Abmahnung HSV Von Appen Jens Legal

Abmahnung Blueport Legal für den HSV und weitere Clubs – Wir helfen euch!

Wir vertreten seit mehr als 20 Jahren Mandanten bundesweit bei der Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen und verfügen über umfangreiche Erfahrung aus tausenden Verfahren, insbesondere im Umgang mit spezialisierten Kanzleien wie Blueport Legal.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.

Durch unsere langjährige Praxis kennen wir die Vorgehensweise der Kanzlei Blueport Legal sowie der HSV Fußball AG, VfB Stuttgart, Dynamo Dresden oder Eintracht Frankfurt genau und wissen, wie sich Ansprüche effektiv einordnen und häufig auch deutlich reduzieren lassen.

Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf und geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab.

Die Hamburger Kanzlei BluePort Legal ist im Markenrecht für verschiedene bekannte Fußballvereine und deren Vermarktungsgesellschaften tätig. Bei Abmahnungen der HSV Fußball AG & Co. KGaA stehen insbesondere die traditionsreichen Kennzeichen des Hamburger SV im Mittelpunkt. Dazu gehören die Bezeichnungen „HSV“ und „Hamburger SV“, die unverwechselbare HSV-Raute sowie weitere Zeichen mit unmittelbarem Vereinsbezug. Auch Begriffe wie „Nur der HSV“ oder „Volksparkstadion“ können im Umfeld von Fanartikeln und Merchandising markenrechtlich relevant werden.

Auch die VfB Stuttgart 1893 AG lässt gegen eine aus ihrer Sicht unberechtigte Verwendung ihrer Vereinskennzeichen vorgehen. Geschützt sind insbesondere die Bezeichnung „VfB Stuttgart“ und das charakteristische Vereinswappen. Gerade bei Trikots, Shirts, Aufklebern, Schals und selbst gestalteten Fanartikeln können die traditionellen Vereinsfarben Rot und Weiß und der für den VfB typische Brustring zusammen mit geschützten Kennzeichen eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Beurteilung spielen. BluePort Legal ist in entsprechenden Markenverfahren für die VfB Stuttgart 1893 AG aufgetreten.

Für Dynamo Dresden werden markenrechtliche Ansprüche insbesondere im Zusammenhang mit der Bezeichnung „Dynamo Dresden“ und dem bekannten Vereinswappen geltend gemacht. Hinter den Abmahnungen steht regelmäßig die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH. Betroffen sein können beispielsweise Bekleidung, Aufkleber, Schals, Accessoires oder andere Fanprodukte, auf denen Vereinsname, Logo oder weitere typische Kennzeichen der SG Dynamo Dresden ohne entsprechende Berechtigung verwendet werden.

Zu den von BluePort Legal vertretenen Rechteinhabern gehört inzwischen auch die Eintracht Frankfurt Fußball AG. Hier spielen neben „Eintracht Frankfurt“ insbesondere die Bezeichnung „SGE“, das traditionsreiche Adler-Emblem und die Marke „Waldstadion“ eine Rolle. Gerade der Frankfurter Adler besitzt als Vereinszeichen einen hohen Wiedererkennungswert und findet sich auf zahlreichen Fan- und Merchandisingprodukten. Aktuelle Abmahnungen betreffen unter anderem Angebote auf eBay und Etsy; dokumentiert ist etwa ein Fall zur Verwendung von „Waldstadion“ für Postkarten.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir haben ständig mit diesen zu tun und kennen Von Appen Jens Legal bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Von Appen Jens Legal.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware zurückgehalten und an den Markeninhaber – etwa HSV – weitergeleitet wird, besteht akuter Handlungsbedarf. Vermeiden Sie vorschnellen Kontakt und lassen Sie den Vorgang zunächst rechtlich prüfen.

Grund ist meist ein Sperrvermerk; bei Verdacht wird die Ware einbehalten und der Rechteinhaber informiert – häufig mit anschließender Abmahnung.

Eine frühzeitige anwaltliche Abstimmung hilft, Risiken und Kosten effektiv zu begrenzen.

Wenn Sie noch keine Abmahnung HSV erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir Ihnen best möglich helfen können.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung des HSV auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

BluePort Legal spricht markenrechtliche Abmahnungen für verschiedene Fußballvereine und deren Vermarktungsgesellschaften aus. Beanstandet werden insbesondere nicht autorisierte Fanartikel, auf denen Vereinsnamen, Logos, Embleme oder andere geschützte Kennzeichen verwendet werden.

Betroffen sind beispielsweise Marken des Hamburger SV, VfB Stuttgart, Dynamo Dresden oder Eintracht Frankfurt. Häufig geht es um Angebote auf eBay, Etsy, Kleinanzeigen oder in eigenen Onlineshops.

Im Fußballbereich tritt BluePort Legal für verschiedene bekannte Vereine bzw. deren Rechteinhaber auf. Dazu gehören unter anderem die HSV Fußball AG & Co. KGaA, die VfB Stuttgart 1893 AG, die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH und die Eintracht Frankfurt Fußball AG.

