend. In vielen Fällen gelingt es, bereits außergerichtlich eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.

Ja. Auch Privatpersonen können markenrechtlich in Anspruch genommen werden. Entscheidend ist dabei nicht allein die Bezeichnung als Privatverkäufer, sondern die tatsächliche Art und der Umfang der Verkaufstätigkeit.

Wer regelmäßig Lacoste-Bekleidung, Schuhe, Taschen oder Accessoires über eBay, Kleinanzeigen oder andere Plattformen anbietet, sollte die Vorwürfe sorgfältig prüfen lassen.


Beim Vertrieb von Lacoste-Produkten kommt dem bekannten Krokodil-Logo eine besondere Bedeutung zu. Daneben spielen die Marke Lacoste, geschützte Produktbezeichnungen sowie charakteristische Gestaltungsmerkmale von Poloshirts, T-Shirts, Sneakern, Caps, Taschen, Parfums, Brillen und weiteren Lifestyle-Produkten eine wichtige Rolle.

Auch die Verwendung von Produktbildern oder Werbeaussagen zur Originalware kann markenrechtliche Ansprüche auslösen und sollte vor einer Veröffentlichung sorgfältig geprüft werden.


Besteht der Verdacht einer Markenrechtsverletzung, kann der Zoll Waren anhalten oder beschlagnahmen. Besonders häufig betrifft dies Importe aus Nicht-EU-Staaten oder Sendungen mit Markenbekleidung und Accessoires.

Nach einer Mitteilung des Zolls sollten Sie die gesetzten Fristen beachten und frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um weitere Nachteile möglichst zu vermeiden.

Keine Lacoste-Abmahnung gleicht einer anderen. Entscheidend sind unter anderem die betroffenen Produkte, die konkrete Gestaltung des Angebots, die Herkunft der Ware sowie die erhobenen Vorwürfe.

Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall, prüfen sämtliche Ansprüche sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. Unser Ziel ist es, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu schützen und eine tragfähige Lösung zu erreichen.