Geschützt sein können Vereinsnamen und Abkürzungen ebenso wie die HSV-Raute, Vereinswappen und Embleme sowie Kennzeichen wie „SGE“, „Eintracht Frankfurt“ oder „Waldstadion“.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben können Auskunft über Verkaufszahlen und Vertriebswege, Schadensersatz sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden.

Je nach Sachverhalt können außerdem Beseitigungs-, Rückruf- oder Vernichtungsansprüche im Raum stehen. Ob sämtliche geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen und in welcher Höhe, sollte im Einzelfall geprüft werden.

1. Frist zuverlässig notieren. Die in der Abmahnung gesetzte Frist sollten Sie unbedingt ernst nehmen und einhalten. Trotzdem besteht regelmäßig genügend Zeit, die Vorwürfe und die verlangten Erklärungen zunächst sorgfältig prüfen zu lassen.

2. Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben. Die beigefügte Erklärung kann Sie langfristig binden und bei einem späteren Verstoß erhebliche Vertragsstrafen auslösen. Unterschreiben Sie deshalb nichts, bevor Inhalt und Reichweite der Erklärung geprüft wurden.

3. Beanstandete Angebote und Verkäufe dokumentieren. Sichern Sie Screenshots der betroffenen Angebote sowie vorhandene Angaben zu Verkäufen, Einkauf und Herkunft der Produkte. Diese Informationen können für die rechtliche Bewertung und eine spätere Verteidigung entscheidend sein.

4. Abmahnung rechtlich prüfen lassen. Es sollte zunächst geklärt werden, ob überhaupt eine Markenverletzung vorliegt und sämtliche geltend gemachten Ansprüche bestehen. Erst danach lässt sich entscheiden, wie gegenüber BluePort Legal sinnvoll reagiert werden sollte.

1. Zahlen Sie nicht ungeprüft. Auch wenn BluePort Legal bereits konkrete Kosten oder Schadensersatz verlangt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Forderungen in dieser Höhe berechtigt sind. Grund und Höhe der Zahlungsansprüche sollten getrennt geprüft werden.

2. Nehmen Sie nicht vorschnell selbst Kontakt auf. Gut gemeinte Erklärungen gegenüber der gegnerischen Kanzlei können Angaben enthalten, die später gegen Sie verwendet werden. Insbesondere zu Verkaufszahlen, Bezugsquellen und Umsätzen sollten Sie sich nicht unüberlegt äußern.

3. Kontrollieren Sie weitere Verkaufsangebote. Prüfen Sie, ob dasselbe Vereinskennzeichen noch in anderen Angeboten, Produktbeschreibungen oder Bildern verwendet wird. Gerade bei eBay, Etsy, Amazon oder im eigenen Onlineshop können mehrere gleichartige Angebote bestehen.

4. Entwickeln Sie eine einheitliche Verteidigungsstrategie. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkosten hängen miteinander zusammen. Die Reaktion sollte deshalb nicht punktuell, sondern für sämtliche geltend gemachten Ansprüche gemeinsam festgelegt werden.

1. Stellen Sie die vollständige Abmahnung zusammen. Benötigt werden das Schreiben von BluePort Legal sowie sämtliche Anlagen und die beigefügte Unterlassungserklärung. Gerade Anlagen können zeigen, welche konkrete Markenverwendung beanstandet wird.

2. Sichern Sie das beanstandete Verkaufsangebot. Screenshots, Produktbilder, Artikelbeschreibungen und Überschriften sollten möglichst den Zustand zum Zeitpunkt der Abmahnung dokumentieren. Auch bereits gelöschte oder deaktivierte Angebote können rechtlich weiterhin relevant sein.

3. Ermitteln Sie Verkaufs- und Umsatzdaten. Stellen Sie vorhandene Angaben zu Stückzahlen, Verkaufszeiträumen, Einkaufspreisen, Verkaufspreisen und Umsätzen zusammen. Diese Daten können insbesondere für Auskunfts- und Schadensersatzansprüche von Bedeutung sein.

4. Suchen Sie Rechnungen und Herkunftsnachweise heraus. Bei zugekauften Produkten sind Lieferantenrechnungen, Bestellbestätigungen und sonstige Herkunftsnachweise wichtig. Handelt es sich um Originalware, kann beispielsweise die markenrechtliche Erschöpfung eine entscheidende Rolle spielen.

1. Wir prüfen die Abmahnung und den konkreten Markenverstoß. Dabei untersuchen wir insbesondere die beanstandete Verwendung des Vereinsnamens, Logos oder sonstigen Kennzeichens und prüfen, welche Ansprüche dem jeweiligen Rechteinhaber tatsächlich zustehen.

2. Wir entwickeln die passende Verteidigungsstrategie. Wir beurteilen Unterlassungsanspruch, Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang. Dabei suchen wir gezielt nach Möglichkeiten, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Abmahnung zu begrenzen.

3. Wir übernehmen die Verhandlungen mit BluePort Legal. Die weitere Korrespondenz mit der gegnerischen Kanzlei führen wir für Sie und versuchen, eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösung zu erreichen. Unnötige Zugeständnisse sollen dabei vermieden werden.

4. Wir vertreten Sie erforderlichenfalls vor Gericht. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren oder Klageverfahren. Dabei behalten wir die gesamte Auseinandersetzung und deren wirtschaftliche Auswirkungen im Blick.

Fanartikel werden häufig über eBay, Etsy, Amazon, Kleinanzeigen oder eigene Onlineshops angeboten. Beanstandet werden können nicht nur Vereinslogos oder Wappen, sondern auch geschützte Vereinsnamen, Abkürzungen und Begriffe in Artikelüberschriften, Produktbeschreibungen oder Bildern.

Als Erstmaßnahme sollten Sie das beanstandete Angebot vollständig sichern und anschließend prüfen, wo dieselben Kennzeichen noch verwendet werden. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann klären, ob tatsächlich eine markenmäßige Benutzung vorliegt und welche Reaktion erforderlich ist.

Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche geforderten Beträge berechtigt sind. Zunächst muss eine Markenverletzung vorliegen. Anschließend sind insbesondere der angesetzte Gegenstandswert, die Berechnung der Rechtsanwaltskosten und ein geltend gemachter Schadensersatz gesondert zu überprüfen.

Für die Höhe eines möglichen Schadensersatzes können Verkaufsdauer, Stückzahlen, Umsätze und die konkrete Verwendung der Fußballmarke entscheidend sein. Gerade bei wenigen Verkäufen oder geringen Umsätzen lohnt sich eine genaue Prüfung der Zahlungsforderungen.

Professionelle Fußballvereine und ihre Vermarktungsgesellschaften besitzen ein erhebliches wirtschaftliches Interesse am Schutz ihrer Marken und des offiziellen Merchandisings. Wird auf eine Abmahnung nicht oder falsch reagiert, können deshalb auch eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage folgen.

Panik ist dennoch die falsche Reaktion. Mit rechtzeitiger Soforthilfe durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht lassen sich die Risiken bewerten und häufig bereits außergerichtlich Lösungen entwickeln, bevor ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.

Bei aus dem Ausland eingeführten Trikots, Schals, Aufklebern, Caps oder anderen Fanartikeln kann zusätzlich eine Grenzbeschlagnahme durch den Zoll drohen. Besonders problematisch sind Produkte, die ohne Zustimmung mit geschützten Vereinsnamen, Wappen oder Logos versehen wurden.

Werden Waren vom Zoll angehalten, sollten Sie keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Zu den wichtigsten Sofortmaßnahmen gehören die Prüfung der Herkunft und Echtheit der Ware sowie der geltend gemachten Markenrechte und die rechtzeitige Reaktion innerhalb der kurzen zollrechtlichen Fristen.

Die Bezeichnung eines Produktes als „Fanartikel“ erlaubt nicht automatisch die Verwendung geschützter Fußballmarken. Werden etwa die HSV-Raute, SGE, „Eintracht Frankfurt“, „Dynamo Dresden“ oder Vereinswappen auf Shirts, Schals, Aufklebern oder anderen Produkten angebracht, kann darin eine markenmäßige Benutzung liegen.

Entscheidend sind jedoch immer Gestaltung und konkrete Verwendung. Nicht jede Bezugnahme auf einen Fußballverein stellt automatisch eine Markenverletzung dar. Gerade bei kreativen Fanartikeln sollte deshalb geprüft werden, ob und in welcher Funktion das betreffende Zeichen tatsächlich benutzt wird.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie niemals ungeprüft unterschreiben. Eine wirksame strafbewehrte Erklärung kann Sie langfristig binden. Bereits ein späteres übersehenes Angebot kann dann eine erhebliche Vertragsstrafe auslösen.

Besteht tatsächlich ein Unterlassungsanspruch, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung die bessere Lösung sein. Eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kann prüfen, welche Formulierung erforderlich ist, ohne unnötig weitreichende Verpflichtungen einzugehen.

Wurde ein Angebot nach einer Markenbeschwerde entfernt, sollten Sie zunächst feststellen, welches Kennzeichen beanstandet wurde und wer die Löschung veranlasst hat. Stellen Sie denselben Artikel nicht vorschnell erneut ein, da hierdurch weitere markenrechtliche Ansprüche entstehen können.

Wichtig ist aber auch: Eine Plattformlöschung beweist noch keine Markenverletzung. Die Entscheidung von eBay, Etsy oder einer anderen Verkaufsplattform ersetzt keine juristische Prüfung. Als Erstmaßnahme sollten deshalb Angebot, Löschungsmitteilung und vorhandene Herkunftsnachweise gesichert werden.

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer markenrechtlichen Abmahnung übernimmt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Allgemeine Privat- oder Firmenrechtsschutzversicherungen enthalten häufig Ausschlüsse für Streitigkeiten aus dem Markenrecht und dem sonstigen gewerblichen Rechtsschutz.

Eine Deckungsanfrage kann trotzdem sinnvoll sein. Bei speziellen Firmen-, Gewerbe- oder IP-Rechtsschutzversicherungen kann Versicherungsschutz bestehen.